@straker Danke für die wichtige Klarstellung. Damit alle wissen, worüber wir wirklich reden. 50.000 find ich nämlich sehr happig.
@beatricchen An Erpressung hab ich auch schon gedacht. Ficke ja auch gern bei mir zu Hause. Wenn eine so richtig viel kriminelle Energie hat ?
Oder was passiert, wenn jemand im Auto oder im Gebüsch fickt ( Thema Straßenstrich) und das Ordnungsamt kommt um die Ecke. Dann wird der Threat" Was war euer teuerster Fick" wiederbelebt.
Wenn ich hier über einen AO-Fick berichte, ist das schon ein Anpreisen i. S. d. Prostitutionsschutzgesetzes oder ist nur das gewerbliche Anpreisen gemeint.
Was geschieht, wenn dich die Frau 2 Wochen später anzeigt und das Sperma ist weg. Wird so in Vergewaltigungsprozessen gemacht. Siehe Kachelmann. Da keine Beweisaufnahme mehr möglich ist, untersucht ein Psychologe die Glaubwürdigkeit der Frau. Ha, Ha. Reicht als Beweis. Der Grundsatz In dubio pro reo steht doch nur noch auf dem Papier. Soviel zum Rechtsstaat.
1. Juli 2017 tritt das neue Prostituiertenschutzgesetz in Kraft
Gestartet von KaptBalu · 24.04.2017 · 1.626 Beiträge · 731.700 Aufrufe
Das letzte Mal zu Ionewolf. Ein lautes herumbrüllen und wildes umsichschlagen unterstreicht nur Deine Unfähigkeit Dich mit Dingen auseinander zu setzen die über Deinen etwas allzu schmalen Horizont hinaus gehen. Da Du fortlaufend Beleidigend wirst, werde ich es jetzt gleich auch mal. Das vertrauliche Communitys nur über persönliche Vertrauensstellungen realisiert werden können schrieb ich. Wenn Du nicht lesen kannst oder ein Gedächtnis wie ein hundertjähriger Tattergreis hast kann ich daran nichts ändern. Deine WhatsApp Empfehlung ist ja wohl ein übler Scherz oder das Allerdümmste was man zum Thema beitragen kann. Die Client Verschlüsselung beschrieb ich ebenfalls aber hast Du nicht ganz verstanden oder wieder vergessen.
Mich in die Nähe von Reichsbürgern zu rücken wäre eine Strafanzeigen wert. Jedoch ist mir klar, das Du wahrscheinlich in Deinem geistigen Delirium nichts dafür kannst. Es ist wissenschaftlich Nachweisbar, das kein Staatengebilde den geschilderten Rechtsnormen entspricht. Somit mag unser Staat mehr Rechtsstaat sein als die DDR. Aber auch die DDR war kein reiner Unrechtsstaat. Und wenn man einen Kritiker, wie mich, der gerade Verfassungsrechte bedroht sieht, als Reichsbürger zu diskreditieren ist das eine bodenlose Frechheit oder Du bist derart bescheuert das jede weitere Auseinandersetzung zwecklos ist. Zuletzt zum neuen Gesetz. Ich selber unterstütze finanziell und auch durch Werbung die Verfassungsbeschwerde und hoffe auf eine qualifizierte Senatsentscheidung. Mehr als herumlallen, mich anzugreifen und hahnebüchenden Blödsinn zu verbreiten hast Du nicht geschafft. Quit pro Quo. Du hast mich beleidigt und ich Dich. Das ist vermutlich Dein Niveau mit dem Du am Besten klar kommst. Meins ist es nicht und deshalb unterhalten wir uns nicht mehr.
Das war dann doch zuviel, erst recht in einem öffentlichen Bereich, wo er mehrmals darauf hingewiesen wurde. Jetzt ist erstmal Pause. Vielleicht bleibt ja Zeit ein Darknet aufzubauen.
