Seite 82 von 109 ErsteErste ... 3272777879808182838485868792 ... LetzteLetzte
Ergebnis 1.216 bis 1.230 von 1622

Thema: 1. Juli 2017 tritt das neue Prostituiertenschutzgesetz in Kraft

  1. #1216
    alter, weißer Mann
    Registriert seit
    21.02.2012
    Beiträge
    530
    Renommee-Modifikator
    120404

    Standard

    Zitat Zitat von optimusprime Beitrag anzeigen
    Müssen sie eben doch....
    Ich weiss nicht wo du das her hast? Rück doch mal die Länderspezifische Fundstelle raus.

    Hier ist meine

    Ja! Die Anmeldung gilt grundsätzlich für das gesamte Bundesgebiet. Da Prostituierte oft an unterschiedlichen Orten, zum Teil deutschlandweit, arbeiten, ist es ihnen so möglich, örtlich flexibel zu bleiben. Es hat außerdem den Vorteil, dass Prostituierte sich in der Regel nur einmal anmelden müssen und dann für die Gültigkeitsdauer der Bescheinigung in ganz Deutschland tätig werden können. Auch für die Behörden stellt das eine Entlastung dar.
    Die einzelnen Bundesländer können jedoch auch eigene Regeln aufstellen und bestimmen, dass in ihrem Land eine eigene Anmeldung notwendig ist. Dann bekommen Prostituierte für die Anmeldung in diesem Bundesland eine gesonderte Anmeldebescheinigung, die nur dort gilt.
    Geändert von allesklar (04.10.2017 um 17:13 Uhr)
    Ich schreib hier keine Romane zum aufgeilen. Kurze Informationen müssen reichen.

  2. #1217
    Power+ User
    Registriert seit
    22.05.2011
    Alter
    68
    Beiträge
    1.901
    Renommee-Modifikator
    11305443

    Standard

    Aber immerhin gilt die dann für das Bundesland. Also muss die Dame sich nicht noch örtlich anmelden. Das ergibt dann maximal 16 Anmeldungen. Wobei ist denn überhaupt schon klar, welche Bundesländer eigene Anmeldungen verlangen? Ich gehe mal vom Rand des Balkan als sicher aus.

    In Bestimmten Ballungsräumen kommen wir da schnell auf mehrere Anmeldungen. Rhein-Main erfordert, je nachdem wie man es sieht 2-3 Anmeldungen, weil Hessen und Rheinland-Pfalz da ineinander greifen und Wenn wir Viernheim, Mannheim, Ludwigshafen ansetzen, haben wir gleich drei Länder.
    Geändert von siggibein (04.10.2017 um 20:33 Uhr)

  3. #1218
    alter, weißer Mann
    Registriert seit
    21.02.2012
    Beiträge
    530
    Renommee-Modifikator
    120404

    Standard

    Die einzelnen Bundesländer können jedoch auch eigene Regeln aufstellen und bestimmen, dass in ihrem Land eine eigene Anmeldung notwendig ist. Dann bekommen Prostituierte für die Anmeldung in diesem Bundesland eine gesonderte Anmeldebescheinigung, die nur dort gilt.
    Die Bundesländer können, müssen aber nicht.
    Ich schreib hier keine Romane zum aufgeilen. Kurze Informationen müssen reichen.

  4. #1219
    Power User
    Registriert seit
    11.08.2010
    Beiträge
    410
    Renommee-Modifikator
    38774

    Standard

    Bin über fickanzeigen.net auf diesen Link gestoßen: http://www.gegen-kondompflicht.de/

    Verfassungsbeschwerde einlegen und 99 EUR abdrücken ...... hm????? - Egal, ist ein Strohhalm .... hab mich mal angemeldet.

  5. #1220
    Power+ User
    Registriert seit
    22.05.2011
    Alter
    68
    Beiträge
    1.901
    Renommee-Modifikator
    11305443

    Standard

    Was bringt das? Der Geestzgeber hat einen weiten Spielraum in der Gestaltung. Und es gibt kein Recht auf Ficken ohne Gummi gegen Geld. Zum anderen ist eine Verfassungsbeschwerde generell kostenfrei.

