mein Tip für Dich, beim nächsten mal gib das Geld lieber mit ein paar tollen Frauen aus, da hast Du mehr davon, ich war auch schon öfters so dämlich und habe Geld verpummt, weg ist es , hatte hinterher ein paar falsche Freunde weniger und war mal wieder eine Erfahrung reicher.Geld alleine macht ja bekannterweise auch nicht glücklich. Allen Herren eine traumhafte Woche mit viel Sex. Liebe Grüsse von Netti
Frage zu privaten schuldschein
Gestartet von bennybenny · 13.10.2012 · 24 Beiträge · 14.223 Aufrufe
Darf ich vermuten, wem du das Geld "geliehen" hast Benny ?
Wäre es so, wie ich vermute käme keine Verwunderung auf.
Gruss
Wäre es so, wie ich vermute käme keine Verwunderung auf.
Gruss
Fast alle Probleme lassen sich mit ordentlich Hämmern und etwas Öl lösen...
na hoffentlich nicht an Griechenland da Kriecht er es nie wieder
Wer bremst verliert
Nochmal frage zum gerichtlichen Mahnverfahren. Ich habe das jetzt beantragt und ein Gebühr ans Gericht überwiesen. Wie geht es weiter wenn der Schuldner jetzt zahlt. Was muss ich als Gläubiger dann tun? Welche Bestätigung an wen muss ich machen?
nun wenn dein Schuldner nicht reagiert dann hasste verläufig gewonnen.
Wichtig du hattest hoffentlich den Schuldner beweisbar vorher in verzug gesetzt? gehe ich mal davon aus
jetzt heissts 2 Wochen warten
wenn Schuldner nicht reagiert (bzw. nicht alles bezahlt) kannste gerichtlich nen vollstreckungsbescheid beantragen und dann gerichtsvollzieher beauftragen (die gehts erstmal in Geldvorlage!)
Falls Schuldner wiederspricht (das muss er nicht mal gross begründen, nur Forderung als unbegründet/unberechtigt ablehnen) haste die ca 30 Euro für den Mahnbescheid rausgeschmissen und musst klagen
Ohne BEWEISBAREN Verzug, zahlste eventuell sogar die Anwaltskosten der Ablehnung des Mahnbescheids.
Und du kennst die Pfändungsgrenzen? Wenn der andere weniger verdient haste nur Kosten!
Wichtig du hattest hoffentlich den Schuldner beweisbar vorher in verzug gesetzt? gehe ich mal davon aus
jetzt heissts 2 Wochen warten
wenn Schuldner nicht reagiert (bzw. nicht alles bezahlt) kannste gerichtlich nen vollstreckungsbescheid beantragen und dann gerichtsvollzieher beauftragen (die gehts erstmal in Geldvorlage!)
Falls Schuldner wiederspricht (das muss er nicht mal gross begründen, nur Forderung als unbegründet/unberechtigt ablehnen) haste die ca 30 Euro für den Mahnbescheid rausgeschmissen und musst klagen
Ohne BEWEISBAREN Verzug, zahlste eventuell sogar die Anwaltskosten der Ablehnung des Mahnbescheids.
Und du kennst die Pfändungsgrenzen? Wenn der andere weniger verdient haste nur Kosten!
Ich dachte wenn ein fester Termin zu Fälligkeit festgesetzt wurde( schriftlich im Schuldschein) und dieser Termin mehr als 30 Tage überzogen ist, befände sich der Schuldner automatisch im Verzug?
ich bin kein Rechtsanwalt, aber ich glaube nur wegen termin (ohne weitere Formulierungen) ist man nicht automatisch im Verzug. Ohne Verzug kannste aussergerichtliche Kosten nicht erstattet bekommen, bzw. Zinsen gelten erst ab verzugstermin.
Das hat aber mit deinem Mahnverfahren wenn es denn durchläuft nicht direkt etwas zu tun, das geht auch so.
Ich befürchte halt nur das du eh nix bekommt. Wenn jemand schon so Schulden macht und nicht zahlt, dann bist du sicherlich nicht der einzige. Banken mit Kontoüberziehung, Kredite, Ratenkäufe, Handyrechnungen....
Und wo nix zu holen ist klingelt auch der Gerichtsvollzieher umsonst (äh nicht umsonst du musst ihn ja vorher bezahlen).
Das hat aber mit deinem Mahnverfahren wenn es denn durchläuft nicht direkt etwas zu tun, das geht auch so.
Ich befürchte halt nur das du eh nix bekommt. Wenn jemand schon so Schulden macht und nicht zahlt, dann bist du sicherlich nicht der einzige. Banken mit Kontoüberziehung, Kredite, Ratenkäufe, Handyrechnungen....
Und wo nix zu holen ist klingelt auch der Gerichtsvollzieher umsonst (äh nicht umsonst du musst ihn ja vorher bezahlen).
erstmal musst du ein vollstreckbaren titel vorm zivilgericht erwirken - im rahmen dessen kannst du deine auslagen dem schuldner gegenüber geltend machen.
dh die 1000+deine anwaltsgebühren, gerichtskosten usw. - die zahlst du nämlich erstmal, denn du willst ja was vom gericht.
hast du ein titel kannst du nur hoffen beim schuldner gibts auch was zu holen, sonst nützt der dir gar nix - du bleibst auch auf gerichts u anwaltskosten sitzen.
ist da was zu holen und er zahlt trotz titel nicht kannst du ein vollstreckungsverfahren anstreben, aber das ist schon schritt 2.
dh die 1000+deine anwaltsgebühren, gerichtskosten usw. - die zahlst du nämlich erstmal, denn du willst ja was vom gericht.
hast du ein titel kannst du nur hoffen beim schuldner gibts auch was zu holen, sonst nützt der dir gar nix - du bleibst auch auf gerichts u anwaltskosten sitzen.
ist da was zu holen und er zahlt trotz titel nicht kannst du ein vollstreckungsverfahren anstreben, aber das ist schon schritt 2.
und der gerichtsvollzieher will auch immer einen vorschuss.........
also nicht ohne grund gibt es banken, die gewerbsmässig geld verleihen und den dazu benötigten eingerichteten geschäftsbetrieb und bafin geschäftserlaubnisse besitzen.....
als hobbybanker kann man eigentlich nur verlieren......
das ist auch gut so, dass man als im vollstreckungsbescheid benannter einfach so widerspruch einlegen kann, denn das gericht prüft in diesem status nicht ob tatsächlich eine Forderung besteht. manche idioten widersprechen nicht und haben am ende nen vollstreckbaren titel am hals, obwohl am anfang keine rechtmässige forderung bestand!
habe früher als sklave in mahn/KÜ auch etliche male den GV losgeschickt.
also nicht ohne grund gibt es banken, die gewerbsmässig geld verleihen und den dazu benötigten eingerichteten geschäftsbetrieb und bafin geschäftserlaubnisse besitzen.....
als hobbybanker kann man eigentlich nur verlieren......
das ist auch gut so, dass man als im vollstreckungsbescheid benannter einfach so widerspruch einlegen kann, denn das gericht prüft in diesem status nicht ob tatsächlich eine Forderung besteht. manche idioten widersprechen nicht und haben am ende nen vollstreckbaren titel am hals, obwohl am anfang keine rechtmässige forderung bestand!
habe früher als sklave in mahn/KÜ auch etliche male den GV losgeschickt.
Zuletzt bearbeitet von miguel-garcia am 28.02.2013, 12:45
@kai bzw LL: Suche Frau mit MEGA MEGA langen Schamlappen ;-)
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