Kommt jetzt
die Kondom-Polizei?


BILD hat in deutschen Städten nachgefragt

Die Bundesregierung will Prostituierte besser schützen. Deshalb gilt ab heute bundesweit das neue „Prostituierten-Schutzgesetz“.
? Liebesbetriebe vom kleinen Apartment bis zum großen Laufhaus sind genehmigungspflichtig, Prostituierte müssen sich anmelden. Und Kondome sind jetzt Pflicht! Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 50 000 Euro.
Das Gesetz helfe „gefährliche Auswüchse des Gewerbes und kriminelle Begleiterscheinungen“ zurückzudrängen, sagte Bundesfamilienministerin Katharina Barley (48, SPD) am Freitag in Berlin.
Doch das „Präservativ-Gebot“ sorgt für Unmut. Grund: Die Behörden MÜSSEN den Gebrauch kontrollieren. Eigentlich …
Rainer Wendt (60), Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft: „Es wird keine Lümmel-Tüten-Polizei geben. Wir kontrollieren das sicher nicht.“ Wendt sieht die Ordnungsämter in der Pflicht.

Die entscheidende Frage: Wie wird die Kondom-Pflicht ab heute überprüft?
?BILD fragte in deutschen Städten nach – die Antworten fielen unterschiedlich aus!
München

Laut Münchner Polizeipräsidium halten sich in der bayerischen Landeshauptstadt dauerhaft etwa 2000 Prostituierte auf. Bei größeren Veranstaltungen wie dem Oktoberfest oder großen Messen, seien rund 2000 weitere Prostituierte in der Stadt. Es gibt etwa 190 Bordell-Betriebe.

In Bayern wurde bereits im Jahr 2006 eine Kondom-Pflicht im Prostitutions-Gewerbe eingeführt.

Ein Sprecher des Kreisverwaltungsreferats zu BILD: „Die Einhaltung der Kondom-Pflicht wurde bisher bereits durch die Polizei kontrolliert. Bisher wurden keine gravierenden Verstöße festgestellt.“
Man beabsichtige deshalb in München bei Kontrollen in Prostitutionsstätten vor allem die Bereitstellung von Kondomen und den vorgeschriebenen Aushang zum Kondom-Zwang zu überprüfen, so der Sprecher weiter.

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Frankfurt

Eine genaue Bezifferung der Zahl der Prostituierten in Frankfurt am Main ist nicht möglich. Laut Schätzungen des Gesundheitsamtes sind circa 2000 Frauen und 800 Männer in dem Gewerbe tätig. Es gibt 18 Großbordelle/Laufhäuser und zwei FKK- u. Saunaclubs.
In Bezug auf die Kondom-Pflicht und wie diese überprüft werden könne, sagte ein Sprecher der Stadt zu BILD: „Das verspricht spannend zu werden …“
Köln

Die Stadt Köln geht von 1500 bis 5000 Prostituierten aus, genaue Zahlen gibt es auch dort nicht. Etwa 500 Personen (darunter 50 Männer) nutzen regelmäßig die medizinische Beratung, die für Sex-Arbeiter in Köln eingerichtet ist.
In Punkto Kondom-Pflicht sagte die Leiterin des Kölner Gesundheitsamtes, Dr. Anne Bunte, zu BILD: „Wenn Kontrollen durchgeführt werden, können die Ordnungsämter prüfen, ob die Informationen zur Kondom-Pflicht in den entsprechenden Einrichtungen gut sichtbar ausgehängt sind. Weiter wird man nicht gehen können.“

Hannover

Hannover geht von rund 1000 Personen aus, die der Prostitution nachgehen. Der Stadt sind 40 entsprechende Clubs bekannt, außerdem gibt es 140 sogenannte Wohnungsbordelle.
Zur Kondom-Pflicht sagte ein Sprecher: „Die Überprüfung der Kondom-Pflicht wird – das ist kaum verwunderlich – schwer. Eine unmittelbare Kontrolle schließt sich naturgemäß aus. Es wird vermutlich darauf hinauslaufen, dass man vor Ort das Vorhandensein von ungebrauchten Kondomen prüft, aber auch nach gebrauchten Kondomen schaut.“
Dresden

Der Arbeitskreis Prostitution in Dresden geht von etwa 400 bis 600 Frauen und 100 Männern aus, die in Dresden in der Sexarbeit tätig sind.

„Bisher ist noch nicht geregelt, wie die Kondompflicht überprüft werden soll. Es ist auch fraglich, ob dies überhaupt kontrollierbar ist“, sagte ein Sprecher der Stadt Dresden zu BILD.




Dortmund

In Dortmund arbeiten über das Jahr verteilt rund 1500 Personen als Prostituierte im Stadtgebiet. Mit dem neuen Gesetz geht die Stadt von rund 750 Anmeldungen im ersten Jahr aus.

„Die Kondom-Pflicht ist nicht zu überprüfen, jedoch überprüft die Stadt Dortmund, ob von den Betreibern auf die Einhaltung der Kondom-Pflicht hingewirkt wird“, so ein Sprecher.
Stuttgart

In Bezug auf die Kondom-Pflicht sagte ein Sprecher der Stadt Stuttgart zu BILD: „Dazu warten wir auf das Ausführungsgesetz des Landes Baden-Württemberg. Die Landeshauptstadt Stuttgart hat bisher noch gar keine Zuständigkeit.“


http://www.bild.de/politik/inland/pr...a=de.bild.html


Irgendwie spinnt die maus. Muss wohl ne neue her.