...und dann wird auch die Tragweite dieser Aussage klar :
- man könnte mir ja (mal wieder ) empfehlen, es mit Nicht-Paysex zu versuchen! Nun, das hat mein ganzes, bisheriges Leben nicht geklappt. Ich bin aber über 50 ! Und komme mir niemand mit dem Sch**ss, daß "da schon noch die Richtige kommt " ! Über diese verdammte Lüge habe ich mich schon oft aufregen müssen! Vor allem, wenn sie aus dem Mund von Frauen kommt! Es ist selbstverständlich deren Recht, mich nicht zu mögen, aber es ist NICHT deren Recht, mich auch noch zu verhöhnen! !!
Lange Rede, kurzer Sinn, Nicht-Paysex scheidet aus! Jetzt scheidet aber ab diesem unseligen 1. Juli Paysex in Deutschland ebenfalls aus! Bliebe noch Paysex außerhalb des Geltungsbereichs unseres sch ********ööööööönen Rechtssystems. Hesse also, das ganze Jahr wi**sen und darauf warten, daß ich meinen %/$$/^& einmal im Jahr im Urlaub reinstecken kann. ...DAS IST MIR DEUTLICH ZU ARMSELIG! ! Damit ist aber die letzte verbliebene Möglichkeit ausgeschieden!
Wenn mir also die Frauenschaft nichts anderes bieten kann (und dieses Gesetz ist ja auch auf deren gesellschaftlichen Druck zustande gekommen ), dann LMAA! ALLE 3,5 Milliarden, die's von Euch auf dieser Welt gibt! !!
@xxh2so4
Weisste eigentlich was ich am 1. Juli mache? Ich geh AO ficken. So wie immer. Ich halte mich einfach nicht an dieses "Gesetz".
Ich geh auch schon mal bei rot über die Strasse und fahr zu schnell. Einfach so.
....weil ich BÖSE bin. Der pööse Pube.
Der ****** Heiko Maas und seine ******Freundinnen können mich mal.
Genau das ist der eigentliche Zweck des Gesetzes: die Leute sollen Angst bekommen und zuhause bleiben. Wirkt ja schon ganz gut.
Zurück zur Diskussion:
1. Eine Geldbuße richtet sich nach dem Einkommen. Die Maximalstrafe wird nur bei hartnäckigen Wiederholungs- und Vorsatztätern angewendet.
2. AO wird eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat. Großer Unterschied.
3. Im Gesetz steht nicht, dass AO verboten ist, sondern dass man als Kunde "dafür Sorge zu tragen hat", dass Kondome verwendet werden. Das ist ein gewaltiger Unterschied.
Hier mal ein paar Worst-Case Szenarien
1. Auf frischer Tat erwischt und festgehalten werden --> das wäre Freiheitsberaubung. Da müsste sie schon behaupten, es liege eine erhebliche Straftat vor, um selbst keinen Ärger zu bekommen. In einem solchen Fall wäre AO sicher das kleinste Problem.
2. Von der DL, die Dich persönlich kennt, erpresst werden --> das ist eine Straftat. In dem Falle glaube ich auch nicht an eine Bestrafung des AO-Sex, da der Richter von einem Vorsatz der Dame ausgehen wird
3. Nachträglich angezeigt werden, weil man Deine Handynummer zurückverfolgen kann --> Tja that's life. Aber hier stünde Aussage gegen Aussage.
Fakt ist, AO mit Vorsatz wird zur Ordnungswidrigkeit werden. Wer es weiter betreiben will muss mit dem Risiko leben. Das muss jeder für sich selbst entscheiden. Ich werde es nicht tun, das hat aber andere Gründe.
Private Kontakte zu finden ist zwar sehr schwer, aber nicht unmöglich. Ansonsten gibt es ja noch diese RealDolls aus Japan.
Geändert von bigstranger (19.05.2017 um 19:50 Uhr)
@ bigstranger
Geldbußen richten sich eben nicht nach dem Einkommen. Geldstrafen richten sich nach den Einkommen, daher werden diese nach Tagessätzen verhängt. Du hast doch selber auf den Unterschied zwischen Ordnungswidrigkeiten und Straftaten hingewiesen. Es ist also exakt umgekehrt. Wenn du zu schnell fährst, bekommt der Porschefahrer dieselbe Geldbuße wie der Trabbifahrer. Zudem kannst du deine Geldbuße nicht im Knast absitzen. Du kommst in Beugehaft und musst anschließend trotzdem zahlen. Zudem ist eine Geldbuße selbst nach einer Privatinsolvenz zu zahlen.
Zudem weist du richtig auf die Maximalstrafe hin. Allerdings reichen mir 10 % von 50.000 als Ersttäter auch . Also was soll der Hinweis ?? Oder bezahlt man als Ersttäter nur 1000 Euro ?? Woher weist du das ???!
