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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : AO mit Prostituierten: legal, illegal, schei*egal?



TigerBS
12.04.2012, 14:15
Aloha!

Ich möchte an dieser Stelle gerne mal mit ein paar Verwirrungen aufräumen denen doch viele von uns (mich eingeschlossen) ausgesetzt sind.

Da wäre zB die große Frage:
"Ist der ungeschützte Geschlechtsverkehr mit Prostituierten in irgendeiner Form ungesetzlich?"
Wenn ja: Was führt konkret zum Strafbestand bzw zur Ordnungswiedrigkeit? Erst der Geschlechtsverkehr? Bereits das Bezahlen? Oder sogar schon die Nachfrage?
Welcher Gesetzestext verweist explizit darauf?

In Bayern soll es untersagt sein, aber einen Paragraphen habe ich hierzu nicht finden können.

Und im restlichen Land glauben viele Huren das es so sei und drohen bisweilen mit Anzeigen während andere sich selbst nicht trauen es anzupreisen,es aber gerne auf Nachfrage machen.

Kann hier jemand fachliches Licht ins Dunkel bringen? wir müssen doch den ein oder anderen Rechtler hier haben ;-)

Homer
12.04.2012, 14:33
Suche bei Google:
http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?showdoccase=1&doc.id=jlr-HygVBYrahmen&doc.part=X


siehe §6


(http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?showdoccase=1&doc.id=jlr-HygVBYrahmen&doc.part=X)

dickeropcler
12.04.2012, 14:40
Hi,
bin zwar kein Rechtsverdreher, aber wieso sollte AO verboten sein. Dann müsste genaugenommen jeder GV, egal ob mit Freundin, Ehefrau, Discobekanntschaft, Nutte, ohne Kondom verboten sein. Denn, du musst für alle Geld hinlegen:rolleyes:. Das mit Bayern habe ich aber auch gehört.

Ausserdem sagt der Papst umgamgssprachlich formuliert: "Gefickt wird ohne Gummi!"

Grüsse

Homer
12.04.2012, 16:45
Es betrifft hier, soweit bisher bekannt, NUR Bayern.

Zitat:"§ 6Kondomzwang bei Prostitution1 Weibliche und männliche Prostituierte und deren Kunden sind verpflichtet, beim Geschlechtsverkehr Kondome zu verwenden. 2 Die Verpflichtung zur Verwendung von Kondomen ist in Räumen, die zur Prostitution genutzt werden, durch einen deutlich sichtbaren und gut lesbaren Aushang bekannt zu machen. "

Ist, außer man kappiert überhaupt nicht, nicht weiter zu kommentieren.
Hoffentlich ist der die Lage in Bayer jetzt verstanden worden.

Und @dickeropcler, hier ist von Prostitution die Rede, nicht von Frau, Freundin, Bekanntschaft o.ä..

Homer

Spazierstock
12.04.2012, 17:09
irgendwie hatten wir das thema doch schon mal - also gut *seufz*:

wie die verlinkung des hilfreichen kollegen Homer zeigt, handelt es sich bei der bayerischen HygVO um eine Verordnung, die auf der grundlage "§ 12a des Bundes-Seuchengesetzes" erlassen wurde.
daher stellt ein verstoss auch nur eine bussgeldbewehrte ordnungswidrigkeit dar - und eben keine gesetzeswidrige straftat.

verordnungswidrig ist nach HygVO §6 der geschlechtsverkehr ohne kondom, wobei dies sowohl für huren wie auch für deren freier gilt.
daher können beim erwischt-werden auch huren wie freier angezeigt werden.
die freierseitige anfrage nach gummilosem ist von daher bereits eine anstiftung zur ordnungswidrigkeit.

zu der spannenden frage, was denn alles so "geschlechtsverkehr" sei, liegt eine höchst ur-bayerische interpretation vor, die den oralverkehr zum geschlechtsverkehr ernannt hat.
diese interpretation ist übrigens mit der diesbezüglichen bgh-entscheidung unvereinbar.
wer also zu bayern bei fo erwischt wird, kann ein bussgeld aufgebrummt kriegen, das ihm in einem anderen bundesland nicht drohen würde. wer dieses bussgeld nicht zahlen will, wird widerspruch einlegen und dann von einem bayerischen verwaltungsgericht verknackt; ein revisionslustiger verliert dann auch noch vor dem obersten bayerischen verwaltungsgericht und darf sich zum bgh hochprozessieren, um dort den bundesgesetzwidrigen inhalt einer bayerischen verordnungs-interpretation feststellen zu lassen.
dazu hatte bisher niemand lust - nicht mal der betreiber vom fkk-colosseum in augsburg.

spinnt man diese interpretation aber gedanklich fort, wird es komplett albern:
weil der oralverkehr aber ja auch beiderseits möglich ist, hat man(n) also im schönen bayern per verordnungszwang nach der "leckfolie" zu verlangen - kondom über die zunge dürfte ja leicht unpraktisch werden.

prostitutionspraktisch wird aber anbieterinnen-seitig aus dem fo bis fot nur etwas höchst aufpreiswürdiges gemacht, weil das ja "verboten" sei.
angeboten wird es weiterhin ebenso, wie auch ao angeboten bleibt - idealerweise zu "münchener traumpreisen".
wie ganz allgemein der hurenseitige hinweis auf bayerisch-verbotenes nur die sizilianische eröffnung darstellt - zu ihrer aufpreisliste.

daher führen mich meine bumsreisen nur noch ins ausserbayerische.

Homer
12.04.2012, 17:25
Spazierstock hat das sehr treffend Erläutert und dargelegt.
Danke.

Homer

TigerBS
12.04.2012, 18:16
Das ist eine erfrischend professionelle Darstellung des Sachverhaltes, vielen Dank dafür!

Auch wenn damit implizit alles gesagt ist, möchte ich doch noch einmal das Thema des Restlichen Landes ansprechen. Hat man (rein theoretisch) irgendwelche repressalien zu befürchten wenn man ausdrücklich den AO-Service wünscht?
Sei es zB.: Beleidigung, Nötigung, versuchte Körperverletzung (potentielle Krankheiten), Anstiftung zu wer weis was?

Manche Huren glauben tatsächlich das es verboten sei. Mir persönlich ist schon mit Anzeige gedroht worden. Was ist davon zu halten, und wie sollte man sich in einem solchen Fall am besten verhalten?

Homer
12.04.2012, 18:50
Also, fürs restlich Deutschland mir nicht bekannt. Aber wenn ein glaubt damit drohen zumüssen, rumdrehen und gehen.

Homer

Schnepf
12.04.2012, 21:05
hm, mich würde weniger das busgeld stören, als dass ein brief ins haus flattert, den evtl. nicht ich aufmache...
denke mal das ist hauptsächlich der grund, warum keiner dagegen angeht...

dickeropcler
12.04.2012, 21:41
@homer

Das mit Frau, Freundin, Discobekannte war auch eher als Spaß gemeint.

