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Thema: 1. Juli 2017 tritt das neue Prostituiertenschutzgesetz in Kraft

  1. #1201
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    Es gibt bisher keine Ausführungsbestimmungen. Kein Bundesland hat diese bisher erlassen. Und erst aufgrund der Ausführungsbestimmungen können die Behörden tätig werden. In den Ausführungsbestimmungen wird z.B. festgelegt welche Behörden örtlich überhaupt zuständig sind. Auch wird da festgelegt, welche Behörde die OWis bearbeitet, wie zu kontrollieren ist und wie die Amtshilfe zu regeln ist. Wenn die den vom Ordnugnsamt nicht reinlassen, kommt ggf ein MEK, SEK oder die Unterstütungsgruppe Zoll zum Einsatz, evtl auch nur eine Einsatzhundertschaft.
    Geändert von siggibein (01.10.2017 um 10:16 Uhr)

  2. #1202
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    SEK??? Die werden doch normalerweise nur eingesetzt, wenn die Situation für die reguläre Polizei zu gefährlich wäre bzw. wenn eine Schiesserei zu erwarten wäre.

  3. #1203
    Power+ User Avatar von lonewolf
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    Zitat Zitat von josh Beitrag anzeigen
    SEK??? Die werden doch normalerweise nur eingesetzt, wenn die Situation für die reguläre Polizei zu gefährlich wäre bzw. wenn eine Schiesserei zu erwarten wäre.
    Da hat er wohl etwas übertrieben. Da kommt maximal ne normale Streife. SEK und Co kommen bei besonderen Gefährdungslagen bei welchen u.a. speziellere Taktiken und Ausrüstungen benötigt werden.

  4. #1204
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    Ich glaube nicht, das sich da viel ändern wird. Da die Kassen der Kommunen /Länder gewöhnlich immer etwas klamm sind, werden sie bestimmt nicht auf die Einnahmequellen ( Clubs/Wohnungen / Freischaffenden) verzichten. Und wenn auch die Kasse knapp ist, so nimmt der Kämmerer immer gern das Geld der Huren an. Kann es mir aber auch nicht vorstellen, dass da extra eine Abteilung "Nuttenkontrolle" aufgestellt wird. Was glaubt Ihr welchen Umsatzrückgang es geben wird wenn der Gast mal ausbleibt, wie sollen die Sdls ihre Familien ernähren können?? Bestimmt nicht mit dem Mindestlohn!!
    Die eine oder andere wird es nutzen und die Preise zu erhöhen, ob Sie dann mehr Kunden hat bezweifle ich.

    Mal sehen wie es nächstes Jahr so läuft

  5. #1205
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    Oh man ihr Schlösser.. ..

    Lasst mal die Kirche im Dorf.

    Das Rauchen kann man hiermit doch gar nicht vergleichen.
    Jeder darf es weiter tun nur keinen damit belästigen oder gesundheitlich belasten.
    Das hat nichts mit Persönlichkeitsrecht zu tun wenn ich vorsätzlich andere voll dampfe die dadurch auch noch krank werden...
    Das mit dem Gummi hat eine ganz andere Qualität.
    Wenn man in den Clubs fragt ob blasen ohne Gummi geht sagen manche klar... andere nein wie zuletzt im Rom wo eine tätowierte dominikaneruin mir sagte es wäre toll das man nimmer ohne Gummi darf denn oft hätte sie Schweine erlebt die unten stinken und sehr unsauber sind. Da geht blankes blasen Null. Da gab es schon Stress im Zimmer usw. Andere wollen 5 Euro mehr usw.
    Im Shark sagze mir eine das es schwer wäre wegen dem Gesetz weil man sich in jedem Ort bei jedem Wechsel neu anmelden müsse... früher hätte einmal anmelden genügt und man könnte arbeiten wo man wollte. Sie hört bald auf wenn das so bleibt

  6. #1206
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    Zitat Zitat von optimusprime Beitrag anzeigen
    ....Das Rauchen kann man hiermit doch gar nicht vergleichen.
    Jeder darf es weiter tun nur keinen damit belästigen oder gesundheitlich belasten.
    Das hat nichts mit Persönlichkeitsrecht zu tun wenn ich vorsätzlich andere voll dampfe die dadurch auch noch krank werden...
    Das mit dem Gummi hat eine ganz andere Qualität.
    Gut, jeder Vergleich hinkt natürlich. Was ich damit ausdrücken will, dass beide Gesetze nicht für voll genommen werden & gesagt wird/wurde, dass sich nichts ändert bzw. die Gesetze nicht verfassungskonform sind oder dem GG widersprechen etc.

