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Thema: Befinden wir uns hier auf Glatteis?

  1. #1
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    Standard Befinden wir uns hier auf Glatteis?

    Hallo,


    mich würde ja mal interessieren inwiefern die Erwähnung von einzelnen Damen u. deren Praktiken evtl. rechtliche Konsequenzen zur Folge haben könnten. Sind die Grenzen da eher fließend u. Auslegungssache o. gibt es da eindeutige Richtlinien an denen man sich orientieren kann? Meine man hört ja immer wieder von Frauen welche gegen die öffentliche Erwähnung ihrer Person vorgehen bzw. sich hier auch anmelden um dem beweislich nachzugehen. Um ehrlich zu sein würde es einem wohl auch nicht gerade erfreuen wenn Madame XY in irgendwelchen Tratschforen unsere Wahrheiten u. Halbwahrheiten zur Schau stellt. Auf Seiten wie KM ist eine diesbezügliche Erwähnung in Form einer Bewertung sogar erwünscht u. es müßte dann auch rechtlich abgesichert sein......wo liegen die Grenzen zur Strafbarkeit?


    Gruß Rocco

  2. #2
    Power+ User Avatar von haifisch
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    Wir sind hier in einem freien Land, wo man ungestraft seine Meinung/Erlebnisse mitteilen kann und darf!
    Wenn man das nicht dürfte, dann gäbe es keine Foren (damit meine ich nicht nur solche "Fickforen").
    Du kannst ja auch wahrheitsgemäße Berichte über deine Hotels in denen du mal warst verfassen,-egal wie schlecht es war, oder über Restaurants, wo du essen warst,-auch wenn es nicht geschmeckt hat!

    Gruß Haifisch

  3. #3
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    Danke, das klingt dann angenehm beruhigend........weiß jetzt nicht wie kompetent deine Aussage ist, aber nehme mal an --> deiner Entschlossenheit liegt Wissen zugrunde bzw. würde dieses Forum inkl. Power User schwerlich Bestand haben können wenn das Eis zu dünn wäre. Mal jetzt weitergeführt.....bei zur Schau stellen von Bildern welche man selber von den Frauen aufgenommen hatte wäre keine Einverständniserklärung zur Veröffentlichung notwendig, doch oder? Hatte neulich mit einer Dame gesprochen gehabt welche ziemlich sauer war weil Bilder von ihr in einem Forum(nicht dieses hier) auftauchten. Sie ging dann zur Polizei bzw. zum Anwalt u. meinte das dies ganz klar verboten wäre......Rufmord, Verletzung der persönliche Rechte etc......angeblich Strafe ab 500€ aufwärts.

  4. #4
    Power+ User Avatar von haifisch
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    Ich bin jetzt kein Jurist,-aber es sollte jedem klar sein, das das unbefugte einstellen von Bildern schon problematischer werden könnte!
    Solange du über irgendwelche Erlebnise von Huren hier schreibst, kann dir keiner was (sollte der Wahrheit entsprechen,-aber wer kann das schon überprüfen).

    Gruß Haifisch

  5. #5
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    Ja, da würde ich mich deiner Meinung anschliessen wollen.......bei Bildern innerhalb der Privatsphäre bzw. außerhalb der von Sie selbst veröffentlichen Bildern kann der Spass mit ziemlicher Sicherheit ganz schnell aufhören.


    Eben, darum ging es zwichenzeilig........man schreibt hier etwas von AO o. diversen Praktiken der Dame u. plötzlich heißt es auf einmal Verleumdung o. dergleichen......jenes dürfte dann weitergedacht dadrin münden das wer in der Beweispflicht wäre? Normalerweise im Zweifel für den Angeklagten, aber wer wäre das in diesem Fall?^^ Rein logisch gedacht kommt es da bestimmt auf den individuellen Einzelfall an in welchen Bestätigungen von Dritten genauso ein Rolle spielen wie die Gesetzlage zur Nichtigkeit/des öffentlichen Interesses bzw. zur privaten Instanzwilligkeit. Meine wenn jetzt Du o. ich in einem anderen Forum als stockschwul bezeichnet werden gäbe es da bestimmt auch Handhabe gegen, egal ob Wahrheit o. nicht^^


