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Thema: 1. Juli 2017 tritt das neue Prostituiertenschutzgesetz in Kraft

  1. #826
    Power+ User Avatar von lonewolf
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    Zitat Zitat von allesklar Beitrag anzeigen
    Für den Prozess sind auch Foren durchforstet worden. Ab dem 01.07.2017 sind die dann ermittelten Blankficker der lukrative Beifang.
    Das denke ich eher nicht. Weder der Sta noch die Polizei wird sonderlich Zeit und Lust haben sich einer OWI anzunehmen. Das werden die vom Ordnungsamt machen. Die haben neben Strafzetteln verteilen und Hundebesitzer welche ohne Leine Gassi gehen anzukacken etc. dann noch genügend Zeit, welche die Polizei aufgrund von Personalmangel und unzähligen Überstunden nicht hat.

  2. #827
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    Die Betonung liegt auf Beifang

    Als Beifang werden in der Fischerei diejenigen Fische und andere Meerestiere bezeichnet, die zwar mit dem Netz oder anderen Massenfanggeräten gefangen werden, nicht aber das eigentliche Fangziel des Fischens sind.
    Wohin der dann weiter geleitet wird und wer das Bussgeld eintreibt ist eine andere Sache.
    Geändert von allesklar (10.07.2017 um 23:57 Uhr)
    Ich schreib hier keine Romane zum aufgeilen. Kurze Informationen müssen reichen.

  3. #828
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    Zitat Zitat von allesklar Beitrag anzeigen
    Die Betonung liegt auf Beifang
    Wohin der dann weiter geleitet wird und wer das Bussgeld eintreibt ist eine andere Sache.
    Jedweder Bußgeldbescheid braucht einen Beweis: Beweisfoto, Beweis-Schriftstück, Beweisvideo, amtliche Zeugen, whatever, aber ohne Beweismittel kein Bußgeldbescheid.

    Wer hat was, wem, wo, wann, wie Schlechtes zugefügt. Der Samen ist längst aus der Fotze abgelaufen bzw. wurde neu eingedeckt, bis irgendwer, irgendwas dazu feststellen könnte. In flagranti noch am ehesten, aber selbst das ist schwierig.

    Denk mal drüber nach, weshalb du nach einer Laserung im Straßenverkehr immer angehalten werden mußt.... genau: weil es bis dahin kein Beweisfoto bzw. überhaupt kein Beweis zu Lasten des Verursachers gibt.
    Geändert von beatricchen (11.07.2017 um 08:33 Uhr)
    Beatricchen? So heißt mein Hund, doch nicht ich, Mann!

  4. #829
    alter, weißer Mann
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    ok...........nochmal das Beispiel des worst case. Gerichtsverhandlung wegen Zwangsprostitution. Opfer musste blank ficken. Mögliche Zeugen wurden in den Foren gefunden. Der XY hat ausführlich berichtet wann und wo er das Opfer gefickt hat. In der Verhandlung, wo er als Zeuge geladen ist, wird er vom Opfer wiedererkannt.

    XY kann jetzt leugnen, mit dem Risiko einer Falschaussage. Er kann die Aussage verweigern, weil er sich nicht selbst belasten muss. Dann gibt es immer noch den Forenbericht und die Aussage des Opfers.

    Wird nun OWI Verfahren eingeleitet oder nicht? Um Geld zu machen oder zur Abschreckung? Wir wissen es nicht, da dem XY bisher keine Strafe drohte.
    Ich schreib hier keine Romane zum aufgeilen. Kurze Informationen müssen reichen.

  5. #830
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    Wenn er vor Gericht angeklagt ist kann er als Angeklagter lügen wie er will. Nur die Zeugen müssen die Wahrheit sagen und können für wissentliche Falschaussagen sanktioniert werden.

  6. #831
    alter, weißer Mann
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    Zitat Zitat von Michelson Beitrag anzeigen
    Wenn er vor Gericht angeklagt ist kann er als Angeklagter lügen wie er will. Nur die Zeugen müssen die Wahrheit sagen und können für wissentliche Falschaussagen sanktioniert werden.
    Hab ich etwa was anderes geschrieben? Oder hapert es mit dem lesen und verstehen?
    Ich schreib hier keine Romane zum aufgeilen. Kurze Informationen müssen reichen.