    Und gerade die Gesundheit (am Arbeitsplatz) ist genau das Argument für beide Gesetze: Auch beim Oralverkehr kann man sich so ziemlich alles einfangen, was man untenrum bekommen kann. Und keiner testet sich alle 2 Wochen neben AIDS auf Tripper, Geißeltierchen und Clamydien.

    .....
    Zitat Zitat von optimusprime Beitrag anzeigen
    Im Shark sagze mir eine das es schwer wäre wegen dem Gesetz weil man sich in jedem Ort bei jedem Wechsel neu anmelden müsse... früher hätte einmal anmelden genügt und man könnte arbeiten wo man wollte. Sie hört bald auf wenn das so bleibt
    Genau das habe ich in Post #1197 gesagt. "Es geht um Bargeld, Schwarzarbeit und Kontrolle,..."
    Geändert von Wenn_dann_ohne (02.10.2017 um 12:41 Uhr) Grund: "Geißeltürchen"

  7. #1207
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    Die Damen müssen sich nicht jedesmal neu anmelden.
    Ich schreib hier keine Romane zum aufgeilen. Kurze Informationen müssen reichen.

  8. #1208
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    Zitat Zitat von allesklar Beitrag anzeigen
    Die Damen müssen sich nicht jedesmal neu anmelden.
    Müssen sie eben doch....

  9. #1209
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    Zitat Zitat von optimusprime Beitrag anzeigen
    oft hätte sie Schweine erlebt die unten stinken und sehr unsauber sind.
    Mal nebenbei bemerkt: Wenn ich an die Gerüche denke, die mir bei diversen Parties immer wieder um die Nase geweht sind, kann ich mir nur allzu gut vorstellen, daß das stimmt. LEIDER!!!

  10. #1210
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    Nur wenn sie eine Stadt bei der Erstanmeldung nicht angegeben haben. Es hindert keiner die Damen sich z.b. mit 20 Städten anzumelden.
    Ich schreib hier keine Romane zum aufgeilen. Kurze Informationen müssen reichen.

  11. #1211
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    Vielleicht brauchen die DL ja eine Reisegewerbekarte, damit kann man sich ja in nur einer Stadt bei der Ordnungsbehörde anmelden!?
    Bei 2 Städten anmelden kostet ja schon die doppelte Gebühr der Gewerbeanmeldung i.H. von 20-50 Euro.
    Könnte ausserdem Ärger mit dem Finanzamt geben, da ja jedes FA z.b. einen Fragebogen haben will.
    Und zudem erstmal davon ausgeht, dass auch in dieser Stadt Steuern gezahlt werden (also an das zuständige FA).

    Wenn ich so überlege: Gewerbeanmeldung, Gesundheitskosten, Sozialabgaben, 2 Wohnungen (also eine Wohnung, ein Arbeitsplatz), Umsatz-, Einkommens-, Kirchensteuer ("Unsere" DL sind ja alle katholisch); Steuerberater, evtl. noch Hotelquittungen, Tankbelege, Fahrtenbuch, Buchführung....also quasi das volle Selbständigenprogramm.... wenn da der Service nicht teurer wird, weiß ich es nicht.

    Gut, die "Hobbyhure", die nur 1-2-3 mal im Monat TG bekommt, wird weiterhin schwarz vögeln, da ändert sich wohl nix.
    Geändert von Wenn_dann_ohne (02.10.2017 um 15:24 Uhr)

  12. #1212
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    Zitat Zitat von Wenn_dann_ohne Beitrag anzeigen
    Vielleicht brauchen die DL ja eine Reisegewerbekarte, damit kann man sich ja in nur einer Stadt bei der Ordnungsbehörde anmelden!?
    Ziel des neuen Gesetzes ist es ja nun nicht, den DL das Leben einfacher zu machen.

  13. #1213
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    Lt. §55 GewO müsste das auf eine DL zutreffen (ich bin aber kein Jurist).

    Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__55.html

  14. #1214
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    @lonewolf: Die SEK kommen öfter zum Einsatz, wie du meinst. Meist sehen die wie ganz normale Einsatzeinheiten aus. Die kannst du nur bei sehr genauem Hinsehen von einer Einsatzhundertschaft oder einer Alarmeinheitnicht unterscheiden. Auch bei Demos kommt das SEK oft zum Einsatz. Weiter ist zu beachten, dass es sich bei Objekten im Milieu oft um OK-Sachen handelt. Da ist das SEK gerne dabei. Mitunter kommen auch BFE zum Einsatz, wenn grad nichts anderes anliegt. Wobei die eher in Demos tätig sind. Reguläre Streifenbeamte nehmen an solchen Einsätzen eher nicht teil. Da sind ja auch gar nicht genug davon greifbar. Oft sind in einem Landkreis nur 2-3 Streifenwagen im Einsatz.
    Geändert von siggibein (02.10.2017 um 23:24 Uhr)

  15. #1215
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    Lauter Weicheier hier.

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