Ich denke dem TE ging es in erster Linie darum, weil eben in den Screenshots Bilder zu finden sind, welche dem Urheberrecht unterliegen. Warum dies jedoch unrelevant ist, habe ich oben schon geschrieben.
Allerdings würde sich die Rechtslage wieder ändern, wenn Anzeigen von einer nicht öffentlich zugänglichen Seite eingefügt werden, sprich man sich bei der Seite anmelden muss um Bilder zu sehen. Relevant bleiben hierzu die jeweiligen AGB´s der Seite und wie dort das Urheberrecht bzw. das Recht am Bild zwischen den Parteien geregelt ist.
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