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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage zu privaten schuldschein



bennybenny
13.10.2012, 08:49
Hallo Kollegen mal eine frage zu einem komplett anderen Thema. Ich habe jemand Geld geliehen, 1000 Euro, mit einem schuldschein unterschreiben lassen dass die Rückzahlung zu einem bestimmten Zeitpunkt erfolgt. Name Adresse usw. Wie kann man rechtlich korrekt Vorgehen falls derjenige das Geld nicht zurückzahlt?amtsgericht? Anwalt?

moderatus
13.10.2012, 09:30
Kennst du ihn persönlich? Kumpel? Freund? Auch bei den gerichtlichen Verfahren dauert es ein Jahr und mehrere Mahnungen und Briefe bevor es zum Gerichtstermin kommt...und eben dann konnte er ein eidestattliche verischerung machen dh man kommt nie an den Geld - deswegen untersuchen Firmen so oft Kreditwürdigkeit und man sollte fast nie Geld selber an jemand 'ausleihen' wenn du nicht sicher bist das du es zurück bekommen kannst....ausser du stellst dich ein Kollektor ein - sowie Rocky sein erster Job im ersten Film war Geld zu sammeln für so n klein mafia boss

bennybenny
13.10.2012, 09:38
Hi moderatus. Danke für deine ausfuehrungen. Aber wie gesagt ich meinte ja die korrekte rechtliche Art an das Geld zu kommen. Die andere Art weiß ich. Wegen dieses Betrag werde ich aber nichts davon machen. Grins.

Fickhamster
13.10.2012, 09:58
Rechtlich korrekt ist allein die vorherige Mahnung des Schuldners (auf Nachweisbarkeit achten!) und, falls daraufhin immer noch nicht gezahlt wird, die Klageerhebung zum Amtsgericht.
Alternativ kannst Du auch einen Mahnbescheid beantragen. Wenn der Schuldner darauf nicht reagiert, beantragst Du Vollstreckungsbescheid und hast dann schnell und kostengünstiger als bei der Klage einen Vollstreckungstitel, aus dem Du dann per Gerichtsvollzieher, Kontopfändung usw. die Zwangsvollstreckung betreiben kannst.

Direkteinspritzer
13.10.2012, 11:49
Wie kann man rechtlich korrekt Vorgehen falls derjenige das Geld nicht zurückzahlt?amtsgericht? Anwalt?
Lohnt sich bei 1000 Euro kaum,am Ende zahlst du mehr Anwalts und Gerichtskosten als der eigentliche Schuldbetrag,Firmen wie Russian Inkasso interessieren erst Beträge ab 50k

Fickhamster
13.10.2012, 12:02
Bei 1000 Euro belaufen sich die Anwalts- und Gerichtskosten für das Mahnverfahren bis zum Vollstreckungsbescheid auf 203,03 Euro. Beim Klageverfahren sind es bis zum Urteil insgesamt 441,68 Euro.
Die Kosten hat der Schuldner ebenfalls zu erstatten.
"am Ende zahlst du mehr Anwalts und Gerichtskosten als der eigentliche Schuldbetrag" stimmt also nicht.

bennybenny
13.10.2012, 12:40
Vielen dank erstmal. Ich weiß jetzt wie ich es machen muss. Und in Zukunft verschenke ich entweder Geld oder gebe gar nichts.

Willi1601
13.10.2012, 12:55
Vielen dank erstmal. Ich weiß jetzt wie ich es machen muss. Und in Zukunft verschenke ich entweder Geld oder gebe gar nichts.

Geld herleihen bringt viel Arbeit beim Wiedereintreiben, Geld herschenken bringt Feindschaft von denen, die nichts bekommen haben.

Geld anlegen bringt Arbeit und kaum noch Zinsen.

Darum werfe ich jetzt alles Geld, was am Monatsende noch übrig ist, einfach weg. Das macht die geringste Arbeit!

