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Thema: 1. Juli 2017 tritt das neue Prostituiertenschutzgesetz in Kraft

  1. #481
    Feminist Avatar von Wolfgang
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    Zitat Zitat von augustus380 Beitrag anzeigen
    ... Ok, so dumm, bin ich allerdings selbst gewesen.
    In der Tat, ich mußte mich auf dein intellektuelles Niveau herunter begeben, eine Diskussion auf meinem Niveau konntest du nicht folgen, also war ich zu dieser Maßnahme quasi gezwungen. Dazu gehörten (leider) auch Pöbeleien.

    Zum Schluß zitiere ich noch kurz Kurt Tucholsky, denn die o. g. Weisheit stammt nicht von mir:

    Der Vorteil der Klugheit besteht darin, dass man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
    Unterwegs im Auftrag des Herrn

  2. #482
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    Zitat Zitat von allesklar Beitrag anzeigen
    ok....machen wir es drastisch. 3 IS ler verabreden hier einen Terroranschlag. Wie schnell werden die wohl gegriffen?

    Und wenn die erstmal einen AO ler hier im Auge haben,werden doch wohl alle IP durchleuchtet.


    Terror = Straftat gegen die Allgemeinheit. In heutigen Zeiten ein klarer Fall von Verfolgung durch die entsprechenden Behörden.

    Kondom-Gesetz = Ordungswiedrigkeit. Hier wird es sehr schwierig, die IP heraus zu bekommen. Hierfür muss ein Ordnungshüter bei einem Richter oder Staatsanwalt einen entsprechenden Durchsuchungsbefehl beantragen. Bei einem Server in Panama - Viel, Viel Glück!!! Die Seite Kinox.to ist immer noch online, obwohl es hier Durchsuchungen und Verhaftungen vor mehreren Jahren gab.

    Was glaubst du passiert mit einem Richter wenn er munter Durchsuchnungsbefehle ausstellt und am Ende davon 90 % nicht bewiesen werden können?
    Richtig: Der Richter arbeitet ab morgen bei der Müllabfuhr.


    Deutschland hat weder die Resourcen noch das Personal um die Kondompflicht durchzusetzen.
    Die wenigen Kontrollen werden an diversen Grund- und Datenschutzrechten (Bspw. Illegale Durchsuchung von Wohn- und Geschäftsräumen, illegale IP-Ermittlung, ...) scheitern.

    Mal abgesehen davon, könnte das Gesetz ganz schnell wieder vom Tisch sein: http://www.donacarmen.de/gib-repress...nce/#more-1425

  3. #483
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    Zitat Zitat von augustus380 Beitrag anzeigen
    Ich stelle fest, das du in gewissem Umfang , kognitive Leistungen erbringen kannst, Wolfgang. Deshalb kann ich die These vom übermäßigen Alkoholgenuß nicht aufrecht erhalten. Diese Unterstellung ziehe ich zurück. Dein gesamtes Verhalten ( Pöbeleien, Ausrasten, Verfolgungswahn bzgl. Trolle etc.) lässt daher nur den Schluss zu, das du schwer psychisch gestört bist. [...] Eine sachliche Auseinandersetzung ist hier wohl nur möglich, sofern Gestörte wie Du ignoriert werden.
    Tja, so dürfte das wohl aussehen. Traurig ... aber wahr ... und auch nicht zu ändern. Von daher ... ignorieren und gut.
    Sämtliche Aussagen der Kunstfigur "Doctordick" spiegeln nicht notwendigerweise Ansichten und Meinungen des Verfassers wider und sind als Gesamtkunstwerk zu betrachten. Handlungen und Personen in den "Berichten" der Kunstfigur "Doctordick" sind frei erfunden; jegliche Ähnlichkeit mit lebenden oder verstorbenen Personen wäre rein zufällig und in keiner Weise beabsichtigt; Personen, die meinen, in diesen sogenannten "Berichten" vorzukommen, sind nicht gemeint.

