Homer
12.03.2016, 17:35
http://www.tagesschau.de/inland/zwangsprostitution-freier-strafe-101.html
Kampf gegen Menschenhandel "Wir wollen Freier in die Verantwortung nehmen" Stand: 12.03.2016 16:14 Uhr
(BITTE%20DIE%20ADRESSE%20HIER%20EINTRAGEN?subject= Link-Tipp%3A%20Kampf%20gegen%20Menschenhandel%3A%20%22W ir%20wollen%20Freier%20in%20die%20Verantwortung%20 nehmen%22%20%28tagesschau.de%29&body=Link-Tipp%3A%20Kampf%20gegen%20Menschenhandel%3A%20%22W ir%20wollen%20Freier%20in%20die%20Verantwortung%20 nehmen%22%20%28tagesschau.de%29%0A%0Dhttp://www.tagesschau.de/inland/zwangsprostitution-freier-strafe-101.html%0A%0D%0A%0D)
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Bisher sind Freier straffrei geblieben, die Dienste einer Prostituierten in Anspruch genommen haben - egal ob die Frau das freiwillig machte oder unter Zwang. In Fällen von Zwangsprostitution sollen künftig auch die Freier vor Gericht gestellt werden.
Freier, die Dienste von Zwangsprostituierten in Anspruch nehmen, müssen künftig mit Haftstrafen von bis zu fünf Jahren rechnen. Laut einem Bericht der "Funke Mediengruppe" sieht dies ein Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas vor. Demnach sollen dann auch Männer bestraft werden können, die sexuelle Dienstleistungen von Frauen in Anspruch nehmen, obwohl sie von einer Ausbeutung der Frauen wissen. Bisher müssen nur die Zuhälter mit einer Strafe rechnen, nicht aber die Freier. Ein Beispiel für eine Zwangslage wäre die Ausbeutung der Frau durch einen Zuhälter.
Gesetzentwurf möglichst bald im Kabinett Ein Sprecher des Bundesjustizministeriums sagte, man sei in der abschließenden Abstimmung des Gesetzentwurfes und hoffe, ihn bald im Kabinett auf den Weg bringen zu können. Nach Informationen der "Funke Mediengruppe" werde die Neuregelung der Straftatbestände beim Menschenhandel auch von den Koalitionspartnern CDU und CSU unterstützt. Das Strafmaß soll zwischen drei Monaten und fünf Jahren liegen.
Freier sollen bei freiwilliger Anzeige straffrei bleiben Die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, rechnet damit, dass das Geschäftsmodell der Zwangsprostitution durch die neue Regelung gestört werden kann. "Wir wollen die Freier in die Verantwortung nehmen. Sollte ein Freier bemerken, dass die Prostituierte unter Zwang steht und sollte er deshwegen freiwillig Anzeige erstatten, geht er straffrei aus."
Der Bundesjustizminister hatte schon im Januar 2015 einen Gesetzentwurf gegen Zwangsprostitution vorgelegt, der allerdings nur eine EU-Richtlinie umsetzte. Jetzt soll auch der Menschenhandel stärker bekämpft werden.
Nach Zahlen der EU-Kommission wurden zwischen 2010 und 2012 mehr als 30.000 Menschen in Europa Opfer von Menschenhändlern. Die Dunkelziffer liegt vermutlich höher. 80 Prozent der Opfer sind demnach Frauen oder Mädchen, die sexuell ausgebeutet werden. Männer werden demnach meist zur Arbeit gezwungen.
Damit währen der größte Teil der Annoncen von ausländischen DL in div. Portalen, sowie der Besuch div. Saunaclubs risikobehaftet.
Der letzte Satz hat mich allerdings zum Lachen verleitet.
Gruß
Homer
Kampf gegen Menschenhandel "Wir wollen Freier in die Verantwortung nehmen" Stand: 12.03.2016 16:14 Uhr
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Bisher sind Freier straffrei geblieben, die Dienste einer Prostituierten in Anspruch genommen haben - egal ob die Frau das freiwillig machte oder unter Zwang. In Fällen von Zwangsprostitution sollen künftig auch die Freier vor Gericht gestellt werden.
Freier, die Dienste von Zwangsprostituierten in Anspruch nehmen, müssen künftig mit Haftstrafen von bis zu fünf Jahren rechnen. Laut einem Bericht der "Funke Mediengruppe" sieht dies ein Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas vor. Demnach sollen dann auch Männer bestraft werden können, die sexuelle Dienstleistungen von Frauen in Anspruch nehmen, obwohl sie von einer Ausbeutung der Frauen wissen. Bisher müssen nur die Zuhälter mit einer Strafe rechnen, nicht aber die Freier. Ein Beispiel für eine Zwangslage wäre die Ausbeutung der Frau durch einen Zuhälter.
Gesetzentwurf möglichst bald im Kabinett Ein Sprecher des Bundesjustizministeriums sagte, man sei in der abschließenden Abstimmung des Gesetzentwurfes und hoffe, ihn bald im Kabinett auf den Weg bringen zu können. Nach Informationen der "Funke Mediengruppe" werde die Neuregelung der Straftatbestände beim Menschenhandel auch von den Koalitionspartnern CDU und CSU unterstützt. Das Strafmaß soll zwischen drei Monaten und fünf Jahren liegen.
Freier sollen bei freiwilliger Anzeige straffrei bleiben Die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, rechnet damit, dass das Geschäftsmodell der Zwangsprostitution durch die neue Regelung gestört werden kann. "Wir wollen die Freier in die Verantwortung nehmen. Sollte ein Freier bemerken, dass die Prostituierte unter Zwang steht und sollte er deshwegen freiwillig Anzeige erstatten, geht er straffrei aus."
Der Bundesjustizminister hatte schon im Januar 2015 einen Gesetzentwurf gegen Zwangsprostitution vorgelegt, der allerdings nur eine EU-Richtlinie umsetzte. Jetzt soll auch der Menschenhandel stärker bekämpft werden.
Nach Zahlen der EU-Kommission wurden zwischen 2010 und 2012 mehr als 30.000 Menschen in Europa Opfer von Menschenhändlern. Die Dunkelziffer liegt vermutlich höher. 80 Prozent der Opfer sind demnach Frauen oder Mädchen, die sexuell ausgebeutet werden. Männer werden demnach meist zur Arbeit gezwungen.
Damit währen der größte Teil der Annoncen von ausländischen DL in div. Portalen, sowie der Besuch div. Saunaclubs risikobehaftet.
Der letzte Satz hat mich allerdings zum Lachen verleitet.
Gruß
Homer