Och du, wenn es richtig hart auf hart kommt, so bist du auch mit unterdrückter Nummer nicht wirklich anonym. Das alle denken man sei im WWW und mit anonymen Telefonaten anonym. Da kann ich nur den Kopf schütteln.
Nach Sex ohne kondom fragen Straftat?
Gestartet von Baldur1981 · 03.07.2013 · 35 Beiträge · 20.473 Aufrufe
Tja Baldur, wie Du Es auch drehst und wendest: Es Ist Aus Mit Dir !!!!!! ;-)
Und grüss mir Putin schön .....
Und grüss mir Putin schön .....
Genau so ist es. Solange es sich um beiderseits einvernehmlichen Verkehr handelt, ist es keine Straftat. Problematisch wird das nur in Bayern auf Grund der dortigen Hygieneverordnung. Aber auch diese kann man umgehen, in dem man die DL in ein Hotel möglichst außerhalb irgendwelcher Sperrbezirke einlädt oder wenn es hart auf hart kommt, das Date als "privat" deklariert. Ich nehme einfach mal an, dass selbst in Bayern noch privater Verkehr problemlos gummilos möglich sein sollteIst selbstredend keine Straftat.
Da gibt es allerdings nichts zu überlegen. Sobald du weißt, dass du Überträger von sexuell übertragbaren Krankheiten bist, ist ein von dir verlangter ungeschützter (gummiloser) Verkehr vorsätzliche, ggfs sogar schwere Körperverletzung (ggfs mit Todesfolge). Siehe bspw. dazu den Fall Nadja Benaissa von den No Angels.Wenn Du eine tödliche ansteckende über sexuelle Kontakte ohne Kondom übertragbare Krankheit hättest, könnte man darüber nachdenken, ob es bereits ein Versuch einer Körperverletzung ist.
@Baldur1981:Es ist zu spät. Deine Telefonnummer und der Inhalt Deiner SMS wurden bereits auf FickiLeaks veröffentlicht. Du solltest Asyl im Vatikanstaat beantragen. Da sind Kondome verboten.:rolleyes:
Hab heute eine gefragt, ob wir Sex ohne Kondom haben können. Sie behauptet jetzt, dass sie eine Anzeige bei der Polizei gemacht hätte. Ob ich das glauben soll, weiß ich nicht.
Das ist doch keine Straftat, wenn man nach einer Dienstleistung fragt. Ich komme aus Baden-Württemberg.
Wenn du nur gefragt hast und sie nicht genötigt hast u.s.w....., dann gibt es wohl in Baden Würtemberg keine geseztliche Grundlage für eine Anzeige.
Bei einer Anzeige muß sie auch die Tat beweisen - wie @Homer1512 schon schrieb steht erstmal Aussage gegen Aussage (im Zweifel dann für den Angeklagten)
Kennt sie dich persönlich, oder wie kann sie eine Anzeige gerade gegen dich aufgeben?
Sonst war sie wohl auf der Polizeistation : Ey ich will da so ´nen Typen Anzeigen, der wollte mit mir ohne Gummi ficken, finde ich total doof :-(
Geh einfach nicht mehr zu ihr und mach dir keinen Kopp.
Nachtrag: Hier wurden vom ADMI zwei gleiche Threads zusammengefasst. In einem war bisher noch nicht klar, das er per SMS kontakt aufnahm.
Zuletzt bearbeitet von straker am 04.07.2013, 22:13
Essen und Beischlaf sind die beiden größten Begierden des Mannes (Kunfuze)
@Baldur: Und EIN Thread reicht auch aus. Es müssen nicht zwei dafür aufgemacht werden, oder?
Neo
Neo
Hab heute eine gefragt, ob wir Sex ohne Kondom haben können.
Daraus eine Straftat konstruieren zu wollen ist ziemlich abwegig. Selbst wenn die Frage an sich bereits strafbar wäre, so könnte sie ja auch gerade aus dem Grund gestellt worden sein, um sich vor Nutten zu schützen , die ohne Kondom ficken.
Solche "Spezialisten" findet man zuhauf im BW7, die dann damit prahlen, wen sie alles nach "ohne" gefragt haben wollen -natürlich angeblich nur, damit sie wissen, zu welcher DL sie dann nicht mehr gehen wollen-.........., hahahahahahahahahaha
Ich habe niemanden genötigt, kenne die Dame auch nicht. Habe einfach ne SMS geschrieben mit dem Inhalt: "Ist Sex auch ohne Kondom möglich?"
Arg viel mehr habe ich auch nicht geschrieben.
Arg viel mehr habe ich auch nicht geschrieben.
natürlich angeblich nur, damit sie wissen, zu welcher DL sie dann nicht mehr gehen wollen-.........., hahahahahahahahahaha
von diesen geistig zurück gebliebenen Menschen tummeln sich hier ein großer Teil,natürlich nur um zu sehen wohin man nicht gehen sollte
Wer bremst verliert
Ich habe niemanden genötigt, kenne die Dame auch nicht. Habe einfach ne SMS geschrieben mit dem Inhalt: "Ist Sex auch ohne Kondom möglich?"
Arg viel mehr habe ich auch nicht geschrieben.
Was lernen wir daraus?
Es ist halt nicht das schlechteste auf die traditionelle Art eine Hure (sie war doch eine Hure oder?) persönlich zu fragen- ist halt unverbindlich und anonym.
Anfragen per SMS oder E-Mail, sogar per Telefon lassen sich nunmal zurückverfolgen.
Wenn das die einzigen Wege zur Kontaktherstellung sind, besser nicht mit der Türe ins Haus fallen und dann persönlich abklären.
