ich nehme in einem Dienstwagen kein Navi das macht den Wagen teurer und damit wird die 1% auch höher!
Das kommt ganz darauf an, welche Fahrzeugpolitik das jeweilige Unternehmen betreibt, d.h. ob Sonderwünsche seitens des jeweiligen Mitarbeiters berücksichtigt werden können oder nicht.
Auf die Ausstattung eines Leasingfahrzeugs haben die Unternehmen nur minimalen Einfluss, hier gibt die Leasinggesellschaft die Ausstattungspakete vor, da diese ja ein Interesse an einem Weiterverkauf nach Beendigung des Leasingvertrages hat.
ich nehme in einem Dienstwagen kein Navi das macht den Wagen teurer und damit wird die 1% auch höher!
Bezogen auf die Navigationseinbauten von Mercedes ergibt sich eine monatliche Mehrbelastung zwischen 4 und ca.20 Euro.
Wer hier jedoch schon auf seine Abzüge achten muß sollte sich überlegen ob er nicht ein ÖPNV-Ticket erwirbt, welches in vielen Unternehmen auch angeboten wird.
Bezogen auf die 1% wäre auch für die Kosten eines Navis p.M. auch ein Dienstfahrrad zu empfehlen, sofern das Unternehmen dieses anbietet.
Seit wir eine tätowierte Bundespräsidentengattin hatten verfestigt sich auch der Glaube an eine 1% Regelung, hier sind jedoch diverse Passagen der Abgabenordnung zu beachten, und da ich kein Steuerverater bin werde ich hierzu keine Stellung beziehen.
Natürlich darf nur der Mitarbeiter offiziell fahren, aber wenn ich behaupte das ich ihn trotzdem jemand (weis aber jetzt nicht mehr wer das in der Kneipe war, war zu blau) ausgeliehen habe, dann gibts vielleicht ne Abmahnung vom Arbeitgeber und nen Fahrtenbuch (ok das würde 100 Euro kosten) aber ob da nen Fahrtenbuch verlangt werden kann da ja keinerlei Straftat/Ordnungswidrigkeit begangen worden ist wäre eh fraglich.
Fahrtenbuch und 100€, das verstehe ich nicht, obwohl es mein Job (Fuhrparkmanagement) ist.
Wie naiv ist der Verfasser dieses Beitrages? Neben den personalrechtlichen Varianten durch den Arbeitgeber, kann auch hier die Leasinggesellschaft intervenieren, was im Extremfall bedeuten kann das die Leasinggesellschaft in die Personalpolitik toleranter Unternehmen eingreift.
Ausserdem empfehle ich eh das Auto nie auf sich selbst zuzulassen, im schlimmsten, allerschlimmsten Fall kostet es dann nie den Führerschein sondern nur 100 Euro für nen Fahrtenbuch was man seinem Freund ersetzen muss!
Eine merkwürdige These.
Ich erkläre mal was AO-Kr meint, Versicherung:
Die Ermittlung des Versicherungsbeitrages setzt sich aus einigen Faktoren zusammen, welchen den Beitrag erhöhen bzw. senken.
1. Schadensverlauf in der Vergangenheit, dabei ist nutzt es gar nichts die Versicherungsgesellschaften zu wechseln.
2. Wie lange die Fahrerlaubnis und welche Klassen, je länger und je mehr Klassen senkt den Beitrag.
3. Parksituation am Wohnort, Beispiel: Einzelgarage=superbillig
Eine der Versicherung verschwiegene Überlassung eines Fahrzeuges an Dritte führt zum Verlust des Versicherungsschutzes und wird im zivilrechtlichen Bereich mit nicht unerheblichen Nachforderungen enden.
Sollte die Versicherung jedoch den Vorsatz beweisen können wird sie gegen alle Beteiligten einen Strafantrag wegen Betrug stellen.
Fahrzeughalter:
Dieser ist für die Behörden der Ansprechpartner, und somit auch der Empfänger von Bußgeldern usw., d.h. er würde auch mit Punkten belegt.
Die Ausrede:
"ein Freund ist gefahren" und die Weigerung der Namensnennung führt somit zur Fahrtenbuchauflage. Verstöße gegen ein Fahrtenbuch ziehen dann weitere Bußgelder nach.
Die Zulassungsbehörde informiert bei einer Fahrtenbuchauflage die Versicherung, somit schließt sich der Kreis sehr schnell, und die Beweiskette ist ziemlich wasserdicht.
im allerschlimmsten Fall kostet es dann nie den Führerschein
Träum weiter
Fahren ohne Versicherungsschutz ist eine Ordnungswidrigkeit, welche im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld mit Punkten und Fahrverbot wird.
Beim führen eines Fahrzeug unter Alkoholeinfluß ist es möglich auch dem Fahrzeughalter die Fahrerlaubnis zu entziehen.
Die juristischen Ausführungen hierzu, sowie hypothetische Fallbeispiele würden jedoch den Rahmen dieses Threads sprengen