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Thema: 1. Juli 2017 tritt das neue Prostituiertenschutzgesetz in Kraft

  1. #1006
    Freier Forenpirat Avatar von straker
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    Zitat Zitat von allesklar Beitrag anzeigen
    Für den Kunden mag es sich augenscheinlich um einvernehmlichen Sex handeln. Wenn die DL aber unter Zwang gearbeitet hat, kann der Kunde das nicht immer feststellen.

    Beispiel: Eine Geschädigte sagt im Prozess als Zeugin aus. Sie gibt an das der Angeklagte sie zu AO genötigt hat. (bringt ihm ja mehr Kohle) Um diese Aussage abzusichern, werden Forenberichte ran gezogen. Bisher waren die Kunden nur potentielle Zeugen. Jetzt können sie mit einem deftigen OWI Geld belegt werden.

    Bei jungen DL aus Osteuropa, wenn sie auch noch häufig die Locations wechseln, wäre ich vorsichtig.

    Schon mit dem ProstG sollte Zwangsprostitution und Menschenhandel verhindert werden. Hat aber nicht geklappt. Im Gegenteil. Ob das mit dem ProstSchG klappt sei dahin gestellt.
    Wer wissentlich eine Zwangsprostituierte "ausgenutzt" hat wurde schon immer nach §232a (6)StGB bestraft. -Ist eine Straftat!
    Das Bußgeld zum Verstoß gegen die Kondompflicht ist meines Erachtens unabhängig davon, ob die Prostituierte in Menschenhandel und Zwangsprostitution verstrickt ist.

    Wenn sie dich in diesem Prozess belastet hast du dich in erster Linie wegen der Straftat nach 232aStGB zu verantworten mit Strafe bis zu 5 Jahren Haft.
    Kann sein der Richter verhängt für die begangene Ordnungswiedrigkeit (Verstoß gegen Kondompflicht) zusätzlich noch das Bußgeld.

    Die neue Meldepflicht macht es sicherlich etwas schwieriger Zwangsprostituierte offiziell zu beschäftigen.
    Die Kondompflicht ist wohl eher zur Eindämmung von Infektionskrankheiten und zur Befriedigung der Moral einiger Feministinnen ins Gesetz geschrieben worden.

    https://dejure.org/gesetze/StGB/232a.html
    Geändert von straker (26.07.2017 um 10:39 Uhr)
    Essen und Beischlaf sind die beiden größten Begierden des Mannes (Kunfuze)

  2. #1007
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    Freierstrafbarkeit nach § 232a Abs. 6
    Die Freierstrafbarkeit in Abs. 6 ist recht eng gefasst, da sie den Menschenhandel
    mit dem persönlichen Ausnutzen kombiniert. Immerhin liegt hier ein zutreffender
    Lösungsansatz, der an das Ausnutzen einer Zwangssituation des Opfers
    anknüpft.34 Überzeugender wäre freilich auch hier eine mit dem Sexualstrafrecht
    abgestimmte Regelung, was für eine einheitliche Gesamtreform und nicht eine
    bruchstückhafte Fortentwicklung spricht. Dies gilt umso mehr, wenn künftig im
    Sexualstrafrecht –sogar ggf. mit höherem Strafrahmen (BT-Drs. 18/8210, S. 4:
    Freiheitsstrafe von sechs Monate bis zu zehn Jahren) – bereits ein Handeln gegen
    den Willen des Opfers erfasst wird. Denn dann dürfte in den genannten Fällen der
    Zwangsprostitution regelmäßig auch eine solche Sexualstraftat vorliegen, wenn
    der Freier den entgegenstehenden Willen erkennen kann. Ein kleiner
    Anwendungsbereich könnte allenfalls in Fällen vorliegen, in denen die Prostituierte
    ihren ablehnenden Willen dem Freier gegenüber nicht zum Ausdruck bringt, dieser
    aber Kenntnis von der Situationen aufgrund der Gesamtumstände erlangt.
    Gewichtiger ist der Umstand, dass durch den weiten Überschneidungsbereich mit
    einem solchen Tatbestand des Sexualstrafrechts de facto die Kronzeugenregelung
    leerlaufen wird. Denn diese erstreckt sich zu Recht nicht auf weitere Taten im
    Sinne eines sexuellen Missbrauchs gegen den Willen des Opfers, denn ansonsten
    würde das Ausnutzen von Zwangsprostitution innerhalb der Neuregelung
    privilegiert. Da der Freier regelmäßig Gefahr läuft, auch wegen einer solchen Tat
    verfolgt zu werden, dürfte der Anreiz zur Anzeige sehr gering sein.

