Seite 3 von 31 ErsteErste 1234567813 ... LetzteLetzte
Ergebnis 31 bis 45 von 455

Thema: Ehen unserer von Mama Merkel eingeladenen

  1. #31
    Feminist Avatar von Wolfgang
    Registriert seit
    23.05.2010
    Beiträge
    766
    Renommee-Modifikator
    2869819

    Standard

    Zitat Zitat von doctordick Beitrag anzeigen
    ...



    Gut 40.000 dürfte es wohl eher treffen, die in den 70ern und frühern 80ern in Deutschland eine neue Heimat gefunden und sich integriert haben.
    Lass es mit allen Familiennachzüglern auch 40.000 sein, aber es ist eine verschwindend geringe Anzahl, im Gegensatz zu dem was diesmal auf Deutschland zugekommen ist. Kleinkarierte Detailfragen diskutieren, wenn man argumentativ am Ende ist, eine bekannte Strategie. ich hab dich lange durchschaut.

    Zitat Zitat von doctordick Beitrag anzeigen
    Aber das mit den Boat People kann der Wolfgang ja auch nicht so genau wissen, denn das trug sich ja im damaligen (West-) Deutschland zu und da dürfte der Wolfgang seinen Postings nach zu urteilen noch "hinterm Zaun" gesessen haben.
    Schon wieder daneben, Dicker. Jetzt darf ich aber auch mal spekulieren, du warst zu diesem Zeitpunkt Klassensprecher in der Sonderschule und hast gerade deine Wiederwahl gefeiert.

  2. #32
    Power+ User Avatar von giovanni
    Registriert seit
    22.10.2010
    Beiträge
    1.906
    Renommee-Modifikator
    630975

    Standard

    Giovanni meldet sich aus dem Urlaub, mittlerweile gut erholt und ausgeruht. Was Ehen angeht, die im Ausland geschlossen wurden, gelten allgemein die folgenden Regelungen.

    "Grundsätzlich werden in der Bundesrepublik Deutschland Ehen auch dann anerkannt, wenn sie im Ausland geschlossen wurden. Voraussetzung ist allerdings, dass sie nach den im Eheschließungsland geltenden Gesetzen geschlossen wurde und nicht gegen deutsche Verfassungsgrundsätze verstößt (hierunter fallen insbesondere Verstöße gegen das Verbot der Mehrehen). Im Gegensatz zur Bundesrepublik Deutschland besteht in manchen Ländern die Möglichkeit, allein religiös die Ehe zu schließen. Auch diese Eheschließungen sind, wie Eheschließungen vor staatlichen Stellen, in der Bundesrepublik Deutschland gültig, wenn sie nach dem Recht des Eheschließungslandes gültig sind und die Ehe bei staatlichen Stellen registriert wurde."

    http://www.essen.de/rathaus/aemter/o...ueltig.de.html

    Somit ist klar, das Mehrehen hier keine rechtliche Gültigkeit besitzen. Was die Ehen mit Kindern, also Unmündigen angeht, so dürfte es etwas schwieriger sein. Auch bei uns gibt es Ausnahmeregelungen, die allerdings erst ab einem Alter von sechzehn greifen. In anderen kaltholischen Europäischen Ländern waren noch vor einigen Jahren Ehen, mit Mädchen die ein geringeres Alter hatten möglich. In den USA hängt die Grenze vom Bundesstaat ab. In New Hampshire liegt sie, für Mädchen, immer noch bei einem Alter von dreizehn.

    https://de.wikipedia.org/wiki/Ehem%C3%BCndigkeit


    Die Chance, das eine solche Ehe, die sich mit unseren Verfassungsgrundsätzen nicht wirklich vereinbaren lässt, dennoch anerkannt wird, hängt vom Einzelfall ab und hat auch eine politische Dimension.

    Die Verfassungsgrundsätze sind längst nicht so eindeutig, wie von Einigen hier gerne dargelegt. Auch hier sind immer Wieder Rechtsgüter gegeneinander abzuwägen. Erinnern wir uns an die Beschneidung von kleinen Jungens aus religiösen Gründen. Sie verletzt das Recht auf körperliche Unversehrtheit und greift tief in das Recht auf sexuelle Selbsbestimmung ein. Dennoch wurde in diesem Fall zugunsten der Religionsfreiheit entschieden. Weitere Beispiele ließen sich aufführen.

