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Thema: Statement des UEGD macht Hoffnung - Ende des Prostitutionsverbots in Sicht?

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    Standard Statement des UEGD macht Hoffnung - Ende des Prostitutionsverbots in Sicht?

    Mittwoch, 20.05.2020

    Ende des Prostitutionsverbots in Sicht?

    Bereits seit mehr als zwei Monaten ist die Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen in ganz Deutschland verboten. Nun haben zwar einige Betriebe wieder eingeschränkt geöffnet, dürfen jedoch nur nicht-medizinische "Wellness"-Massagen ohne erotischen Bezug anbieten, und das auch nur unter Einhaltung strenger Auflagen und Hygieneregeln. Sex ist weiterhin tabu und es steht noch immer nicht fest, wann eine vollständige Aufhebung des Verbots in Sicht ist.

    Für viele Menschen ein nervenaufreibendes Unterfangen und für Betreiber und Prostituierte ein ständiges Bangen um ihre Existenz. Ein Zustand, der so nicht länger zumutbar ist und den auch der UEGD (Unternehmerverband Erotikgewerbe Deutschland) nicht einfach schweigend hinnehmen möchte. Deshalb setzt er sich für die Branche ein, indem er zum Beispiel Kontakt zu hochrangigen Politikern sucht, denen er in sachlichen Gesprächen immer wieder stichhaltige Argumente liefert, die den Druck auf ihre Entscheidungen erhöhen.

    Außerdem hat der UEGD für die Entscheider in Politik und Ministerien ein umfangreiches Infektionsschutzkonzept ausgearbeitet und die Landesregierung aufgefordert, bis zum 27. Mai einen verbindlichen Öffnungstermin zu nennen – falls dies nicht passiert, sieht er vor, zum Schutz der Branche entsprechende Klageverfahren zu unterstützen.

    Da es natürlich unrealistisch wäre, von heute auf morgen wieder komplett zur Normalität zurückzukehren, muss die Öffnung in mehreren Stufen erfolgen:

    Stufe 1: Öffnung der Betriebe für erotische Massagen.
    Stufe 2 – x: Weitere Stufen sind abhängig vom Infektionsgeschehen.
    Letzte Stufe: Wenn Kontaktsportarten wie Judo, Boxen oder Ringen wieder zugelassen werden, müssen auch alle Arten von sexuellen Dienstleistungen wieder erlaubt werden.

    Folgende drei Bereiche sind für die Entscheidung über die Aufhebung von Schließungen besonders wichtig



    Gesundheitspolitik

    Für die Umsetzung eines Infektionsschutzkonzepts ist die umfangreiche Prüfung eines anerkannten Virologen notwendig, der bestätigt, dass es keine Risiken für Sexarbeiter/innen, Angestellte und Kunden enthält.

    Rechtspolitik

    Ein anerkannter Jurist, wie zum Beispiel ein Richter am Bundesverfassungsgericht, muss ein Gutachten zum momentanen Berufsverbot für Betreiber/innen und Sexarbeiter/innen sowie die Ungleichbehandlung zu anderen gleichartigen Gewerben erstellen.

    Sozialpolitik

    Zu guter Letzt wird ein Nachweis zur immer dramatischer werdenden Situation für Sexarbeiter/innen benötigt, zum Beispiel von dem Institut, das die Bundesregierung im Jahr 2007 schon einmal damit beauftragt hatte, das Prostitutionsgesetz zu evaluieren.

    In all diesen Bereichen kämpft der UEGD dafür, dass eine faire und möglichst zeitnahe Entscheidung zugunsten der Erotikbranche getroffen wird und er ist äußerst zuversichtlich, dass sich sehr viel erreichen lässt, wenn alle an einem Strang ziehen und weiterhin nicht aufgeben. Auf uegd.de/corona/ gibt es Auszüge des Infektionsschutzkonzepts als PDF zum Download und ihr habt die Möglichkeit, den Verband mit finanziellen Beiträgen zu unterstützen.

    Wie ihr seht, wird also nicht tatenlos dabei zugeschaut, wie die Krise uns alle in die Knie zwängt, sondern mit allen Mitteln dagegen angekämpft und dafür gesorgt, dass die Betriebe gestärkt aus dieser schwierigen Zeit hervorgehen – damit ihr schon bald wieder eurer Lust freien Lauf lassen und erotische Abenteuer genießen könnt!


    Quelle : https://www.ladies.de/meldungen/ladi...-sicht-9797270
    Geändert von oliveer (21.05.2020 um 12:28 Uhr)

  2. #2
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    Standard

    Das Horn in das die UEGD bläst ist nicht neu... hört nur keiner hin. Hoffnung aus den Äußerungen zu schöpfen scheint mir verfrüht.

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