    Quelle Eisele-data unter Bundestag.de
    Ich schreib hier keine Romane zum aufgeilen. Kurze Informationen müssen reichen.

  3. #1008
    Selbst + Ständig Avatar von TomBerlino
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    Zitat Zitat von allesklar Beitrag anzeigen
    Für den Kunden mag es sich augenscheinlich um einvernehmlichen Sex handeln. Wenn die DL aber unter Zwang gearbeitet hat, kann der Kunde das nicht immer feststellen.

    Beispiel: Eine Geschädigte sagt im Prozess als Zeugin aus. Sie gibt an das der Angeklagte sie zu AO genötigt hat. (bringt ihm ja mehr Kohle) Um diese Aussage abzusichern, werden Forenberichte ran gezogen. Bisher waren die Kunden nur potentielle Zeugen. Jetzt können sie mit einem deftigen OWI Geld belegt werden.

    Lol.
    Jungs ich muss euch leider mitteilen was AO betrifft habe ich euch immer angelogen . Habe nie AO gefickt, besonders seit dem 01.Jul.2017 nicht . Diese Aussage kann ruhig rangezogen werden .
    Ausserdem ich heiße gar nicht TomBerlino .

    "Schuldigung" .

  4. #1009
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    Zitat Zitat von lonewolf Beitrag anzeigen
    Ich habe dennoch Aussage gegen Aussage und somit Einstellung des Verfahrens aus Mangel aus Beweisen, da in einem Strafverfahren dem Beschuldigten die Tat zweifelsfrei nachgewisen werden muss. (Gibt Ausnahmen bei einer Reihung von Indizien, hier jedoch nicht relevant) Ich gehe nicht davon aus dass die DL Zeugen zugegen hatte, welche bestätigen können dass der GV gummiert stattgefunden hat. Auch gehe ich nicht davon aus dass sie ein benutztes Kondom mit dem Sperma des Beschuldigten vorweisen kann, welches seine Ausage widerlegt etc pp
    Gestern war es zu spät vernünftig zu antworten. Habe nochmals nachrecherchiert:
    http://de.wikipedia.org/wiki/Üble_Na..._(Deutschland)
    Wie ich schon vermutet habe: Bzgl. der Wahrheit der behaupteten Tatsache trägt nicht die Staatsanwaltschaft die Beweislast, sondern der Täter.
    " Mit anderen Worten trägt der Täter die Beweislast bezüglich des Wahrheitsgehaltes seiner geäußerten Tatsache." (unter dem Punkt Wahrheitsbeweis)
    d. h. in diesem Punkt muss dem Täter überhaupt nichts nachgewiesen werden. es gilt nicht der Grundsatz in dubio pro reo. Aussage gegen Aussage führt zur Verurteilung. Eben Beweislastumkehr. Die DL braucht weder Zeugen noch Sperma.

    Mithin ist das genaue Gegenteil deiner Aussage richtig, lonewolf.
    Geändert von augustus380 (26.07.2017 um 15:53 Uhr)

  5. #1010
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    Zitat Zitat von TomBerlino Beitrag anzeigen
    Lol.
    Jungs ich muss euch leider mitteilen was AO betrifft habe ich euch immer angelogen . Habe nie AO gefickt, besonders seit dem 01.Jul.2017 nicht . Diese Aussage kann ruhig rangezogen werden .
    Ausserdem ich heiße gar nicht TomBerlino .

    "Schuldigung" .
    @ Moderatoren,
    TomBerlino bitte aus dem Forum ausschliessen.