    Die Gesetze, die auf dem Boden Grundgesetzes fußen, hängen sehr stark von der Gewichtung bestimmter Grundrechte ab und dem gesellschaftlich-politischen Zustand unseres Staates. So können Verhaltensweisen, die gestern noch legal waren bereits morgen schon geächtet und sanktioniert werden und umgekehrt natürlich auch. Im Rahmen dieser Spielräume können sich noch viele gesellschaftliche Veränderungen ergeben die nicht allen von uns gefallen werden. Selbst für die Legaslative wird es zunehmend Schwieriger diese Spielräume einzuschätzen, wie man aus den Urteilen unserer Bundesverfassungsrichter erkennen kann.

    Selbst die Verfassung ist, abgesehen von einigen Grundrechten wandelbar. So könnte es auch denkbar sein die Vielehe als moralisch nicht verwerflich anzuerkennen. Dazu müssten sich lediglich entsprechende politische Mehrheiten finden.

  3. #33
    Freier Forenpirat Avatar von straker
    Registriert seit
    17.12.2009
    Ort
    Frankfurt/M und Rest der Welt
    Beiträge
    2.525
    Renommee-Modifikator
    46180

    Standard

    Habe da diesbezüglich einen Prozeß vor dem OLG Bamberg(Bayern) vom 12.05.2016 gefunden.

    Ein Volljähriger Syrer mit seiner 14-Jährigen Ehefrau (=Cousine) sind als Flüchtlinge nach Bayern gekommen.
    Die Ehefrau, die vorher mit ihrem Mann zusammenlebte wurde dort durch das Jugendamt von ihrem Mann getrennt untergebracht.
    Das Jugenamt hat sich als Vormund für die Miderjährige bestellt. Dagegen wurde vom Ehemann geklagt......

    Hier die wichtigste Passage aus dem Urteil:

    Diese Eheschließung in Syrien ist vorliegend nach Ansicht des Senats auch anzuerkennen, da ein möglicher Verstoß gegen Art. 12 S. 3 GFK bzw. Art 6 EGBGB (ordre public) dem nicht entgegensteht. Zwar ist nach deutschem Eheschließungsrecht die Eingehung der Ehe frühestens mit Vollendung des 16. Lebensjahres eines Ehegatten mit Befreiung vom allgemeinen Ehemündigkeitsalter (18 Jahre) durch das Familiengericht bei Volljährigkeit des anderen Ehegatten zulässig (§ 1303 Abs. 2 BGB). Daraus ergibt sich jedoch kein Automatismus dahingehend, dass bei Unterschreitung der Ehemündigkeit nach § 1303 BGB die nach ausländischem Recht geschlossene Ehe nicht anerkannt werden kann.


    Mit der wirksamen Eheschließung ist die Befugnis zur Entscheidung über das Recht des Aufenthalts des minderjährigen Verheirateten wie auch das Recht und die Pflicht zur tatsächlichen Sorge gemäß § 1633 BGB aus dem Rahmen der elterlichen Gewalt und damit gem. § 1800 BGB aus der Entscheidungsgewalt des Vormunds (hier Jugendamt) ausgeschieden (vgl. OLG Hamm, MDR 1973, 315).

    Nach alledem besteht keine Befugnis zu einer Umgangsregelung, da die Beteiligte A. berechtigt ist, zu jeder Zeit zu ihrem Ehemann zu ziehen.
    Da dies der Vormund zu respektieren hat, ist dem an das Amtsgericht herangetragenen Begehren des Beteiligten H. damit genüge getan.





    http://www.gesetze-bayern.de/Content...ookieSupport=1
    Geändert von straker (06.06.2016 um 19:56 Uhr)
    Essen und Beischlaf sind die beiden größten Begierden des Mannes (Kunfuze)

  4. #34
    Freier Forenpirat Avatar von straker
    Registriert seit
    17.12.2009
    Ort
    Frankfurt/M und Rest der Welt
    Beiträge
    2.525
    Renommee-Modifikator
    46180

    Standard

    Mehrehen sind in deutschen Standesämtern nicht gestattet. Das heißt nicht, dass sie nicht trotzdem existieren!

    Mit der Erstfrau wird offiziel der "Verwaltungsakt" der Eheschließung vor dem Standesamt geschlossen.
    Es ist somit eine in Deutschland rechtlich gültige, nachweisbare Ehe.

