Wenn Fotos oder Filme veröffentlicht werden sollen, dann braucht das nicht nur eine Zustimmung zum Fotografieren und Filmen, sondern
auch eine Zustimmung zur Veröffentlichung. Das sind zwei völlig unterschiedliche Sachen. Die Zustimmung zum Fotografieren umfasst nicht automatisch eine Zustimmung zum Veröffentlichen.
Im vorliegenden Fall ist es gut möglich, dass eine Zustimmung zur Veröffentlichung vorliegt. Aus dem, was ich hier lesen kann, kann ich aber keine Klarheit gewinnen. Der vorliegende Fall lässt sich aus dem gesagten nicht beurteilen.
Das deutsche Recht ist sehr restriktiv. Man darf nicht einmal Leute auf der Straße fotografieren, geschweige denn veröffentlichen, wenn die Leute nicht nur unwesentliches Beiwerk sind.
Die Verletzung der Regeln führt im deutschen Recht vor allem über die
Verletzung des Persönlichkeitsrechts zu sehr signifikanten Schadensersatzforderungen. Dazu kommt noch, dass der Nachweis, sowohl über den Umstand, wer fotografiert und gefilmt worden ist als auch wer gefilmt oder veröffentlicht hat in in vielen Fällen sehr leicht gelingen wird und die Bringschuld für die Zustimmung bei demjenigen liegt, der veröffentlicht.
Ich denke nicht, dass eine schriftliche Zustimmung erforderlich sein wird, eine mündliche oder in vielen Fällen konkludente (aus dem Kontext der Handlung zu entnehmende) wird im Normalfall reichen, da jemand, der zugestimmt hat nicht die Energie aufbringen wird, das zu verfolgen. Einer Schriftform bedarf es nicht, wenn auch eine schriftliche Form für Sicherheit vor Gerichten sorgt und auch dafür, dass Mißverständnisse vermieden werden und sich alle dank des Papiers fehlerfrei erinnern können. (Die Beteiligten können mit Künstlernamen unterschreiben. Für wirklich zur kommerziellen Distribution vorgesehene Filme sollten es aber eher offizielle Namen sein und Ausweise kopiert werden.)
Es geht, wie so häufig, um einen fairen Umgang und in dem Fall noch wichtiger um
absolute Klarheit. Wer also filmt, um zu veröffentlichen, sollte das auch ganz klar so sagen, ggf. inkusive der Modalitäten, also einer Anynomisierung.
Hi Alle
Ich habe im Laufe der Jahre so einige Nutten fotografiert , und auch das eine oder andere Filmchen gedreht.
Einige dieser Machwerke habe ich auf einer Amateur-Plattform veröffentlicht.
Die Gesichter der Huren habe ich unkenntlich gemacht, soweit es sich um reine Huren handelt. Nur bei denen
die eh in regulären Pornos mitgespielt haben, habe ich auf darauf verzichtet.
Alle "Modelle" haben sich mit Film/Foto einverstanden erklärt, keine der Aufnahmen wurde heimlich gemacht.
Ein entsprechendes Aufgeld für den besonderen Service haben die Frauen erhalten.
Wie ist eigentlich die rechtliche Seite , dürfen solche Fotos/Videos von mir ins Netz gestellt werden ?.
Soweit ich informiert bin liegen die Rechte doch bei mir.......oder ?