Mit der Ehefrau teilst du dein Haus/Wohnung und Gehalt=Geld,
der Freundin kaufst du auch Geschenke=Geld,
um die Discobekanntschaft rumzukriegen mußt du ihr nen Drink=Geld spendieren,
und alle Schlafen mit dir.
Unterscheidet sich also auf der körperlichen Ebene nur geringfügig von Prostitution.

Grüsse

lili
13.04.2012, 03:10
Ich habe mich mal mit dem Oberkommissar der Sitte in meiner Stadt unterhalten über FO und AO usw. Er meinte die Bußgelder sind generell sehr hoch. Wird zwar von Fall zu Fall verhandelt und kommt natürlich darauf an um was es geht und wie oft, aber im speziellen Fall von AO kann man mit Bußgeldern von bis zu 20.000€ rechnen.
@schnepf
Wenn dich diese Summe nicht stört war es wohl wirklich ein Fehler dich als Gast abzulehnen!

straker
13.04.2012, 07:09
Außerhalb des "Freistaates" Bayern, die über die Hygieneverordnung gegen AO vorgehen (siehe obige Beiträge insbesondere von @Spazierstock) gibt es in unserem Land wohl keine rechtliche Handhabe für eine Hure einen Gast anzuzeigen. Fragen ist nicht verboten. Wenn beide Partner sich einig sind auch nicht der AO-Sex.

Es gab natürlich den Fall der hübschen No Angels Sängerin Nadja Benaissa die trotzdem sie wusste dass sie HIV Positiv ist ungeschützten Sex hatte (die Partner wussten nichts).
Das ist dann allerdings eine Straftat!

Spazierstock
13.04.2012, 09:11
zu den von euch angesprochenen weiterungen:

auf grund unseres föderalistischen staatsaufbaus obliegt es jedem bundesland, zu einem bundesgesetz eine durchführungsverordnung zu erlassen.
beim inhalt solcher verordnungen existiert ein gewisser spielraum, bei dessen ausgestaltung lediglich keine gesetzeswidrige verordnung herauskommen darf - wie bei der bayerischen HygVO.
daher werden andere bundesländer auch ihre durchführungsverordnungen zum "§ 12a des Bundes-Seuchengesetzes" haben.
was denn in diesen stehen möge, hat mich noch nie interessiert, weil es für meine ausserbayerischen bumsreisen keine praktische bedeutung hat.

diese praktische bedeutung ist auch innerbayerisch recht tief anzusiedeln - mittlerweile.
die einheimischen geläufigen ao-angebote in den adressen der üblichen verdächtigen zu nürnberg wären sonst gar nicht vorstellbar.
nur aus münchen kenne ich den fall (sozusagen wortwörtlich) der hofer strasse - dort hat die polizei mit vorgehaltener mp den puff gestürmt und die bumszimmertürchen aufgetreten, um fo-mäßiges zur anzeige zu bringen. allerdings hat da auch das kartell der münchener großzuhälter freudig mitgewirkt um sich unliebsame konkurrenz vom halse zu schaffen.
woanders als in münchen wäre sowas wohl gar nicht möglich.
bei allen anderen razzien war es lediglich um "die papiere" gegangen.
selbst publikumswirksame durchsuchungen von fkk-clubs - wie damals das sek-mäßige abseilen vom hubschrauber auf die außenanlage der oase - dienen nur der ausweiskontrolle.

gebrauchspraktisch lassen sich doch für den freier alle nachstellungen umgehen.

normalerweise steht das ordnungsamt vor der tür herum oder der grüne trachtenverein läutet - da werden keine türen aufgetreten.
also holen die lieben kolleginnen die gerade beschäftigten mädchen aus den zimmern - oder die hauseigene "scheguridi". anschließend werden die freier aus den zimmern gebeten und nach ausweiskontrolle entlassen.
wenn ich gefragt werde, habe ich selbstverfreilich alles nuuuuuur mit gummi gemacht und keine kenntnis von etwaigem anderen.
man(n) kann gift d'rauf nehmen, daß die auskunft der huren genauso aussieht.

irgendwelche schreiben an die festgestellte addi des freiers folgen daraus noch nicht - wie von Schnepf befürchtet; dazu müßte erst mal ein grund vorliegen.
daß ein solcher "grund" nicht vorliegen kann, ergibt sich schon aus dem umstand, bei einer razzia nach feststellung der personalien heimgeschickt worden zu sein ohne zuvor weitere fragen gestellt bekommen zu haben.
dann liegt nämlich kein bedarf nach einer aussage vor.

das auskunftsverhalten der huren liegt an der höhe des möglichen bußgelds - die information von lili war schon richtig.
allerdings drohen die genannten 20.000 nur wiederholungstätern; mit geschmeidigen 1.000 fängt das an - aber nur für die dienstleisterin; unsa "strong arm of the law" urteilt dabei nach dem prinzip "cui bono?" und nimmt diejenigen hops, die bei gummilosem einen wirtschaftlichen gewinn erzielen.
latürnich wird der freier als ersttäter ebenso 1.000 lossein - wenn er bescheuert genug ist, das schafsnasig zuzugeben.

allerdings - wer will ihm das beweisen?
das ordnungsamt wäre doch auf hurenseitige aussagen gegen den freier angewiesen.
der freischaffenden hure droht aber als profiteurin ein höheres bußgeld als dem freier - also unterbleibt die aussage.
die etwas weniger *hust* freiwillig anschaffende wird ebenfalls keine aussage gegen den freier machen. ansonsten kann sie sich gleich ins zeugenschutzprogramm aufnehmen lassen oder freiwillig zum friedhof laufen, weil dann ihr starker arm leicht nervös werden wird: dirigistische zuhälterei von wegen ao sowie gewerbsmäßiger verstoß gegen eine verordnung als wiederholungstäter und anstifter.
für einen zuhälter ist eine zwangsprostituierte dreck - aber dreck, in welchen er investiert hat und aus dem er gewinn erzielen wollte - der läßt es nicht bis zur schriftlichen aussage kommen.

selbstverfreilich gilt das vorgenannte nur für eine unfreiwillige teilnahme an einer razzia.
in allen anderen fällen müßte die hure nun ihren arsch hochkriegen und den freier anzeigen wollen - wie von TigerBS befürchtet.
wie soll sowas *schmunzel* den praktisch gehen?
will frau den bösen freier denn nun am kragen packen und mitteilen "ich halt sie hiermit bis zum eintreffen der polizei fest"? ... oder soll ihr starker arm aus dem nebenzimmer das tun?
was ist denn das ergebnis?
erstens steht dann mal wida nur aussage gegen aussage.
aber vorallem zweitens:
das dauert doch alles bis zum eintreffen der grünen; dann steht das polizeiauto publikumswirksam vor dem puff herum; dann darf frau noch mit auf die wache und die aussage schriftlich machen.
... und in der ganzen zeit macht frau keinen umsatz - da wird spätestens ihr zuhälter so schlau sein, sein "spinnertes pferdchen" wida einzufangen.