Wenn der restliche Inhalt deiner SMS ("arg viel mehr habe ich auch nicht geschrieben") keinen Grund zur Anzeige verbirgt sehe ich aber nichts für was sie Anzeige erstatten kann.
Falls du uns nichts wichtiges verschwiegen hast würde ich mir den Tipp von @Direkteinspritzer mal überlegen !
Zitat: "schick der depperten Nutte doch noch mal eine sms ob es beim AO Date bleibt "
Fand seine Idee richtig geil- kann mir ihre Fresse richtig vorstellen wenn sie es liest und sie erkennen muß, dass du nicht eingeschüchtert bist.
Zuletzt bearbeitet von straker am 04.07.2013, 22:22
Essen und Beischlaf sind die beiden größten Begierden des Mannes (Kunfuze)
Falsch, es könnte eine Straftat sein.Hab heute eine gefragt, ob wir Sex ohne Kondom haben können. Sie behauptet jetzt, dass sie eine Anzeige bei der Polizei gemacht hätte. Ob ich das glauben soll, weiß ich nicht.
Das ist doch keine Straftat, wenn man nach einer Dienstleistung fragt. Ich komme aus Baden-Württemberg.
Die Polizei oder Staatsanwaltschaft wird Dich vorladen, einem Amtsarzt (meistens schmierige Typen, die mit der Nadel beim Blut nehmen nicht umgehen können) vorstellen, der Dir Blut nimmt und dieses untersuchen lässt, sowie dein Handy beschlagnahmen.
Sollte bei Deinem Bluttest herauskommen, dass Du irgendwelche Geschlechtskrankheiten hast, so wäre es zumindest eine versuchte Körperverletzung. Daraufhin wird dann in aller Regel Dein gesamtes Umfeld über Dich genauestens befragt, und sowohl Deine Wohnung als auch Dein Arbeitsplatz gründlichst durchsucht. Gibt es dann Hinweise, dass Du wusstest, diese Krankheit zu haben, dann bist Du wegen vorsätzlicher Körperverletzung dran (bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe).
Falls Du keine Krankheit hast, kann es immer noch sein, dass die Frau Deine Frage als Beleidigung, oder sogar als Nötigung, versucht strafrechtlich verfolgen zu lassen. Sie kann Dir zusätzlich nach BGB untersagen, solche anzüglichen Bemerkungen zu machen; sie kann zusätzlich aber auch nach dem Deliktrecht BGB privatrechtlich versuchen, Schadenersatz zu erlangen. Dazu bräuchte sie dann Deine Adresse und somit die Hilfe der Polizei. Inwiefern das erfolgreich sein wird, kann ich nicht beurteilen.
Es spielt auch keine Rolle, ob Du in Baden-Württemberg wohnst: Solltest Du eine Dame aus Bayern angeschrieben haben, wird der Prozess wahrscheinlich in Bayern stattfinden, und nach der dortigen Hygieneverordnung entsprechend ein Urteil gefällt werden.
Wegen des zu erwartenden Schriftverkehrs kann ich jetzt nur noch empfehlen, falls Du eine Frau hast, die Post selbst zu öffnen, oder einen guten Scheidungsanwalt zu finden.
Alternativ: Hast Du seit der SMS nicht mehr telefoniert, warst nicht mehr im Internet, und hast auch keinen GPS Ortung oder Ähnliches gemacht, so entferne sofort die Karte und aus Deinem Handy und zerstöre sie und wirf anschließend beides weg. Sperre Deine Nummer und melde Dein Handy als gestohlen. So kannst Du später immer sagen: „Das war jemand anderes!“
Zuletzt bearbeitet von schwaenzel76 am 04.07.2013, 22:52 – Grund: ungenauigkeit korrigiert :)
Geh bitte mal zu einem Spiegel und schau, ob Du einen Pfeil im Kopf hast. Wenn ja, geh zum Telefon und wähle die 112...
Ein Verstoß gegen die Hygieneverordnung ist eine Ordnungswidrigkeit
Die Infos über die geilsten Sexpartys gibt es bei jedem Versicherungsmakler
Ein Verstoß gegen die Hygieneverordnung ist eine Ordnungswidrigkeit
aber der Versuch ist kein Verstoß !!
Wer ficken will, muß freundlich sein; 
Wer AO ficken will noch ein bißchen mehr...
Wer AO ficken will noch ein bißchen mehr...
@schwaenzel76: Deine Konstruktion scheint mir ein bischen weit hergeholt. O.K. es ist dumm via Telefon, SMS oder Mail nach AO zu fragen, genauso wie es dumm ist ein personalisiertes Handy beim Nachrichtenaustausch mit Huren zu verwenden. Das wurde hier schon öfters angesprochen aber leider von zu wenigen Mitstechern beherzigt. Was Strafen angeht, kann die Hure soviele Anzeigen aufgeben wie sie möchte. Es kommt nur dann zu einer Verurteilung falls es einen passenden Paragraphen im Strafgesetzbuch gibt. In Deutschland gilt das Prinzip, "Keine Strafe ohne Gesetz". Die Hure kann nur den Fakt beweisen, das es eine AO Nachfrage ausgehend vom besagtem Handy gibt. Es gibt es kein Gesetz, das es verbietet jemanden nach GVO zu Fragen. Falls eine Hure sich durch so eine Nachfrage belästigt, genötigt oder beleidigt fühlt wird dies kein Polizist oder Justizbeamter ernst nehmen. Die Anzeige, falls sie denn gestellt würde, währe eine Nullnummer. Ich kann mir vorstellen das sie sich mit dieser Antwort einfach nur weitere AO Anfragen vom Halse halten möchte. Im Falle einer realen Gefahr ist natürlich der Vorschlag mit dem vernichten von Karte und Handy sowie dem aufgeben einer Verlustanzeige ein sehr eleganter Weg.
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