Das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, ein Bundesgesetz, das unter Antidiskriminierungsgesetz auch bekannt ist, welches Benachteiligungen aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern oder beseitigen soll.
Weiter heißt es bei Wikipedia: "Die Besonderheit des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes im zivilrechtlichen Teil liegt nun darin, dass es als Schutzgesetz in den Privatrechtsverkehr eingreift und damit die Privatautonomie einschränkt. Nach Ansicht des Gesetzgebers ist dies, da der Grundrechtsschutz vorrangig staatliches Handeln erfasst, notwendig, um den objektiv-rechtlichen Gleichbehandlungsauftrag des Grundgesetzes auch für das Verhalten der Bürger untereinander umzusetzen".
Jeder von uns weiß, dass er beim Besuch eines Swingerclubs einen wesentlich höheren Eintrittspreis als Frauen zu berappen hat, die entweder, und das ist von Club zu Club unterschiedlich geregelt, freien Eintritt haben oder einen wesentlich geringeren Eintritt zu entrichten haben als das männliche Geschlecht.
Frage an das Forum und vielleicht findet sich hier auch ein Jurist in der Forengemeinde: Ist diese unterschiedliche Preisgestaltung nach den oben genannten Kriterien überhaupt rechtskonform?
Lesezeichen