  7. #832
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    Zitat Zitat von allesklar Beitrag anzeigen
    Hab ich etwa was anderes geschrieben? Oder hapert es mit dem lesen und verstehen?
    Du hast das korrekt dargestellt. Dennoch ist dein Beispiel komplett unrealistisch. Begründung: wenn einem Menschenhändler-Ring der Prozess gemacht wird und als Beweis/ Zeugen wir AO-Ficker herangezogen würden, so gibt es in jedem Fall deals mit dem Staatsanwalt.

    Man kennt das tatsächlich aus Drogenring-Prozessen, wo Konsumenten Straffreiheit versichert wird, sofern sie Aussagen zu den Dealern machen.

    Das öffentliche Interesse an einer Strafverfolgung der Drogenbosse oder in dem Fall Menschenhändler/ Zuhälter ist ganz einfach um ein so vieles höher, als die Verfolgung irgendwelcher Drogenabhängiger oder AO-Spritzer. Daher sind diese Deals (bei Drogen) gang und gäbe.

    Sonst würde es in diesen Milieus schlicht nie Belastungszeugen geben, deshalb läßt sich der Rechtsstaat auf einen solchen deal ein.

    Insgesamt ist das aber ein verdammt langer Weg und ob ein Forenbericht letztlich tauglich ist um Menschhändler/ Zuhälter ins Gefängnis zu bringen, steht nochmal auf einem anderen Blatt. Wenn du in flagranti erwischt würdest, mh vielleicht.

    Aber eine IP-Adresse mit nem' Namen dran, mh, da gehören viele CSI-Folgen dazu, um das anzunehmen.
    Geändert von beatricchen (11.07.2017 um 10:30 Uhr)
    Beatricchen? So heißt mein Hund, doch nicht ich, Mann!

  8. #833
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    Mit dem Lesen und Verstehen hapert es bei mir nicht nicht. Aber vielleicht bei dir. Lies dir den Satz nochmal durch. Vielleicht kommst du alleine drauf.
    Zitat Zitat von allesklar Beitrag anzeigen
    XY kann jetzt leugnen, mit dem Risiko einer Falschaussage.

  9. #834
    alter, weißer Mann
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    Zitat Zitat von Michelson Beitrag anzeigen
    Mit dem Lesen und Verstehen hapert es bei mir nicht nicht. Aber vielleicht bei dir. Lies dir den Satz nochmal durch. Vielleicht kommst du alleine drauf.
    Das ist nicht dein Ernst?

    XY ist Zeuge
    Ich schreib hier keine Romane zum aufgeilen. Kurze Informationen müssen reichen.

  10. #835
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    Ich frage mich, was die Zwangspostitution, Menschenhandel und der Sex mit kleinen Kindern (ob mit oder ohne Gummi) mit dem neuen Gesetz und unserer Vorliebe zu tun hat???
    Das Ausnutzen einer Zwangslage und der Sex mit Minderjährigen (ob mit oder Ohne Gummi) waren bereits vor dem 01.07.2017 strafbar.

    Wobei wir wieder beim Thema wären:

    Egal ob OWI oder Straftat: Man muss eine "Tat" beweisen: Wann, Wer, Wo, Was, Wie, ....

    O.g. Punkte = Straftat --> Verfolgung durch entsprechenden Behörden, Foren werden ggf. durchforstet, Personalien festgestellt (Nach richterlichem Beschluss!!!!!), etc.
    --> Beweis: Nackte Kiddis hochgeladen oder runtergeladen = Straftat --> IP-Adresse --> Richterlichter Beschluss --> Provider nennt Anschlussdaten --> Richterlicher Beschluss zur Durchsuchung .....

    Ficken Ohne Gummi seit 01.07.2017 = OWI --> Verfolgung i.d.R. durch Ordnungsämter,
    --> Beweis: Nicht vorhanden, außer in Flagranti erwischt (Wird schwer bei einer verschlossenen Türe) --> Ergo: Kein Busgeld/Strafe möglich
    --> IP-Adresse durch Forenpost --> Richterlicher Beschluss????? Den wird es nicht geben, da die Verhältnismäßigkeit nicht geben ist und auch die Beweisbarkeit eines Forenposts ohne Bilder/Videos mehr als nur anfechtbar ist.