  4. #484
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    @ allesklar
    Bei deinem IS-Beispiel handelt es sich um Strafrecht. Wir bewegen uns im Ordnungswidrigkeitenrecht.
    Gilt dann überhaupt die Strafprozeßordnung ? Beschäftigt sich doch nur mit Straftaten? Sind die befürchteten Maßnahmen dann rechtlich überhaupt theoretisch möglich?

  5. #485
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    Theoretisch wäre eine richterliche Anordnung bei einer OWI möglich. Das heißt, es könnte ein Durchsungsbefehl ausgestellt werden.
    Für einen Durchsuchungsbefehl müssen deutliche Anzeichen für eine Straftat (bspw. Vernichtung von Beweismitteln) vorliegen.
    Ich bezweifle, dass dies innerhalb deines Aktes von 30-60 Minuten möglich ist. Denn nur in dieser Zeit bringt der Durchsuchungsbefehl etwas.

    Gefahr im Verzug gibt es nicht, da keine Straftat vorliegt und mit katholischem Service sicher keine Sonderreglung wegen Gefahr für Leib und Leben vorliegt.


    Jedoch gibt es auch bereits Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht, die erfolgreich waren.
    Hierbei ging es um richterlich genehmigte Durchsuchen bei einer OWI. Dies wurde in mehreren Fällen als nicht verhältnismäßig im Einklang mit dem Grundrecht (Bspw. Unverletzlichket der Wohnung) gewertet.

    Eine IP-Ermittlung wird nicht stattfinden. Diese findet bereits bei Straftaten (Raubkopien bei Musik, Film, Spielen) nur sehr gering bis gar nicht statt. Wir reden hier von Bagatelldelikten.
    Warum: Die meisten Server stehen irgendwo am Ende der Welt. Nur weil ein deutscher Richter hierfür etwas ausstellt, heißt nicht dass der Buschmann auch die IP's rausgibt.

    Mal davon abgesehen, fehlt selbst bei einer Herrausgabe der Daten noch immer der Nachweis, dass du tatsächlich auch ein Gesetz gebrochen hast.
    Was ich hier Schreibe, könnte reine Fantasie sein oder eine lustige oder kranke Geschichte.

  6. #486
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    " Für einen Dursuchungsbefehl müssen Anzeichen einer Straftat vorliegen", schreibst du. Nochmals. Ficken ohne Gummi ist doch keine Straftat. Oder meinst Du 259 StGB ? darf ich nicht über das vermeintliche Gummi selber verfügen. Oder ist die vollgepumpte Muschi das Beweismittel ? Oder meinst du den eingestellten Bericht mit Beweismittel ? Darf ich über diesen nicht auch allein verfügen ? Dann ist doch der Tatbestand des 259 StGB gar nicht einschlägig ?
    Ist es nicht vielmehr so, das hier Durchsuchungen nach der StPO und solche nach den PolG und OBG ( nur dann sind Ordnungswidrigkeiten einschlägig) streng unterschieden werden müssen?

    Interessant finde ich aber deinen Hinweis, das Hausdurchsuchungen bei einer Owi grundsätzlich möglich sind. Hast ja entsprechende Urteile wohl gefunden.
    Geändert von augustus380 (15.06.2017 um 18:12 Uhr)

  7. #487
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    Der Verkehr ohne Kondom ist bei dem neuen Gesetz strafbar.
    Da die Strafe "lediglich" eine Geldstrafe ist, handelt es sich um eine OWI.
    Eine Straftat wird immer mit Geldstrafe oder Haft bestraft.

    Theoretisch kann auch für eine OWI ein Durchsuchungsbefehl (Bei diesen Fällen ging es aber auch um eine OWI mit Verdacht auf eine Straftat durch Beseitigung von Beweismitteln) angeordnet werden.
    Ob dieser dann rechtsgültig und verhältnismäßig ist, müssen dann Gerichte (Bundeverfassungsgericht) klären.