  6. #1221
    alter, weißer Mann
    Registriert seit
    21.02.2012
    Beiträge
    530
    Renommee-Modifikator
    120404

    Standard

    Zitat Zitat von siggibein Beitrag anzeigen
    Was bringt das? Der Geestzgeber hat einen weiten Spielraum in der Gestaltung. Und es gibt kein Recht auf Ficken ohne Gummi gegen Geld. Zum anderen ist eine Verfassungsbeschwerde generell kostenfrei.
    Der Anwalt will Kohle machen.
    Ich schreib hier keine Romane zum aufgeilen. Kurze Informationen müssen reichen.

  7. #1222
    Power+ User
    Registriert seit
    18.09.2013
    Beiträge
    2.226
    Renommee-Modifikator
    692491

    Standard

    Zitat Zitat von siggibein Beitrag anzeigen
    Zum anderen ist eine Verfassungsbeschwerde generell kostenfrei.
    Bratkartoffeln zu braten ist auch kostenlos. Wenn du sie in einem Restaurant essen möchtest, mußt du den Koch bezahlen.

  8. #1223
    alter, weißer Mann
    Registriert seit
    21.02.2012
    Beiträge
    530
    Renommee-Modifikator
    120404

    Standard

    Zitat Zitat von aJoker Beitrag anzeigen
    Bratkartoffeln zu braten ist auch kostenlos. Wenn du sie in einem Restaurant essen möchtest, mußt du den Koch bezahlen.
    Es läuft auch schon eine andere Verfassungsbeschwerde. Ich halte die 2. für ein gutes Geschäftsmodell eines cleveren Anwalts.
    Ich schreib hier keine Romane zum aufgeilen. Kurze Informationen müssen reichen.

  9. #1224
    Power+ User
    Registriert seit
    18.09.2013
    Beiträge
    2.226
    Renommee-Modifikator
    692491

    Standard

    Zitat Zitat von allesklar Beitrag anzeigen
    Es läuft auch schon eine andere Verfassungsbeschwerde. Ich halte die 2. für ein gutes Geschäftsmodell eines cleveren Anwalts.
    Das ist eine andere Frage. Und die ist durchaus berechtigt. Ich hatte deshalb hier im Forum schon mal gefragt, ob eine zweite Verfassungsbeschwerde - vorausgesetzt, sie wird professionell vorbereitet - bessere Aussichten bringt als die eine bereits existierende.

  10. #1225
    Power+ User
    Registriert seit
    08.04.2011
    Beiträge
    1.301
    Renommee-Modifikator
    6799014

    Standard

    Zitat Zitat von siggibein Beitrag anzeigen
    Was bringt das? Der Geestzgeber hat einen weiten Spielraum in der Gestaltung. Und es gibt kein Recht auf Ficken ohne Gummi gegen Geld. Zum anderen ist eine Verfassungsbeschwerde generell kostenfrei.
    Kompletter Nonsens den du hier verzapfst. Natürlich ist eine Verfassungsbeschwerde nicht kostenlos und bezgl. des Grundrechts auf ficken ohne Gummi habe ich mich hier ausgiebig geäußert. Unter anderem ist die Verfassungsbeschwerde ja darauf gestützt. mag aber nicht alles wiederholen. Wie kommt man eigentlich zu solchen Thesen. Nächtliche Visionen ?? Oder Hauptsache mal ein bisschen Unsinn gelabert ?
    Nicht zuuu persönlich nehmen Siggibein, aber bei so einen herbeigezogenen Unsinn, muß man mal klare Worte sagen dürfen. Regt mich einfach auf.
    Geändert von augustus380 (09.10.2017 um 22:37 Uhr)

  11. #1226
    Power User
    Registriert seit
    11.08.2010
    Beiträge
    410
    Renommee-Modifikator
    38774

    Standard

    Zitat Zitat von aJoker Beitrag anzeigen
    Bratkartoffeln zu braten ist auch kostenlos. Wenn du sie in einem Restaurant essen möchtest, mußt du den Koch bezahlen.
    So ist es!

