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Thema: 1. Juli 2017 tritt das neue Prostituiertenschutzgesetz in Kraft

  1. #736
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    Zitat Zitat von McSchleck 2nd Beitrag anzeigen
    Belustige uns doch einmal wie ein Hofnarr, indem Du hier ein belastbares und realistisches Szenario formulierst, durch das man Dir ein Bußgeld bis zu 50k aufbrummt...
    mir bestimmt nicht

    aber ich gebe dir mal einen Tip, Abstrrich bei der Frau, wenn Du Deinen Dödel dort drin hattest und die Frau es darauf anlegt?????

    Gehe noch einmal zur Schule.
    Geändert von fotzenkolben (01.07.2017 um 19:01 Uhr)

  2. #737
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    Zitat Zitat von fotzenkolben Beitrag anzeigen
    mir bestimmt nicht

    aber ich gebe dir mal einen Tip, Abstrrich bei der Frau, wenn Du Deinen Dödel dort drin hattest und die Frau es darauf anlegt?????

    Gehe noch einmal zur Schule.
    Ja, der Gedanke mit dem Abstrich ging mir auch schon durch den Kopf... Fotzenkolben bringt es auf den Punkt. Das wäre schon machbar. Ob die Städte das großflächig anwenden, ist zwar fraglich, denn es erzeugt ja auch Aufwand und Kosten, andererseits, mit den Bussgeldern kann man die Kosten gut decken.
    Geändert von josh (01.07.2017 um 19:06 Uhr)

  3. #738
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    Zitat Zitat von fotzenkolben Beitrag anzeigen
    mir bestimmt nicht

    aber ich gebe dir mal einen Tip, Abstrrich bei der Frau, wenn Du Deinen Dödel dort drin hattest und die Frau es darauf anlegt?????

    Gehe noch einmal zur Schule.

    Der Abstrich ist natürlich nicht belastbar und außerdem nur eine Feststellungs-Möglichkeit, welche Inhalte sich in einer Huren-Fotze finden lassen.

    Aber sicher kein Szenario.

    Komm, Du Super-Brain.

    Formuliere ein Szenario, dass zu einem Bußgeld gegen einen Freier führt.
    Von Beginn an bis zum verlassen der Fickebude durch den Freier.

    Ich helfe Dir mal mit dem Anfang der Geschichte:

    Es war einmal ein Freier, der klingelte bei einer Hure an der Tür...

  4. #739
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    Zitat Zitat von McSchleck 2nd Beitrag anzeigen
    Der Abstrich ist natürlich nicht belastbar und außerdem nur eine Feststellungs-Möglichkeit, welche Inhalte sich in einer Huren-Fotze finden lassen.

    Aber sicher kein Szenario....
    Abstrich -das bringt nur dann was, wenn die DL damit gleichzeitig behauptet, daß sie gegen ihren Willen besamt wurde, dann wird's allerdings superhappig, das ist dann Vergewaltigung etc. ...

    Sowas ist bei einer Vollprofi-AZF natürlich denkbar, aber in der Regel passt im Einvernehmen besamt und anschließend anzeigen, natürlich nicht zusammen.
    Erpressungsversuche in Zusammenarbeit mit dem Luden sind da noch am ehesten zu vermuten.

    Da muß man eher wahrscheinlich stärker drauf achten, wenn AO light, z.B. aus Versehen, schiefgegangen ist und die DL sauer wird, da könnte es üble Probleme geben, deutlich mehr als bisher allerdings auch schon.
    Geändert von beatricchen (01.07.2017 um 19:42 Uhr)
    Beatricchen? So heißt mein Hund, doch nicht ich, Mann!

  5. #740
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    Zitat Zitat von fotzenkolben Beitrag anzeigen
    Was beinhaltet eine Meldepflicht bei einer Ordnungsbehörde????
    --------------------------------------------------------
    Ab dem 1. Juli 2017 müssen sich alle Sexworker / Prostituierte in Deutschland amtlich registrieren, egal ob die Sexarbeit „hauptberuflich“ oder nur „nebenbei“ ausgeübt wird. Als nebenbei ausgeübte Prostitution gelten z.B. sexuelle Dienstleistungen gegen Taschengeld.
    Die Anmeldepflicht gilt für alle Personen, die in Deutschland sexuelle Dienstleistungen gegen ein Entgelt erbringen. Dazu gehören neben den klassischen Prostituierten dann auch Escort-Ladies, Erotik/Tantra-Masseurinnen (die “Happy-End” anbieten) und Dominas (die Kunden „berühren“). Die Anmeldepflicht besteht unabhängig davon, ob die Tätigkeit selbständig, z.B. zu Hause, oder im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses ausgeübt wird, z.B. als Arbeit in einem Club oder einem Bordell.
    Das ist ja alles richtig. Aber eine Wohnanschrift in D muss nicht nachgewiesen werden. Einfach mal den Gesetzestext nachlesen.