Willi

Direkteinspritzer
13.10.2012, 13:15
Die Kosten hat der Schuldner ebenfalls zu erstatten.
"am Ende zahlst du mehr Anwalts und Gerichtskosten als der eigentliche Schuldbetrag" stimmt also nicht.

wenn der Schuldner Geld hat,in den meisten Fällen hat er keines deshalb bezahlt er logischerweise nicht,hier greift die Uralte Weisheit man kann einem Nackten Mann nicht in die Tasche greifen,und am Ende bleibt man auf den von dir erwähnten Kosten selber sitzen + die 1000 Euro,also stimmt es schon.

LoveThai2000
13.10.2012, 14:08
Darum werfe ich jetzt alles Geld, was am Montasende noch übrig ist, einfach weg.

Wo hin Willi?????????????
Sag es mir Bitte........................;)

kleinerdicker
14.10.2012, 06:37
Wollt ich auch grad fragen :p
Würds ja eher verficken statt wegwerfen Willi!

ich_bins_hier
14.10.2012, 10:33
wenn du das Geld an eine Sie ausgeliehen hast, soll sie es doch "abarbeiten"......

LoveThai2000
14.10.2012, 11:19
Das ist auch gut.........................

Direkteinspritzer
14.10.2012, 14:37
dann kann man nur hoffen das sie jung ist und gut aussieht und das sie noch mehr Schulden macht,aber Obacht so etwas kann ins Auge gehen,gab mal bei uns auf dem Amtsgericht einen lustigen Prozess über so eine Sache,sie jung machte Schulden bei einem älteren Herren,sie konnte nicht zurück bezahlen,der Kreditgeber wollte dann Sachleistungen/Dienstleistungen,irgendwann ging die Frau dann zur Polizei und erstattete Anzeige,soweit ich in Erinnerung habe(ist schon Jahre her damals ging es noch um Deutsche Mark) ging der Ältere Herr in das Gefängnis und zwar direkt ohne über Los zu gehen.

Pussylover
15.10.2012, 20:15
Hallo Kollegen mal eine frage zu einem komplett anderen Thema. Ich habe jemand Geld geliehen, 1000 Euro, mit einem schuldschein unterschreiben lassen dass die Rückzahlung zu einem bestimmten Zeitpunkt erfolgt. Name Adresse usw. Wie kann man rechtlich korrekt Vorgehen falls derjenige das Geld nicht zurückzahlt?amtsgericht? Anwalt?
Amtsgerichtlichen Mahnbescheid erwirken. Kostet vielleicht €30 oder ähnlich. Damit hast du einen Titel und die übliche Verjährungsfrist von 2 Jahren wird aufgehoben.

Wenn dein Kumpel keinen Einspruch erhebt aber trotzdem nicht zahlt, klingelt dann irgendwann der Gerichtsvollzieher bei ihm.
Ich hab das einmal durchgezogen bei einem "Freund". Hat zwar am Ende ein knappes Jahr gedauert, bis ich mein Geld hatte, aber einen Anwalt konnte ich mir sparen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Mahnverfahren

http://justiz.hamburg.de/mahnsachen/2970886/mahnverfahren.html

herrinLadydeLuxe
15.10.2012, 21:44
mein Tip für Dich, beim nächsten mal gib das Geld lieber mit ein paar tollen Frauen aus, da hast Du mehr davon, ich war auch schon öfters so dämlich und habe Geld verpummt, weg ist es , hatte hinterher ein paar falsche Freunde weniger und war mal wieder eine Erfahrung reicher.Geld alleine macht ja bekannterweise auch nicht glücklich. Allen Herren eine traumhafte Woche mit viel Sex. Liebe Grüsse von Netti

illusional
17.10.2012, 00:03
Darf ich vermuten, wem du das Geld "geliehen" hast Benny ?
Wäre es so, wie ich vermute käme keine Verwunderung auf.