    Gruß Rocco

  6. #6
    Power+ User Avatar von Beppa
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    Gemach, gemach, Rocco_Fiedler

    Meines Erachtens müsste dieses Forum einen rechtlichen Status genießen wie ein Verbraucherportal. Ich denke daher, dass wir sogar Session-Fotos hochladen dürfen, sofern das nicht explizit beim Vertragsabschluss oder in den AGB ausgeschlossen wurde. Ich kann ja auch von einem Rockkonzert, für das ich Eintritt gezahlt habe, Bilder ins Netz stellen (sofern das eben in den AGB nicht ausgeschlossen wurde).

    Greetings
    Beppa, der hier als Verbraucherschützer im AO-Bereich unterwegs ist und allen Klagen gelassen entgegen sieht
    Geändert von Beppa (26.05.2012 um 09:53 Uhr)
    Zwei junge Gretels ganz verzückt (Lyrik),
    sahen verliebt auf meinen Harten (Romantik).
    Die eine wurde gleich gefickt (Logik),
    die andere musste warten (Tragik).

  7. #7
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    Nunja, bin spät dran....lieber etwas zu früh informieren als zu spät :-)


    Das klingt nachvollziehbar, wobei ich jetzt eine private Fotoaufnahme von Madame beim pinkeln nur schwerlich mit einem Rockkonzert auf einer Stufe stellen könnte.


    Um die Bilder ging es eher sekundär, primär halt um den Behauptungsaspekt.


    Man hätte jetzt auch langatmig googlen können, aber nahm mal an das ich hier bestimmt nicht der Einzigste wäre welcher sich solcher Fragen gerne entlasten möchte bzw. wenn hier keine passende Antwort, wo dann?


    Danke + Gruß Rocco

  8. #8
    Power+ User Avatar von haifisch
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    Wenn du hier was von "AO", schreibst und dir dann ggf. eine DL was "anhaben" will,-da sie sagt, das stimme nicht, wer will das denn beweisen??
    Da steht immer Aussage gegen Aussage und niemand wird einen Beweis vorlegen können.
    Auch habe ich noch nie gehört, das wegen solcher "Behauptungen" eine Dame geklagt hätte,-davon hätte man in den Foren sicherlich schon was gelesen!
    Man sollte sich nicht wegen belangloser Dinge hier den Kopf zerbrechen,-da wir hier ja nicht in einem Forum für Juristen sind,-sondern in einem "Fickforum"!

    Gruß Haifisch
    Geändert von haifisch (26.05.2012 um 10:30 Uhr)

  9. #9
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    Das ist schon richtig, die Unterhaltung mit der Dame hatte einen zugegeben aber schon ein wenig stutzig gemacht.....kenne mich diesbezüglich halt nicht wirklich aus u. finde es jetzt nicht unbedingt falsch sich hier diesbezüglich informieren zu wollen, die Rubrik ist ja dafür vorgesehen.


    Gruß Rocco

  10. #10
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    NORMALERWEISE ist es so, dass man bei Fotos die Einwilligung haben muss, aber, es ist verdammt schwer das alles rein rechtlich zu prüfen.. wer da letzendlich am längeren Hebel sitzt, weiss ich allerdings auch icht genau, weil ich nicht sicher bin, wie weit solche Dinge staatsanwaltlich überhaupt verfolgt werden oder ob das nicht irgendwann eingestellt wird mit Verwarnung oder so

  11. #11
    lili
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    @rocco fiedler
    Also ich weiß jetzt nicht wie das mit den Erfahrungsberichten ist, aber wenn eine Dame auf KM mit AO wirbt und der Admin das mitkriegt wird ihr Profil gesperrt. Sie bekommt eine Mail von denen und das Profil wird erst wieder freigeschalten wenn sie diesen Hinweis von ihrer Seite nimmt.