    Außerdem steht bis heute eine Aussage dazu aus, wie der angeblich "lukrative Beifang", denn eingeholt werden soll.
    Kein einziges Bundesland hat sich bis jetzt dazu geäußert. Mal abgesehen davon, dass viele das Gesetz noch nicht mal umgesetzt haben.
    Also kann das ganze doch nicht so lukrativ sein.

    Die Komunen und Ordungsbehöreden sind alle, bis auf sehr wenige Ausnahmen, Pleite und extrem unterbesetzt.
    Die Kosten für neues Personal, Überwachung, ?Beweissicherung?, etc. werden am Ende weit höher liegen als jedes Busgeld.

  11. #836
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    Zitat Zitat von allesklar Beitrag anzeigen
    In diesem Bericht geht es u.a. auch um einen Prozess wegen Zwangsprostitution. Eine 16-jährige musste ohne Gummi ficken. Die Freier haben darüber im Forum berichtet. Andere Blankoficker wären jetzt nur der lukrative Beifang.
    Dieser Bericht widerlegt komplett deine Befürchtungen.

    Es ging um minderjährige DL in Berlin (2x 16J), die ihrer Arbeit nachgingen. Man hat noch nicht einmal den Versuch unternommen, die Fk beim Menschenhandelprozeß zu ermitteln, obwohl das Delikt (Sex mit Minderjährigen gegen Geld) mehr als strafwürdig ist.

    Auch über die Foren wäre, deiner Logik nach, dies als Beifang möglich und vielleicht sogar angesagt gewesen. Aber Null Versuch, gar keine Rede davon. Und dies obwohl es wirklich geahndet werden müßte, vor allem wenn der Staatsanwalt davon erfährt. Ist ein Offizialdelikt, d.h. er müßte eigentlich automatisch tätig werden.

    Wurde er aber nicht, jedenfalls kam im Film keinerlei Hinweis darauf.
    Geändert von beatricchen (11.07.2017 um 18:19 Uhr)
    Beatricchen? So heißt mein Hund, doch nicht ich, Mann!

  12. #837
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    Zitat Zitat von Marc84 Beitrag anzeigen
    Ich frage mich, was die Zwangspostitution, Menschenhandel und der Sex mit kleinen Kindern (ob mit oder ohne Gummi) mit dem neuen Gesetz und unserer Vorliebe zu tun hat???
    Das Ausnutzen einer Zwangslage und der Sex mit Minderjährigen (ob mit oder Ohne Gummi) waren bereits vor dem 01.07.2017 strafbar.
    Das habe ich versucht dem FK Alles klar schon vorher versucht zu vermitteln, aber er versteht es nicht. Zwangsprostitution ist und war strafbar, egal ob mit oder ohne Gummi. Hier einen Zusammenhang herzustellen mit der Kondompflicht ist Blödsinn. Dazu ist auch zu sagen, das wohl jeder FK aus Berlin weiss worum es sich in diesem Fall handelt. Das die DLs Susi und Alexandra damals wie eine Bombe im Berliner Kietz eingeschlagen sind lag an dem fanatstischem Aussehn. Ich kannte sie nur von den Bildern her und da war nicht zu erkennnen das sie minderjährig waren.

  13. #838
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    Das von mir angedachte Szenario stellt nur den worst case dar. Ob es soweit kommt oder nicht, wissen wir nicht. Für möglich halte ich es jedoch. In ein oder zwei Jahren wissen wir sicher mehr.
    Bis dahin bin ich raus aus dem Thema.
    Ich schreib hier keine Romane zum aufgeilen. Kurze Informationen müssen reichen.

  14. #839
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    @ allesklar
    Sag bloß, du hast erst jetzt bemerkt, das hier viele des Lesens nicht mächtig sind.
    Ja, das erschwert jede sinnvolle Diskussion hier ungemein.
    Unabhängig von der Praxisrelevanz deines Extrembeispiels.
    Geändert von augustus380 (11.07.2017 um 19:23 Uhr)

  15. #840
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    Ja, sorry mein Fehler. Ich war wirklich nicht des Lesens mächtig.
    Ich war wohl schon einen Schritt weiter, so dass der Zeuge angeklagter war.

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