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Thema: Es gibt noch Hoffnung Kampagne gegen das neue Prostitutiongesetz

  1. #1
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    Standard Es gibt noch Hoffnung Kampagne gegen das neue Prostitutiongesetz


  2. #2
    Power User Avatar von sandraprivat
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    Du vergißt das bei der geplanten Klage ja nicht um das Gesetz als ganzes geht (das geht auch juristisch gar nicht), sondern gegen bestimmte Paragraphen im Gesetz. Bei der Klage geht es um Niederlassungsfreiheit, Anmeldepflicht, Beratungspflicht etc. Um die Reglungen zu AO ja oder nein oder das Verbot von GangBangs geht es in dieser Klage überhaupt nicht. Selbst wenn das Gesetz in den beklagten Teilen als Verfassungswidrig eingestuft wird, wird sich im Bereich AO/GB nichts ändern. Ich fürchte da machst Du Dir falsche Hoffnungen...leider.

  3. #3
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    Tschja
    In München ist schon seid 2001 Kondompflicht!!! Und es wird immer noch bei allem damit geworben

  4. #4
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    Geworben? Ich habe schon einige gesehen, die schreiben ganz klar, bei Termin in Bayern geht kein AO oder FO. Das sind aber bei mir die Dates, die doch klappen.

  5. #5
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    Logisch schreiben die das da rein, immer schön sauber bleiben nach Außen.............

  6. #6
    Fiststueck
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    Zitat Zitat von Lapedus Beitrag anzeigen
    Logisch schreiben die das da rein, immer schön sauber bleiben nach Außen.............

    Ja aber lieber so, als gar nicht? (Lieber in der Werbung weg gelassen oder abgestritten, und dann aber doch - als umgekehrt und überhaupt nicht.)

    Es geht ja nicht um's darüber Reden, Schreiben, Posten... sondern um's MACHEN.

  7. #7
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    Zitat Zitat von sandraprivat Beitrag anzeigen
    Du vergißt .............
    Selbst wenn das Gesetz in den beklagten Teilen als Verfassungswidrig eingestuft wird,
    wird sich im Bereich AO/GB nichts ändern...leider.
    dann wird es nur noch als "Pornoprduktionen" getarnte Gangbangs geben.
    Wir werden dann halt alle zu Darstellern.
    Pech nur für die Kammerascheuen
    Geändert von Siegerhengst (18.04.2017 um 02:30 Uhr)

  8. #8
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    Und viele filme werden nie ausgestrahlt sei es herkömliche oder pornos.

  9. #9
    Power User Avatar von sandraprivat
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    Bin immer wieder erstaunt wie manche hier Juristen für oberdämlich halten und glauben mal eben so austricksen können.
    Es wird nicht mehr Filmproduktionen geben als jetzt auch, denn
    - 95 % aller Männer, die auf GB gehen würden nie hingehen wenn dort Kameras laufen würden
    - Identitäts- und Gesundheitsnachweise müssen vorliegen
    - Entsprechende Gewerbevorschriften müssen erfüllt sein
    usw. usw.

    Wer glaubt es reicht aus wenn jemand eine Kamera hinstellt mit getrübter Linse und nach dem GB dann "ausversehen" alles löschen....der glaubt auch an den Weihnachtsman.
    Viel Interessanter wird die Frage sein, mit welcher Vehemenz und Zielstrebigkeit die Behörden ab dem 1.7. verfolgen werden oder ob gar nichts passieren wird weil man sowieso in den Behörden genug zu tun hat und jetzt nicht auch noch jede Werbeanzeige ermittelt was da stattfindet usw.

  10. #10
    Griffith
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    Ich schätze mal die werden nur oberflächlich die bekannten Portale absuchen aber wie gut die das können oder wollen ist mal dahingestellt, Es wird wohl darauf rauslaufen das viele ihre Profile wie in zb Kaufmich löschen. Und sich ihren stammkunden kreis erhalten dann bekommst man eben nur noch kontakt über andere die einen positiv weiter empehlen, was bei so manchen irren wohl gut ist wenn die dann ausen vor bleiben

  11. #11
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    @sandraprivat: Du hast es auf den Punkt gebracht. Die Oberschlauen sind nachher die ersten, die kein Wort mehr raus bringen, wenn sie im "Gespräch" sind mit den Ermittlern. Alternativ plappern die viel mehr raus, als das was die wissen wollen. Die Ermittler sind auf jeden Fall nicht dümmer, wie die, die ihnen gegenüber sitzen. Das wird gerne vergessen, vor allem am Stammtisch und in Foren. Da wird das Maul aufgerissen und nachher, wenn es zum Schwur kommt, wird gekniffen.