Man kann gerne diskutieren, gerne auch heftiger und/oder auf Kante genäht. Hier handelt es sich aber um ein Posting überfüllt mit Beleidigungen und dies, wie sogar angemerkt, unter Vorsatz. Das lächerlichste jedoch ist, der Bundesrepublik Deutschland die Rechtsstaatlichkeit und die Verfassung in Frage zu stellen, im gleichen Atemzug jedoch mehrmals mit einer Anzeige drohen, sprich genau diese Rechtsstaatlichkeit, Verfassung und das GG in Anspruch nehmen zu wollen. Ganz nebenbei erwähnt völlig haltlos, was er wüsste, wenn er nur einen Funken Ahnung von Jura hätte. Zudem ist es eine Beleidigung für jeden User, welcher im Rahmen seiner Berufsausübung auf diese Verfassung und dieses GG einen Eid geschworen hat und davon haben wir hier einige.
Auch scheint das Verständnis von "Ironie" sich in Grenzen zu halten.
Lange Rede, kurzer Sinn, dass oben zitierte Posting war aufgrund der Anzahl der Beleidigungen, welche vorsätzlich mit Ankündigung gemacht wurden, dann entschieden zu viel.
Zuletzt bearbeitet von lonewolf am 13.05.2017, 16:31
Hierzu bleibt anzumerken dass man dies gerne tun kann, es jedoch keinen Einfluss auf unseren Schwerpunkt AO haben wird. Gegen das AO und Gangbangverbot ist keine Beschwerde in Karlsruhe anhängig und wird wohl auch nicht eingereicht.Zuletzt zum neuen Gesetz. Ich selber unterstütze finanziell und auch durch Werbung die Verfassungsbeschwerde und hoffe auf eine qualifizierte Senatsentscheidung.
Zuletzt bearbeitet von lonewolf am 13.05.2017, 00:08
Schade das hier zu viel spekuliert wird und unnötig Panik verbreitet wird. Fragt doch mal genau nach dem Sinn des neuen Gesetzes.
Die DL sollen vor Ausbeutung geschützt werden. Durch die Kunden und durch die Betreiber.
Sanktioniert wird in erster Linie das bewerben von AO durch die DL oder die Betreiber.
Den DL wird es erleichtert Forderungen nach billigen AO Nummern abzuwehren.
Bussgelder werden nur verhängt um Gewinne aus den Verstössen gegen das Gesetz zu verhindern.
Und hier für die intelligenten Leser mal die konkreten infos.
Kondompflicht
Bußgeldvorschriften
Die DL sollen vor Ausbeutung geschützt werden. Durch die Kunden und durch die Betreiber.
Sanktioniert wird in erster Linie das bewerben von AO durch die DL oder die Betreiber.
Den DL wird es erleichtert Forderungen nach billigen AO Nummern abzuwehren.
Bussgelder werden nur verhängt um Gewinne aus den Verstössen gegen das Gesetz zu verhindern.
Und hier für die intelligenten Leser mal die konkreten infos.
Kondompflicht
Bußgeldvorschriften
Noch mal in aller Deutlichkeit.
