Hallo Heineken77,
das ist leider falsch. IP-Adressen sind mehreren Urteilen nach, definitiv personenbezogene Daten und dürfen nicht gespeichert werden. Z.B. LG Berlin (Az. 23 S 3/07), Verwaltungsgericht Wiesbaden 6 K 1045/08.WI und etliche mehr.
Auch das Bundesjustizministerium ist dieser Auffassung. (In einem Schreiben bestätigt das Bundesjustizministerium, dass Betreiber von Internetportalen die Kennungen (IP-Adressen) der Besucher „nicht über den Zeitraum der Inanspruchnahme (Besuch der Webseite) hinaus“ speichern dürfen. IP-Adresse und Nutzungszeitpunkt stellten personenbezogene Nutzungsdaten dar, die dem Telemediengesetz unterliegen, so das Schreiben des Ministeriums.
Besonders brisant wird es, wenn eine Anmeldung wie z.b. hier per Pseudonym erfolgt, denn eine IP-Adresse kann kein Pseudonym darstellen.
Ein durchschnittlicher Streitwert bei einer Abmahnung liegt meiner Erfahrung nach bei ca. 10.000 Euro.
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