Wir hatten in der letzten Zeit hier im Forum mindestens zwei Warnungen vor Infektionen und die sich anschließenden Diskussionen.
Dabei überblicke ich nur den Bereich West, so daß es in anderen Regionen durchaus noch weitere Diskussionen gegeben haben mag.
Außerdem finden sich im zweiten thread zwei Warnungen, von denen die erste berechtigt war, die zweite vermutlich eine böswillige Unterstellung mit Schädigungsabsicht war:
http://www.tabulose-huren.com/showth...r-(vermutlich)
http://www.tabulose-huren.com/showth...-Gelsenkirchen
Daß Unterstellungen mit Schädigungsabsicht unerwünscht sind, dürfte jedem einleuchten.
Nun möchte ich aber darüber hinaus bezweifeln, daß diese Art von Diskussionen generell zulässig sind.
Die gute Absicht dahinter erkenne ich durchaus, nämlich die Warnung der Allgemeinheit vor Ansteckungen.
Ich gebe auch zu, daß ich diese Warnung je nach Fall und Lage auch persönlich hilfreich empfinde.
Aber ich habe große Bedenken hinsichtlich der rechtlichen Zulässigkeit. Diese Krankheiten, speziell Tripper unterliegen nicht einmal der Meldepflicht.
Behandelnde Ärzte sind nicht verpflichtet - und auch nicht berechtigt! - die erkrankten Personen namentlich den Gesundheitspersonen zu nennen.
Was gibt uns dann das Recht, diese hier im Forum öffentlich zu benennen? Die genannten Personen sind dann zwar immer noch nicht mit ihren realen Namen bekannt, aber sie sind eindeutig identifizierbar.
Rechtlich einwandfrei wäre es meines Erachtens, die verdächtigen Personen zu informieren, auch wenn die in den genannten threads erwähnte Gefahr besteht, dabei heftigst beschimpft zu werden.
Für den Fall, daß in einem solchen Gespräch eine Weigerung zu weiteren Maßnahmen geäußert wird, und befürchtet werden muß, daß dadurch andere Personen gefährdet sind, könnte eine Anzeige wegen versuchter Körperverletzung zunächst angedroht und ggf. auch erstattet werden. Zu letzterem könnte sich vielleicht jemand mit juristischen Kenntnissen äußern - aber bitte keine Spekulanten, sondern Leute mit entsprechender Ausbildung und beruflichem Hintergrund.
Wir haben schließlich in unserer Gesellschaft und in unserem Rechtssystem den Pranger abgeschafft, wir haben ferner etwas wie ärztliche Schweigepflicht eingeführt.
Auch wenn die für Kenntnisse aus der beruflichen Tätigkeit definiert wurde, denke ich, daß sie sinngemäß auch in diesem Zusammenhang angewendet werden sollte.
Und schließlich möchte ich noch auf einen Aspekt der Verhältnismäßigkeit zu sprechen kommen.
Vor ein paar Tagen wurde die rechtliche Zulässigkeit von verlinkten Bildern aufgrund von Aktionen dritter in threads, die unter dem Namen des Erstellers abgespeichert erscheinen, diskutiert.
Im Vergleich dazu halte ich die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Personen durch die Nennung in diesem Forum für erheblich größer.
Ich möchte hiermit zu einer sachlichen Diskussion anregen und bin auf weitere Beiträge dazu gespannt.
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