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Thema: 1. Juli 2017 tritt das neue Prostituiertenschutzgesetz in Kraft

  1. #421
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    Lieber Wolfgang,
    ich habe doch einen Link Grundrechtsschutz für dich bereitgestellt, den du lesen solltest.
    Art.2 I GG schützt die freie Entfaltung der Persönlichkeit.
    Was bedeutet dies nun??
    Nach ständiger Rechtsprechung des BVerfG und absolut herrschender Meinung der Jurisprudenz: Jeder kann tun und lassen,was er will (sog. Allg. Handlungsfreiheit).
    Ist ficken ein Tun?------------------------------------Ja
    Ist ficken gegen Entgelt ein Tun ?-------------------Ja
    Ist Ficken ohne Entgelt ein Tun ? ----------Ja
    Ist Ficken ohne Gummi ein Tun----------------------Ja
    Ist Ficken mit Gummi ein Tun? ----------JA
    Mithin ist Ficken jeglicher Art ein Tun, somit fällt es in den Schutzbereich von Art. 2 I GG und die Grundrechtsrelevanz ist gegeben.
    Hat doch das BVerfG in seinem vielbeachteten Elfe-Urteil dargelegt, das selbst so profane Tätigkeiten wie "das Reiten im Walde" zur freien Entfaltung der Persönlichkeit gehören.
    Und...? Fällt der Groschen langsam, Wolfgang

  2. #422
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    Zitat Zitat von Filzlaus Beitrag anzeigen
    Und genau dein erobern ist doch auch eine art der bezahlung.
    von den meisten weiberngibt es nichts umsonst.
    nur muste in der beziehung das geld nicht auf den nachttisch legen
    sondern vielleicht im restaurant oder im schuhladen an der kasse.
    Hallo Jungs,
    mal ne Frage von mir. :-)
    Wenn ich meine Frau bezahle, muss sie sich dann auch anmelden? :-) lach
    bekommt ja auch Geschenke und Geld. dann darf sie also auch nur noch mit?
    Passt zu meinem Vorschreiber.

  3. #423
    Feminist Avatar von Wolfgang
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    Zitat Zitat von augustus380 Beitrag anzeigen
    Lieber Wolfgang,
    ich habe doch einen Link Grundrechtsschutz für dich bereitgestellt, den du lesen solltest.
    Art.2 I GG schützt die freie Entfaltung der Persönlichkeit.
    Was bedeutet dies nun??
    Nach ständiger Rechtsprechung des BVerfG und absolut herrschender Meinung der Jurisprudenz: Jeder kann tun und lassen,was er will (sog. Allg. Handlungsfreiheit).
    Ist ficken ein Tun?------------------------------------Ja
    Ist ficken gegen Entgelt ein Tun ?-------------------Ja
    Ist Ficken ohne Entgelt ein Tun ? ----------Ja
    Ist Ficken ohne Gummi ein Tun----------------------Ja
    Ist Ficken mit Gummi ein Tun? ----------JA
    Mithin ist Ficken jeglicher Art ein Tun, somit fällt es in den Schutzbereich von Art. 2 I GG und die Grundrechtsrelevanz ist gegeben.
    Hat doch das BVerfG in seinem vielbeachteten Elfe-Urteil dargelegt, das selbst so profane Tätigkeiten wie "das Reiten im Walde" zur freien Entfaltung der Persönlichkeit gehören.
    Und...? Fällt der Groschen langsam, Wolfgang
    Was für ein zusammenhangloser Unsinn, das hat absolut nichts mit dem Thema zu tun. Also wenn du nicht trinkst, dann bist du ein Troll und kommst auf die Ignoreliste. Aber ich muß auch ehrlich sagen, mir sind schon intelligentere Trolle begegnet, deine Provokationen sind einfach zu dumm, als das man sie für voll nehmen könnte. Obwohl, trinken tust du sicher auch, aber das ist mir egal, mach es gut.
    Unterwegs im Auftrag des Herrn

  4. #424
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    ich geb s auf. Ich strecke freiwillig die Waffen.

  5. #425
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    Die 2 Nölenden Besserwisser benötigen nur noch einen Balkon, dann können wir sie in Waldorf und Statler umtaufen...
    Geändert von McSchleck (12.06.2017 um 17:21 Uhr)

  6. #426
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    mal was ernstes,
    was machen dann die Betreiber von Seiten wie Kaumfmich etc.
    da sind doch dann nur noch eine Handvoll profesionelle Damen zu finden, genau wie bei Markt.de oder....
    Damit wird denen ja eindeutig die Gewerbefreiheit entzogen.
    oder sehe ich das falsch?
    Geändert von KaptBalu (12.06.2017 um 17:31 Uhr)

  7. #427
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    Interessante Frage. Habe ich noch gar nicht dran gedacht. Nun die Betreiber der Seiten werden höchstwahrscheinlich weniger Kunden haben. Allerdings greift das ProstSchG unmittelbar nur in die Gewerbefreiheit der Prostituierten ein. In die Gewerbefreiheit der Seitenbetreiber wird allerdings nur faktisch mittelbar eingegriffen. Sie werden daher- glaube ich- nicht klagebefugt sein.
    Geändert von augustus380 (12.06.2017 um 17:50 Uhr)

  8. #428
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    Ich denke, das wird nicht so heiß gegessen wie es gekocht wird!
    Wer soll das denn kontrollieren, oder glaubt hier jemand, die Sitte schaut Dir beim ficken auf den Schwanz?