    Mit den weiteren Frauen wird dann in der Moschee eine religiöse Heirat geschlossen, die nur in der Moschee registriert ist.
    Da diese Ehe bei deutschen Behörden nicht Aktenkundig ist, hat der Mann von Amtswegen dann auch keine Pflicht zum Unterhalt.
    Die Zweitfrauen können also Ansprüche auf Sozialleistungen (Harz4/Erziehungsgeld für alleinerziehende u.s.w) geltend machen.

    Der libanesische Familienhelfer Abed Chaaban in Neukölln schätzt, dass 30 Prozent aller arabischstämmigen Männer in Berlin mit zwei Frauen verheiratet sind – mit einer staatlich, mit der anderen islamisch.

    Dass in Deutschland heute wieder in Miniharems gelebt wird, liegt daran, dass sich viele geistliche Trauungen an der Scharia orientieren. Einige Männer nutzen das Nebeneinander von islamischem und deutschem Familienrecht rücksichtslos zu ihrem wirtschaftlichen Vorteil.

    Im folgenden Link wird darauf detailliert eingegangen: http://www.welt.de/politik/deutschla...ellschaft.html
    Geändert von straker (07.06.2016 um 15:36 Uhr)
    Essen und Beischlaf sind die beiden größten Begierden des Mannes (Kunfuze)

  5. #35
    Power+ User Avatar von giovanni
    Registriert seit
    22.10.2010
    Beiträge
    1.906
    Renommee-Modifikator
    630975

    Standard

    Ich selber finde polygame Lebensgemeinschaften nicht verwerflich, solange sie nicht in Unterdrückung ausarten. Die Mehrehen, über die wir hier diskutieren haben ihren Ursprung in den klassischen monotheistischen Religionen. Sie unterdrücken letzlich die Frauen in ihren sexuellen Entfaltungsmöglichkeiten. So sollten auch Frauen das Recht bekommen eine Gemeinschaft mit mehreren Männern einzugehen. Es entspricht auch eher den biologischen Gegebenheiten. Insgesamt müssten sich nicht nur die islamischen Gesellschaften reformieren sondern auch unsere eigene. Vielleicht kommt ja durch die Umstände einiges in Bewegung. Aber hoffentlich nicht in die falsche Richtung. Nicht wenige Flüchtlinge haben die Zwänge in ihrem eigenen Kulturkreis so etwas von satt während hier wieder vermehrt Menschen nach härterer Führung suchen und ihre Freiheit eingeschränkt sehen möchten.

  6. #36
    Freier Forenpirat Avatar von straker
    Registriert seit
    17.12.2009
    Ort
    Frankfurt/M und Rest der Welt
    Beiträge
    2.525
    Renommee-Modifikator
    46180

    Standard

    Zitat Zitat von giovanni
    So sollten auch Frauen das Recht bekommen eine Gemeinschaft mit mehreren Männern einzugehen.
    Kannst dich ja mal politisch dafür stark machen, das ein entprechender Antrag im Parlament gestellt wird

    Denke aber man sollte lieber daran arbeiten alle Mehrehen amtlich zu registrieren um Sozialmißbrauch entgegenzuwirken:



    https://youtu.be/bLHaVCBLSMc

    Deutschland hat stagnierende Heiratsquoten. Aber nicht Neukölln!
    Hier kommt man mit dem Feiern oft gar nicht mehr nach.
    Man hört es an den täglichen Hupkonzerten auf der Sonnenallee, Hermannstraße oder Karl-Marx-Straße.

    Doch woher kommen die dicken Schlitten?
    Die Lösung ist ganz einfach: Je mehr Frauen und Kinder ein Muslime hat, desto mehr Geld bekommt er für jedes Familienmitglied.
    Nach dem Islam sind bis zu 4 Ehefrauen gestattet.
    Obwohl er mit den Frauen zusammenlebt, bekommt jede von ihnen als „eigenständige Bedarfsgemeinschaft“ vom Jobcenter Hartz IV.
    Die Kinder aus den Mehrfachehen lassen die Kassen noch mehr klingeln.

