Ja, der Gedanke mit dem Abstrich ging mir auch schon durch den Kopf... Fotzenkolben bringt es auf den Punkt. Das wäre schon machbar. Ob die Städte das großflächig anwenden, ist zwar fraglich, denn es erzeugt ja auch Aufwand und Kosten, andererseits, mit den Bussgeldern kann man die Kosten gut decken.
Geändert von josh (01.07.2017 um 18:06 Uhr)
Der Abstrich ist natürlich nicht belastbar und außerdem nur eine Feststellungs-Möglichkeit, welche Inhalte sich in einer Huren-Fotze finden lassen.
Aber sicher kein Szenario.
Komm, Du Super-Brain.
Formuliere ein Szenario, dass zu einem Bußgeld gegen einen Freier führt.
Von Beginn an bis zum verlassen der Fickebude durch den Freier.
Ich helfe Dir mal mit dem Anfang der Geschichte:
Es war einmal ein Freier, der klingelte bei einer Hure an der Tür...
Abstrich -das bringt nur dann was, wenn die DL damit gleichzeitig behauptet, daß sie gegen ihren Willen besamt wurde, dann wird's allerdings superhappig, das ist dann Vergewaltigung etc. ...
Sowas ist bei einer Vollprofi-AZF natürlich denkbar, aber in der Regel passt im Einvernehmen besamt und anschließend anzeigen, natürlich nicht zusammen.
Erpressungsversuche in Zusammenarbeit mit dem Luden sind da noch am ehesten zu vermuten.
Da muß man eher wahrscheinlich stärker drauf achten, wenn AO light, z.B. aus Versehen, schiefgegangen ist und die DL sauer wird, da könnte es üble Probleme geben, deutlich mehr als bisher allerdings auch schon.
Geändert von beatricchen (01.07.2017 um 18:42 Uhr)
Beatricchen? So heißt mein Hund, doch nicht ich, Mann!
Das ist ja alles richtig. Aber eine Wohnanschrift in D muss nicht nachgewiesen werden. Einfach mal den Gesetzestext nachlesen.
Die Damen müssen sich "nur" amtlich registrieren lassen. Für Deutsche und EU Bürger ist auch keine Genehmigung nötig. Wenn eine Polin ihren Wohnsitz nur in Warschau hat ist das auch ok.
Geändert von allesklar (01.07.2017 um 18:38 Uhr)
Ich schreib hier keine Romane zum aufgeilen. Kurze Informationen müssen reichen.
mach wie du willst, aber verschone uns mit der unwissenheit,
die heutige Medizin weist dir auch deinen dödel beim den später entstandenen kind nach
wir sprechen hier nur darüber, wie die behörden dieses später umsetzten könnten,
die werden einiges auffahren können um an die 50.000 euronen zu kommen.
hast dich schon einmal mit dem fa angelegt?
die haben tolle ideen auf einmal
Vielleicht so?
Dass im … ungeschützter Oralverkehr praktiziert wurde, ergibt sich auch aus einem Aktenvermerk der Kriminalpolizeiinspektion … vom 25. April 2007; danach hat eine Kriminalbeamtin am 16. April 2007 anlässlich einer Kontrolle im … festgestellt, dass eine Prostituierte bei einem Freier im Kontaktraum den Oralverkehr ohne Kondom vollzogen habe.
https://openjur.de/u/476032.html
Im Kontaktraum? Das ist dümmer als die Polizei derzeit erlaubt, sorry
lest mal das ganze Ding, deswegen gibt's im Aldi auch nix mehr öffentlich
Die andere Info lautet, daß ein Abstrich nur bei Anzeige eines Antragdelikts gezogen wird. Alles andere ist kompletter Unsinn.
Geändert von beatricchen (01.07.2017 um 19:08 Uhr)
Beatricchen? So heißt mein Hund, doch nicht ich, Mann!
§18 Abs2-Nr7:
2) Insbesondere muss in Prostitutionsstätten mindestens gewährleistet sein, dass
7. die für sexuelle Dienstleistungen genutzten Räume nicht zur Nutzung als Schlaf- oder Wohnraum bestimmt sind.
Man kann davon ausgehen, das micht jedes Mädchen im Laufhaus im einen Zimmer ihre Dienste anbietet und gleich ein Zimmer weiter ihr Privatgemach hat.
Also wird man doch meist eine Lösung außerhalb des Hurenhauses suchen müssen.
im Absatz3 wird allerdings schon die Möglichkeit von Einzelausnahmen für Wohnungspuffs in Aussicht gestellt
(3) Die zuständige Behörde kann für Prostitutionsstätten in Wohnungen im Einzelfall Ausnahmen von Absatz 2 Nummer 2 und 4 bis 7 zulassen, wenn die Erfüllung dieser Anforderungen
mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden wäre und die schützenswerten Interessen von Prostituierten, von Beschäftigten und
von Kundinnen und Kunden auf andere Weise gewährleistet werden.
Liest sich für mich so: Wer einen guten Draht zu den "zuständigen Behörden" hat, für den wird schonmal eine Außnahme gemacht. Ob da alle unbestechlich und standhaft bleiben?
https://www.prostituiertenschutzgese...esetz-2017.pdf
Geändert von straker (01.07.2017 um 21:39 Uhr)
Essen und Beischlaf sind die beiden größten Begierden des Mannes (Kunfuze)
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