Und da das Ganze nun so überhaupt nichts mehr mit dem eigentlichen Thema und auch nichts mit diesem Forum zu tun hat, lösche ich das nachher raus.
Und da das Ganze nun so überhaupt nichts mehr mit dem eigentlichen Thema und auch nichts mit diesem Forum zu tun hat, lösche ich das nachher raus.
Sehr viele Threads in diesem Unterforum haben absolut nichts mit dem Forum zu tun, ich hatte da schon mal ergebnislos drauf hingewiesen.
@Giovanni: Niemand hat behauptet, daß unser System perfekt, nur ich habe noch kein besseres gesehen, oder wie es Churchill ausdrückte: "Demokratie ist die schlechteste aller Regierungsformen - abgesehen von all den anderen Formen, die von Zeit zu Zeit ausprobiert worden sind."
@Balu:
http://hdr.bmj.de/page_c.9.htmlDas Zitiergebot gilt dagegen nicht bei solchen grundrechtsrelevanten Regelungen, mit denen der Gesetzgeber einem im Grundgesetz vorgesehenen Ausgestaltungsauftrag oder Regelungsauftrag nachkommt:
- Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes (freie Entfaltung der Persönlichkeit),
- Artikel 5 Absatz 2 des Grundgesetzes (Recht der freien Meinungsäußerung),
- Artikel 6 Absatz 1 und 2 des Grundgesetzes (Ehe und Familie),
- Artikel 9 Absatz 1 und 3 des Grundgesetzes (Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit),
- Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes (Berufsfreiheit),
- Artikel 14 des Grundgesetzes (Eigentum, Erbrecht und Enteignung),
- Artikel 16a des Grundgesetzes (Asylrecht),
- Artikel 19 Absatz 4 des Grundgesetzes (Rechtsschutz).
Geändert von Wolfgang (12.05.2017 um 18:57 Uhr)
Unterwegs im Auftrag des Herrn
Das letzte Mal zu Ionewolf. Ein lautes herumbrüllen und wildes umsichschlagen unterstreicht nur Deine Unfähigkeit Dich mit Dingen auseinander zu setzen die über Deinen etwas allzu schmalen Horizont hinaus gehen. Da Du fortlaufend Beleidigend wirst, werde ich es jetzt gleich auch mal. Das vertrauliche Communitys nur über persönliche Vertrauensstellungen realisiert werden können schrieb ich. Wenn Du nicht lesen kannst oder ein Gedächtnis wie ein hundertjähriger Tattergreis hast kann ich daran nichts ändern. Deine WhatsApp Empfehlung ist ja wohl ein übler Scherz oder das Allerdümmste was man zum Thema beitragen kann. Die Client Verschlüsselung beschrieb ich ebenfalls aber hast Du nicht ganz verstanden oder wieder vergessen.
Mich in die Nähe von Reichsbürgern zu rücken wäre eine Strafanzeigen wert. Jedoch ist mir klar, das Du wahrscheinlich in Deinem geistigen Delirium nichts dafür kannst. Es ist wissenschaftlich Nachweisbar, das kein Staatengebilde den geschilderten Rechtsnormen entspricht. Somit mag unser Staat mehr Rechtsstaat sein als die DDR. Aber auch die DDR war kein reiner Unrechtsstaat. Und wenn man einen Kritiker, wie mich, der gerade Verfassungsrechte bedroht sieht, als Reichsbürger zu diskreditieren ist das eine bodenlose Frechheit oder Du bist derart bescheuert das jede weitere Auseinandersetzung zwecklos ist. Zuletzt zum neuen Gesetz. Ich selber unterstütze finanziell und auch durch Werbung die Verfassungsbeschwerde und hoffe auf eine qualifizierte Senatsentscheidung. Mehr als herumlallen, mich anzugreifen und hahnebüchenden Blödsinn zu verbreiten hast Du nicht geschafft. Quit pro Quo. Du hast mich beleidigt und ich Dich. Das ist vermutlich Dein Niveau mit dem Du am Besten klar kommst. Meins ist es nicht und deshalb unterhalten wir uns nicht mehr.