    Quelle Berlin Journal


    Geändert von straker (07.06.2016 um 15:51 Uhr)
    Essen und Beischlaf sind die beiden größten Begierden des Mannes (Kunfuze)

  7. #37
    Power+ User Avatar von lonewolf
    Registriert seit
    26.01.2010
    Ort
    Deutschland
    Beiträge
    6.799
    Renommee-Modifikator
    6660153

    Standard

    Zitat Zitat von giovanni Beitrag anzeigen
    deutsche Verfassungsgrundsätze verstößt (hierunter fallen insbesondere Verstöße gegen das Verbot der Mehrehen).
    Seit 2009 ist es für Muslime in Deutschland erlaubt, nach islamischem Recht mit mehreren Frauen gleichzeitig verheiratet zu sein. Diese werden zwar beim Standesamt nicht eingetragen, jedoch werden diese bei der Berechnung von Sozialleistungen gewertet. Ein Recht bekanntes Modell um z.b. Harz4 abzuzocken.

    https://video-frt3-1.xx.fbcdn.net/v/...8a&oe=5756E630
    Geändert von lonewolf (07.06.2016 um 15:03 Uhr)

  8. #38
    Freier Forenpirat Avatar von straker
    Registriert seit
    17.12.2009
    Ort
    Frankfurt/M und Rest der Welt
    Beiträge
    2.525
    Renommee-Modifikator
    46180

    Standard

    Bei uns gilt eine sexuelle Beziehung zu 14- jährigen als Pädophilie und ist mit Recht strafbar.

    In islamischen Ländern wie Syrien ist es legitim eine 14- jährigezu heiraten.
    Kommen sie als Flüchtling zu uns wird die nach syrischem Recht geschlossene Ehe anerkannt.


    Bei uns ist die Eheschließung mit mehr als einer Frau (Polygamie) strafbar.
    Im Islam dürfen Männer bis zu 4 Ehefrauen haben.
    Das dieses auch in Deutschland praktiziert wird wurde in den Beiträgen #34/36/37 dargestellt.

    Alleine diese elementaren Unterschiede lassen mich daran zweifeln, dass es möglich ist diese Paralellwelten zu beseitigen und zu einer
    gemeinsammen Gesellschaft mit gleichen Rechten und Pflichten zurückzufinden.
    Geändert von straker (07.06.2016 um 16:15 Uhr)
    Essen und Beischlaf sind die beiden größten Begierden des Mannes (Kunfuze)

  9. #39
    Power+ User Avatar von giovanni
    Registriert seit
    22.10.2010
    Beiträge
    1.906
    Renommee-Modifikator
    630975

    Standard

    @Straker: Sehr gut recherchiert! Danke! Wenn Mehrehen bei Muslimen akzeptiert werden, ist es nur noch eine Frage der Zeit dies auch für nicht-Muslime zuzulassen. Dies gebietet schon alleine der Grundsatz der gleichen Rechte. Allerdings ist dies kein Zeichen von Fortschritt sondern das Gegenteil. Hier wird die Gesellschaft und Politik von irrationalen Glaubens- und kollektiven Wahnvorstellungen getrieben. Eine Mehrehe, die nicht nur für patriarchische Strukturen sondern auch anders herum zugelassen wird ist in weiterer Ferne denn je, obwohl es durchaus inoffiziell so etwas gibt. Die gesellschaftliche Entwicklung hinkt den wissenschaftlichen Einsichten um Lichtjahre hinterher. Wir sind noch hunderte von Jahren davon entfernt, das die Geschlechter ein vernünftiges Verhältnis zueinander finden.

  10. #40
    Rudelführer
    Registriert seit
    29.11.2011
    Beiträge
    793
    Renommee-Modifikator
    665896

    Standard

    Hey Alder, wenn der Moslem vier Weiber zu besamen hat, da muß er sich ganz schön ranhalten. Zuviel Arbeit und unnötiger Stress schadet nur dem Stehvermögen. Also ab nach Hartz4 damit sich der Body auch relaxen kann.

    Aber uns den GB verbieten wollen.

