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Kondompflicht kommt

Gestartet von Morpheus · 04.02.2015 · 545 Beiträge · 271.293 Aufrufe

Beiträge
Das könnte dann, wenn das neue Prosti-Gesetz verabschiedet wird, bald bei Razzien ungefähr so aussehen:

Bild
Zuletzt bearbeitet von Edelfreier am 12.03.2015, 00:55
Aber.................
lieber wäre mir dann doch,
wenn die Polizei weibliches Personal für solche Einsätze abkommandieren würde
Zuletzt bearbeitet von Siegerhengst am 12.03.2015, 08:33
das könnte auch so ablaufen

polizei : du hast gefickt ohne gummi kriegst straffe.

Nutte : Nee er mein chauffeur oder guter freund oder sonnst wass er nicht zahlen führ ficken

wer kann beweisen das die scheine in der schublade von dir kommen, kein geld keine straffe, das gesetz sagt ja bei käuffliche liebe.
Zuletzt bearbeitet von eurnie am 12.03.2015, 09:52
Und das könnte führ die clubs auch gehen, du zalst eintrit führ begrennste zeit, ob du fickst oder nicht und kein geld mehr direct zum ficken, ist dann halt eine party wo es zum sex kommen kann aber nicht muss.
Das fällt unters Flatrate ficken und das wird ebenfalls verboten mit den neunen Gesetz.
Tja dann halt so zwei gretränte räume, eine disco wo du halt ne cola führ 50 spendierst und die frau auf zapfen bezahlt ist, und dann gehst du in das zweite gebäude wo du sie umsonst knallst.
AO dürften dann nur noch die 3."Wahl" anbieten....

Hier gehen doch sowieso viele jetzt schon nur zur 3. Wahl: fett, hässlich, billig aber Hautsache AO

Für die, die schon immer bereit waren, mehr auszugeben und die auch auf Optik Wert legen, war es schon immer schwerer AO zu bekommen. Da wird sich nicht viel ändern.
Das werden wir ab dem 1.1.16 wissen. Warum sollten wir da noch spekulieren?

Wer hätte sich vor 10 Jahren träumen lassen, das selbst Weinflaschen jenseits der 10€ einen Blech-Schraubverschluß haben?

Das man nach einem AO-Fick nun nicht nach Sibirien kommt, scheint klar. Und doch sollte klar sein, das es so wie bisher nicht mehr sein wird.
Ich könnte mir vorstellen, dass die Kontrolleure eine Art Generalvollmacht bzw. Durchsuchungsbeschluss für eine bestimmte AO-Einrichtung bekommen.

Die gibt es quasi schon für alle Wohnungen, die der Prostitution dienen:

§ 41 Betreten und Durchsuchung von Wohnungen

(3) Wohnungen können jedoch zur Abwehr dringender Gefahren jederzeit betreten werden, wenn

1. Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass
a) dort Personen Straftaten von erheblicher Bedeutung verabreden, vorbereiten oder verüben,
b) sich dort Personen treffen, die gegen aufenthaltsrechtliche Strafvorschriften verstoßen,
c) sich dort gesuchte Straftäter verbergen,

2. sie der Prostitution dienen.


Quelle: Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=205&bes_id=5173&aufgehoben=N&menu=1#det317666
(3) Wohnungen können jedoch zur Abwehr dringender Gefahren jederzeit betreten werden

So ein Blödsinn - sorry. Aber die Feststellung, ob eine Ordnungswidrigkeit vorliegt, ist sicher keine dringende Gefahr
Ich hab 7 Hobbies: Sex und Fußball
ja ...........
man muß halt nur kreativ sein
und das FETTGESCHRIEBENE lesen ;)
und das FETTGESCHRIEBENE lesen ;)

Wie denn, wo denn, was denn?
ich meinte die reaktion auf sentis beitrag - seine eigentliche Aussage steht unter: 2. sie der Prostitution dienen
@djaidam: man sollte sich von dem fett Gedrucktem aber nicht blenden lassen: Senti hat netterweise auch den Link/Quelle angegeben. Wenn man sich die Mühe macht, sich die Quelle mal anzusehen, dann erkennt man was gemeint ist und versteht auch meinen Kommentar dazu
Ansonsten sollte jeder mal bis 3 zählen, sich die Reihenfolge der Zahlen merken und dann überlegen ob 2. nicht ein Unterpunkt von (3) sein kann
Zuletzt bearbeitet von Debutant am 12.03.2015, 19:58 – Grund: Rechtschreibteufel bekämpft
Ich hab 7 Hobbies: Sex und Fußball
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