Geändert von lonewolf (26.07.2017 um 01:10 Uhr)
Ich schreib hier keine Romane zum aufgeilen. Kurze Informationen müssen reichen.
In meinem § 186 StGB- Beispiel wäre allerdings der Bericht nicht mehr Beweismittel, sondern die Tathandlung selbst.
§ 186 StGB: Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist,....bestraft.
Der fettgedruckte Teil führt nicht zu einer Beweislastumkehr (dann würde doch bezüglich der Wahrheit der behaupteten Tatsachen in dubio pro reo nicht mehr gelten), lonewolf ? Ist nicht eben dies ein Unterschied zu Verleumdnung ?
Geändert von augustus380 (26.07.2017 um 01:43 Uhr)
Ich habe dennoch Aussage gegen Aussage und somit Einstellung des Verfahrens aus Mangel aus Beweisen, da in einem Strafverfahren dem Beschuldigten die Tat zweifelsfrei nachgewisen werden muss. (Gibt Ausnahmen bei einer Reihung von Indizien, hier jedoch nicht relevant) Ich gehe nicht davon aus dass die DL Zeugen zugegen hatte, welche bestätigen können dass der GV gummiert stattgefunden hat. Auch gehe ich nicht davon aus dass sie ein benutztes Kondom mit dem Sperma des Beschuldigten vorweisen kann, welches seine Ausage widerlegt etc pp
Geändert von lonewolf (26.07.2017 um 01:39 Uhr)
hat sich erübrigt
Geändert von augustus380 (26.07.2017 um 02:22 Uhr)
Für den Kunden mag es sich augenscheinlich um einvernehmlichen Sex handeln. Wenn die DL aber unter Zwang gearbeitet hat, kann der Kunde das nicht immer feststellen.
Beispiel: Eine Geschädigte sagt im Prozess als Zeugin aus. Sie gibt an das der Angeklagte sie zu AO genötigt hat. (bringt ihm ja mehr Kohle) Um diese Aussage abzusichern, werden Forenberichte ran gezogen. Bisher waren die Kunden nur potentielle Zeugen. Jetzt können sie mit einem deftigen OWI Geld belegt werden.
Bei jungen DL aus Osteuropa, wenn sie auch noch häufig die Locations wechseln, wäre ich vorsichtig.
Schon mit dem ProstG sollte Zwangsprostitution und Menschenhandel verhindert werden. Hat aber nicht geklappt. Im Gegenteil. Ob das mit dem ProstSchG klappt sei dahin gestellt.
Ich schreib hier keine Romane zum aufgeilen. Kurze Informationen müssen reichen.
Fach und hobbieanwälte hier unter sich .. haha
" Ich habe viel für Weiber Alkohol und schnelle Autos ausgegeben. Den Rest habe ich einfach verprasst"
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