    Zu Panik besteht kein Anlass, aber es macht Sinn das Hirn auch beim ficken, besser vorher, einzuschalten. Erstmal abwarten, wie sich das entwickelt. Sicher ist am Anfang ein bisschen mehr Vorsicht angesagt.
    Geändert von siggibein (18.04.2017 um 22:44 Uhr)

  12. #12
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    Zitat Zitat von sandraprivat Beitrag anzeigen
    Bin immer wieder erstaunt ..........
    - 95 % aller Männer, die auf GB gehen würden nie hingehen wenn dort Kameras laufen würden
    - ...........
    .
    Ich geh sehr gern zu gefilmten GB
    das Ficken vor der Kammera törnt mich richtig an.
    wenn ich an so manche verklemmte Typen denken,
    die man bei den üblichen GB ohne Kammera erlebt,
    kann ich nachvollziehen
    dass sich nicht alle filmen lassen wollen
    aber die genannten 95%
    halte ich doch für sehr übertrieben

    ps.
    sehr belustigend finde immer wieder Kommentare
    wohl wirklich verklemmter FK zu GB,
    ob auch Einzeldate mit den Mädels möglich sind
    Geändert von Siegerhengst (18.04.2017 um 22:59 Uhr)

  13. #13
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    Ich hatte früher auch ab und zu GBs besucht. Aber die Geschmäcker ändern sich und so bin ich zwischenzeitlich lieber in trauter Zweisamkeit unterwegs.

  14. #14
    Power+ User Avatar von giovanni
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    Cool

    Es ist immer wieder spannend, wie vom Thema abgewichen wird. Hier ging es darum, ob eine Verfassungsbeschwerde Aussicht auf Erfolg hat oder zumindest teilweise. Immerhin wurde ein Richter oder ehemaliger Richter des Berliner Landesverfassungsgerichtes dafür gewonnen die Beschwerde fachlich vorzubereiten und einzureichen.

    Zu dieser Initiative gibt es bereits Kommentare von Juristen, die sich in einem Punkt einig sind. Am ehesten wird wohl die Beanstandung Erfolg haben, wo es um die Unverletzlichkeit der Wohnung geht. Immerhin können, nach dem neuen Gesetz, Ordnungskräfte ohne richterlichen Beschluss, sich zu Wohnungen und auch Hotelzimmern Zutritt verschaffen wenn es einen Verdacht gibt das dort der illegalen Prostitution nachgegangen wird. Alleine wenn dieser Punkt kippt gewinnen Freier und Huren Sicherheit. Sie können sich dann an privaten Orten treffen.

    Vor anderen Beanstandungen, zum Beispiel ab wann ein genehmigungspflichtiges Bordell vorliegt, wird ausdrücklich gewarnt. Hier könnte das Gesetz nach einer erfolgreichen Beanstandung weiter verschärft werden und sich die Beschwerde in einen Bumerang entwickeln.

    Ich selber habe zumindest das Gesetz in Teilen gelesen. Alle vermeintlichen Lücken, die ich selber ausnutzen wollte, scheinen geschlossen zu sein. Von der Vollständigkeit der Einschränkungen und des Kontrollwahns der Politiker wurde ganze Arbeit geleistet. So zählen z.B. auch esoterische oder asiatische Massagesalons künftig zu genehmigungspflichtigen Bordellbetrieben. Auch wenn sie nur klassische, traditionelle Thaimassage anbieten.

    Ermutigend scheint indes die Tatsache zu sein, das das betreffende Ministerium mit einigen Ausführungsverordnungen an der Komplexität der Wirklichkeit zu scheitern droht. Wenn es z.B. um die Meldeverordnungen für Huren geht. Nicht alle nötigen Verordnungen werden in dieser Legislaturperiode beschlossen sein. Den kommunalen Behörden sollen große Freiheiten darin bekommen das Gesetz selber auszulegen und ihre Maßnahmen nach eigenem Gusto festzulegen. Bereits in den derzeit vorliegenden Entwürfen befinden sich Rechtsbrüche und weitere Beschwerdemöglichkeiten. So wird es in der ersten Phase der Umsetzung in Abhängigkeit vom Bundesland und der jeweiligen Kommune zu verschiedenen Maßnahmen kommen, die sich wiedersprechen.

    Das Thema Gangbang ist differenziert zu betrachten. Es sind zwei Arten von GBs künftig verboten. Einmal Rape Gangbangs und Gangbangs die in Wirklichkeit versteckte Flaterateangebote sind. Privat organisierte GBs bleiben weiterhin erlaubt. Die Veranstalter dürfen nicht direkt mit der Veranstaltung eine Gewinnabsicht verfolgen. Geld als Umlage für diverse Ausgaben wie Raummiete Gesundheitstests etc. darf wohl genommen werden. Für Pornodarsteller gibt es zur Zeit keine direkte Kondompflicht aber andere Bestimmungen die eingehalten werden müssen.

    Ich möchte dem Eingangsposter unterstützen. "Noch ist Polen nicht verloren!". Wir sollten abwarten und Tee trinken.
    ---
    Aberglaube bringt Unglück.

  15. #15
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    Standard

    Das Betreten der Wohnung einfach so, ist sicherlich ein kritischer Punkt. Da gibt es einen Ansatz. Das kann ja auch missbraucht werden.

    Bei den Ausführungsbestimmungen hoffe ich, werden die Bayern sich eine blutige Nase holen. Allerdings nicht vor einem bayrischen Gericht. Wobei in Bayern üblicherweise leicht balkanesische Verhältnisse herrschen. Da wird ein scharfes Gesetz gemacht und lasch ausgeführt.
    Geändert von siggibein (19.04.2017 um 16:38 Uhr)

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