freierseitig lassen sich zeugen der eigenen ao-anfrage alleine schon dadurch ausschließen, daß die frage erst im arbeitszimmerlein gestellt wird, wenn man mit der hure alleine ist.
für alle weiterungen steht dann aussage gegen aussage und für ein bußgeld müssen die grünen beweisen, daß ao nachgefragt wurde.
irgendwelche drohungen von seiten der huren haben ihren grund doch nur im "neid der umsatzlosen".
latürnich hassen die huren den ao-service.
ao ist doch das erste, was frau aus dem programm nimmt, wenn sie darf, wie sie möchte.
wer anders dürfen zu müssen hat, bietet ao halt an und zieht die pfeile derer auf sich, die nun an den ao-interessierten keinen umsatz mehr machen können.

lili
13.04.2012, 15:24
@spazierstock
Stimmt schon ungefähr so wie du das hier schreibst, deshalb habe ich ja geschrieben bis zu 20.000 und nicht ab 20.000. Das Problem ist halt es kommt auf den Richter an und bei solchen Sachen sind die in Bayern halt wirklich nicht nett.
Das Gute an der Sache ist dass die Kripo es ja immer noch nachweisen muss. In meinem Inserat kann ja stehen was will, ob ich es dann auch mache ist eine andere Sache. Red Bull verleiht auch nicht wirklich Flügel.....Aber, eine mündliche Zusage gilt schon als Geständnis. Und da fängt das Problem an. 80% aller Anrufer fragen am Telefon schon ganz unbefangen nach AO. Was soll ich da jetzt machen? Sag ich ja hab ich vielleicht Pech und das ist ein Polizist, sag ich nein legt der Kunde auf und ich verdiene kein Geld.
Was allerdings nicht stimmt ist dass der Kunde nur beim ersten Mal zahlt. Wenn ein Freier mehrfach überführt wird erhöht sich auch bei ihm die Summe.

AO-Kr
13.04.2012, 16:09
....Aber, eine mündliche Zusage gilt schon als Geständnis. Und da fängt das Problem an. 80% aller Anrufer fragen am Telefon schon ganz unbefangen nach AO. Was soll ich da jetzt machen? Sag ich ja hab ich vielleicht Pech und das ist ein Polizist, sag ich nein legt der Kunde auf und ich verdiene kein Geld.....

Hallo lili,

so wie du das schreibst, darf man annehmen du bist eine DL und wahrscheinlich auch noch aus Bayern?

Ehrlich gesagt, ist es dein persönliches Berufsrisiko wie du dich am Telefon verhälst. Auch wenn, wie weiter oben beschrieben, die Gefahren des Erwischtwerdens bei AO in Bayern nicht sehr hoch zu sein scheint, so ist es dennoch grundsätzlich erstmal verboten.
Das ist genauso wie mit dem Tempolimit. Grundsätzlich gilt Tempo 50 innerorts (die 30iger Zonen mal ausgelassen). Wenn keine ortsfesten Blitzer stehen und die Strecke frei ist, kannst du als Autofahrer selbst entscheiden, fährst du "nur" 50 oder doch schneller? Es ist schließlich dein Risiko wenn du dann doch erwischt wirst.

Genau das gleiche gilt für AO-Fragen am Telefon in Bayern. Wenn du weißt, dass AO prinzipiell verboten ist, dann darfst du es halt nicht offiziell anbieten und eben halt "nur" vor Ort besprechen lassen. Ob sich deine Kunden darauf einlassen ist die andere Frage. Ob du damit möglicherweise Umsatzverluste hast, weil kein Kunde bei dir "nur" GVM und FM machen will, dann ist das nicht das Problem des Freistaates Bayern. Zudem sollte man sich als AO-DL in Bayern auch bewusst sein, dass jeder Kunde auch ein Undercover-Cop sein kann (nicht muss) und schon kann die nächste Frage nach AO, bzw. die Bejahung der Frage danach durch die DL bedeuten, dass diese erstmal eine Einzahlung in der Staatskasse vornehmen darf. Das ist keine Schadenfreude, sondern einfach ein mögliches Szenario, was sich auch abspielen könnte (Gut, ich glaube kaum, dass die Ordnungsämter oder Polizeidienststellen in großen Umfang Beamte für solche Inkognito-Kontrollen abstellen, aber auch ein Cop ist nur ein Mann, der auch mal zur Entspannung in seiner Freizeit zu einer DL geht ;) )

Zusammengefasst heißt das für dich lili, es ist und bleibt einfach dein Berufsrisiko, ob du AO offen am Telefon anbietest und damit riskierst Besuch vom Ordnungsamt/Polizei zu bekommen oder es nicht offen am Telefon anbietest und riskierst keine Umsätze zu machen.

Debutant
13.04.2012, 17:49
Die meisten SDL, die ich in Bayern kenne, geben am Telefon überhaupt keine Auskunft. Weder Ja noch Nein. Die Frage nach AO beantworten sie erst in dem Moment, indem der Kunde vor Ort die Hose herunter gelassen hat. Mir wurde gesagt, dass Undercover dies nähmlich nicht dürfen. Ob's stimmt? Logisch klingt es allemal

lili
13.04.2012, 21:56
@AO-Kr
Ja, du hast recht, ich bin DL und aus Bayern.
Ich weiß auch das generell schon das Werben dafür verboten ist, aber wie gesagt, eine Werbung sagt noch nichts aus. Die Polizei muss einen überführen. Das ist generell mal deren Problem. Eine telefonische Zusage wäre aber bereits etwas ähnliches wie eine Überführung und würde wohl für eine Verurteilung ausreichen. Deshalb lege ich bei telefonischen Nachfragen meist gleich auf oder sage dass ich über Service am Telefon nicht spreche.
Du hast auch damit Recht dass vor Ort gleich die Handschellen klicken würden wenn ich es mit dem Kunden bespreche und er Undercover Cop ist, aber eine Sache lässt du dabei außer Acht. Es gibt die Dienstvorschrift dass sich ein Polizist (egal ob in Uniform oder in "Undercover-Zivilkleidung") im Dienst nicht ausziehen darf. Ich spreche mit keinem Kunden über Service oder generell über Geld wenn der sich nicht ausgezogen hat. Wurde mir hier im Forum schon mal als schlecht zugeschrieben. Ich Gast ist damals gegangen weil er mich unverschämt fand und hat sich dann hier beschwert, womit mein Ruf als böse Hexe mal wieder als bestätigt schien. Aber lieber so als wäre er Kriminaler gewesen und hätte mich verhaftet.

AO-Kr
13.04.2012, 22:20
Sollte die Regel mit dem sich nicht ausziehen dürfen für Beamte der Wahrheit entsprechen, dann würde sich die Frage stellen, wie sieht es aus, wenn diese Beamten in ihrer Freizeit (außerhalb der Dienstzeit) eine DL aufsuchen und von dieser AO angeboten bekommen?

Generell kann man nur hoffen, dass dieser Unsinn sich nicht außerhalb Bayerns verbreitet, denn ehrlich gesagt, ich gehöre nicht zu der Kategorie Kunde, der Zeit und Lust im Überfluss hat, um bei jeder DL, deren Service mich interessiert, erst vor Ort zu erscheinen und dann auch noch mich auszuziehen.

