Die Federführung und Initiative zu diesem fragwürdigen Gesetzesvorhaben wird durch Manuela Schwesig als Ministerin betrieben.
Wer jedoch den beruflichen Werdegang und ihre Tätigkeiten vor ihrem politischen Weg betrachtet sollte den tatsächlichen Hintergrund dieses Pseudogesetzes erkennen können.
Schwesig absolvierte ein Studium des Gehobenen Dienstes in der Steuerverwaltung des Landes Brandenburg. 1995 schloss sie dieses als Diplom-Finanzwirtin (FH) an der Fachhochschule für Finanzen in Königs Wusterhausen ab.
Danach wechselte Schwesig an das Finanzamt in Schwerin, für das sie als Steuerfahndungsprüferin tätig wurde.[2] Ab Mai 2002 arbeitete sie im Finanzministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern,[3] in dessen Referat 320[4] sie zuletzt als Steueramtsrätin für die Steuerverwaltung tätig war.
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