    Die Damen müssen sich "nur" amtlich registrieren lassen. Für Deutsche und EU Bürger ist auch keine Genehmigung nötig. Wenn eine Polin ihren Wohnsitz nur in Warschau hat ist das auch ok.
    Geändert von allesklar (01.07.2017 um 19:38 Uhr)
    Ich schreib hier keine Romane zum aufgeilen. Kurze Informationen müssen reichen.

  6. #741
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    Zitat Zitat von McSchleck 2nd Beitrag anzeigen
    Der Abstrich ist natürlich nicht belastbar und außerdem nur eine Feststellungs-Möglichkeit, welche Inhalte sich in einer Huren-Fotze finden lassen.

    Aber sicher kein Szenario.

    Komm, Du Super-Brain.

    Formuliere ein Szenario, dass zu einem Bußgeld gegen einen Freier führt.
    Von Beginn an bis zum verlassen der Fickebude durch den Freier.

    Ich helfe Dir mal mit dem Anfang der Geschichte:

    Es war einmal ein Freier, der klingelte bei einer Hure an der Tür...
    mach wie du willst, aber verschone uns mit der unwissenheit,
    die heutige Medizin weist dir auch deinen dödel beim den später entstandenen kind nach

    wir sprechen hier nur darüber, wie die behörden dieses später umsetzten könnten,
    die werden einiges auffahren können um an die 50.000 euronen zu kommen.

    hast dich schon einmal mit dem fa angelegt?
    die haben tolle ideen auf einmal

  7. #742
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    Zitat Zitat von McSchleck 2nd Beitrag anzeigen
    Formuliere ein Szenario, dass zu einem Bußgeld gegen einen Freier führt.
    Von Beginn an bis zum verlassen der Fickebude durch den Freier.
    Vielleicht so?

    Dass im … ungeschützter Oralverkehr praktiziert wurde, ergibt sich auch aus einem Aktenvermerk der Kriminalpolizeiinspektion … vom 25. April 2007; danach hat eine Kriminalbeamtin am 16. April 2007 anlässlich einer Kontrolle im … festgestellt, dass eine Prostituierte bei einem Freier im Kontaktraum den Oralverkehr ohne Kondom vollzogen habe.

    https://openjur.de/u/476032.html

  8. #743
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    Zitat Zitat von beatricchen Beitrag anzeigen
    Abstrich -das bringt nur dann was, wenn die DL damit gleichzeitig behauptet, daß sie gegen ihren Willen besamt wurde.
    bei einer Strafverfolgung????
    Strafmass von 50.000 Euro ist keine Ordnungswiedrigkeit?!?!
    Oder hat hier jemand eine andere Info???

  9. #744
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    Zitat Zitat von aJoker Beitrag anzeigen
    Vielleicht so?

    Dass im … ungeschützter Oralverkehr praktiziert wurde, ergibt sich auch aus einem Aktenvermerk der Kriminalpolizeiinspektion … vom 25. April 2007; danach hat eine Kriminalbeamtin am 16. April 2007 anlässlich einer Kontrolle im … festgestellt, dass eine Prostituierte bei einem Freier im Kontaktraum den Oralverkehr ohne Kondom vollzogen habe.

    https://openjur.de/u/476032.html
    Jepp,
    ich glaube das war es denn mit McSchleck 2nd,
    und der gerichtsmediziner weisst auch noch den genetischen fingerabdruck, aus der hure, nach

    mal zur bank gehen oder das 1. reihenhaus verkaufen.

  10. #745
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    Standard Im Kontaktraum? Das ist dümmer als die Polizei derzeit erlaubt, sorry

    Zitat Zitat von aJoker Beitrag anzeigen
    Vielleicht so?

    Dass im … ungeschützter Oralverkehr praktiziert wurde, ergibt sich auch aus einem Aktenvermerk der Kriminalpolizeiinspektion … vom 25. April 2007; danach hat eine Kriminalbeamtin am 16. April 2007 anlässlich einer Kontrolle im … festgestellt, dass eine Prostituierte bei einem Freier im Kontaktraum den Oralverkehr ohne Kondom vollzogen habe.

    https://openjur.de/u/476032.html
    Im Kontaktraum? Das ist dümmer als die Polizei derzeit erlaubt, sorry

    lest mal das ganze Ding, deswegen gibt's im Aldi auch nix mehr öffentlich

    Zitat Zitat von fotzenkolben Beitrag anzeigen
    bei einer Strafverfolgung????
    Strafmass von 50.000 Euro ist keine Ordnungswiedrigkeit?!?!
    Oder hat hier jemand eine andere Info???
    Die andere Info lautet, daß ein Abstrich nur bei Anzeige eines Antragdelikts gezogen wird. Alles andere ist kompletter Unsinn.
    Geändert von beatricchen (01.07.2017 um 20:08 Uhr)
    Beatricchen? So heißt mein Hund, doch nicht ich, Mann!

