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Thema: 1. Juli 2017 tritt das neue Prostituiertenschutzgesetz in Kraft

  1. #991
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    Zitat Zitat von allesklar Beitrag anzeigen
    Nicht wenn die DL den Sachverhalt bestätigt
    In der Tat ist die DL ein zulässiges Beweismittel. Verbunden mit einem Bericht als Indiz.
    Ich bin mir da auch nicht so sicher wie Wolfgang. warum auch.
    Geändert von augustus380 (26.07.2017 um 00:41 Uhr)

  2. #992
    Feminist Avatar von Wolfgang
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    Zitat Zitat von allesklar Beitrag anzeigen
    Nicht wenn die DL den Sachverhalt bestätigt
    Konstruiere mal bitte einen Sachverhalt! Und versuche dabei realistisch zu bleiben, deshalb bitte ich dich und niemand anderen. Danke.
    Unterwegs im Auftrag des Herrn

  3. #993
    Feminist Avatar von Wolfgang
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    Zitat Zitat von augustus380 Beitrag anzeigen
    ...
    Also Wolfgangs Post betraf den realen AO-Fick als Ordnungswidrigkeit nach dem ProstSchG.
    ...
    Meine Postings betrafen den realen AO-Fick und die Dokumentation in einem Forum.
    Unterwegs im Auftrag des Herrn

  4. #994
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    Zitat Zitat von Wolfgang Beitrag anzeigen
    Meine Postings betrafen den realen AO-Fick und die Dokumentation in einem Forum.
    Wobei sich hinsichtlich der Dokumentation, die Frage stellte, inwieweit sie als Beweismittel für die Ordnungswidrigkeit (der reale AO-Fick) taugt. Wenn ich dich richtig verstanden habe.
    Geändert von augustus380 (26.07.2017 um 01:00 Uhr)

  5. #995
    Power+ User Avatar von lonewolf
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    Zitat Zitat von augustus380 Beitrag anzeigen
    In der Tat ist die DL ein zulässiges Beweismittel.
    Um als Beweismittel zu fungieren muss der Zeuge jedoch glaubwürdig sein. Fraglich bei einer Nutte welche ihren eigen Hintern retten möchte. Weiterhin verhindert in Strafprozessen in dubio pro reo in den meisten Fällen eine Verurteillung bei einer einzelnen Zeugenaussage.
    Geändert von lonewolf (26.07.2017 um 01:10 Uhr)

  6. #996
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    Zitat Zitat von Wolfgang Beitrag anzeigen
    Konstruiere mal bitte einen Sachverhalt! Und versuche dabei realistisch zu bleiben, deshalb bitte ich dich und niemand anderen. Danke.
    In einem Prozess wegen Zwangsprostitution und Menschenhandel. Bisher gingen die Freier Straffrei aus, jedenfalls wenn sie nicht wegen Beihilfe angeklagt waren. Jetzt gibt es das Instrument der OWI bis 50.000
    Ich schreib hier keine Romane zum aufgeilen. Kurze Informationen müssen reichen.

  7. #997
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    In meinem § 186 StGB- Beispiel wäre allerdings der Bericht nicht mehr Beweismittel, sondern die Tathandlung selbst.

  8. #998
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    Zitat Zitat von lonewolf Beitrag anzeigen
    Um als Beweismittel zu fungieren muss der Zeuge jedoch glaubwürdig sein. Fraglich bei einer Nutte welche ihren eigen Hintern retten möchte. Weiterhin verhindert in Strafprozessen in dubio pro reo in den meisten Fällen eine Verurteillung bei einer einzelnen Zeugenaussage.
    Das ist sicherlich richtig. Deshalb halte ich das Risiko zwar nicht für unrealistisch aber für beherrschbar und habe stattdessen die Frage des § 186 StGB aufgeworfen.
    Geändert von augustus380 (26.07.2017 um 01:20 Uhr)

