Ich wette mal darauf das unser BVG den ganzen Murks als Verfassungswidrig erklären wird. Allerdings könnte es sein, das es eine gesetzliche Umsetzung der geltenden Europarichtlinie empfehlen wird. Diese fordert die Mitgliedsstaaten schlicht und ergreifend dazu auf gesetzlich ein Prostitutionsverbot durchzusetzen. Dann werden wir ganz schön dumm aus der Wäsche gucken. In immer mehr Staaten werden solche Gesetze verabschiedet. Da können wir doch keine Ausnahme sein. Oder?
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Aberglaube bringt Unglück.
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