Gruss

Direkteinspritzer
18.10.2012, 19:50
na hoffentlich nicht an Griechenland da Kriecht er es nie wieder

bennybenny
24.02.2013, 17:32
Nochmal frage zum gerichtlichen Mahnverfahren. Ich habe das jetzt beantragt und ein Gebühr ans Gericht überwiesen. Wie geht es weiter wenn der Schuldner jetzt zahlt. Was muss ich als Gläubiger dann tun? Welche Bestätigung an wen muss ich machen?

ich_bins_hier
28.02.2013, 09:52
nun wenn dein Schuldner nicht reagiert dann hasste verläufig gewonnen.
Wichtig du hattest hoffentlich den Schuldner beweisbar vorher in verzug gesetzt? gehe ich mal davon aus
jetzt heissts 2 Wochen warten
wenn Schuldner nicht reagiert (bzw. nicht alles bezahlt) kannste gerichtlich nen vollstreckungsbescheid beantragen und dann gerichtsvollzieher beauftragen (die gehts erstmal in Geldvorlage!)
Falls Schuldner wiederspricht (das muss er nicht mal gross begründen, nur Forderung als unbegründet/unberechtigt ablehnen) haste die ca 30 Euro für den Mahnbescheid rausgeschmissen und musst klagen
Ohne BEWEISBAREN Verzug, zahlste eventuell sogar die Anwaltskosten der Ablehnung des Mahnbescheids.
Und du kennst die Pfändungsgrenzen? Wenn der andere weniger verdient haste nur Kosten!

bennybenny
28.02.2013, 11:00
Ich dachte wenn ein fester Termin zu Fälligkeit festgesetzt wurde( schriftlich im Schuldschein) und dieser Termin mehr als 30 Tage überzogen ist, befände sich der Schuldner automatisch im Verzug?

ich_bins_hier
28.02.2013, 12:25
ich bin kein Rechtsanwalt, aber ich glaube nur wegen termin (ohne weitere Formulierungen) ist man nicht automatisch im Verzug. Ohne Verzug kannste aussergerichtliche Kosten nicht erstattet bekommen, bzw. Zinsen gelten erst ab verzugstermin.
Das hat aber mit deinem Mahnverfahren wenn es denn durchläuft nicht direkt etwas zu tun, das geht auch so.

Ich befürchte halt nur das du eh nix bekommt. Wenn jemand schon so Schulden macht und nicht zahlt, dann bist du sicherlich nicht der einzige. Banken mit Kontoüberziehung, Kredite, Ratenkäufe, Handyrechnungen....
Und wo nix zu holen ist klingelt auch der Gerichtsvollzieher umsonst (äh nicht umsonst du musst ihn ja vorher bezahlen).

axel77
28.02.2013, 12:34
erstmal musst du ein vollstreckbaren titel vorm zivilgericht erwirken - im rahmen dessen kannst du deine auslagen dem schuldner gegenüber geltend machen.
dh die 1000+deine anwaltsgebühren, gerichtskosten usw. - die zahlst du nämlich erstmal, denn du willst ja was vom gericht.
hast du ein titel kannst du nur hoffen beim schuldner gibts auch was zu holen, sonst nützt der dir gar nix - du bleibst auch auf gerichts u anwaltskosten sitzen.
ist da was zu holen und er zahlt trotz titel nicht kannst du ein vollstreckungsverfahren anstreben, aber das ist schon schritt 2.

miguel-garcia
28.02.2013, 12:39
und der gerichtsvollzieher will auch immer einen vorschuss.........
also nicht ohne grund gibt es banken, die gewerbsmässig geld verleihen und den dazu benötigten eingerichteten geschäftsbetrieb und bafin geschäftserlaubnisse besitzen.....
als hobbybanker kann man eigentlich nur verlieren......

das ist auch gut so, dass man als im vollstreckungsbescheid benannter einfach so widerspruch einlegen kann, denn das gericht prüft in diesem status nicht ob tatsächlich eine Forderung besteht. manche idioten widersprechen nicht und haben am ende nen vollstreckbaren titel am hals, obwohl am anfang keine rechtmässige forderung bestand!

habe früher als sklave in mahn/KÜ auch etliche male den GV losgeschickt.