  6. #1011
    Freier Forenpirat Avatar von straker
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    Jetzt handeln sogar schon die FDP Jungliberalen mit Kondomen Klicke auf die Grafik für eine größere Ansicht 

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    https://www.julis.de/produkt/kondom-...r-rein-40-stk/
    Essen und Beischlaf sind die beiden größten Begierden des Mannes (Kunfuze)

  7. #1012
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    Nur mal so am Rande: Man kann über das Thema hin und herdiskutieren und versuchen, sich die Welt schönzureden ... nur ändert das ... genau ... nämlich NICHTS! Und angesichts der Beschwichtigungen hier, sollte man stattdessen vielleicht einmal darüber nachdenken, wem denn damit gedient ist, wenn man hier weiter fröhlich über AO-Ficks berichtet? Aber das nur mal so am Rande ...
    Sämtliche Aussagen der Kunstfigur "Doctordick" spiegeln nicht notwendigerweise Ansichten und Meinungen des Verfassers wider und sind als Gesamtkunstwerk zu betrachten. Handlungen und Personen in den "Berichten" der Kunstfigur "Doctordick" sind frei erfunden; jegliche Ähnlichkeit mit lebenden oder verstorbenen Personen wäre rein zufällig und in keiner Weise beabsichtigt; Personen, die meinen, in diesen sogenannten "Berichten" vorzukommen, sind nicht gemeint.

  8. #1013
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    Zitat Zitat von doctordick Beitrag anzeigen
    Nur mal so am Rande: Man kann über das Thema hin und herdiskutieren und versuchen, sich die Welt schönzureden ... nur ändert das ... genau ... nämlich NICHTS! Und angesichts der Beschwichtigungen hier, sollte man stattdessen vielleicht einmal darüber nachdenken, wem denn damit gedient ist, wenn man hier weiter fröhlich über AO-Ficks berichtet? Aber das nur mal so am Rande ...
    Eine Diskussion, die sich wirklich aufdrängt. Denn eines ist klar, egal wie wir uns hier ausdrücken, Damen, die in diesem Forum auftauchen, geraten natürlich in den berechtigten Verdacht AO zu betreiben.
    Soll hier weiter berichtet werden und sollen entsprechende Risiken für die besprochenen Locations in Kauf genommen werden oder sollen wir uns zu einem Smalltalkforum entwickeln ??
    Geändert von augustus380 (26.07.2017 um 21:43 Uhr)

  9. #1014
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    Wenn Du hier keine AO-Ficks mehr direkt oder indirekt einstellen willst, ist das Foum für Dich und im Umkehrschluss bist Du für dieses Forum nicht mehr dienlich.

    Daher solltest Du Dich hier abmelden.

    Nur diesen Small-Talk Quatsch brauchen wir hier nicht in diesem Forum.

    Der Admin und die Mods sollten aus meiner Sicht jeden, der sich gegen AO-Berichte in diesem Forum ausspricht, dauerhaft sperren.

  10. #1015
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    Nun, wie schon ein Kollege richtig bemerkte dreht es sich bei den Damen die wir hier behandeln meist um eine und die gleiche Grundvoraussetzung. Ich selbst vermeide seit der Gesetzteswende eindeutige Begriffe. Der Inhalt ist den Lesern trotzdem klar.
    Das erschwert bei einer Recherche von Amts wegen zumindest den Suchmechanismus. Denn nur wenige "undercover" werden hier lückenlos alles mitlesen...

  11. #1016
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    Zitat Zitat von augustus380 Beitrag anzeigen
    Eine Diskussion, die sich wirklich aufdrängt. Denn eines ist klar, egal wie wir uns hier ausdrücken, Damen, die in diesem Forum auftauchen, geraten natürlich in den berechtigten Verdacht AO zu betreiben.
    Soll hier weiter berichtet werden und sollen entsprechende Risiken für die besprochenen Locations in Kauf genommen werden oder sollen wir uns zu einem Smalltalkforum entwickeln ??

    Habe mal diesen Beitrag gemeldet mit dem Hinweis, hier würde "unser AO-Forum versucht zu torpedieren".

