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Thema: AO Werbung trotz Gesetz

  1. #1
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    Frage AO Werbung trotz Gesetz

    sagt mal ist das nur Blödheit, Ignoranz oder was hab ich falsch verstanden?
    Bei http://www.my-escort-girls.com/ ( die ich nicht mit der Beisszange angreifen würde) wird nach wie vor mit AO geworben.
    Schaut Euch mal die Reihe an wo Wiki aufgeführt ist...
    Mir ja egal, aber würde mal gern wissen, wer da wie tickt oder nicht
    Kitzeln bis zum Orgasmus? Aber ja doch! So geht das:
    https://de.xhamster.com/videos/strip...ckling-1752162

    Kitzler sind geil, Kitzlerkitzler ist geiler!

  2. #2
    Freier Forenpirat Avatar von straker
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    Da hast du was falsch verstanden!

    Natürlich hält man sich seit dem 1. Juli an die neuen Auflagen. Um dies nochmals rauszustellen wird das mit dem Vermerk AO =Alles Ordnungsgemäß nochmals betont.
    Essen und Beischlaf sind die beiden größten Begierden des Mannes (Kunfuze)

  3. #3
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    Zitat Zitat von straker Beitrag anzeigen
    Da hast du was falsch verstanden!

    Natürlich hält man sich seit dem 1. Juli an die neuen Auflagen. Um dies nochmals rauszustellen wird das mit dem Vermerk AO =Alles Ordnungsgemäß nochmals betont.
    hihi...aha..soso ist das...was man nicht alles nicht weiß
    Kitzeln bis zum Orgasmus? Aber ja doch! So geht das:
    https://de.xhamster.com/videos/strip...ckling-1752162

    Kitzler sind geil, Kitzlerkitzler ist geiler!

  4. #4
    Antänzer Avatar von John Doe
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    Die Behörden haben es bei Servern die im Ausland liegen, etwas schwerer.
    Geändert von John Doe (05.08.2017 um 03:10 Uhr)
    ________________________

    Bück dich Fee, Wunsch ist Wunsch!

  5. #5
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    Zitat Zitat von John Doe Beitrag anzeigen
    Die Behörden haben es bei Servern die im Ausland liegen, etwas schwerer.
    kann man die doch sperren, oder nicht??

  6. #6
    Freier Forenpirat Avatar von straker
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    Zitat Zitat von John Doe Beitrag anzeigen
    Die Behörden haben es bei Servern die im Ausland liegen, etwas schwerer.
    Den Behörden wird es nicht wichtig sein wo der Server steht.
    Die werden sich an den Betreiber des Bordells/Escort etc. halten der im Netz für AO in einer Deutschen Stadt wirbt. Der Bußgeldbescheid geht dorthin.
    Essen und Beischlaf sind die beiden größten Begierden des Mannes (Kunfuze)

  7. #7
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    Zitat Zitat von KitzlerKitzler Beitrag anzeigen
    sagt mal ist das nur Blödheit, Ignoranz oder was hab ich falsch verstanden?
    Bei http://www.my-escort-girls.com/ ( die ich nicht mit der Beisszange angreifen würde) wird nach wie vor mit AO geworben.
    Schaut Euch mal die Reihe an wo Wiki aufgeführt ist...
    Mir ja egal, aber würde mal gern wissen, wer da wie tickt oder nicht
    Die Anzeigen von Wiki und den weiteren Girls wurden vor dem 01.07.2017 geschaltet!
    Also völlig "legal" ;-)
    Geändert von supermichi75 (10.08.2017 um 16:59 Uhr) Grund: Buchstaben vergessen

  8. #8
    Freier Forenpirat Avatar von straker
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    Zitat Zitat von supermichi75 Beitrag anzeigen
    Die Anzeigen von Wiki und den weiteren Girls wurden vor dem 01.07.2017 geschaltet!
    Also völlig "legal" ;-)
    Die haben bisher nur Glück gehabt, daß es noch keiner der Berliner Ordnungsbehörden gelesen hat. In Berlin braucht bekanntlich manches etwas länger.

    Das Gesetz gilt seit dem 1. Juli 2017.
    Mag sein, manche Behörden drücken noch ein paar Wochen ein Auge zu, bis die Werbeanzeige endlich angepasst wird.
    Ein Rechtsanpruch besteht dafür nicht. Übergangsfristen sind in §37 geregelt, da steht kein Punkt zur Werbung drin.
    Werbung siehe §32 (3) https://www.prostituiertenschutzgese...esetz-2017.pdf

    Sonst könnten wir Freier auch sagen, die Kondompflicht gilt für mich nicht, da ich schon seit 30. Juni mit ihr diese Nummer schiebe...

    Wir sollten in diesem Thread den mitlesenden Behörden entsprechende Verstöße auch nicht auf dem Silbertablett servieren
    Sind wir lieber froh das es noch schwarze Schafe gibt
    Geändert von straker (10.08.2017 um 19:19 Uhr)
    Essen und Beischlaf sind die beiden größten Begierden des Mannes (Kunfuze)

  9. #9
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    Zitat Zitat von straker Beitrag anzeigen
    .............................Wir sollten in diesem Thread den mitlesenden Behörden entsprechende Verstöße auch nicht auf dem Silbertablett servieren
    Sind wir lieber froh das es noch schwarze Schafe gibt
    Du sprichst mir aus der Seele!
    Aber das haben einige Kollegen noch immer nicht kapiert!

  10. #10
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    Nun es muss bei einer Anzeige aber auch bewiesen werden wer der Auftraggeber bzw. Ersteller ist.
    Das ist bei freien kostenlosen praktisch unmöglich.

    Sonst erstelle ich gleich mal ne Anzeige für Angela Merkel und sie bekommt ne Zahlungsaufforderung, haha

  11. #11
    Freier Forenpirat Avatar von straker
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    Zitat Zitat von ich_bins_hier Beitrag anzeigen
    Nun es muss bei einer Anzeige aber auch bewiesen werden wer der Auftraggeber bzw. Ersteller ist.
    Das ist bei freien kostenlosen praktisch unmöglich.

    Sonst erstelle ich gleich mal ne Anzeige für Angela Merkel und sie bekommt ne Zahlungsaufforderung, haha
    Zunächst ist für das Bordell X oder die Hure Y öffentlich für AO Sex geworben worden.

    Diese Werbung stellt eine Verletzung des §32 (3) dar und das Ordnungsamt wird dafür ein Bußgeld gegen den Werbenden verhängen.

    Gegen diesen Bußgeldbescheid kann Widerspruch eingelegt werden.
    Wenn es gelingt die Bußgeldstelle davon zu überzeugen, daß kein Verstoß des Beschuldigten vorliegt wird die Owi zur Akte gelegt. (Den Beweis mußt dann du liefern!)

    Vergleichen wir mal mit einer Owi im Straßenverkehr (gleiches Prinzip):
    Beim Tempoverstoß, roter Ampel oder falsch Parken geht der Bußgeldbescheid zunächst an den Halter. Der muß dann auch selber sehen ob und wie er da wieder raus kommt...
    Das Ordnungsamt der Stadt wird sicher keine Dedektive losschicken die ermitteln ob evtl. doch ein Anderer Fahrer den Verstoß begangen hat.
    Geändert von straker (17.08.2017 um 14:39 Uhr)
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