Der Kunde hat nur etwas zu befürchten, wenn er wirklich beim Akt erwischt wird. Wenn die Kontrolle ins (abgeschlossene) Zimmer in einem Laufhaus oder in die (abgeschlossene) Wohnung einer DL kommt, MUSS der Schwanz des Kunden in Muschi, Arsch oder Mund sein ohne Gummi, sonst kann kein Bußgeld fällig werden. Denn natürlich können beide dann sagen, wir haben eben erst angefangen, wollten Gummi gerade drum machen, oder Kunde hat nur Massage gebucht oder Handjob. FERTISCH. Und wie gesagt, nur das Ordnungsamt ist zuständig. Die machen bestimmt keine kriminalspezifischen DNA Proben
Der Kunde hat nur etwas zu befürchten, wenn er wirklich beim Akt erwischt wird. Wenn die Kontrolle ins (abgeschlossene) Zimmer in einem Laufhaus oder in die (abgeschlossene) Wohnung einer DL kommt, MUSS der Schwanz des Kunden in Muschi, Arsch oder Mund sein ohne Gummi, sonst kann kein Bußgeld fällig werden. Denn natürlich können beide dann sagen, wir haben eben erst angefangen, wollten Gummi gerade drum machen, oder Kunde hat nur Massage gebucht oder Handjob. FERTISCH. Und wie gesagt, nur das Ordnungsamt ist zuständig. Die machen bestimmt keine kriminalspezifischen DNA Proben
Schade das hier zu viel spekuliert wird und unnötig Panik verbreitet wird. Fragt doch mal genau nach dem Sinn des neuen Gesetzes.
Die DL sollen vor Ausbeutung geschützt werden. Durch die Kunden und durch die Betreiber.
Steffen, bist Du das?
Ansonsten hat der Doc den Eindruck, dass hier vorgegebener Grund und dahinter steckender Sinn miteinander verwechselt bzw. gleichgesetzt werden (sollen). Denn auf der Homepage, die allesklar verlinkt hat bzw. genaugenommen auf den Seiten der Homepage, dier er nun gerade nicht verlinkt hat, kann man auch etwas über die Anmeldepflicht lesen. Dort steht u.a. ...
www.prostituiertenschutzgesetz.info/anmeldepflicht-fuer-prostituierte/ schrieb:
Das neue Prostituiertenschutzgesetz legt Sexarbeitern eine Reihe von Pflichten auf. Diese sind neu und müssen ab dem 01.07.2017 befolgt werden.
Hierzu gehört die Pflicht zur Anmeldung vor Aufnahme der Tätigkeit. Die hierfür zuständige Behörde wird durch das Gesetz nicht geregelt. Hierfür werden die Städte und Gemeinden noch Regelungen treffen (darüber werden wir hier auf unserer Seite zeitnah informieren). Die Anmeldung hat auf jeden Fall dort zu erfolgen, wo die Tätigkeit vorwiegend ausgeübt werden soll. Das bedeutet, Ihr müsst JEDEN ORT, wo ihr arbeitet oder plant zu arbeiten, bei der Behörde melden.
Die Anmeldung muss persönlich erfolgen. Deutsche und EU-Staaten-Angehörige benötigen hierfür nur ihren Personalausweis oder Reisepass. Bei allen anderen ausländischen Prostituierten ist außerdem der Nachweis der Berechtigung zur Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit erforderlich, sofern sie nicht freizügigkeitsberechtigt sind.
Bei der Anmeldung ist ein Informations- und Beratungsgespräch zu führen. In diesem Gespräch soll die Prostituierte über ihre Rechte und Pflichten aufgeklärt werden.
Die Prostituierte erhält über die Anmeldung eine Bescheinigung. Diese muss sie immer mit sich führen und einem Vermieter, Betreiber oder Escort-Agentur vorlegen.
Die Anmeldebescheinigung gilt für zwei Jahre und für Personen unter 21 Jahren für ein Jahr. Sie muss also ständig erneuert werden.
Neben der Anmeldebescheinigung besteht auch die Möglichkeit, sich eine Alias-Bescheinigung ausstellen zu lassen. In dieser Bescheinigung wird nicht der richtige Vor- und Nachname sondern ein Alias (Arbeitsname/Pseudonym) aufgeführt.
Darüber hinaus ist die Anmeldung mit der Teilnahme an einer gesundheitlichen Beratung verbunden. Hierüber erhält die Prostituierte eine Bescheinigung. Diese hat sie bei der Anmeldung zur Aufnahme der Tätigkeit (s.o.) vorzulegen.
Nach Anmeldung der Tätigkeit muss diese gesundheitliche Beratung alle 12 Monate wiederholt werden. Prostituierte unter 21 Jahren müssen diese Beratung sogar mindestens alle 6 Monate wiederholen.