    Es gibt Urteile des BuVerFassG zu Durchsuchungsbefehlen bei OWI, die dann nicht mehr gültig waren bzw. wo die Beweise nicht mehr verwendet wurden durften.
    Bei diesen Urteilen war die Verhältnismäßigkeit nicht gegeben.

    Ein Durchsuchungsbefehl kann aber auch immer nur dann ausgestellt werden, wenn ein konkreter Vorwurf vorliegt.


    1. Ich bezweifle, dass der bloße Verdacht eines Polizisten, dass ein Freier eine Nutte ohne Gummi vögelt, ausreicht für einen Durchsuchungsbefehl.

    Gehen wir davon aus, er reicht aus:
    Polizist ruft Staatsanwalt an. Staatsanwalt bzw. Richter stellen einen Durchsuchungsbefehl aus. Der Polizist benötigt diesen schriftlich beim Dursuchungstermin.
    --> Und das alles während der 30 Minuten, die ich bei der DL bin? Sehr unrealistisch!!!
    --> Trotz Durchsunchungsbefehl, muss die Polizei erstmal klingeln/klopfen und sich ankündigen. Ein Durchsuchungsbefehl gibt noch lange keine Berechtigung einfach so die Türe einzutreten.
    Wenn es klopft, unterbricht man den Akt, denn jemand muss ja die Türe öffnen. Wo ist dann der Beweis, das etwas illegales stattgefunden hat?

    2. Ein Durchsuchungsbefehl muss personalisiert sein und die angebliche Straftat/OWI beinhalten.
    --> Freier Max Mustermann, oder Wohnung von DL Miriam Musterfrau, wegen Verkehr ohne Kondom. Ist der Durchsuchungsbefehl nur für die Wohnung der DL, hat der Polizist kein Recht dich zu durchsuchen.
    --> Einen Blanko-Durchsuchungsbefehl gibt es nicht.

  8. #488
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    Mit dem IS war nur ein Beispiel das es möglich ist. Dann ist es egal wo die Domain registriert ist. Wenn sich der Verantwortliche in Deutschland aufhält, wird er in die Pflicht genommen
    Natürlich wird es nicht den normalen AO Stecher treffen. Schon gar nicht bei einer OWI.
    Anders sieht es aus wenn einer wissentlich Krankheiten verbreitet.Das wäre dann ein Verbrechenstatbestand. Dann wäre das Forum immerhin Ansatzpunkt für die Fahndung.
    Und was mit dem" Beifang" passiert weiß ich nicht. Auch wie es dann mit dem Datenschutz gehalten wird ist mir nicht bekannt.

  9. #489
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    http://www.juraforum.de/lexikon/stra...ungswidrigkeit

    Darin heißt es Geldstrafen sind nicht mit Geldbußen gleichzusetzen sind. Das heißt der Satz , Verkehr ohne Kondom ist strafbar, ist definitiv unrichtig. Strafbarkeit ist ein technischer Begriff. Das ist keine Wortklauberei oder Besserwisserei von mir ( ich heiß ja nicht Wolfgang).
    Konsequenz wäre nämlich gegebenenfalls, das die StPO in unseren Fällen gar nicht in Betracht kommt. Ob jetzt in deinen angesprochenen Gerichtsurteilen die Hausdurchsuchungen wegen der Straftat oder wegen der Owi angeordnet wurde, ist daher sehr entscheidend.

    Was ist nämlich wenn man Berichte als Beweismittel ansieht und deshalb Haussuchungen ( bei dem Ersteller ) anordnen wollte?