    Darüber denken bestimmt weder Schwesig oder Merkel auch nur einmal nach.
    Geändert von beatricchen (07.06.2016 um 20:06 Uhr)

  11. #41
    Power+ User Avatar von lonewolf
    Registriert seit
    26.01.2010
    Ort
    Deutschland
    Beiträge
    6.799
    Renommee-Modifikator
    6660153

    Standard

    Zitat Zitat von straker Beitrag anzeigen

    In islamischen Ländern wie Syrien ist es legitim eine 14- jährigezu heiraten.
    Kommen sie als Flüchtling zu uns wird die nach syrischem Recht geschlossene Ehe anerkannt.
    In islamischen Ländern ist das Mindestalter für Ehen aber nicht 14, sondern 13, jedoch auch nur auf dem Papier. Hatte man mit einer unter 13-jährigen Sex so kann/muss sie geheiratet werden. Demnach gibt es eigentlich kein Mindestalter.

    http://www.epochtimes.de/politik/deu...-a1335110.html

  12. #42
    Power User
    Registriert seit
    26.09.2010
    Beiträge
    203
    Renommee-Modifikator
    2007

    Standard

    Sehr gut recherchiert? Na ja, da gäbe es doch noch die eine oder andere Ergänzung. "Der Islam" hat so wenig oder viel mit "Syrien" zu tun wie "der Katholizismus" mit Deutschland. Nach katholischem Kirchenrecht http://www.vatican.va/archive/DEU0036/__P3Y.HTM Can. 1083 §1 dürfen Mädchen erst mit 14 und Jungs mit 16 heiraten. Gleichwohl kann das natürlich durch nationale Gesetzgebung beschränkt werden, die gilt in Deutschland aber für Katholiken und Muslime gleichermaßen. So viel zum "strukturellen Anderssein" des christilichen Abendlands.
    Was "Bedarfsgemeinschaften" nach SGB II anbelangt: Wird eine "Zweitfrau" zur Bedarfsgemeinschaft dazu gezählt, wirkt sich das im Gegensatz zu dem, was suggeriert werden soll, mindernd auf das Haushaltseinkommen aus, weil der Regelbedarf für volljährige Leistungsberechtigte, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben, niedriger ist. Und zudem weniger Mietkosten ("angemessen" sind 45 qm Wohnraum für eine, 60 qm Wohnraum für 2 Personen) übernommen werden müssen.
    Abgesehen davon mutet es doch etwas seltsam an, dass sich hier Anhänger des "katholischen Verkehrs", die über nur 4 Parallel-Frauen doch nur milde lächeln können und denen das Alter und die Lebensumstände der Huren meist so was von piepegal ist (ganz aktuell der fränkische CSU-MdL mit den schlechten Zähnen, liest und schreibt hier bestimmt fleissig mit), einen auf "unüberbrückbare Gegensätze" machen.

  13. #43
    Freier Forenpirat Avatar von straker
    Registriert seit
    17.12.2009
    Ort
    Frankfurt/M und Rest der Welt
    Beiträge
    2.525
    Renommee-Modifikator
    46180

    Standard

    @search4fun

    Zum Heiratsalter:
    Es gibt im Islam Staaten in denen rechtlich gültige Kinderehen geschlossen werden können. (auch Syrien)
    In Katholisch geprägten Ländern geht das meines Wissens nicht, da das katholische Kirchenrecht im Gegensatz zur Scharia dort keine Anwendung findet.

    Im übrigen hatten wir bereits festgestellt, das Kinderehen auch außerhalb des Islam möglich sind.
    Sogar in einigen Staaten der U.S.A. geht das -was es nicht richtiger macht!
    Der Unterschied ist dass aus den U.S.A. keine Asyslanten mit Kinderbräuten zu uns kommen.

    Zur Bedarfsgemeinschaft:
    Wenn sämtliche Personen, die in der Wohnung leben, brav angeben sie leben in eheähnlichen Verhältnissen so hast du sicher Recht:
    Ihr Anspruch auf Sozialleistung wird für die Gemeinschaft nicht für die Einzelperson abgerechnet.

    "Vergessen" die Zweitfrauen dies jedoch anzugeben, leben sie für den Staat lediglich in einer WG mit anderen Personen.
    Einen Mißbrauch können die deutschen Behörden nicht nachweisen (die Ehe wurde ja nicht amtlich registriert).
    Hier wird wieder der volle Leistungssatz für alleinlebende fällig.

    Zu den "unüberbrückbaren Gegensätzen":
    Tatsache ist, das es in Deutschland unbestreitbar Paralellwelten gibt.
    In den großen Städten im Lande sind oft ganze Viertel in denen Migranten genauso wie in der Heimat leben.

    Viele möchten sich kulturell auch nicht dem Gastland anpassen. Sie sprechen weiterhin nur ihre Sprache und pflegen ihre eigene
    Kultur und Religion (einschließlich Kinderehe und Mehrehe).
    Haben gleichzeitig ein besseres Sozialsystem und keine Marzialischen Strafen.
    Es gibt Länder in Europa die genau wegen dieser Gegensätze keine Flüchtlinge aufnehmen möchten.