  9. #999
    Feminist Avatar von Wolfgang
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    Zitat Zitat von allesklar Beitrag anzeigen
    In einem Prozess wegen Zwangsprostitution und Menschenhandel. Bisher gingen die Freier Straffrei aus, jedenfalls wenn sie nicht wegen Beihilfe angeklagt waren. Jetzt gibt es das Instrument der OWI bis 50.000
    Ich schrieb von einvernehmlichen Sex zwischen erwachsenen Menschen.
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  10. #1000
    Power+ User Avatar von lonewolf
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    Zitat Zitat von augustus380 Beitrag anzeigen
    ..... die Frage des § 186 StGB aufgeworfen.
    Der wäre hinfällig in dem Moment in welchem ein weiterer User den vorherigen Bericht bzw. AO bestätigt. Ansonsten bleibt auch hier Aussage gegen Aussage und somit wieder in dubio pro reo
    Geändert von lonewolf (26.07.2017 um 01:17 Uhr)

  11. #1001
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    Zitat Zitat von lonewolf Beitrag anzeigen
    Der wäre hinfällig in dem Moment in welchem ein weiterer User den vorherigen Bericht bzw. AO bestätigt. Ansonsten bleibt auch hier Aussage gegen Aussage und somit wieder in dubio pro reo
    § 186 StGB: Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist,....bestraft.

    Der fettgedruckte Teil führt nicht zu einer Beweislastumkehr (dann würde doch bezüglich der Wahrheit der behaupteten Tatsachen in dubio pro reo nicht mehr gelten), lonewolf ? Ist nicht eben dies ein Unterschied zu Verleumdnung ?
    Geändert von augustus380 (26.07.2017 um 01:43 Uhr)

  12. #1002
    Power+ User Avatar von lonewolf
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    Zitat Zitat von augustus380 Beitrag anzeigen
    Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen meinung herabzuwürdigen geeignet ist,wird,wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist,
    ....bestraft.
    Der fettgedruckte Teil führt nicht zu einer Beweislastumkehr, lonewolf ?
    Ich habe dennoch Aussage gegen Aussage und somit Einstellung des Verfahrens aus Mangel aus Beweisen, da in einem Strafverfahren dem Beschuldigten die Tat zweifelsfrei nachgewisen werden muss. (Gibt Ausnahmen bei einer Reihung von Indizien, hier jedoch nicht relevant) Ich gehe nicht davon aus dass die DL Zeugen zugegen hatte, welche bestätigen können dass der GV gummiert stattgefunden hat. Auch gehe ich nicht davon aus dass sie ein benutztes Kondom mit dem Sperma des Beschuldigten vorweisen kann, welches seine Ausage widerlegt etc pp
    Geändert von lonewolf (26.07.2017 um 01:39 Uhr)

  13. #1003
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    hat sich erübrigt
    Geändert von augustus380 (26.07.2017 um 02:22 Uhr)

  14. #1004
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    Zitat Zitat von Wolfgang Beitrag anzeigen
    Ich schrieb von einvernehmlichen Sex zwischen erwachsenen Menschen.
    Für den Kunden mag es sich augenscheinlich um einvernehmlichen Sex handeln. Wenn die DL aber unter Zwang gearbeitet hat, kann der Kunde das nicht immer feststellen.

    Beispiel: Eine Geschädigte sagt im Prozess als Zeugin aus. Sie gibt an das der Angeklagte sie zu AO genötigt hat. (bringt ihm ja mehr Kohle) Um diese Aussage abzusichern, werden Forenberichte ran gezogen. Bisher waren die Kunden nur potentielle Zeugen. Jetzt können sie mit einem deftigen OWI Geld belegt werden.

    Bei jungen DL aus Osteuropa, wenn sie auch noch häufig die Locations wechseln, wäre ich vorsichtig.

    Schon mit dem ProstG sollte Zwangsprostitution und Menschenhandel verhindert werden. Hat aber nicht geklappt. Im Gegenteil. Ob das mit dem ProstSchG klappt sei dahin gestellt.
    Ich schreib hier keine Romane zum aufgeilen. Kurze Informationen müssen reichen.

  15. #1005
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    Fach und hobbieanwälte hier unter sich .. haha
    " Ich habe viel für Weiber Alkohol und schnelle Autos ausgegeben. Den Rest habe ich einfach verprasst"

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