Ein Verstoß gegen diese Pflichten kann erhebliche Folgen haben. Es können Geldbußen bis zu tausend Euro festgesetzt werden. Im schlimmsten Fall kann die weitere Ausübung der Tätigkeit als Prostituierte verboten werden.
Neu ist jetzt auch die gesetzliche Pflicht zur Verwendung von Kondomen. Bislang existieren nur einzelne Regelungen in Verordnungen.
Bereits jetzt tätige Prostituierte müssen sich bis spätestens 31.12.2017 anmelden. Wer mit der Tätigkeit beginnt, muss sich sofort ab dem 01.07.2017 anmelden und gesundheitlich beraten lassen.
Wichtig zu wissen ist auch, dass die Behörde, welche die Anmeldebescheinigung ausstellt, das zuständige Finanzamt unverzüglich vom Inhalt der Anmeldung unterrichten wird.
Na, klingelt's? Nein? Sei's drum.
P.S. Aber das Impressum der Seite, auf die allesklar hier so schön verlinkt, hätte er uns im Rahmen sauberer Quellenarbeit aber nicht vorenthalten müssen.
[url schrieb:www.prostituiertenschutzgesetz.info][/url]
Angaben gemäß § 5 TMG:
Diese Webpräsenz dient als Infoplattform
und wird zur Verfügung gestellt von:
Voice4Sexworkers
c/o GSSG – Gemeinnützige Stiftung Sexualität und Gesundheit GmbH
Fraences Funk
Odenwaldstraße 72
D – 51105 Köln
Deutschland
E-Mail: info [at] stiftung-gssg.org
Telefon: +49 (0)221 – 340 80 40
Kontakt:
Postalisch oder
E-Mail: info@prostschg.info
Interessant ist auch, dass er auch noch auf andere Seiten dort, wie z.B. zur Überwachung des Prostitutionsgewerbes, komischerweise auch gerade NICHT verlinkt. Nun denn ...
Aber so richtig interessant wird es, wenn man mal schaut, wer hinter der Seite so steckt - dazu hätte man aber das Impressum gebraucht - und dann feststellt, dass diese Seite, die uns allesklar als "PRO-Prostitutionsgesetz" verkaufen will, von Organisationen getragen wird, die die Verfassungsklage unterstützen.
Honi soit qui mal y pense ...
Zuletzt bearbeitet von doctordick am 13.05.2017, 14:04
Sämtliche Aussagen der Kunstfigur "Doctordick" spiegeln nicht notwendigerweise Ansichten und Meinungen des Verfassers wider und sind als Gesamtkunstwerk zu betrachten. Handlungen und Personen in den "Berichten" der Kunstfigur "Doctordick" sind frei erfunden; jegliche Ähnlichkeit mit lebenden oder verstorbenen Personen wäre rein zufällig und in keiner Weise beabsichtigt; Personen, die meinen, in diesen sogenannten "Berichten" vorzukommen, sind nicht gemeint.
Und wo ist jetzt dein Problem? Sind die User hier so dämlich das sie sich nicht selber auf den Seiten umschauen können? Stell doch bessere Quellen zur Verfügung.
Und wo ist jetzt dein Problem? Sind die User hier so dämlich das sie sich nicht selber auf den Seiten umschauen können? ...
Nicht alle, lieber allesklar, nicht alle.
Sind die User hier so dämlich das sie sich nicht selber auf den Seiten umschauen können?
Vielleicht war das ja die zugrundeliegende Hoffnung, aber das dürfte wohl nicht der Fall sein ... sonst wäre ihm ja wohl auch der Doc auf den Leim gegangen.
Stell doch bessere Quellen zur Verfügung.
Die Quelle, die verlinkte Homepage, ist nicht das Problem - ganz im Gegenteil.
Und wo ist jetzt dein Problem?