Du verweist auf Vorsatztäter. Ja steckst du deinen Schwanz denn ohne Kondom fahrlässig - also aus versehen- in eine Bitch !!!!!
Wenn du ao fickst, hast du wohl nicht dafür dafür Sorge getragen, ein Kondom zu benutzen und musst zahlen. Mithin ist ao verboten !
Geändert von augustus380 (19.05.2017 um 20:35 Uhr)
Eilmeldung!
Schon jetzt durchschlagender Erfolg des Gesetzes feststellbar ! !
Wollte mal wieder ein RtC besuchen. Wollte mich vorher informieren, um keinen Reinfall zu erleben. Allerdings hier und in anderen einschlägigen Foren kaum noch Infos zu finden. Im Gegenteil, wenn ein User berichtet, wird er von anderen Usern (z.B. Power-user Leotro ) bezichtigt, die Existenz des Clubs und der Damen zu gefährden. Eigentlich richtig. Also tunlichst hier keine Ao-Berichte mehr einstellen. Damit wird dieses Forum wohl sinnlos.
Zur ersten Aussage: siehe OWiG Paragraph 17 Satz 3. Das Gesetz hat keine feste Strafe für AO sondern nur eine Höchststrafe. Dann ist die Höhe immer individuelle Festsetzung. Anders ist es im Straßenverkehr, wo es einen Bußgeldkatalog gibt.
Zum AO Verbot: hätte der Gesetzgeber ein Verbot aussprechen wollen, so hätte er es explizit in den Text schreiben müssen. Siehe "Handbuch der Rechtsförmlichkeit" 3te Auflage. Er umschreibt es aber nur butterweich. Ist aber egal, das ist nur formeller Kleinkram.
Wer AO fickt, handelt vorsätzlich: genau das habe ich geschrieben.
Mit dem Hinweis auf den Bußgeldkatalog hast du Recht. Daher schlechtes Beispiel von mir.
Dein Hinweis auf § 17 Abs. 3 ist richtig. Danach müssen bei hohe Geldbußen wirtschaftliche Verhältnisse zumindest berücksichtigt werden. Trotzdem habe ich keine feste Einkommensabhängigkeit wie bei einer Geldstrafe. Meine Aussage bleibt daher richtig, ist aber durch deine Zusatzinfo, die ich selber nicht kannte, relativiert und ins rechte licht gerückt worden. Danke für diese Info.
Die Maximalstrafe wird nur bei Vorsatztätern angewendet, hast du geschrieben. Das hatte mich irritiert. da ja immer eine Vorsatztat vorliegt.
Geändert von augustus380 (19.05.2017 um 21:30 Uhr)
Danke, aber solange die beiden Foren existieren, könnte man auch davon ausgehen, das hier nur um diese Themen geht).
Ich gebe nur Hinweise, die mir einfallen. So je öfter die Namen der DL's in diesem Zusammenhang benannt werden, desto höher wäre m.E. das Risiko, dass die Betreiber/ Behörden sie als zu beseitigendes Problem betrachten könnten. UND das größte Betreiberforum hat all die RTCs ähnliche Threads einfach mal vor Kurzem gelöscht.
Berichte sind toll und inspirieren mich auch. Die konkreten Dls in den Clubs deute ich aber mittlerweile nur an und wer keine Zeit hat, zwischen den Zeilen zu lesen, dem kann immer bei der Vertrauenswürdigkeit m.E. per PN geholfen werden.
Wie gesagt, jede andere Meinung zur Diskussion gerne willkommen und ich würde mich selber sehr gerne mal ca. in einem Jahr über solche hoffentlich blödsinnige Überlegungen amüsieren wollen...
Geändert von leotr (19.05.2017 um 22:06 Uhr)
@ McSchleck 2nd
Welche Aussage von mir ist denn falsch ( abgesehen von dem ungeschickt ausgewählten Beispiel) ???
@ leotr
Den Zwiespalt Namensnennung und evtl. Reaktionen der Betreiber, Behörden,Damen sehe ich ja auch. Ich sage nicht das du unbedingt Unrecht hast. Aber eben das ist jetzt das Problem für die Foren. Der Rückgang der Beiträge gibt mir doch Recht. Irgendwelche kryptischen Berichte über Ao-Möglichkeiten in den Clubs bringen mir nichts. Bisher habe ich letztlich überall ao.Ficks gehabt. Durch den Austausch will ich nur die Zahl der Fehlgriffe reduzieren. Ohne Namen und Daten sinnlos. Das eben ist der schon realisierte Erfolg dieser Gesetzesnovelle.
@ McSchleck
Keine Argumente !! Hast wohl nur heiße Luft abzulassen. Kannste die nicht auf dem Klo, statt hier ablassen ?
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