Geändert von giovanni (12.05.2017 um 19:57 Uhr)
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Aberglaube bringt Unglück.
Ich finde, das die Frage der Verfassungsmäßigkeit des Prostituiertenschutzgesetzes schon etwas mit dem Thread zu tun hat. Nur wenn es verfassungsmäßig ist, ist es gültig und damit bindend. Wer sich allerdings gegen einen Bußgeldbescheid mit der Rüge in seinen Grundrechten verletzt worden zu sein, wehren möchte, braucht sehr, sehr viel Zeit und ein wohlgefülltes Portmonaie. Wenig praktikabel.
Giovannie hat mit seiner Rechtsstaatskritik schon ein wenig Recht. Immerhin wird die Regierung Merkel regelmäßig vom Bundesverfassungsgericht verurteilt. In der schwarz- gelben Regierung waren es 25 Verfassungsbrüche, in dieser Regierung wohl nicht weniger. Eigentlich ein Skandal. Ist doch der Gesetzgeber an der Verfassung gebunden nach Art. 3 GG. Und das ist nur die Spitze des Eisbergs, da die meisten Bürger aus den genannten Gründen gar keine Verfassungsbeschwerde einlegen.
Ein Wort noch zur Bußgeldandrohung von 50.000 Euro. Die liegt im Ermessen der Ordnungsbehörde. Die kann auch nur 100 Euro Bußgeld verlangen.
Ich bin 1 Jahr ohne Personalausweis rumgelaufen ohne Verlustmeldung. Bußgeldandrohung nach dem Personalausweisgesetz NW: 3000 Euro. Bezahlt habe ich 0 Euro. Höchstes Bußgeld von dem ich in Nrw gehört habe 150 euro !!! Es bleibt also abzuwarten, auf welche Bußgeldhöhe sich die Behörden " einschießen" werden.
@ wolfgang Das Argument " ich habe nichts zu verbergen, ich lebe ja in einem Rechtstaat" ist an Absurdität nicht zu überbieten. Letztens war im WDR ein Sendung mit Frau Böttinger zum Thema Sicherheit contra Bürgerrechte. Ein Bürger meinte er wäre ein gesetzestreuer Bürger und hätte daher nichts zu verbergen. Frau Böttinger entzog ihm persönlich das Mikrofon und schloss ihn von der Diskussion aus. Recht so. was soll man mit so einem Menschen noch diskutieren!
Aber du bist ja auch Feminist und fickst AO.
Deine Ausführungen zum Zitiergebot des GG sind allerdings korrekt. Bezüglich deiner kognitiven Fähigkeiten besteht also noch Hoffnung.
Der "Postillon" hatte das mal zum Thema gemacht und sogar mit realen Artikeln zu Urteilen verlinkt: http://www.der-postillon.com/2012/07...t-erklart.htmlZitat von augustus380
Was die Bußgelder anbelangt bist du fürs ungummierte ficken mit 5.000€ dabei, die 50.000€ sind für den Betreiber fällig.
Frage mich allerdings noch immer wer das wie kontrollieren soll
Essen und Beischlaf sind die beiden größten Begierden des Mannes (Kunfuze)
So wollte ich auch nicht verstanden werden, der Staat hat nur bei einem begründeten Verdacht das Recht seine Bürger zu überwachen, alle unter Generalverdacht zu stellen ist unzulässig. Oder anders ausgedrückt, der Staat hat in meinem Privatleben nichts verloren.
Ja, ich bin ein großer Befürworter von sexuellen Handlungen, die im gegenseitigem Einverständnis stattfinden. Und ich bin der Meinung, daß Frauen und Männer die gleichen Rechte haben.
Dankeschön.
