Kann nicht mal jemand die ganzen ProstSchG-Threads zu einem zusammenfassen? Ich verliere langsam den Überblick...
Wenn hier dann auch noch das gegenseitige Anpflaumen aufhören würde, wären wir alle ein großes Stück weiter!
Zum Thema: Meine Gebete gehen am Mittwoch mit nach Karlsruhe!
Http://www.donacarmen.de/auf-nach-karlsruhe/
zentraler Punkt der Verfassungsbeschwerde: "Zwangskondomisierung-als übergriffige staatliche Kontrolle von Sexualität und Intimsphäre erwachsener Menschen
Gut zu wissen, das manch Hure mehr Kenntnisse von unserer verfassungsmäßigen freiheitlichen Grundordnung hat, als ihre auch hier vertretenen " intellektuellen" Kunden.
Gut zu wissen, das es Verfassungsjuristen wie Ra Meinhard Starostik, Richter am Verfassungsgerichtshof, gibt, die für unsere Grundrechte kämpfen.
Bin sehr gespannt wie die Beschwerde ausgeht.
Geändert von augustus380 (17.06.2017 um 19:55 Uhr)
Der gute Mann dürfte hier allerdings nur wenig beliebt sein:
Starostik studierte zwei Semester Jura an der Freien Universität Berlin und engagierte sich im Sozialdemokratischen Hochschulbund (SHB).
Starostik war zuvor Mitglied im „Kommunistischen Studentenbund Marxisten Lenisten“ (KSB/ML), einem Ableger der KPD/ML.
Als zugelassener Anwalt vertrat er ab 1982 zunächst hauptsächlich Asylbewerber, bevor er sich 1992 in Berlin auf Wirtschafts- und Steuerrecht spezialisierte.
https://de.wikipedia.org/wiki/Meinhard_Starostik
Unterwegs im Auftrag des Herrn
Gut zu wissen, das mit RA Starostik einer der höchstrangigen Richter der Bundesrepublik Deutschland- er ist Richter am Verfassungsgerichtshof!! - unsere Interessen vertritt.
Schon gegen die Vorratsdatenspeicherung legte er erfolgreich Verfassungsbeschwerde ein und schrieb mit dem bis dato größten Verfahren deutsche Rechtsgeschichte.
aus der gleichen Quelle:
"2005 reichte Starostik eine Verfassungsbeschwerde gegen die Novelle des Telekommunikationsgesetzes und die damit verbundene Speicherung von personenbezogenen Daten ein.[1] Als Bevollmächtigter von etwa 35.000 Sammelklägern führte Starostik dann am 31. Dezember 2007 Beschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung, das Verfahren schrieb Rechtsgeschichte. Der bis dahin größten Verfassungsbeschwerde wurde am 2. März 2010 stattgegeben."
Vielleicht hat er ja nochmal Erfolg...
Ergänzung: Augustus war mit dem entscheidenden Hinweis auf die erfolgreiche Beschwerde schneller :-)
ABER: Starostik ist "nur" am Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, nicht zu verwechseln mit dem Bundesverfassungsgericht der Bundesrepublik
Geändert von agfa (17.06.2017 um 21:16 Uhr)
Spendenkonto für Verfassungsklage gegen das „Prostituiertenschutzgesetz“
Doña Carmen e.V.
Frankfurter Sparkasse
IBAN: DE44 5005 0201 1245 8863 61
BIC: HELADEF1822
...wenn das wirklich so ein Spitzenanwalt ist können die glaub ich Geld zur Zeit gut gebrauchen!
Geändert von Mercury006 (17.06.2017 um 21:22 Uhr)
Vorbildlicher Gedanke....wenn das wirklich so ein Spitzenanwalt ist können die glaub ich Geld zur Zeit gut gebrauchen!
Aber fraglich ist: Ob ich meine Anonymität durch die SEPA -Überweisung einfach so aufgeben sollte?
Denn ich würde ja durch eine Spende, das Anliegen unterstützen, und da ich den/die Carmen nicht kenne, ist das fraglich für mich. Ansonsten, guter Ansatz.
Geändert von ottonormal (17.06.2017 um 21:35 Uhr)
Sehe ich kein Problem otto. Du unterstützt doch keine Terrororganisation, sondern eine Verfassungsbeschwerde, welche von einem Verfassungsrichter als Bevollmächtigter von donna carmen eingereicht wird.
Ansonsten Western union ? ich glaub, da tritt dein Name nicht auf. Kenn mich da aber nicht so aus.
Geändert von augustus380 (17.06.2017 um 21:57 Uhr)
Fakt ist doch nun mal das es eben ab 1.7. schwerer wird eine ao nutte zu finden.. werben tun sie dann damit nicht mehr..
ich sehe es positiv.. dadurch spare ich viel Geld.. ich fahre generell nur zu Frauen wo im Vorfeld bereits ao geklärt ist.
auf gut Glück zu einer fahren und hinter verschlossener Tür um ao betteln kommt für mich nicht in frage..
" Ich habe viel für Weiber Alkohol und schnelle Autos ausgegeben. Den Rest habe ich einfach verprasst"
@otto
Dona Carmen ist hier im Frankfurter Raum sehr bekannt und seriös. Habe selbst hin und wieder Kontakt zu dieser Organisation gehabt.
Nicht umsonst wird ein Anwalt auch als Mietmaul bezeichnet. Ich bin mir ziemlich sicher das die Verfassungsbeschwerde bezüglich der Kondompflicht abgelehnt wird. Bei anderen Punkten bin ich optimistischer. Z.B die Gewerbefreiheit für DL und Betreiber.
Es wird auf jeden Fall spannend
Geändert von allesklar (18.06.2017 um 10:55 Uhr)
Also bezüglich der Erfolgsaussichten im Punkte Kondompflicht bin auch ich durchaus skeptisch, wenn auch nicht so skeptisch wie du. Immerhin sind Leute wie du eine Gefahr für die Volksgesundheit. Raucher, Dieselfahrer, Süßwarenhersteller, Kohlekraftwerksbetreiber und Kioskbesitzer allerdings auch. Oft ist es aber auch so, das das BVerfG eine Regelung nicht komplett verwirft, aber diese aufweicht bzw. einzelne Bestimmungen verwirft. So war es ja auch bei der angesprochenen Vorratsdatenspeicherung.
Aber ich finde es grundsätzlich gut, wenn man Grundrechte gegen den Gesetzgeber verteidigt und nicht alles in einer Opfermentalität hinnimmt. Auch im Hinblick auf weitere Verschärfungen, soll der Gesetzgeber ruhig wissen, das es Bürger gibt, die die Hüter der Verfassung anrufen.
Schon früh habe ich hier auf die verfassungsrechtliche Brisanz der Kondompflicht hingewiesen. Als ich bemerkte, das Hurenficken zunächst eine vom Grundgesetz geschütztes Verhalten ist, bin ich hier als Spinner und besoffener Troll hingestellt worden. Wenn die Beschwerde dazu beiträgt, dieses Denken einzudämmen, ist das ja auch schon etwas.
Natürlich hat ein Rechtsanwalt die Interessen seiner Mandanten zu schützen. Seine Aufgabe ist es, alle Argumente auf den Tisch zu bringen, die für seinen Mandanten sprechen. Ist er deswegen ein Mietmaul ?? Und wenn dies ein Verfassungsrichter macht, wird er sich schon mit der Verfassung besser auskennen als ein x-beliebiger Winkeladvokat.
Geändert von augustus380 (18.06.2017 um 13:57 Uhr)
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