  11. #746
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    Zitat Zitat von fotzenkolben Beitrag anzeigen
    Jepp,
    ich glaube das war es denn mit McSchleck 2nd,
    und der gerichtsmediziner weisst auch noch den genetischen fingerabdruck, aus der hure, nach

    mal zur bank gehen oder das 1. reihenhaus verkaufen.

    Im Kontaktraum...

    Ihr seit Helden. Dieses Szenario ist seit heute nicht mehr realistisch.

    @fotzenkolben: So wie bereits eingeordnet: Nix drauf außer Zahnbelag...

  12. #747
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    Zitat Zitat von aJoker Beitrag anzeigen
    Wegen des Wohnungsmarkts mache ich mir keine Gedanken. Denn um die weitere Wohnung zu finanzieren, können sie nicht mehr das bisherige Preismodell beibehalten.
    Unter den von diesem Mechanismus betroffenen sind aber nur ganz wenige, für die potentielle Kunden bereit wären, die Preise auf dem höheren Niveau zu bezahlen.
    Ich fürchte es wird viele Freier geben, die leichtfertigerweise künftig ohne zu murren einfach mehr bezahlen. Jungs tut das nicht! Dann haben wir die Marktentwicklung ein Stück weit in der Hand

  13. #748
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    Zitat Zitat von kvnsjoejoe Beitrag anzeigen
    Jungs tut das nicht! Dann haben wir die Marktentwicklung ein Stück weit in der Hand
    Deinen Appell in Ehren, aber ich glaube tatsächlich auch nicht, dass er was bewirken wird. Da gelten die alten Marktgesetze. Sehr viel knapperes Angebot, gleichbleibende Nachfrage, und dann noch deutlich höheres Risiko für die DL´s -> Preis steigt deutlich an.

  14. #749
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    Zitat Zitat von josh Beitrag anzeigen
    Deinen Appell in Ehren, aber ich glaube tatsächlich auch nicht, dass er was bewirken wird. Da gelten die alten Marktgesetze. Sehr viel knapperes Angebot, gleichbleibende Nachfrage, und dann noch deutlich höheres Risiko für die DL´s -> Preis steigt deutlich an.
    Ganz unter uns hast Du "leider" Recht. Aber lass uns noch etwas appellieren und optimistisch sein. Schadet nicht, könnte allenfalls die eigene Laune anheben

  15. #750
    Freier Forenpirat Avatar von straker
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    Zitat Zitat von allesklar Beitrag anzeigen
    Ich hab im Gesetz nirgends einen Hinweis gefunden, dass eine Meldeanschrift bzw. Wohnung vorhanden sein muss.
    §18 Abs2-Nr7:

    2) Insbesondere muss in Prostitutionsstätten mindestens gewährleistet sein, dass

    7. die für sexuelle Dienstleistungen genutzten Räume nicht zur Nutzung als Schlaf- oder Wohnraum bestimmt sind.

    Man kann davon ausgehen, das micht jedes Mädchen im Laufhaus im einen Zimmer ihre Dienste anbietet und gleich ein Zimmer weiter ihr Privatgemach hat.
    Also wird man doch meist eine Lösung außerhalb des Hurenhauses suchen müssen.

    im Absatz3 wird allerdings schon die Möglichkeit von Einzelausnahmen für Wohnungspuffs in Aussicht gestellt

    (3) Die zuständige Behörde kann für Prostitutions
    stätten in Wohnungen im Einzelfall Ausnahmen von Absatz 2 Nummer 2 und 4 bis 7 zulassen, wenn die Erfüllung dieser Anforderungen
    mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden wäre und die schützenswerten Interessen von Prostituierten, von Beschäftigten und
    von Kundinnen und Kunden auf andere Weise gewährleistet werden.


    Liest sich für mich so: Wer einen guten Draht zu den "zuständigen Behörden" hat, für den wird schonmal eine Außnahme gemacht. Ob da alle unbestechlich und standhaft bleiben?








    https://www.prostituiertenschutzgese...esetz-2017.pdf
    Geändert von straker (01.07.2017 um 22:39 Uhr)
    Essen und Beischlaf sind die beiden größten Begierden des Mannes (Kunfuze)

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