Geändert von Wolfgang (12.05.2017 um 21:01 Uhr)
Unterwegs im Auftrag des Herrn
@straker § 33 Absatz 1 Nr. 3 besagt , das der Kunde ordnungswidrig handelt, wenn er gegen die Kondompflicht verstößt. Gemäß § 33 Absatz 3 werden gegen eben diesen Verstoß aus § 33 Absatz 1 Nr. 3 50.000 Euro fällig. Die 5000 Euro werden nur bei Verstößen gegen Absatz 2 fällig. Ist also genau umgekehrt !! Lesen kann ich nämlich seit dem 4. Schuljahr. Hab ich den falschen Gesetzesentwurf ??? ja lüg ich denn ?????
Geändert von augustus380 (12.05.2017 um 21:17 Uhr)
@wolfang Ok. Dann hab ich dich wohl überinterpretiert.
Einverständnis setzt Freiwilligkeit voraus. Freiwilligkeit wahrscheinlich ein gewisses Maß an finanzieller Handlungsmacht. Frage daher: wieviel ist das Einverständnis eines supergeilen rumänischen Teenys in einem Rtc wert, das ich meinen Schwanz in alle Löcher stecke ?
Deswegen find ich Kapitalismus so gut. Ich kann billig ficken, weil die Armut so groß ist.
Wie komm ich damit klar: Gut, da ich kein Feminist bin.
Weist du wie schrecklich teuer meine normalen Freundinnen waren. das liegt in der Natur der Frau. Die sind schon genetisch als Nutte konstruiert.
Fakt ist doch, das der Staat heutzutage in der Lage ist, jemanden lückenlos zu überwachen und Informationen zu sammeln. Benutz ein Handy und du kannst geortet werden. Gehste mit deiner EC-Karte in Kackenfenne Geld abholen können die Staatsknechte,falls es erforderlich ist sehen, wo, wann wieviel Kohle abgehoben wurde. Mein alter Herr hat sich vor einigen Monaten eine neue Karre geleistet. Ganz tolles Auto hat er gesagt und S.O.S Notruffunktion schon serienmäßig dabei. Ganz toll! Auf den Gedanken, das man damit auch jemanden überwachen kann, kam mein alter Herr aber nicht. Wir werden immer mehr kontrolliert und bekommen es scheibchenweise serviert.
Thema Prostitutionsschutzgesetz!
Ich denke, das es der Staatsmacht scheisß
Ist doch kein Problem. Du bist doch ein gesetzestreuer Bürger Deepthroat. Dann hast du doch nichts zu befürchten. Oder fickst du Nutten etwa Ao ??? Hi, Hi.
Unterwegs im Auftrag des Herrn
Sorry, hab nochmal nachgelesen, du hattest recht: Die Ordnugswiedrigkeit kann mit bis zu 50.000€ geahndet werden.
https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start..._1494617670862
Geändert von straker (12.05.2017 um 21:55 Uhr)
Essen und Beischlaf sind die beiden größten Begierden des Mannes (Kunfuze)
Sämtliche Aussagen der Kunstfigur "Doctordick" spiegeln nicht notwendigerweise Ansichten und Meinungen des Verfassers wider und sind als Gesamtkunstwerk zu betrachten. Handlungen und Personen in den "Berichten" der Kunstfigur "Doctordick" sind frei erfunden; jegliche Ähnlichkeit mit lebenden oder verstorbenen Personen wäre rein zufällig und in keiner Weise beabsichtigt; Personen, die meinen, in diesen sogenannten "Berichten" vorzukommen, sind nicht gemeint.
Ja gute Frage, geht eigentlich nur mit Finger- bzw. Geschmacksprobe, oder die Sauce läuft sowieso raus.
Wenn der Fk auf der DL rumkreucht, ist die Tür abgesperrt. Also das wird im Prinzip nicht zu ahnden sein.
Eine andere Frage könnte natürlich sein, daß die DL ihren Freier anschwärzt oder damit droht, "zahl mir 1.000, sparst du 50.000". Mh mal gucken, da könnten Marktineffizienzen ausgenutzt werden, zu unseren Lasten.
Geändert von beatricchen (12.05.2017 um 22:11 Uhr)
Beatricchen? So heißt mein Hund, doch nicht ich, Mann!
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