So, der Parteitag ist vorbei, der Programmentwurf zur Bundestagwahl 2013 ist draußen.
Über das Thema Prostitution habe ich folgende Passage gefunden,die auch nicht mehr so detailiert ist.
Hier der Originalwortlaut des Absatzes:
"Das rot-grüne Prostitutionsgesetz hat den Bereich des Sexgewerbes entkriminalisiertund die Doppelmoral beendet. Das war ein längst überfälliger Schritt. Ein Verbot derProstitution würde die Prostituierten in die Illegalität drängen, ihre Arbeitsbedingungweiter verschlechtern und sie stärker der Gefahr von gewalttätigen Übergriffenaussetzen. Unser Ziel ist der möglichst weitgehende Schutz von Prostituierten. Dabeisetzen wir nicht auf Einschränkungen und restriktive Maßnahmen.
Das Beratungs- und Hilfsangebot wollen wir ausbauen. Wir wollen einen Ausbau der Ausstiegsprogramme
Durch gewerberechtliche Überprüfungen von Bordellstätten wollen wir dieArbeitsbedingungen sicherer machen und verbessern. Zwangsprostitution ist eine eklatante Menschenrechtsverletzung und eine schwere,abscheuliche Straftat. Die Umsetzung der Europaratskonvention gegenMenschenhandel erfordert gesetzliche Neuregelungen auch auf nationaler Ebene. DieOpfer müssen besser vor Abschiebungen geschützt werden, insbesondere, aber nichtnur während laufender Gerichtsverfahren. Ein dauerhaftes Bleiberecht würde ihreAnzeige- und Aussagebereitschaft deutlich erhöhen und so zur Ermittlung derTäterInnen und Erhellung der Strukturen führen. Freier von Zwangsprostituiertenmüssen auch strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können. Außerdembrauchen alle Opfer von Zwangsehen ein eigenständiges und dauerhaftesRückkehrrecht.
Frauen wie Männern, die sich einer Zwangsverheiratung entziehen wollen, mussschnell, kompetent und effektiv geholfen werden. Dies erfordert länderübergreifendesHandeln und für alle verbindliche Leitlinien.Auch in Deutschland leben viele von Genitalverstümmelung betroffene oder bedrohteFrauen und Mädchen. Das wollen wir ausdrücklich als Fall von schwererKörperverletzung in das Strafgesetzbuch aufnehmen. Eine Bestrafung muss auch dann möglich sein, wenn Mädchen dazu ins Ausland verbracht wurden."
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