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Thema: Wien verbietet Werbung für AO

  1. #1
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    Standard Wien verbietet Werbung für AO

    Kondomlos-Werbung wird verboten

    Zu guter Letzt kommt analog zu anderen Bundesländern ein Verbot des Bewerbens von Unsafe-Sex-Praktiken in Bezug auf die Anbahnung oder Ausübung der Prostitution.

    Darunter versteht man laut Gesetzesentwurf Geschlechtsverkehr oder Geschlechtsverkehr gleichzuhaltende Handlungen ohne Verwendung von Kondomen.

    24.01.2023, 21:00
    Wien verschärft Gesetz – hier gilt jetzt Kondom-Pflicht

    https://www.heute.at/s/wien-verschae...icht-100251135


    und hier krone.at


    27.01.2023 14:58 |
    Bundesländer

    Der Wiener Landtag hat in dieser Woche eine Novelle des Prostitutionsgesetzes beschlossen. Damit sollen Sexarbeiterinnen besser geschützt werden. Auch der Strafenkatalog wurde adaptiert, Betreiber von Rotlicht-Lokalen werden künftig genauer unter die Lupe genommen.
    >
    Wien
    Prostitutionsgesetz

    ...

    Und: Das Anpreisen von ungeschützten Sexpraktiken aller Art wird ebenfalls verboten.
    https://www.krone.at/2914981

  2. #2
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  3. #3
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    na ja ist ein werbeverbot aber kein verbot. denke wird nicht allzu viel aendern. schon jetzt bieten das viele nutten nur auf nachfrage an.

  4. #4
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    Blank gewerblich Mösen zu betanken ist auch in Deutschland verboten. Interessiert mich aber auch nicht wirklich bei der Nuttenauswahl hier. Ich ficke nur blank.

  5. #5
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    jo in letzter zeit ist in dtld sogar die nutten auswahl mit ao wieder besser geworden. viele schicken das gleich mit der preis liste mit. haben mir schon ein paar bestaetigt das immer mehr kunden nur ohne ficken wollen selbst solche wo frueher mit gebumbst haben. also bieten die nutten das mehr an. angebot und nachfrage. wir sind halt trend setter

  6. #6
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    Thread-Überschrift geändert, somit Beitrag hinfällig…
    Geändert von McSchleck (05.02.2023 um 15:05 Uhr)

  7. #7
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    Oh weh... ab wann soll das in Kraft treten?

  8. #8
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    Anfang April, steht doch da.
    Einfach mal den unteren Link anklicken, ist ganz einfach

  9. #9
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    Die Werbung kann die Gemeinde Wien, wie andere Bundesländer selbst regeln. Für das Verbot der ungeschützten Praktiken ist der Nationalrat bzw. die Republik zuständig.

  10. #10
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    Werbung für AO verbieten, ist das eine. Solange AO dann noch erlaubt und fast normal ist...

  11. #11
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    Zitat Zitat von TigerBS Beitrag anzeigen
    Oh weh... ab wann soll das in Kraft treten?
    Letzter Stand ab 1.6.2023:

    Landesrecht konsolidiert Wien: Gesamte Rechtsvorschrift für Wiener Prostitutionsgesetz 2011, Fassung vom 01.06.2023


    • Zusätzliche Beschränkungen der Prostitution und verbotene Werbung

      § 10.
    • (1)

      Soweit es im Interesse der Öffentlichkeit oder der Anrainerinnen und Anrainer, insbesondere nach wiederholter unzumutbarer Belästigung der Nachbarschaft durch ein auch nicht strafbares Verhalten von Freierinnen und Freiern vor einem Prostitutionslokal, erforderlich ist, kann die Behörde (§ 3 Abs. 3) zusätzlich zeitliche und örtliche Beschränkungen für alle Arten der Anbahnung und Ausübung der Prostitution verfügen. Dabei ist auch darauf Bedacht zu nehmen, dass die Wahrnehmbarkeit der Anbahnung durch die Öffentlichkeit, insbesondere durch Kinder und Jugendliche, unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse ein zumutbares Ausmaß nicht übersteigt.(2)

      Das Bewerben von Unsafe-Sex-Praktiken (Geschlechtsverkehr oder Geschlechtsverkehr gleichzuhaltende Handlungen ohne Verwendung von Kondomen) zur oder mit Bezug auf die Anbahnung oder Ausübung der Prostitution ist verboten.


    Geändert von roeper (30.04.2023 um 12:56 Uhr)

  12. #12
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    Viel Bla, bla, bla um Nichts!

  13. #13
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    Zitat Zitat von roeper Beitrag anzeigen
    ...Soweit es im Interesse der Öffentlichkeit oder der Anrainerinnen und Anrainer, insbesondere nach wiederholter unzumutbarer Belästigung der Nachbarschaft durch ein auch nicht strafbares Verhalten von Freierinnen und Freiern vor einem Prostitutionslokal, erforderlich ist, kann die Behörde (§ 3 Abs. 3) zusätzlich zeitliche und örtliche Beschränkungen....
    Das kann man übrigens auch mit jeder Kneipe machen, wenn die Gäste sich nicht benehmen können und in einer Wohngegend nachts um 3 Lärm machen.

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