  12. #12
    Ritzendichter Avatar von illusional
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    Rechtlich betrachtet ist ein Bericht hier eine schwammige Aussage die es wenn überhaupt erstmal nachzuweisen gilt.
    Wie Haifsch sagt steht Aussage gegen Aussage und die andere Seite ist dass eine DL in ihrem Profil mit den richtigen Worten sich gut bemerkbar und erkennbar machen kann.
    Das ist aber dann auch wieder Auslegungssache: Tabulos heisst ja nicht automatisch AO...

    Die Behörden die nichts dümmeres zu tun haben als dann eine DL unter Druck zu setzen und ggf mal den einen oder anderen Freier der verheiratet ist zu nötigen um ihre Fangquote zu erfüllen sind schon wirklich menschlich betrachtet ganz bedauerlich in meinen Augen.

    Wer sich etwas intelligent anstellt und nicht am Münchner Hauptbahnhof Strassenhuren anspricht oder gar die Bordellbetreiber nach AO fragt wird auch recht wenig Probleme haben.

    Fotos hier drin würde ich immer ohne Gesicht veröffentlichen von einer DL. Das kann nämlich rechtlich wirklich ernsthafte Folgen haben.
    Ohne Gesicht sollte es doch kein Problem sein.
    Fast alle Probleme lassen sich mit ordentlich Hämmern und etwas Öl lösen...

  13. #13
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    Zitat Zitat von Bunny Beitrag anzeigen
    NORMALERWEISE ist es so, dass man bei Fotos die Einwilligung haben muss, aber, es ist verdammt schwer das alles rein rechtlich zu prüfen..
    Ist nicht schwer, brauchst du, am besten schriftlich. Wenn sie dann allerdings später ihre Einwilligung dir gegenüber widerruft bist sogar du dafür verantwortlich, die Fotos von den Websites/ Foren oder anderen Medienformen endgültig zu entfernen. Ob du dich davon vertraglich befreien kannst, weiss ich nicht.

    Allerdings solltest du eine "Freistellungsklausel gegenüber Dritten" hineinschreiben. Das heißt sie unterschreibt, dass sie weiß und verstanden hat, dass andere Nutzer (Dritte) sich Bilder / Filme herunterladen und für dich nicht weiter erreichbar sind. Was diese dann damit tun, kannst du nicht beeinflussen und kannst dafür auch nicht belangt werden, sondern sie muss das dann mit denen ausstreiten.
    Sieh dir dazu AGB-s und Verträge von Pornofilmern und Erotikfotografen an.
    Geändert von schwaenzel76 (29.05.2012 um 20:11 Uhr)

  14. #14
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    Zitat Zitat von illusional Beitrag anzeigen
    Fotos hier drin würde ich immer ohne Gesicht veröffentlichen von einer DL. Das kann nämlich rechtlich wirklich ernsthafte Folgen haben.
    Ohne Gesicht sollte es doch kein Problem sein.
    Falsch. Die Dame besitzt immer die Persönlichkeitsrechte, das Recht am eigengen Bild und zumindest ein (nennen wir es) (Mit)Urheberrecht. Da versteht das deutsche Recht keinen Spaß. Balken über das Gesicht reicht nicht aus. Noch nicht einmal Balken über die Frau reicht nicht aus, wenn z.B. die eigene Wohnung, das Haus, der Nachbar... erkennbar ist.
    Anmerkung: Beim Haus hat evtl. auch der Eigentümer, und im letzten Fall hat der Nachbar selbst die gleichen Rechte wie die DL.

    Daher nur genehmigte Fotos veröffentlichen.
    Geändert von schwaenzel76 (29.05.2012 um 20:12 Uhr) Grund: Ungenauigkeit etwas verbessert.

  15. #15
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    Zitat Zitat von schwaenzel76 Beitrag anzeigen
    ...
    Daher nur genehmigte Fotos veröffentlichen.
    Am besten nur, wenn man diese Genehmigung schriftlich belegen kann. Nichts ist schlimmer, als wenn man sich in solchen Sachen auf mündliche Aussagen verlässt, von denen später eine Seite nichts mehr wissen will

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