Was glaubt ihr denn wie vielen Studentinnen,Gelegenheitsprostituierten,Harzerinen .... der Arsch auf Grundeis geht...Die sind voll erpressbar...Direkt Registrierung,Beratungsgespräch....demnächst wird wieder mehr "seriös"gejobt....
Was glaubt ihr denn wie vielen Studentinnen,Gelegenheitsprostituierten,Harzerinen .... der Arsch auf Grundeis geht...Die sind voll erpressbar...Direkt Registrierung,Beratungsgespräch....demnächst wird wieder mehr "seriös"gejobt....
Ich schreib hier keine Romane zum aufgeilen. Kurze Informationen müssen reichen.
Premium Eronity , auf Wunsch Videos
https://youtu.be/M2IhhY5JhRw
Kontaktdatenbekommen meine Freunde sowieso und diejenigen die sich hier im Forum aktiv beteiligen.
Scheint wohl von hier aufgegabelt worden zu sein, aber seriös??
http://prostitution2017.de/schutzges...eld-fuer-lady/
Geändert von Homer (17.08.2017 um 16:19 Uhr)
Garantiert keine fake News .ich hab die Info direkt von der dl
Ich schreib hier keine Romane zum aufgeilen. Kurze Informationen müssen reichen.
Scheint wohl was dran zu sein. Ein Bekannter aus Hannover erzählte mir, das eine bekannt Partyveranstalterin und Pornoproduzentin aus NRW Hannover den Rücken gekehrt hat. Die Location, die Sie anmietete wurde geschlossen, auch sollen Polizei und Ordnungsamt verstärkt kontrollieren und Schließungsverfügungen aus der Tasche gezaubert haben.
Dafür hat man in der für ihren Innovationsreichtum bekannten Kaiserstadt Goslar im ostniedersächsischen Zonenrandgebiet Fähnchen entworfen ...
Anhang 52534
... gebracht hat's aber auch nix. Ist immer noch ein zugeschissenes Provinz-Kaff.
Sämtliche Aussagen der Kunstfigur "Doctordick" spiegeln nicht notwendigerweise Ansichten und Meinungen des Verfassers wider und sind als Gesamtkunstwerk zu betrachten. Handlungen und Personen in den "Berichten" der Kunstfigur "Doctordick" sind frei erfunden; jegliche Ähnlichkeit mit lebenden oder verstorbenen Personen wäre rein zufällig und in keiner Weise beabsichtigt; Personen, die meinen, in diesen sogenannten "Berichten" vorzukommen, sind nicht gemeint.
Welche Hunde?Zitat von madson
Das waren Nutten oder Freier die auf das neue Bevormundungsgesetz geschissen haben
Essen und Beischlaf sind die beiden größten Begierden des Mannes (Kunfuze)
sry jetzt verstehe ich gar nichts mehr. nicht die Nutte sondern der Freier bekommt ein Bussgeld für ohne.
so steht es hierVerstöße gegen die Kondompflicht sind daher für Prostituierte nach diesem Gesetz nicht bußgeldbewehrt, jedoch für Kunden und Kundinnen. Für die von mancher Seite geäußerte Befürchtung, die Kondompflicht solle durch Einsatz von „Scheinfreiern“ gegenüber Prostituierten mit Ordnungsmitteln durchgesetzt werden, ist damit kein Raum.
Hier der ganze Text.
Da konnte ich nicht finden das die SDL ein Bussgeld bekommt.
Oder habe ich das falsch verstanden
Geändert von madson (18.08.2017 um 00:11 Uhr)
Käse kann schimmeln
was kannst du?
Du hast alles richtig verstanden, ohne Kondom soll der Freier zahlen ... wenn er überführt wird
Premium Eronity , auf Wunsch Videos
https://youtu.be/M2IhhY5JhRw
Kontaktdatenbekommen meine Freunde sowieso und diejenigen die sich hier im Forum aktiv beteiligen.
ja genau warum schreibt dann die Journalie das die Nutte ein Bußgeld zahlen muss.
Und genau so ist es man kann alles machen darf sich nur nicht erwischen lassen.
Käse kann schimmeln
was kannst du?
Jeder Bürger darf einen Straftäter bis zum Eintreffen der Polizei festhalten. Und warum sollte die DL bestraft werden? Hast du dafür eine Quelle?
Jedermann-Festnahmerecht: Wann darf man als Privatperson einen anderen festnehmen?
Nach § 127 Abs. 1 Satz 1 der Strafprozessordnung ist jedermann befugt eine Person ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen, wenn diese Person auf frischer Tat betroffen oder verfolgt wird und wenn sie der Flucht verdächtig ist oder ihre Identität nicht sofort festgestellt werden kann.
Maßgeblich für die Annahme eines Festnahmerechts ist das Vorliegen einer „Tat“. In diesem Zusammenhang wird darüber gestritten, ob tatsächlich eine Tat vorliegen muss oder ob ein bloßer Tatverdacht ausreicht. Im Kern geht es darum, ob einem zu Unrecht Festgenommenen das Notwehrrecht zusteht. Dies wäre zu verneinen, wenn ein bloßer Tatverdacht genügt.
Die überwiegende Auffassung geht davon aus, dass bei Vorliegen eines Tatverdachts ein Festnahmerecht besteht (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 18.11.1980, Az. VI ZR 151/78).
Ich schreib hier keine Romane zum aufgeilen. Kurze Informationen müssen reichen.
Lesezeichen