Für die Bayern hoffe ich, dass sie mal eine weniger erzkonservative Regierung bekommen (man müsste dann halt mal bei den nächsten Landtagswahlen mal das Kreuzchen nicht bei der CSU machen ;) Aber leider machen das genau diejenigen, die a) hier nicht angemeldet sind und b) selbst so stockkonservativ sind), die diese Hygiene-Verordnung wieder zurück nimmt.

lili
14.04.2012, 04:16
Ich denke nicht dass irgendeine Frau, egal aus welchem Bundesland, so dumm ist und ihren Kunden AO anbietet. Sie wird es auf Anfrage bejahen oder verneinen, aber sie wird nicht direkt zum Kunden gehen und das vorschlagen. Und selbst wenn ein Beamter dann als Privatmensch zu ihr geht und diesen Service in Anspruch nimmt, dann macht er sich genauso strafbar wie alle anderen auch wird also sie nicht verpfeifen weil er sonst selbst Ärger kriegt. Auch Polizisten sind nur Menschen.
Ich arbeite privat. Komplett privat. Das heißt es sieht bei mir sowieso ganz anders aus. Du kannst bei mir nicht einfach vorbeikommen und dann schaun wir mal. Ich mache nur Dates auf Termin und von mindestens einer Stunde Dauer. Deshalb werbe ich offensiv und bin in vielen solchen Foren unterwegs.

straker
14.04.2012, 09:31
Also nochmal:

@lili , @all

Es ist keineswegs egal in welchem Bundesland du bist!
Das ist alles hier nur aus Bayerischer Sicht. Das gilt nicht für den Rest des Landes, da macht man sich nicht strafbar wenn man den AO Service praktiziert.
Da wird es oftmals nicht gerne gesehen und ist für viele Betreiber ein NO GO, aber es ist eben nicht strafbar außerhalb von Bayern.

Spazierstock
14.04.2012, 10:21
aus guten grunden wird hier immer wieder dazu geraten, den ao-service nicht am telefon besprechen zu sollen.
... aber die narren sterben ja nicht aus.

wenn ich mal zum telefon greife, will ich nur wissen, ob die gemeinte auch tatsächlich da ist und oder zeit hat.
nach glaubwürdigen auskünften genervter huren gips aber telefonwixer, die 20-mal am tag die gleiche hure anrufen oder buchhalter-typen, die den möglichen service bis in die feinsten verästelungen vorab am telefon klären wollen.
da braucht frau dann eine engelsgeduld.
vor ein paar jahren hatte ich in nürnberg eine hure kennengelernt, die vom täglichen telefonterror schon so fertig war, daß sie nach der ersten freierfrage anfing, unbeherrscht in den hörer zu brüllen.
eine hure mit anrufbeantworter hat mein vollstes verständnis.

wer als hure in bayern telefonisch auskunft über fo und ao gibt oder sogar damit wirbt, zieht die aufmerksamkeit des ordnungsamtes auf sich.
das resultat kann in kontrollbesuchen bestehen, bei denen ein ermittelnder beamter den service abfragt; weil dieser sich zu ermittlungszwecken nicht der beinkleider entledigen darf, begibt sich frau bei jedem fo-ao-nachfragenden zwangsläufig zunächst einmal in das risiko, keinen freier sondern einen ermittler vor sich zu haben.
mal so by the way: wer sich als ermittler die hosen privat 'runterzieht, um die ao-nachfrage beantwortet zu bekommen und anschließend den strafzettelblock zücken möchte, kann sich aussuchen, ob er wegen einem dienstvergehen oder einer verordnungswidrigkeit d'ran sein will.

ein höchst theoretisch möglicher lackmustest wirkt prostitutionspraktisch umsatzverhindernd:
soll frau denn jedem potenziellen kunden, der sich da schüchtern nach ihrem service erkundigt, erst mal vorab die hosen 'runterziehen, bevor sie ihm antwortet?
auf der sicherst-möglichen seite ist nur die fo-ao-anbieterin, die mit diesem service nicht wirbt und am telefon freundlich darlegt, der freier möge doch bitte vorbeikommen, da sie ihren service mit ihm persönlich besprechen möchte.
ob frau von dieser roten linie abweichen will oder kann oder darf, hängt mit ihrer auslastung oder dem fahndungsdruck oder den ludenseitigen vorgaben zusammen.

daß andersherum die nichtbeantwortung der telefonischen freieranfrage ebenso umsatzverhindernd wirkt, ist richtig.
allerdings hat frau das ergebnis solcher mühungen schon bissi selber in der hand:
wer als hure auskunftsarm aber verheissungsvoll in den hörer zu gurren vermag, wird möglicherweise mehr persönlich nachfragende freier auf der türmatte besichtigen können.
dem gegenüber mag die telefonische vollauskunft - in schleppendem tonfall heruntergeleiert oder gar in den hörer gebellt - von der papierform her zwar informativer aber sonstwie kontraproduktiv sein.

wie überhaupt gerne mal von beiden seiten her vergessen wird, daß erotik viel mit verführung und wenig mit dem preisschild zu tun hat.
ich persönlich schätze es sehr, wenn eine hure ihr schauspielerisches talent für die darbietung von lieb-sein und geilheit einsetzt; natürlich werde ich dabei betrogen - aber ich werde in einer weise intelligent betrogen, daß ich gerne wieder komme.
schließlich wollte ich die hure ja nicht heiraten - genausowenig wie sie mich.
ich lese hier immer "wer ficken will, muß freundlich sein" - was richtig ist.
aber es gilt auch das "wer wollte denn hier umsatz machen - ich etwa?"

wer zu bayer bei fo-ao erwischt wird, ist bussgeldtechnisch d'ran - hure wie freier.
daß sich für mehrfach-erwischte freier die bußgelder ebenso erhöhen, ist richtig.
allerdings ist der freier nicht im fokus der nachstellenden behörde.

illusional
14.04.2012, 12:06
Spazierstock wiederholt, was auch andere von uns die etwas Erfahrung mit Huren haben, feststellen bzw. umsetzen.
Allerdings wird der Freier in anderen Bundesländern schon mal wie Wild verfolgt.
Zivilstreifen die Strassenstrichkunden verfolgen...
Das erinnert nicht zuletzt an den Sperrbezirk in MUC - illegaler Strassenstrich und Sperrbezirk sind aber eben 2 Paar Schuhe.
Jedes Hotel, Pension, Privatwohnung kann man nun mal nicht überwachen.

Da hier Luden mitlesen werden gerne mal um auch Beispiele zu nennen, Dani Jana etc. die aus Köln nach MUC kamen ganz fix im Zuge des Sperrbezirks "hochgenommen".
Woher der Tip kam, ist recht klar.
Die Altluden bzw. "Geschäftsführer" der Adressen und Gebiete in MUC finden es nicht lustig wenn 1km neben deren Haustüren jemand Umsatz abzapft.

Tatsächlich kann der Beamte privat zwar die Hosen runterlassen, dies führt aber zu einer deutlichen Verschlechterung des ohnehin meist angespannten Verhältnisses mit den Kollegen ob nun Polizei oder Ordnungsamt ist egal. Mir sind solche Fälle mit Polizisten, welche ihre Arrangements im Rotlichtsektor hatten durch Zufall vor ein paar Jahren bekannt geworden...
Es werden unter anderem so gut wie nie 2 sich einige Kollegen zusammen auf Streife geschickt...Guter Bulle, böser Bulle stimmt schon.