    Sie begründen die Kosten so:

    Durch Ihre Anmeldung kommt ein rechtsverbindlicher Anwaltsvertrag zustande, der Sie verpflichtet, die o.g. Bearbeitungsgebühr in Höhe von 99 EUR an die bearbeitende Kanzlei zu zahlen. Die Kanzlei behält sich vor, das Verfahren nicht durchzuführen, wenn sich nicht genügend Teilnehmer angemeldet haben. Die Bearbeitungsgebühr wird in diesem Fall abzüglich einer Aufwandspauschale in Höhe von 30,00 EUR zurückerstattet.
    Und auf meine E-Mail wegen Nachfrage, was denn jetzt sei, kam diese Antwort (bisschen geschwärzt):

    Sehr geehrter Herr Merkwürden,
    haben Sie vielen Dank für Ihre Anmeldung zur Erhebung einer Verfassungsbeschwerde gegen das ProstSchG auf unserer Internetseite.

    Wie auf der Webseite angegeben, ist durch Ihre Anmeldung ein rechtsverbindlicher Anwaltsvertrag mit unserer Kanzlei zustande gekommen. Ich bitte Sie daher, die Bearbeitungsgebühr in Höhe von 99,00 EUR innerhalb einer Woche an die folgende Bankverbindung zu überweisen:
    IBAN: DE70 xxxx xxxx xxxx xxxx xx
    BIC: DUSSDEDDXXX
    Stadtsparkasse Düsseldorf
    Kontoinhaber: Dr. Stephan Brinkmeier
    Verwendungszweck: Verfassungsbeschwerde ProstSchG


    Damit ich mich in dem Verfahren ordnungsgemäß für Sie legitimieren kann, bitte ich Sie weiterhin, mir die als Anlage beigefügte Vollmacht unterzeichnet und mit dem Datum versehen zurück zu senden.

    Sobald die Kostenpauschale und die unterzeichnete Vollmacht hier eingegangen sind, werden Sie als Beschwerdeführer in die Verfassungsbeschwerde aufgenommen. Hierzu bitte ich Sie, mir kurz zu beschreiben, aus welchen Gründen und in welcher Weise Sie persönlich von dem ProstSchG negativ betroffen sind, also beispielsweise als Kunde, weil Sie nun durch das ProstSchG gezwungen werden, bei jeder Art von bezahltem Geschlechtsverkehr Kondome zu benutzen, was Ihr Gefühlsempfinden stark einschränkt, möglicherweise so weit, dass Sie kaum oder nur noch schwer eine Erektion bekommen.

    Weiterhin bitte ich um Mitteilung Ihres vollständigen Namens und Ihrer Anschrift.

    Sollten Sie Rückfragen haben, stehen wir Ihnen gern‘ auch telefonisch zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. Stephan Brinkmeier
    Rechtsanwalt
    Na mal sehen ..... ist ja nur ein Hunni und wie gesagt: Warum nicht Strohhalme greifen?

    ... möglicherweise so weit, dass Sie kaum oder nur noch schwer eine Erektion bekommen
    Jaaaa, exakt getroffen! - Ich krieg seit dem 01.07. keinen mehr hoch!!!!!!!!

  12. #1227
    Power+ User
    Registriert seit
    22.05.2011
    Alter
    68
    Beiträge
    1.901
    Renommee-Modifikator
    11305443

    Standard

    Für Baden-Württemberg liegt der Entwurf des Ausführungsgesetzes im Landtag. Es soll im Oktober verabschiedet und zum 1.11.2017 eingeführt werden. Es ist die Landtagsdrucksache 16/2743.
    http://www.landtag-bw.de/files/live/.../16_2743_D.pdf
    Zuständig sind die unteren Verwaltungsbehörden, das heißt die Landratsämter und Stadtkreise. Sollte ein Stadtkreis keine untere Gesundheitsbehörde haben (Freiburg im Breisgau, Heidelberg, Karlsruhe, Pforzheim, Ulm und Baden-Baden), wird die Zuständigkeit getrennt geregelt. Hier sind die Landratsämter zuständig, die sich am Ort befinden bzw. das LRA Rastatt. Die Stadtkreise erhalten vom Land Geld zur Erfüllung der Aufgaben, die Landratsämter sind zum Teil staatliche Verwaltungsbehörden und deswegen ist es da abgegolten. Weiter werden die unteren Verwaltungsbehörden ermächtigt für andere Leistungen wie nach Abschnitt 2 des ProstschG Gebühren zu erheben.

    Es wird keine Anmeldung nur für das Land Baden-Württemberg geben.

