@ beatricchen
Einen Lohn kann man immer nur auf Grund eines Vertrages verlangen.
Alles andere sind Gefälligkeitsverhältnisse und daher nicht justiziabel ( dein Straßenbeispiel). Hat alles nichts mit dem Begriff Gelegenheit zu tun.
Die Lösung wird wahrscheinlich im Prädikat "anpreisen" liegen oder im Anwendungsbereich des ProstSchG.
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