Meine Info ist ebenfalls, dass Beamte im Dienst niemals die Hosen runterlassen. Da bin ich als Freier nun mal klar im Vorteil...
Und so ist klar, dass ich als verlässlicher Kunde dem man vertrauen kann das ganze in die gewünschte Richtung bewegen kann.

Ebenfalls hörte ich aber ich weiss dazu nichts konkretes, dass Beamten auf direkte Frage Auskunft geben müssen ob sie Polizist, Ordnungsbeamter etc. sind...wer dazu etwas weiss bitte Feedback.

Eine Hure die intelligent genug ist, um geschickt in den Hörer zu säuseln und das Spiel der Illusion mit dem Kunden beherrscht, ist auch in der Lage durch die Blume die entsprechende Andeutung zu geben bzw. man einigt sich auf eine Verständigung ganz fix - bei weiteren Anfahrten ist das sinnvoll.
Diejenigen welche eben nicht die richtige Wortwahl kennen und lernen wollen, sind mit ihren plumpen 10 mal Anrufen und "fickst du ohne Gummi" " machst du AO" einfach aus dem Rennen, verbrennen aber auch oft die DL am Telefon.

Mein Mitleid hält sich in Grenzen - eine DL kann ja einen richtig guten Tageslohn erzielen. In Führungspositionen, leitenden Funktionen in Firmen ist auch viel Druck der Fall. Fingerspitzengefühl, Takt, Virtuosität, Improvisationstalent und etwas Interesse für Empathie sind Erfolgsfaktoren.
Richtig gut Geld verdient man ( ausser als Domina, (Finanz/Polizei/Ordnungs)-Beamter, Banker) mit Geschick und Finesse.

Höflichkeit und Freundlichkeit sind für beide Seiten bedeutend und erleichtern den Umgang.
Deswegen lege ich aber kein Balzverhalten wie mit einer privaten Bekanntschaft an den Tag und es wird auch nicht Freund und Freundin gespielt oder Bewerbungsgespräche bis zum St. Nimmerleinstag geduldet.
Einfach gesagt ficke ich lieber mit einer DL mit der das ganze harmonisch abläuft, weil auch Mann etwas "Stimmung" schätzt,
als für wenig Geld ( oder gierigen, teuren DL's) welche unfreundlich, bachelig, grob und gänzlich ungebildet sind in ihrem
Verhalten und Gespür für die andere Person: der Kunde, auch Freier oder oftmals "sexgeiles, geiziges Schwein, Drecksack und/oder Arschloch, etc.pp " bezeichnet.

illusional
14.04.2012, 12:12
---Zusammengefasst heißt das für dich lili, es ist und bleibt einfach dein Berufsrisiko, ob du AO offen am Telefon anbietest und damit riskierst Besuch vom Ordnungsamt/Polizei zu bekommen oder es nicht offen am Telefon anbietest und riskierst keine Umsätze zu machen.

Das Risiko ganz offen und direkt am Telefon anzubieten geht KEINE etwas intelligente Hure in (Süd)Bayern ein.
Aber es gibt ja immer einen Zwischenweg...

Es verlangt aber eben auch Gespür und Intelligenz gepaart mit etwas sprachlicher Gewandtheit, sich Gedanken zu machen und zu verstehen, wie man sich ohne direkte Worte, sondern "Signalisierungen" verständigt.

straker
14.04.2012, 13:03
@illusional

Die Einsätze der Polizei in den anderen Bundesländern haben aber auch andere gesetzliche Hintergründe. Da geht es um einhaltung der Sperrbezirksverordnung, Aufenthaltsgenemigungen, Arbeitsgenemigungen und anderes mehr.
Das ist aber ein ganz anderes Thema.
Hier im Thread geht es um die Frage (Zitat): "Ist der ungeschützte Geschlechtsverkehr mit Prostituierten in irgendeiner Form ungesetzlich?"

lili
14.04.2012, 14:17
@straker
Ich habe nie behauptet dass es in anderen Bundesländern anders aussähe, ich habe lediglich meine Situation in Bayern geschildert.

@spazierstock
Endlich mal jemand der sich ein bißchen in die Frauen versetzen kann. Ich bin hier ja eh verschrieen als der Teufel in Person weil ich hin und wieder am Telefon nicht mehr an mich halten kann und dem jeweiligen Mann dann meine Meinung über ihn auch erkläre.

@illusional
Egal ob Umschreibung oder nicht, wenn du es am Telefon zugibst bist du dran wenn du den falschen am Hörer hast. Auch Polizisten sind nicht dumm. Auch wenn du es mir nicht glaubst weil du ja eh eine schlechte Meinung hast, ich habe genug Erfahrung in diesem Gewerbe gesammelt um zu wissen wie ich reden bzw. arbeiten muss. Ich habe jahrelang in Nachtclubs gearbeitet. Ganz sauber und korrekt. Die Stunde hat 200,-€ gekostet. Ohne ZK, ohne FO, ohne AO, ohne AV. So etwas wurde bei uns generell nicht geboten. Egal für wieviel Geld. Ich hatte Stammgäste die mich jahrelang regelmäßig besucht haben. Ich weiß was in diesem Geschäft geht und was nicht und wieviel man verdienen kann oder eben auch nicht.
Und ich kenne auch unsere lieben Kripobeamten bereits jahrelang. Weiß wie es mit der Werbung und der Verfolgung aussieht usw.
Warum ich jetzt so arbeite wie ich es tue spielt hier jetzt keine Rolle, aber es hat seine Gründe. Man wird nicht mehr reich mit diesem Job, auch nicht wenn man AO bietet. Aber man kann davon leben. Aber es steht einem halt auch viel im Weg.

illusional
14.04.2012, 14:48
müssen zivilbeamte auskunft geben auf die frage hin, ob sie z.b. polizist etc sind ?

alles ist eine grauzone. es gibt ein paar DL in münchen welche seit jahren ao machen.
und auf eine schwammige aussage die nichts verspricht aber andeutet kann keiner was machen.
das wissen die von der polizei. auch ein positiver bericht hier im forum ist nicht wertbar.
das einzige was es gibt sind die regulären druckmittel - aber diese richtig angewendet funktionieren recht gut.

dass die hygieneverordnung in bayern nicht haltbar ist wissen wir alle. aber man verleiht dem ganzen eben nachdruck mit allen rechtlichen mitteln über umwege. das thema hatten wir schon mehrmals.
ich sage dass es nicht strafbar ist in direkter form, wenn man ohne gummi im einverständnis mit der DL fickt.
wer das gegenteil behauptet, zeige mir den paragraphen. und bitte nicht diese verkappte hygieneverordnung in bayern.