    Im Vorlauf sind auch die Kosten aufgeschlüsselt, die dem Land dadurch entstehen. Das sind 2018 2,23 Millionen und später bis zu 3 Millionen im Jahr.

    An diesem Entwurf kann man schön sehen, was zu einem Gesetz alles dazu gehört. Da wird die Begründung mitgeliefert, das zuständige Ministerium und die Kostenabschätzung. Gleichfalls wird geprüft ob Kosten für Private entstehen. Das wird hier verneint.

    Bisher wird die Anmeldung bereits in Stuttgart praktiziert.
    Geändert von siggibein (14.10.2017 um 21:32 Uhr)

  13. #1228
    Power+ User
    Registriert seit
    08.04.2011
    Beiträge
    1.301
    Renommee-Modifikator
    6799014

    Standard

    @ Merkwürden
    Da du einen gültigen Anwaltsvertrag abgeschlossen hast: was macht dich so sicher, das es bei 100 Euro bleibt ??
    Immerhin kostet eine Verfassungsbeschwerde mehrere tausend Euro. Auch wenn sich mehrere Personen der Klage anschließen; wo steht denn in der anwaltlichen Gebührenordnung, das sich dann die Gebühr für den einzelnen verringert ?
    Also ich wäre da mehr als verunsichert. Bin mal gespannt wie es weitergeht.
    Geändert von augustus380 (15.10.2017 um 15:44 Uhr)

  14. #1229
    Power+++ User
    Registriert seit
    25.03.2015
    Beiträge
    7.916
    Renommee-Modifikator
    15669712

    Standard

    Zitat Zitat von Merkwürden Beitrag anzeigen
    So ist es!

    Sie begründen die Kosten so:



    Und auf meine E-Mail wegen Nachfrage, was denn jetzt sei, kam diese Antwort (bisschen geschwärzt):



    Na mal sehen ..... ist ja nur ein Hunni und wie gesagt: Warum nicht Strohhalme greifen?



    Jaaaa, exakt getroffen! - Ich krieg seit dem 01.07. keinen mehr hoch!!!!!!!!

    Wenn der Anwalt die Verfassungsbeschwerde gerichtlich fortführt, wird es ja nicht bei der -ersten- Bearbeitungsgebühr bleiben.

    Wonach berechnet sich denn der Streitwert?

    Und mit welchen Gesamtkosten über die erstmalige Bearbeitungsgebühr hinaus planst Du denn?

    Hast Du eine Rechtschutzversicherung, die für diesen Rechtsstreit eintritt?
    Geändert von McSchleck (15.10.2017 um 17:49 Uhr)

  15. #1230
    Power+ User
    Registriert seit
    18.09.2013
    Beiträge
    2.226
    Renommee-Modifikator
    692491

    Standard

    Zitat Zitat von McSchleck 2nd Beitrag anzeigen

    Hast Du eine Rechtschutzversicherung, die für diesen Rechtsstreit eintritt?
    Gibt es überhaupt eine Rechtschutzversicherung für Verfassungsbeschwerden?

Seite 82 von 109 ErsteErste ... 3272777879808182838485868792 ... LetzteLetzte

Ähnliche Themen

  1. Naomi in MG. Ficken ist fein. In der Ruhe liegt die Kraft
    Von Prinz Schängeläng im Forum Mönchengladbach
    Antworten: 12
    Letzter Beitrag: 04.12.2017, 08:33
  2. ao 2017
    Von toshiba im Forum Kiel / Lübeck / Flensburg
    Antworten: 36
    Letzter Beitrag: 21.03.2017, 16:43
  3. Neue Regeln für AO-Fickerei ab 2017
    Von nutella im Forum Mitte
    Antworten: 3
    Letzter Beitrag: 03.03.2017, 15:32
  4. Neues Prostituiertenschutzgesetz ab 01.07.2017
    Von vollstrecker im Forum Hannover / Braunschweig / Wolfsburg
    Antworten: 21
    Letzter Beitrag: 14.01.2017, 13:33
  5. Neue Möglichkeit, Dreiloch-Nicki zu besamen am Mittwoch, den 15. Juli
    Von riesenluemmel im Forum Stuttgart / Heilbronn
    Antworten: 6
    Letzter Beitrag: 14.07.2015, 21:55

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •