Es gibt bisher keine Ausführungsbestimmungen. Kein Bundesland hat diese bisher erlassen. Und erst aufgrund der Ausführungsbestimmungen können die Behörden tätig werden. In den Ausführungsbestimmungen wird z.B. festgelegt welche Behörden örtlich überhaupt zuständig sind. Auch wird da festgelegt, welche Behörde die OWis bearbeitet, wie zu kontrollieren ist und wie die Amtshilfe zu regeln ist. Wenn die den vom Ordnugnsamt nicht reinlassen, kommt ggf ein MEK, SEK oder die Unterstütungsgruppe Zoll zum Einsatz, evtl auch nur eine Einsatzhundertschaft.
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