Das Problem ist, dass eine Behauptung in den Raum gestellt wird ...
Schade das hier zu viel spekuliert wird und unnötig Panik verbreitet wird. Fragt doch mal genau nach dem Sinn des neuen Gesetzes.
Die DL sollen vor Ausbeutung geschützt werden. Durch die Kunden und durch die Betreiber.
Sanktioniert wird in erster Linie das bewerben von AO durch die DL oder die Betreiber.
Den DL wird es erleichtert Forderungen nach billigen AO Nummern abzuwehren.
Bussgelder werden nur verhängt um Gewinne aus den Verstössen gegen das Gesetz zu verhindern.
Und das für diese Behauptung - zumindest scheinbar - als Beleg eine Seite verlinkt wird ...
... die NICHT NUR die in den Raum gestellte PRO-"Prostitutionsschutzgesetz"-Position NICHT stützt, SONDERN sogar noch - beziehungsweie die hinter der Seite stehenden Gruppen und Initiativen - die Verfassungsklage GEGEN Teile dieser Gesetzes unterstütz(en). DARÜBER HINAUS liefert die Seite auch noch interessante Fakten, z.B. zur schon erwähnten Anmeldepflicht, die dann aber - warum auch immer - hier unterschlagen werden. Passen vermutlich nicht ins Bild, das uns hier vom Gesetz und seinen edlen Zielen gezeichnet werden soll.
Langer Rede kurzer Sinn: Es wird etwas behauptet und der Versuch unternommen, diese Behauptung mit einem bzw. mehreren - AUSGEWÄHLTEN - Links auf eine Seite, die genau die Gegenposition vertritt, zu untermauern, was nicht funktioniert, weil es nicht funktionieren kann oder kurz gesagt: Versuch gescheitert.
Journalisten, die so arbeiten, werden für gewöhnlich ausgelacht oder gefeuert, Studenten, die solche Arbeiten verfassen, bekommen die selbigen welchen von ihren Dozenten um die Ohren gehauen und hier? Das möge jedes geneigte Forumsmitglied für sich selbst entscheiden.
Der Doc für seinen Teil lässt sich jedenfalls nicht so plump "veralbern", was man auch direkter ausdrücken könnte.
P.S. Auch unser Haus- und Hoffeminist Wolfgang sollte ruhig mal einen Blick auf die verlinkte Homepage werfen, da sie a) auch ihn interessieren dürfte und b) wohl auch er erkennen dürfte, dass das, was auf der Homepage steht und das, was allesklar hier in den Raum stellt, nur sehr bedingt etwas miteinander zu tun haben dürfte, wenn das bei aus dem Zusammenhang gerissenen Zitaten denn überhaupt der Fall ist. Ob er allesklar dann immer noch "lieb" hat, muss er wissen.
Zuletzt bearbeitet von doctordick am 13.05.2017, 20:17
Sämtliche Aussagen der Kunstfigur "Doctordick" spiegeln nicht notwendigerweise Ansichten und Meinungen des Verfassers wider und sind als Gesamtkunstwerk zu betrachten. Handlungen und Personen in den "Berichten" der Kunstfigur "Doctordick" sind frei erfunden; jegliche Ähnlichkeit mit lebenden oder verstorbenen Personen wäre rein zufällig und in keiner Weise beabsichtigt; Personen, die meinen, in diesen sogenannten "Berichten" vorzukommen, sind nicht gemeint.
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Langer Rede kurzer Sinn: Es wird etwas behauptet und der Versuch unternommen, diese Behauptung mit einem bzw. mehreren - AUSGEWÄHLTEN - Links auf eine Seite, die genau die Gegenposition vertritt, zu untermauern, was nicht funktioniert, weil es nicht funktionieren kann oder kurz gesagt: Versuch gescheitert.
