Hallo Kollegen mal eine frage zu einem komplett anderen Thema. Ich habe jemand Geld geliehen, 1000 Euro, mit einem schuldschein unterschreiben lassen dass die Rückzahlung zu einem bestimmten Zeitpunkt erfolgt. Name Adresse usw. Wie kann man rechtlich korrekt Vorgehen falls derjenige das Geld nicht zurückzahlt?amtsgericht? Anwalt?
Frage zu privaten schuldschein
Gestartet von bennybenny · 13.10.2012 · 24 Beiträge · 14.222 Aufrufe
Kennst du ihn persönlich? Kumpel? Freund? Auch bei den gerichtlichen Verfahren dauert es ein Jahr und mehrere Mahnungen und Briefe bevor es zum Gerichtstermin kommt...und eben dann konnte er ein eidestattliche verischerung machen dh man kommt nie an den Geld - deswegen untersuchen Firmen so oft Kreditwürdigkeit und man sollte fast nie Geld selber an jemand 'ausleihen' wenn du nicht sicher bist das du es zurück bekommen kannst....ausser du stellst dich ein Kollektor ein - sowie Rocky sein erster Job im ersten Film war Geld zu sammeln für so n klein mafia boss
Hi moderatus. Danke für deine ausfuehrungen. Aber wie gesagt ich meinte ja die korrekte rechtliche Art an das Geld zu kommen. Die andere Art weiß ich. Wegen dieses Betrag werde ich aber nichts davon machen. Grins.
Rechtlich korrekt ist allein die vorherige Mahnung des Schuldners (auf Nachweisbarkeit achten!) und, falls daraufhin immer noch nicht gezahlt wird, die Klageerhebung zum Amtsgericht.
Alternativ kannst Du auch einen Mahnbescheid beantragen. Wenn der Schuldner darauf nicht reagiert, beantragst Du Vollstreckungsbescheid und hast dann schnell und kostengünstiger als bei der Klage einen Vollstreckungstitel, aus dem Du dann per Gerichtsvollzieher, Kontopfändung usw. die Zwangsvollstreckung betreiben kannst.
Alternativ kannst Du auch einen Mahnbescheid beantragen. Wenn der Schuldner darauf nicht reagiert, beantragst Du Vollstreckungsbescheid und hast dann schnell und kostengünstiger als bei der Klage einen Vollstreckungstitel, aus dem Du dann per Gerichtsvollzieher, Kontopfändung usw. die Zwangsvollstreckung betreiben kannst.
Wie kann man rechtlich korrekt Vorgehen falls derjenige das Geld nicht zurückzahlt?amtsgericht? Anwalt?
Lohnt sich bei 1000 Euro kaum,am Ende zahlst du mehr Anwalts und Gerichtskosten als der eigentliche Schuldbetrag,Firmen wie Russian Inkasso interessieren erst Beträge ab 50k
Wer bremst verliert
Bei 1000 Euro belaufen sich die Anwalts- und Gerichtskosten für das Mahnverfahren bis zum Vollstreckungsbescheid auf 203,03 Euro. Beim Klageverfahren sind es bis zum Urteil insgesamt 441,68 Euro.
Die Kosten hat der Schuldner ebenfalls zu erstatten.
"am Ende zahlst du mehr Anwalts und Gerichtskosten als der eigentliche Schuldbetrag" stimmt also nicht.
Die Kosten hat der Schuldner ebenfalls zu erstatten.
"am Ende zahlst du mehr Anwalts und Gerichtskosten als der eigentliche Schuldbetrag" stimmt also nicht.
Vielen dank erstmal. Ich weiß jetzt wie ich es machen muss. Und in Zukunft verschenke ich entweder Geld oder gebe gar nichts.
Vielen dank erstmal. Ich weiß jetzt wie ich es machen muss. Und in Zukunft verschenke ich entweder Geld oder gebe gar nichts.
Geld herleihen bringt viel Arbeit beim Wiedereintreiben, Geld herschenken bringt Feindschaft von denen, die nichts bekommen haben.
Geld anlegen bringt Arbeit und kaum noch Zinsen.
Darum werfe ich jetzt alles Geld, was am Monatsende noch übrig ist, einfach weg. Das macht die geringste Arbeit!
Willi
Zuletzt bearbeitet von Willi1601 am 13.10.2012, 16:08
Die Kosten hat der Schuldner ebenfalls zu erstatten.
"am Ende zahlst du mehr Anwalts und Gerichtskosten als der eigentliche Schuldbetrag" stimmt also nicht.
wenn der Schuldner Geld hat,in den meisten Fällen hat er keines deshalb bezahlt er logischerweise nicht,hier greift die Uralte Weisheit man kann einem Nackten Mann nicht in die Tasche greifen,und am Ende bleibt man auf den von dir erwähnten Kosten selber sitzen + die 1000 Euro,also stimmt es schon.
Wer bremst verliert
Darum werfe ich jetzt alles Geld, was am Montasende noch übrig ist, einfach weg.
Wo hin Willi?????????????
Sag es mir Bitte........................;)
Wollt ich auch grad fragen 
Würds ja eher verficken statt wegwerfen Willi!
Würds ja eher verficken statt wegwerfen Willi!
wenn du das Geld an eine Sie ausgeliehen hast, soll sie es doch "abarbeiten"......
Das ist auch gut.........................
dann kann man nur hoffen das sie jung ist und gut aussieht und das sie noch mehr Schulden macht,aber Obacht so etwas kann ins Auge gehen,gab mal bei uns auf dem Amtsgericht einen lustigen Prozess über so eine Sache,sie jung machte Schulden bei einem älteren Herren,sie konnte nicht zurück bezahlen,der Kreditgeber wollte dann Sachleistungen/Dienstleistungen,irgendwann ging die Frau dann zur Polizei und erstattete Anzeige,soweit ich in Erinnerung habe(ist schon Jahre her damals ging es noch um Deutsche Mark) ging der Ältere Herr in das Gefängnis und zwar direkt ohne über Los zu gehen.
Wer bremst verliert
Amtsgerichtlichen Mahnbescheid erwirken. Kostet vielleicht €30 oder ähnlich. Damit hast du einen Titel und die übliche Verjährungsfrist von 2 Jahren wird aufgehoben.Hallo Kollegen mal eine frage zu einem komplett anderen Thema. Ich habe jemand Geld geliehen, 1000 Euro, mit einem schuldschein unterschreiben lassen dass die Rückzahlung zu einem bestimmten Zeitpunkt erfolgt. Name Adresse usw. Wie kann man rechtlich korrekt Vorgehen falls derjenige das Geld nicht zurückzahlt?amtsgericht? Anwalt?
Wenn dein Kumpel keinen Einspruch erhebt aber trotzdem nicht zahlt, klingelt dann irgendwann der Gerichtsvollzieher bei ihm.
Ich hab das einmal durchgezogen bei einem "Freund". Hat zwar am Ende ein knappes Jahr gedauert, bis ich mein Geld hatte, aber einen Anwalt konnte ich mir sparen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Mahnverfahren
http://justiz.hamburg.de/mahnsachen/2970886/mahnverfahren.html
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