    @ allesklar ok. wolltest nur das Prinzip klar machen. Stellt sich dann die prinzipielle Frage, ob bei Owi IP- adressen rausgegeben werden müssen. In deinem 2. Beispiel würde in der Tat wegen einer Straftat ermittelt werden.
    Geändert von augustus380 (15.06.2017 um 21:35 Uhr)

  10. #490
    Feminist Avatar von Wolfgang
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    Zitat Zitat von augustus380 Beitrag anzeigen
    ...Das ist keine Wortklauberei oder Besserwisserei von mir ( ich heiß ja nicht Wolfgang).
    ...
    Die Abreibung tut dir noch weh, verstehe ich schon, aber du wolltest mich ignorieren. Ansonsten Kopf hoch, Stupido.
    Unterwegs im Auftrag des Herrn

  11. #491
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    Der Schwachkopf !!!
    Die Geister, die ich rief.
    Geändert von augustus380 (15.06.2017 um 21:43 Uhr)

  12. #492
    Feminist Avatar von Wolfgang
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    Zitat Zitat von dummer August Beitrag anzeigen
    Der Schwachkopf !!!
    Die Geister, die ich rief.
    In der Tat, du bist wirklich, noch dümmer, als ich dachte. Daß du der Schwachkopf bist, hab ich dir ja nun mehr als deutlich gezeigt. Und jetzt geh mir vom Bein.
    Geändert von Wolfgang (15.06.2017 um 22:18 Uhr)
    Unterwegs im Auftrag des Herrn

  13. #493
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    Zitat Zitat von augustus380 Beitrag anzeigen
    Der Schwachkopf !!!
    Tja ... das dürfte wohl auch der Grund sein, warum er hier Narrenfreiheit hat.
    Sämtliche Aussagen der Kunstfigur "Doctordick" spiegeln nicht notwendigerweise Ansichten und Meinungen des Verfassers wider und sind als Gesamtkunstwerk zu betrachten. Handlungen und Personen in den "Berichten" der Kunstfigur "Doctordick" sind frei erfunden; jegliche Ähnlichkeit mit lebenden oder verstorbenen Personen wäre rein zufällig und in keiner Weise beabsichtigt; Personen, die meinen, in diesen sogenannten "Berichten" vorzukommen, sind nicht gemeint.

  14. #494
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    Vergessen wir nicht, das die Verfassungsbeschwerde ( auch gegen die Kondompflicht) von donna carmen existiert, obwohl du die Verfassungsrelevanz des ProstSchG mit viel Pöbelei und Beleidigungen bestritten hast. Aber du bist natürlich klüger als die beauftragten Verfassungsjuristen. Kannst einfach keine Fehler eingestehen. Was bist du doch für ein armer Willi äh Wolfgang.
    Geändert von augustus380 (15.06.2017 um 22:12 Uhr)

  15. #495
    Power User Avatar von ottonormal
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    Was ist nämlich wenn man Berichte als Beweismittel ansieht und deshalb Haussuchungen anordnen wollte?
    Das ist doch recht weit gegriffen.

    Vermutlich, geht es den Macht beflissenen Behörden letztlich um die Durchsetzung beschlossener Gesetze.
    Hausdurchsuchungen bei ent -anonymisierten Freiern sind doch auch eher recht weit gegriffen.

    Das Problem, das ich für mich selbst verortet habe sind die Berichte, die Namentlich und Ortsbezogen sind. Denn die SDLs und Betreiber der Läden, haben die wahren Probleme und Auseinandersetzungen.

    Bspw. hatte ich vor Monaten (oder länger her?) über einen kleinen, recht unbekannten Laden berichtet, wo günstig gvo -vögeln möglich war/ist. Als ich danach (ca. 1-2 Wochen) in eben diesen Laden, meine Stammfrau aufsuchte, erzählte sie mir, dass der Laden von Poliverzeih und dem Ordnungsamt aufgesucht wurde, also ne Razzia. Was schließe ich daraus?

    Eben! Selbstgefickt.

    Schlussendlich bin ich der Überzeugung, dass detaillierte Berichte immer etwas mit Verlust und weniger mit Bereicherung für uns, den Foristen zu tun haben, leider!

    Diese Zeilen werden ja auch von jenen gelesen, die dieses Forum nicht bereichern, sondern (ganz Angela DDR2 Stasi -affin) durchschnüffeln. Fick Dich.

    Den wackeren Foristen,
    beste Grüße
    Geändert von ottonormal (15.06.2017 um 22:18 Uhr)

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