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Ich weiß wirklich nicht, was für Medikamente du zur Zeit nimmst, aber ich kann dir raten mit deinem Arzt zu sprechen, ob es wirklich die richtigen sind, das liest sich in meinem Augen alles andere als gut, ohne daß ich jetzt eine Diagnose erstellen könnte.
@ dd
Ich weiß nicht was du gegen die Anmeldepflicht hast? Schließlich muss sich jeder Gewerbetreibende anmelden. Und bei jeder Gewerbeanmeldung geht eine Info ans Finanzamt.
Und was die Gesundheitsberatung betrifft, die findet heute schon teilweise aufsuchend statt. Die Damen bringen sogar Präsente zu Weihnachten und Ostern.
Ich weiß nicht was du gegen die Anmeldepflicht hast? Schließlich muss sich jeder Gewerbetreibende anmelden. Und bei jeder Gewerbeanmeldung geht eine Info ans Finanzamt.
Und was die Gesundheitsberatung betrifft, die findet heute schon teilweise aufsuchend statt. Die Damen bringen sogar Präsente zu Weihnachten und Ostern.
Da allesklar offenbar nicht gewillt oder nicht fähig ist, auf Fragen zu antworten bzw. zu unsauberer Arbeitsweise seinerseits Stellung zu nehmen, sondern lieber mit Gegenfragen reagiert, ist für den Doc die Diskussion - zumindest mit ihm - an dieser Stelle beendet.
Sämtliche Aussagen der Kunstfigur "Doctordick" spiegeln nicht notwendigerweise Ansichten und Meinungen des Verfassers wider und sind als Gesamtkunstwerk zu betrachten. Handlungen und Personen in den "Berichten" der Kunstfigur "Doctordick" sind frei erfunden; jegliche Ähnlichkeit mit lebenden oder verstorbenen Personen wäre rein zufällig und in keiner Weise beabsichtigt; Personen, die meinen, in diesen sogenannten "Berichten" vorzukommen, sind nicht gemeint.
Da allesklar offenbar nicht gewillt oder nicht fähig ist, auf Fragen zu antworten bzw. zu unsauberer Arbeitsweise seinerseits Stellung zu nehmen, sondern lieber mit Gegenfragen reagiert, ist für den Doc die Diskussion - zumindest mit ihm - an dieser Stelle beendet.
Du hast nur eine Frage gestellt:
doctordick schrieb:Steffen, bist Du das?
ansonsten schreibst du nur zusammenhanglosen Unsinn.
ist ja funny, was man da so lesen kann:
"Der Begriff des Kondoms impliziert die Anwendung am Körper des Mannes..."
vielleicht findet man ja eine nette Stelle am 'Körper des Mannes', wo man die implizite Anwendung des Kondoms durchführt... und nein, bitte nicht über den Kopf ziehen, das ist extrem gesundheitsschädlich, schon wegen des Talkums. Aber dicke Finger würden's doch auch tun:cool:
Zuletzt bearbeitet von beatricchen am 14.05.2017, 20:40
Beatricchen? So heißt mein Hund, doch nicht ich, Mann!
Fakt ist (zumindest laut Aussage einer mir gut bekannten DL) daß etliche Wohnungspuffs (auch nicht-AO Schuppen) zum 1.7. schliessen werden. Und was machen diese Damen dann? Inserieren vielleicht einzeln und gut getarnt in den Partnerbörsen!!
Wir studieren dann nicht mehr "Ladies.de" sondern Parship. Also alles geht weiter wie gehabt, nur dass eine Lieblingsbeschäftigung der Menschen mal wieder kriminalisiert wird. Und das nur, damit unser Staat besser kontrollieren (und abkassieren) kann
Wir studieren dann nicht mehr "Ladies.de" sondern Parship. Also alles geht weiter wie gehabt, nur dass eine Lieblingsbeschäftigung der Menschen mal wieder kriminalisiert wird. Und das nur, damit unser Staat besser kontrollieren (und abkassieren) kann
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