    Also mal ganz ehrlich Jungs, wenn ich bei meiner benachbarten Witwerin bin und mir einen blasen lasse und Ihr mein Einweiß in den Mund gebe oder ich ihr auf dem Küchentisch die Musch befülle? Wen interessiert es????
    Wenn ich ihr anschließen ein paar Euronen gebe wird die bestimmt nicht mit einem Verkaufsschild los laufen.

    Anders ist es auf dem Strassenstrich, aber dort ist es doch auch nicht zu kontrollieren, wenn das Mädel mit macht, oder? Das will doch auch etwas davon haben.
    Oder glaubt hier einer, die Sitte kontrolliert die Zimmer/Mülleimer der DL's?
    Oh mein Gott an die "Rennleitung" bei Kontrolle, das ist eine alte Freundin von mir und wir wollten gerade zu mir nach Hause fahren. ( ficken würde ich ja nicht sagen )
    In Schweden und Norwegen ist gesamte Prostitution schon seit über 30 Jahren verboten. Jeder der dort gelebt hat, weiß doch wie es läuft

    Schwieriger wird es bei der Kontaktaufnahme über das Netz, das gebe ich zu.
    Weil das Ausloten, ob die Frau katholisch ist oder nicht birgt Schwierigkeiten

    Die Frage die sich mir stellt, wie will der Gesetzgeber ein solches schwachsinniges Gesetz durchsetzen????
    Das erinnert mich an unser Asylgesetz, aber das ist eine andere Sache, aber das kennen ja einige von dem Steindamm in Hamburg.
    Geändert von fotzenkolben (12.06.2017 um 18:31 Uhr)

  9. #429
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    Zitat Zitat von KaptBalu Beitrag anzeigen
    mal was ernstes,
    was machen dann die Betreiber von Seiten wie Kaumfmich etc.
    da sind doch dann nur noch eine Handvoll profesionelle Damen zu finden, genau wie bei Markt.de oder....
    Bei Kaufmich und Markt.de sind in letzter Zeit die Neuanzeigen deutlich rücklaufig. Vielleicht auch nur ein regionales phänomen, ich konnte die letzten Wochen keine wirklichen Neuanzeigen im Umkreis von 100km feststellen. Nur Altbekannte oder die Autopush's von Gewerblichen.

    Sollten das die ersten auswirkungen sein ?

  10. #430
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    Zitat Zitat von fotzenkolben Beitrag anzeigen

    Die Frage die sich mir stellt, wie will der Gesetzgeber ein solches schwachsinniges Gesetz durchsetzen????
    Das erinnert mich an unser Asylgesetz, aber das ist eine andere Sache, aber das kennen ja einige von dem Steindamm in Hamburg.
    Geh einfach mal den ganzen Thread durch, da findest du deine Antworten. Ich hab nämlich keine Lust alles 3x zu schreiben.

  11. #431
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    @ fotzenkolben !

    Du bist der " Rennleitung " keime Rechenschaft schuldig. Fahrerlaubnis, Fahrzeugschein und Personalausweis ist alles wonach sie Dich fragen dürfen. Einen Alkohohltest würde ich auch noch mit mir machen lassen. Das wars dann aber auch schon.Alles andere geht die Schrergen nichts an.
    Und jetzt nochmal ! Die Condompflicht kann nicht kontrolliert werden.

  12. #432
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    Zitat Zitat von allesklar Beitrag anzeigen
    Geh einfach mal den ganzen Thread durch, da findest du deine Antworten. Ich hab nämlich keine Lust alles 3x zu schreiben.
    @ Mr.Deepthroat

    Ich möchte Dich nicht beleidigen,
    Du kannst machen was Du möchtest,
    Du denkst aber nicht weit genug !
    Junge, das ist mal wieder ein Gesetz in Deutschland welches nicht zu kontrollieren ist, wenn Nutte und Freier sich einig sind.
    Das wollte ich damit sagen !!!

    Unsere Sittenwächter lesen hier mit!
    Bist Du einer bei Deiner Überzeugung?
    Also Jungs, ab dem 01.07. in Deutschland nur noch über PM

    Ich verabschiede mich, weil ich habe nur laut gedacht.
    P.S. Eventuell mal auch den Thread lesen, wer hat Ihn denn wieder in Gang gebracht?
    Geändert von fotzenkolben (12.06.2017 um 18:58 Uhr)

  13. #433
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    @fotzenkolben: die sittenwächter lesen mit, na und? Die Fantasie die ich schriftlich festhalte, selbst wenn sie der Wahrheit entspricht ist nicht strafbar. Man muss dir die Straftat nachweisen. Und so weit ich weiß ist der Verstoß gegen die KondomPflicht noch nicht mal ne Straftat sondern eine owi. Heisst die Ermittlungen auf Grund eines Postings dürften sich als ziemlich schwer und teuer gestalten.

  14. #434
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    Mensch fotzenkolben! nichts anderes habe ich in meinem Posting behauptet.

  15. #435
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    Immer läuft das gleich ab! Es wird sich über Dinge gestritten die in spätestens drei Monaten sichtbar sein werden.

    Abwarten und nett sein!

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