@lili deine unfreundlichkeit am telefon hat eine ganz andere ursache. auch deine mangelnde einsicht hat wenig mit dem thema hier zu tun.
seltsam dass mit allen anderen dl's das problem nicht auftritt...und auch deine meinung über uns interessiert hier nicht viele.
besonders nicht die, welche dein unfreundliches verhalten ertragen haben. deine jahrelange erfahrung im umgang mit kunden spricht bände.
wunder dich einfach weiter, dass kaum ein "schwein" bei dir noch anruft.

straker
14.04.2012, 15:09
@straker
Ich habe nie behauptet dass es in anderen Bundesländern anders aussähe, ich habe lediglich meine Situation in Bayern geschildert.


@lili
Genau deshalb hatte ich ja auch betont das die Bayerischen Gesetze eben nicht in den anderen Ländern existieren und somit sieht die Situation dort anders aus.

essencial
14.04.2012, 17:14
Hi,
bin zwar kein Rechtsverdreher, aber wieso sollte AO verboten sein. Dann müsste genaugenommen jeder GV, egal ob mit Freundin, Ehefrau, Discobekanntschaft, Nutte, ohne Kondom verboten sein. Denn, du musst für alle Geld hinlegen:rolleyes:. Das mit Bayern habe ich aber auch gehört.

Ausserdem sagt der Papst umgamgssprachlich formuliert: "Gefickt wird ohne Gummi!"

Grüsse

Also ich mußte für GV bei meiner Ex.Frau oder Freundin noch nie Geld für Sex ausgeben,da machst Du etwas falsch glaube ich.......:confused:

straker
14.04.2012, 17:36
Also ich mußte für GV bei meiner Ex.Frau oder Freundin noch nie Geld für Sex ausgeben,da machst Du etwas falsch glaube ich.......:confused:

So ab und zu sind wir Männer schonmal spendabel zur Frau oder Freundin um sie bei Laune zu halten und letztendlich auch schönen Sex mit ihr zu bekommen, es sei denn du bist ein Gigolo -dann ist es umgekehrt.

illusional
15.04.2012, 02:04
Also ich mußte für GV bei meiner Ex.Frau oder Freundin noch nie Geld für Sex ausgeben,da machst Du etwas falsch glaube ich.......:confused:
ficken war noch nie wirklich kostenlos. die paar euro für ein abendessen und getränke oder ausgehen darf man nicht rechnen...von einer festen freundin oder frau gesprochen...

StefanX
26.04.2012, 00:45
Bayern hin oder her, ich kann es nicht glauben, dass eine DL eine Strafe zahlen muss, blos weil sie am Telefon ao verspricht. Selbst vor Ort stellt doch ein solchen Angebot noch keinen Verstoß dar. In einem Rechtsstaat wie Deutschland muss auch ein rechtlich einwandfreier Nachweis geführt werden. Und der ist hier schlicht nicht möglich, außer es wird von der DL und vom Freier bestätigt.

Vergleichbar wäre es, wenn die Polizei bei einem Taxiunternehmen anruft und einen Taxifahrer fragt, ob er innerhalb geschlossener Ortschaften schneller als 50 km/h fährt. Und wenn er "ja" sagt, bekommt er einen Bußgeldbescheid wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit.

Lächerlich. Unhaltbar. Zudem sind auch Polizeibeamte verpflichtet, einen Beschuldigten über seine Rechte aufzuklären. Und dazu gehört auch, sich erstmal als Polizist vorzustellen und den Betroffenen auch als "Beschuldigten" zu belehren. Erfolgt dies nicht, sind die Aussagen (welche auch immer das waren) nicht verwertbar.

Am Telefon schon garnicht. Schließlich weiß man ja garnicht, wer am anderen Ende der Leitung spricht. Da ruft man an und es meldet sich eine weiblich Stimme mit "Hallo Schatsi". Dann fragt der Polizist "Machst du auch ao?" und sie sagt "Klar, komm vorbei...". Und? Das soll für ein Bußgeld reichen? Es gibt gar keinen Beweis, wer am Telefon war. Außerdem kann sie etwas falsch verstanden haben.

Meiner Meinung nach geht hier viel über die Unwissenheit, Dummheit und Angst der DLs. Wenn die Polizei in großen Gruppen mit roher Gewalt einen Puff stürmt und entsprechende Fragen stellt, bekommt sie vielleicht auch entsprechende Antworten. Dann wäre sie am Ziel.

Für mich ist diese Gewaltmethode der Polizei jedoch kein bischen besser als die brutalen Zuhältermethoden!

Gerade im ZDF lief ein interessanter Beitrag über das Thema. Am Schluss geht es auch um ao. Der fiese Kommissar beschreibt hier auch die Methode eines Nachweises. "Man schaut auf die Körpermitte, und wenn da kein Kondom ist...".

Es wäre im konkreten Fall also nur nachweisbar, wenn man inflagranti beim offensichtlichen AO-Poppen erwischt wird. Alles andere wäre ein Vermutung und damit kommt kein Polizist vor Gericht durch!

Hier die 29 Minuten, die so manche Fragen beantworten:
http://www.zdf.de/ZDFmediathek/hauptnavigation/startseite/#/beitrag/video/1626206/Menschenhandel-in-Europa

Also was lernen wir:
- Der Polizeibeamte muss sich als solcher erkenntlich zeigen, tut er das nicht, kann er auch keine Aussagen nutzen
- Aussagen am Telefon sind als Beweismittel nicht geeignet
- Zimmertür zusperren und bei einer Kontrolle wenigstens ein Kondom anziehen...

Spazierstock
26.04.2012, 09:32
auch bei einer ordnungswidrigkeit muß sich der bußgeld-verhängende beamte auf eine beweislage stützen, die gerichtsfest ist.
warum ist das so?
zur allerdeutlichsten abgrenzung gegenüber der willkürlichkeit in einer braunen vergangenheit hatte man unserer deutschen nachkriegs-polizei die richterliche überprüfung von bußgeldbescheiden aufgebrummt.
nur so zur erinnerung - damals hatte die sa reichspolizei-gewalt erhalten und sich dieser dann systemerhaltend bedient.
solcherlei wollten unsere siegers dem deutschen volk zukünftig ersparen - *äh* natürlich einstweilig nur dem westdeutschen, weil ja im mitteldeutschen bereich die stasi ...
übrigens "leidet" die österreichische gendarmerie nicht unter solchen befugniseinschränkungen; die erklärung dafür ist ganz einfach: österreich war '45 "siegernation" und wurde restauriert.
wer also im schönen "ostariche" einen bußgeldzettel wegen geschwindigkeitsüberschreitung aufgebrummt kriegt, der zahlt schon alleine deshalb, weil ein gendarm beweislos aussagt, daß das so passiert sei.

also muß die deutsche polizei einen beweis bringen, wenn der bußgeldzettel der richterlichen überprüfung standhalten soll.
... und das muß er, weil ein bußgeldzettel für eine ordnungswidrigkeit nur vorläufigen charakter hat - zuvor wurde ja zusammen mit der beschuldigung ein anhörungsbogen verschickt und die bußgeldanordnung erfolgt nur auf widerruf.
ein bußgeldbeschwerter zahlt entweder durch stillschweigendes einverständnis innerhalb der gesetzlichen frist oder er legt widerspruch ein.
womit wir beim richtertisch wären, an dem dann dazu i. d. r. eine schriftliche verhandlung stattfindet.
allerdings wird eine mündliche verhandlung angeordnet, sobald eine seite rechtsmittel einlegt oder eine zeugenaussage als beweis anbietet.

spätestens bei dieser mündlichen verhandlung muß die polizei die ordnungswidrigkeit beweisen - und ein "hab' ich gehört" (gar noch nur am telefon) reicht dazu nicht.
warum ist das so?
weil es nicht verboten ist, nochmal gründlich darüber nachzudenken zu wollen und dann doch am ende die fingerle von der ordnungswidrigkeit zu lassen.
also reichen absichtserklärungen weder am telefon noch im arbeitszimmerle als beweis aus:
eine nur deshalb beschuldigte hure oder ein anfragender freier ist immer dann 'raus, wenn frau oder man(n) einwendet, bei ao-gespräch gerade nur aufgeregt gewesen zu sein und dann später - nun kalten blutes - davon wieder abstand genommen zu haben; selbstverständlich hätte man (oder frau) das ao hernach nienienicht wirklich praktiziert.

eine hure kann glaubhaft vortragen, wie schwer das geschäft sei und daß 80% der freier nach ao fragen und wo käme sie denn hin, wenn sie jeden anfrager gleich zur konkurrenz weiterschickte; latürnich wollte sie den ao-anfragenden erst mal anlocken und ihn dann mit hilfe weiblicher list davon zu überzeugen, daß er gar kein ao braucht.
nicht-muttersprachlich-deutsche huren können dazu noch auf ihre mangelhaften deutschkenntnisse verweisen und angeben, sie hätten die frage andersherum verstanden und latürnich wahrheitsgemäß dazu genickt, daß sie kein ao anbieten.
das gleiche gilt andersherum für den ao-anfragenden freier im umgang mit einer ausländischen hure: er wollte sich nur versichern, daß die hure kein ao anbietet - sonst wäre er woanders hingegangen - der gesundheit zu liebe, schatzi *äh* herr wachtelmeister.
klingt alles sehr nach ausreden, gell?
das wird sich der richter auch sagen - aber er ist gezwungen einen beweis zu haben, auf den er sein urteil stützen kann.

beweispflichtig für die schuld des bußgeldbeschwerten ist die polizei - die eigenen unschuld beweisen müssen hure und freier nicht.
also wird der polizist nun eine aussage machen können müssen, mit der hure im arbeitszimmerlein gewesen zu sein und dort als getarnter freier ao vereinbart zu haben - und dann statt des geldbeutels den strafzettelblock gezückt zu haben.
andersherum muß er den freier ohne gummi beim gv oder av erwischen.

der von StefanX zitierte "blick auf die körpermitte" reicht dazu - aber nur mit einschränkungen.
so muß der polizist dazu die arbeitszimmertür öffnen und dabei zusehen, wie die unterleiber sich trennen.
wenn er nur zeuge von fo ist, reicht das außerbayerisch nicht zur ordnungswidrigkeit - innerbayerisch schon.
wenn bei einer razzia der freier lediglich ohne gummi aus dem zimmer kommt, reicht es wida nicht - wenn hure und freier dazu einfällt, man sei ja noch beim küssen und streicheln gewesen.

die beweislage ist also für die polizei alles andere als einfach.
einfacher wird es, wenn hure oder freier anderswo schon mal rechtskräftig als ao-ver-stoß-er verurteilt wurden.
außerdem erreicht dann das mögliche bußgeld lecker anzuschauende höhen, wofür sich der aufwand eines prozesses dann endlich mal rentiert.

weil das polizei-geschäft so schwer ist, wird darüber hinaus gerne mal druck ausgeübt - sozusagen "fick unter der beschwerdegrenze" wie man als gedienter dazu damals sagte.
die grünen wissen ganz genau um das riesengroße trefferfeld, daß hure und freier darbieten.
der i. d. r. (irgendwie) gebundene freier fürchtet die "versehentliche" information seines weiblichen anhangs.
die hure fürchtet den umsatzverlust und stress mit ihrem luden, die erfolgreiche brandmarkung als ersttäterin sowie das herausgezogen werden aus der halb-anonymität mit der folge systematischer kontrollen und weiterungen durch die steuerfahndung.
folglich wird frau gerne mal mit vorauseilendem gehorsam bezahlen - auch bei allerdünnster beweislage - und fluchtartig das bundesland verlassen.
hingegen rutscht der angstschlotternde freier auf den knienen vor der polizei herum und bibbert um seine privatsphäre.
das hat man als polizist doch gern.
da werden dann schon mal bußgeldzettel nach dem motto "geht's?" verteilt.

mit der schlußfolgerung hat StefanX völlig recht.
man(n und frau) muß sich halt vorher überlegen, welche aussage man bei einer kontrolle so macht.
die doku hab' ich übrigens auch gesehen - der "fiese kommissar" ist in erster linie hinter den gewerbeorganisierern her und nicht hinter huren mit ihren freiern.
außerdem haben wir gestern im fernsehen gelernt, daß der deutsche staat viel mehr beamte zur eintreibung der huren-einkommenssteuer einsetzt als zu ihrer ao-überführung - dieses vorgehen ist schlicht rentierlicher.

StefanX
28.04.2012, 00:26
So ist es, Spatzierstock. Andere Worte, gleiche Aussage.

Um es auf den Taxifahrer zu übertragen, wäre es in etwa so:

Die Polizei ruft beim Taxifahrer an, und fragt, ob er bereit wäre schneller als erlaubt zu fahren, man hätte es grad eilig. Dies wird am Telefon bejaht. "Ja, wenn Sies eilig ham, kemma des scho mocha...".

Damit kann kein Polizist einen Bußgeldbescheid wegen zu schnellem Fahren ausstellen, weil kein eindeutiger Täter und schon gar keine konkrete Tat nachweisbar ist.

Dann geht der Polizist persönlich (in zivil) zum Taxiunternehmen und fragt den Taxifahrer persönlich: "Ich möchte schnell nach XY, könnten Sie auch schneller als erlaubt fahren? Ich zahle auch mehr..."

Der Fahrer, der ja jetzt persönlich identifizierbar ist, bejaht dies wieder. Aber auch hier ist keine Tat beweisbar und hat ja auch nicht stattgefunden. Es ist halt eine Methode, den Kunden zu gewinnen. Ob der Taxifahrer dann wirklich zu schnell fahren würde, ist ja garnicht sicher. Es ist wie mit der AZF, die ao verspricht, damit der Kunde bleibt. Und wenn er dann gezahlt hat, will sie davon nichts mehr wissen. Also auch hier keine nachweisbare weil nicht stattgefundene OWI.

Nachweisbar wird es beim Taxifahrer erst, wenn der Polizist, oder besser zwei die Tat bezeugen können, weil er wirklich mit ihnen zu schnell gefahren ist. Übertragen bedeutet das, dass der Polizist ohne Gummi mit der DL poppen müsste, was aber letztlich auch nicht gut rüberkommt. Oder DL und Kunde wirklich live erwischt.

Alternativ übt er entsprechenden Druck aus und findet gelegentlich eine dumme DL, die einen Verstoß selbst zugibt. Aus Unwissenheit oder weil sie glaubt, dass es nicht schlimm ist, oder warum auch immer. Dann kann ein Ordnungsgeld verhängt werden.

Und so wie ich das sehe, haben die betroffenen Beamten mit den Methoden anscheindend ab und zu Erfolg.

Und ich bleibe dabei: für diese unfairen Methoden des Machtmissbrauchs sollten sie betraft werden!

illusional
28.04.2012, 00:52
Echt voll.
Mir brummt der Kopf. Ich glaub ich muss jetzt ficken gehen.
Aber ohne Gummi und so. Hoffentlich guckt keiner von der Politsei durchs Schlüsselloch.
Wenn man diesen Dornhöfer sieht kann einem nur schlecht werden. Klopft und kontrolliert. Und der andere "auf die Körpermitte schauen und man weiss ob ein Kondom getragen wird..."
Ich seh schon bald das SUK im Bordell und die Zimmer werden gestürmt. Türen eingetreten und in Flagranti die Huren und Freier ertappt.

Na klar, in München wird da kontrolliert wo nicht die Spezlwirtschaft eingebürgert ist. Und wer mit den Behörden gut ist wird vorgewarnt. So kommt es zu keinerlei Vorfällen. Ich kenn den Mist aus dem Nachtleben.
Da geht JEDE Razzia gewollt daneben bei bestimmten Häusern und Wohnungen.
Ich denke nicht, dass man uns etwas so richtig kann aber es macht Sinn, hier vorbereitet zu sein.
Auch denke ich, dass nicht jede Hure aus RU BUL etc. automatisch erpresst wird.
Da habe ich schon ganz andere Mädels erlebt die wissen wie sie ihre Kohle machen...

Und mit dem Telefon habt ihr recht Stefanx und Spazierstock...Paranoia hoch 3 nenne ich das ganze was hier abläuft.
Die andere Seite ist, nicht immer alles in eine Bericht/Thread zu schreiben. Bestimmte Infos muss man ja nicht noch aufs Silbertablett packen...

Nebenbei: Kennt ihr den Unterschied zwischen einem Polizist und einem Maikäfer ?

StefanX
28.04.2012, 10:37
Nebenbei: Kennt ihr den Unterschied zwischen einem Polizist und einem Maikäfer ?

Der Maikäfer ist braun und scheißt grün...

ask4sex
26.10.2012, 14:26
Ja . Aber bei einer Prostituierten ist das schon was anderes als bei einer festen Freundin usw. Ich meine man geht hin und hat AO-Sex und kurz darauf geht man zu einer anderen Prostituierten und hat AO-Sex.
Also man könnte sich mit was infiziert haben und schwups ist man bei der nächsten Prostituierten die Sex ohne Gummi macht.

Mit einer festen Partnerin usw. würde man das nicht machen. Da würde man vorher bescheid sagen , dass man vorher was ungeschütztes mit ner Prostituierten hatte oder ungeschützten Sex hatte und man will die Partnerin ja net einem
Risiko aussetzen.

Es ist schon eine Form von Ausnutzen und , wenn man ein potenzielles Risiko hatte , dann ist man eigtl. schon dazu verpflichtet der nächsten Person die man blank fickt darüber zu informieren , dass man HIV&Co haben könnte.

Prostituierte machen aus den unterschiedlichsten Gründen AO-Sex:

-Dummheit(Wir hlefen in unserem Land aber auch dummen Menschen arbeit zu finden und zu überleben.) z.B. wenn eine Person so dumm ist und keine Arbeit dadurch dinden würde.
Also nur weil eine Prostituierte dumm ist , heißt das noch lange nicht , dass Sie Pech hat , wenn Sie AO-Sex anbietet und sich dabei infiziert bzw. nix davon gewusst hat , dass man sich mit was anstecken könnte /durch jmd. anstecken könnte.

-Geldbeschaffung für Drogen , Familie im Ausland usw, , Not

Nur weil eine Prostituierte Sex ohne Gummi anbietet bedeutet das nicht , dass Sie weiß , dass der der AO-Sex will auch andere Nutten blank fickt usw.

Es interessiert die Prostituierte nicht ob man mit ner anderen ungeschützten Sex hatte.
Doch. Wenn man es Ihr sagt , besteht Sie plötzlich auf ein Gummi(selbst getestet) , ob es andere genauso machen ist nicht unwahrscheinlich.

Eine Prostituierte interessiert es auch nicht , ob jmd. der weiß , dass er HIV hat Sie AO fickt .
In D gibt es aber eine Mitteilungspflicht und Prostituierte verlassen sich genauso drauf(sehr wahrscheinlich) .
Würde jmd. Ihr sagen , dass er HIV hat und Sie gerne blank ficken würde , so würde die Prostituierte wahrscheinlich nicht mehr AO mit demjenigen ficken wollen.

So moralisch und gesetzlich richtig ist AO-Sex nun auch wiederrum nicht.

Jeder der weiß , dass er ein Risiko hatte und dann zur nächsten Prostituierten blank ficken geht durchaus das Risiko ein , eine Person zu infizieren ohne das Sie es weiß, weil
der AO-Ficker Ihr nicht gesagt hat , dass er auch andere Prostituierte blank ficken tut.

Konsequenz:

-Weiß die Person die ao gefickt wurde nix von STD's und HIV usw. so stribt Sie vermutllich dran , weil Sie zu spät erfährt od. niemals erfahren wird , dass Sie HIV oder HEP C hat usw.
- Wir der AO-Ficker postiv getestet , so will man immer auch die Personen ausfindig machen mit der der HIV+ geschlafen hat . Selten glaubt man , dass es nur ein ONS war und man betrunken war usw.
Irgendwoher hat man ja die Person mit der man Sex hatte kennengelernt und man frägt dann duchaus den HIV+ Patienten , ob es noch Daten von der Person gibt mit der man geschlafen hat.
Kommt heraus , dass man trotz potenziellem Risiko weiterhin mit anderen ungeschützt geschlafen hat , so ist das glaube ich nicht strafbar , aber gibt heftigst ärger.

Mein HIV -Status war ja unbekannt argumentieren manche. Aber auch , wenn man in einer Partnerschaft wäre und hätte AO-Sex mit jmd. anderen gehabt , so ist der HIV-Status unbekannt
und deshalb schläft man nicht ohne Gumnmi mit seiner Partnerin.

StefanX
26.10.2012, 14:47
Wahnsinn!

Wieso hab ich mir das nur angetan und diese hirnlosen Aneinanderreihung von Buchstaben versucht zu lesen...

Direkteinspritzer
26.10.2012, 15:40
bin ehrlich gespannt wann es hier mal Konsequenzen gibt und damit meine ich nicht die Löschung des Beitrages oder die Schließung des Threads

NEO
26.10.2012, 15:48
So moralisch und gesetzlich richtig ist AO-Sex nun auch wiederrum nicht.


So ein Unsinn....

Es gibt in Deutschland kein Gesetz, das vorschreibt, dass man keinen ungeschützen Sex haben darf.

Ausserdem: Hast Du Dir die Forenregeln nicht durchgelesen: Keine Gesundheitsdiskussionen !!!

Neo