    Vielleicht führt es ja zu einem Ausschluss aus diesem Forum.
    Fände ich nicht mehr als richtig...
    Geändert von McSchleck (26.07.2017 um 22:15 Uhr)

  12. #1017
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    Zitat Zitat von kvnsjoejoe Beitrag anzeigen
    Nun, wie schon ein Kollege richtig bemerkte dreht es sich bei den Damen die wir hier behandeln meist um eine und die gleiche Grundvoraussetzung. Ich selbst vermeide seit der Gesetzteswende eindeutige Begriffe. Der Inhalt ist den Lesern trotzdem klar.
    Das erschwert bei einer Recherche von Amts wegen zumindest den Suchmechanismus. Denn nur wenige "undercover" werden hier lückenlos alles mitlesen...
    und um zu ergänzen: wie jeder nachlesen kann berichte ich dennoch.
    Und es gibt etliche Kollegen die so oder so ähnlich handeln

  13. #1018
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    Zitat Zitat von straker Beitrag anzeigen
    Jetzt handeln sogar schon die FDP Jungliberalen mit Kondomen Klicke auf die Grafik für eine größere Ansicht 

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    https://www.julis.de/produkt/kondom-...r-rein-40-stk/
    Wissen die eigentlich, womit die da werben? "Endlich wieder rein, aber nicht so richtig."

  14. #1019
    Power+ User Avatar von lonewolf
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    Zitat Zitat von augustus380 Beitrag anzeigen
    Gestern war es zu spät vernünftig zu antworten. Habe nochmals nachrecherchiert:
    http://de.wikipedia.org/wiki/Üble_Na..._(Deutschland)
    Wie ich schon vermutet habe: Bzgl. der Wahrheit der behaupteten Tatsache trägt nicht die Staatsanwaltschaft die Beweislast, sondern der Täter.
    " Mit anderen Worten trägt der Täter die Beweislast bezüglich des Wahrheitsgehaltes seiner geäußerten Tatsache." (unter dem Punkt Wahrheitsbeweis)
    d. h. in diesem Punkt muss dem Täter überhaupt nichts nachgewiesen werden. es gilt nicht der Grundsatz in dubio pro reo. Aussage gegen Aussage führt zur Verurteilung. Eben Beweislastumkehr. Die DL braucht weder Zeugen noch Sperma.

    Mithin ist das genaue Gegenteil deiner Aussage richtig, lonewolf.
    So weit das Google-Jura. In der Realität sieht es dann doch etwas anders aus. Hier spielen Faktoren wie "Gerichtsverwertbar", "Glaubhaft darlegen" eine entscheidende Rolle. Hinzu kommt die Glaubwürdigkeit der Parteien. Letzendlich die freie Beweiswürdigung des Gerichts und vieles mehr. Fraglich in wie weit die Aussage einer Nutte, sowie diese selbst als Glaubwürdig eingestuft werden kann und darf, welche von Ihrem recht gebrauch macht sich nicht selbst einer Straftat oder Owi zu bezichtigen. Genau dies hätten wir in einem solchen Fall.

    Alternativ macht man in diversen Foren einen Fakeaccount auf, verschleiert die IP und schreibt Berichte wie toll der AO-Fick mit besagter Nutte war. Just in dem Moment hat sich das Verfahren dann erledigt.
    Geändert von lonewolf (27.07.2017 um 11:50 Uhr)

  15. #1020
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    Zitat Zitat von McSchleck 2nd Beitrag anzeigen
    Habe mal diesen Beitrag gemeldet mit dem Hinweis, hier würde "unser AO-Forum versucht zu torpedieren".

    Vielleicht führt es ja zu einem Ausschluss aus diesem Forum.
    Fände ich nicht mehr als richtig...
    Erst genau lesen ( auch wenn es nicht deinem Naturell entspricht), dann loslegen, Mc Schleck! Ich habe nicht behauptet keine Fickberichte mehr einzustellen. Im Gegenteil, ich habe ja weiterberichtet.
    Ich habe hier nur auf eine Problematik hingewiesen, die in diesem Forum nun tatsächlich besteht. Mir haben so einige User per PM mitgeteilt, das sie erst mal nicht mehr berichten werden. User die in einigen Threads berichtet haben, werden mittlerweile sogar von anderen User angegriffen, die Fick-Location zu gefährden. Rtc.Berichte wurden mittlerweile fast komplett eingestellt.
    Es gibt sicherlich gute Gründe zu berichten und gute Gründe nicht zu berichten.
    Eines halte ich aber für problematisch: Keine Berichte mehr einzustellen, um seine Stammlocation zu schützen, umgekehrt aber gern Ficktipps abzugreifen! Diesbezüglich müssen Entscheidungen getroffen werden.
    Du siehst MC Schleck, so weit liegen wir nicht auseinander.

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