    Ich persönlich halte das alles für höchst problematisch für unsere Gesellschaft, die Politik hat wenig Antworten.
    Gut wenn du vielleicht noch denkst, search 4fun, "wir schaffen das"....

    Über die Problematik Kinderehe hat der Focus-Money vor wenigen Monaten berichtet:
    http://www.focus.de/finanzen/recht/s...d_5282095.html
    Geändert von straker (09.06.2016 um 13:58 Uhr)
    Essen und Beischlaf sind die beiden größten Begierden des Mannes (Kunfuze)

  14. #44
    Rudelführer
    Registriert seit
    29.11.2011
    Beiträge
    793
    Renommee-Modifikator
    665896

    Standard

    Und noch ne' Schote...

    http://www.bild.de/politik/inland/se...0084.bild.html

    Der CSU-Mann bumst ein 16-jähriges Mädchen, ja das ist strafbar, richtig, daß das strafbar ist. Er verliert sämtliche Jobs und es drohen ihm bis zu 5 Jahre Gefängnis. Ok so sind unsere Gesetze.

    Aber im Flüchtlingslager um die Ecke werden die 11-14jährigen Mädchen verheiratet. Ah ja ok, da bin ja mal auf die Rechtsprechung hier und dort gespannt....

    ....die Scharia wird wohl längst Einzug gehalten haben, weil wahrscheinlich je nach 'kultureller' Herkunft geurteilt wird.

    Wetten? Wer wettet dagegen?


    Die Justiz wird sich unter dem Druck der Realität wohl beugen, so fürchte ich. Obwohl es der ein und derselbe Sachverhalt ist: GV mit Minderjährigen.
    Geändert von beatricchen (09.06.2016 um 14:21 Uhr)

  15. #45
    Power+ User Avatar von giovanni
    Registriert seit
    22.10.2010
    Beiträge
    1.906
    Renommee-Modifikator
    630975

    Cool

    Das mit dem CSU Mann ist so nicht ganz richtig.

    1. Das Mädchen hatte beim ersten sexuellen Kontakt mit ihm das 16. LJ noch nicht vollendet.
    2. Bei dem Kontakt handelte es sich um eine gekaufte sexuelle Dienstleistung.

    Hier hat dieser Saubermann gegen zwei gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Kein freiwilliger Sex mit einer Minderjährigen unter 16 und kein gekaufter Sex mit Mädchen unter achtzehn. Das ärgerliche ist dabei doch Folgendes. Die Politiker dieser bigotten Partei wollen uns Hurenkontakte ohne Kondom verbieten, möchten die Altersgrenze für die Prostituierte auf 21 erhöhen und sämtliche Huren behördlich gängeln und bevormunden. Viele von ihnen selber tun aber was sie gerade wollen und möchten uns aber dicke Vorschriften machen. Ein Pflaume ohne Haare kostet Dich fünf Jahre. So lernte ich es als Jugendlicher und ich habe mich immer daran gehalten. Was unsere Muslimbrüder angeht, so werden wir als Gesellschaft noch einige ganz Dicke Überraschungen erleben.

    Wohl gemerkt ich bin weder AFD Wähler noch ein PEGIDA oder sonstwas Anhänger. Ich bin Liberal aber mein liberales Herz blutet vor Kummer, wenn ich mir diese ganzen Verirrungen so anschaue.
    Geändert von giovanni (10.06.2016 um 00:21 Uhr)

Seite 3 von 31 ErsteErste 1234567813 ... LetzteLetzte

Ähnliche Themen

  1. Aktuelle Katholikinnen in unserer Stadt
    Von wow27 im Forum Ulm / Augsburg
    Antworten: 1563
    Letzter Beitrag: 29.01.2023, 15:16
  2. Antworten: 13
    Letzter Beitrag: 29.04.2016, 20:03
  3. Kennt jemand Mama-Angela
    Von makuk66 im Forum Stuttgart / Heilbronn
    Antworten: 15
    Letzter Beitrag: 07.01.2015, 13:17
  4. Russen Mama - Mühlheim
    Von sieg im Forum Köln / Bonn / Leverkusen / Aachen
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 14.04.2012, 03:59

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •