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1. Juli 2017 tritt das neue Prostituiertenschutzgesetz in Kraft

Gestartet von KaptBalu · 24.04.2017 · 1.626 Beiträge · 733.037 Aufrufe

Beiträge
...Als ich bemerkte, das Hurenficken zunächst eine vom Grundgesetz geschütztes Verhalten ist, bin ich hier als Spinner und besoffener Troll hingestellt worden. ...

Nein, nicht deshalb, sondern weil deine Beiträge zum späten Abend hin immer schlechter wurden, du konntest teilweise der Diskussion gar nicht mehr folgen und daraus konnte man nur schließen, daß du erhebliche Mengen Alkohol zu dir nimmst. Du kannst gerne trinken, es ist deine Entscheidung, aber du verdrehst hier wieder mal die Tatsachen. Ich glaube wir sind uns hier alle einig, daß Hurenficken nicht verboten werden darf.
Wo steht das im Grundgesetz,das ich eine Nutte AO ficken darf?
Ein Strassenstrich vor der eigenen Haustür,bei der die eigene Tochter beteiligt ist...
Ändert sich rucki zucki mit dem "Gesetz"
" Ich halte jetzt ungeschützten Gechlechtsverkehr gegen Bezahlung ausüben zu dürfen nicht für ein Grundrecht im Sinne der Verfassung." ( Wolfgang post 388).
Na, wenn die Kondompflicht keinen Eingriff in Grundrechte darstellt, weshalb wird denn die Verfassungsbeschwerde u.a. auf eben diese Grundrechtsverletzung gestützt ??

Es ist nicht ehrenrührig, wenn man sich täuscht, wolfgang. Man kann nicht alles wissen. Wenn man aber trotz Nichtwissens Unsinn vehement mit Beleidigungen flankiert vertritt, nur um keinen Fehler eingestehen zu müssen, ist das doch lächerlich.
Wolfgang, sei einmal im Leben kein Feminist, sondern ein richtiger Mann: Entschuldige dich bei mir und neige dein errötetes Haupt in Demut vor mir und die Sache ist aus der Welt.

Ich habe auch nichts gegen Intellektuelle gesagt. Nur etwas gegen Pseudointellektuelle. Intellektuell stammt von intellegere ( das ist Latein, Wolfgang) und bedeutet " einsehen, verstehen". Weshalb du dich bei diesem Begriff angesprochen fühlst, ist mir daher ohnehin schleierhaft gewesen.

@Sachsenheinz
Art. 2 I GG, wie ich ausführlichst ( bringt nichts alles zu wiederholen) dem Wolfgang erläutert habe. Die Vereinbarkeit mit den Grundrechten des einschränkenden Gesetzes wird jetzt ja gerade vom BverfG überprüft werden.
Zuletzt bearbeitet von augustus380 am 18.06.2017, 15:54
" Ich halte jetzt ungeschützten Gechlechtsverkehr gegen Bezahlung ausüben zu dürfen nicht für ein Grundrecht im Sinne der Verfassung." ( Wolfgang post 388).
Na, wenn die Kondompflicht keinen Eingriff in Grundrechte darstellt, weshalb wird denn die Verfassungsbeschwerde u.a. auf eben diese Grundrechtsverletzung gestützt ??

Es ist nicht ehrenrührig, wenn man sich täuscht, wolfgang. Man kann nicht alles wissen. Wenn man aber trotz Nichtwissens Unsinn vehement mit Beleidigungen flankiert vertritt, nur um keinen Fehler eingestehen zu müssen, ist das doch lächerlich.
Wolfgang, sei einmal im Leben kein Feminist, sondern ein richtiger Mann: Entschuldige dich bei mir und neige dein errötetes Haupt in Demut vor mir und die Sache ist aus der Welt.

Du bringst schon wieder einiges durcheinander. Du schriebst eben: "Als ich bemerkte, das Hurenficken zunächst eine vom Grundgesetz geschütztes Verhalten ist, bin ich hier als Spinner und besoffener Troll hingestellt worden."
Darauf antwortete ich: "Ich glaube wir sind uns hier alle einig, daß Hurenficken nicht verboten werden darf."

Ungeschützter Geschlechtsverkehr ist etwas, was zwei mündige, erwachsene Menschen einvernehmlich auch gegen Entgelt gerne machen dürfen, das kann ihnen niemand verbieten. Unsere Verfassung wird dir keine weitergehenden Rechte einräumen können. Das habe ich geschrieben und dazu stehe ich.

Ich bin ein richtiger Mann und Feminist, das ist kein Widerspruch und ich habe mich für die leider ausufernden Beleidigungen dir gegenüber entschuldigt, mehr kann ich nicht tun. In Demut zu erröten, dazu gibt es keinen Grund.
Zuletzt bearbeitet von Wolfgang am 18.06.2017, 15:49
Ob man das verbieten kann, ist doch gerade Tatfrage, Wolfgang, und wird jetzt überprüft. Darauf hat allesklar doch richtigerweise im letzten post mit seiner Skepsis gerade hingewiesen. Wenigstens einer der hier nicht alles verwechselt.
Ob man das verbieten kann, ist doch gerade Tatfrage, Wolfgang, und wird jetzt überprüft. Darauf hat allesklar doch richtigerweise im letzten post mit seiner Skepsis gerade hingewiesen. Wenigstens einer der hier nicht alles verwechselt.

Ziel der Kondompflicht und des dazugehörigen Werbeverbotes ist folgendes:

Die mit der Kondompflicht verfolgte Präventionswirkung lässt sich nur erzielen, wenn sich bei weiblichen und männlichen Prostituierten eine möglichst durchgängige Verwendung von Kondomen etabliert. Allerdings ist es derzeit für viele Prostituierte auch in den Bundesländern, in denen bereits eine Kondompflicht besteht, schwierig, gegenüber ihren Kunden auf einer Kondomverwendung zu bestehen, insbesondere wenn die Kunden durch die Verbreitung offener oder verklausulierter Werbung den Eindruck gewinnen, dass ungeschützter Geschlechtsverkehr ein „ganz normales“ und leicht aufzufindendes Angebot sei.
Zur Sicherung der Kondompflicht wird daher als selbständige Vorschrift ein explizites Werbeverbot eingeführt. Das Verbot erstreckt sich neben der expliziten Werbung für vaginalen, oralen und analen Geschlechtsverkehr „ohne Kondom“ auch auf szenetypische Abkürzungen wie beispielsweise „AO“, „FO“ oder sprachliche Umschreibungen wie z. B. „naturgeil“, „tabulos“.
Die Vorschrift schränkt auf Seiten der Prostituierten die Möglichkeit ein, im Wettbewerb Vorteile aus der Bereitschaft zu riskantem – und nach Absatz 1 verbotenem – Sexualverhalten zu ziehen. Sie reduziert den von der Nachfrageseite ausgehenden Druck zum Verzicht auf Kondome und dient damit zugleich der Stärkung von Prostituierten, die zum eigenen Schutz an der Kondomverwendung festhalten wollen.
https://www.prostituiertenschutzgesetz.info/kondompflicht-werbeverbot/

Wir haben das doch schon so oft diskutiert, sonst müßte man Scheinfreier einsetzen.
Den Widerspruch zu meinem Zitat sehe ich jetzt nicht !
Du willst mich wohl wieder zwingen unhöflich zu werden, indem du meine Nerven strapazierst ?

Meinte natürlich, ob man es gesetzlich verbieten kann. Vermische bitte nicht das Verbot mit der Durchsetzung des Verbotes ! Mit der Überprüfung ist natürlich die Prüfung durch das BVerfG gemeint. Im Vermischen bist du ja gut.
Zuletzt bearbeitet von augustus380 am 18.06.2017, 16:32
Den Widerspruch zu meinem Zitat sehe ich jetzt nicht !
Du willst mich wohl wieder zwingen unhöflich zu werden ?

Ich hatte ganz am Anfang unserer "Diskussion" schon mal geschrieben, daß wir übereinstimmen, daß wir nicht übereinstimmen. Man kann auch unterschiedlicher Meinung sein, sowas kommt vor. Deshalb muß man den anderen nicht beleidigen, aber wenn es dir danach besser geht, nur zu, mir macht es nichts aus.

Da ist ein Widerspruch, den du nicht erkennen kannst, vielleicht hast du den Text nicht aufmerksam genug gelesen oder manchmal fällt der Groschen nur pfennigweise oder auch gar nicht, ich weiß es wirklich nicht. Es ist auch kein Problem, wir müssen nicht einer Meinung sein.

Nachtrag: Ich vermische nichts.
Zuletzt bearbeitet von Wolfgang am 18.06.2017, 16:32
Das ist keine Frage von Meinungen, sondern von formaler Logik und Sprachkompetenz. Mehr möchte ich mit Rücksicht auf deine Befindlichkeiten nicht dazu sagen.

Dann nenne doch den Widerspruch ! Damit auch ich diesen verstehe.
Das ist keine Frage von Meinungen, sondern von formaler Logik und Sprachkompetenz. Mehr möchte ich mit Rücksicht auf deine Befindlichkeiten nicht dazu sagen.

Dann nenne doch den Widerspruch ! Damit auch ich diesen verstehe.

Mit deiner Sprachkompetenz kann es nicht weit her sein, sonst würdest du nicht fragen. Wir schreiben seitenweise aneinander vorbei und Spaß macht das schon lange nicht mehr.
Schade, das du mich nicht von deinem Wissen profitieren lässt.
Könnt ihr nicht endlich mal aufhören??? Wir sind Männer! Kein Haufen zickigiger Waschweiber!!! Reisst euch mal endlich zusammen! Niemand weiß, was aus dem Gesetz wird, wie es durchgesetzt wird, ob die Klage Erfolg hat. Bis wir es wissen, können wir uns die Augen auskratzen oder wie Männer zusammenhalten! Was darfs sein?
So jetzt hab ich fast 2 Stunden gebraucht um hier den kompletten Thread durchzulesen. Mich wundert, dass Ihr so selten auf die komplett illegalen Möglichkeiten eingeht. Es gibt Länder in denen Prostitution komplett verboten ist (z.B. Vereinigte Arabische Emirate/Dubai) wo Kneipen und Discotheken voll sind mit AO willigen Mädels.

Angenommen man könnte sie auch in Deutschland auf diesem Weg kennenlernen. Man spricht sie an trinkt mit ihnen etwas und nacher nehmen sie einen mit nach Hause. Nebenbei erzählen sie mir, dass sie gerade Ihre Stromrechnung nicht bezahlen können und sich über eine kleine Spende freuen würden. In dem Fall weiss ich doch gar nicht, dass es sich um eine Nutte handelt und kann folglich ohne Kondom ficken. Vielleicht erleben ja z.B. die Kneipen am Eigelstein in Köln eine Renaissance. Ich würde das durchaus reizvoll finden.
Es wird viel gehen. Wie ich ja weiter vorne schon einmal geschrieben habe. Mit der Prohibition in den 20er Jahren in den USA sollte es dem Alkohol an den Kragen gehen. Und? Was passierte? Und genauso wird's jetzt auch laufen. Was verboten ist, bekommt außerdem einen besonderen Reiz. Das spornt zu mehr Kreativität an.

Alles in allem sehe ich das Ganze gelassen. Nur halt so unnötig wie ein Kropf. Hier wird opportunistisch eine Gruppe bedient, die halt ins aktuelle Gutmenschen- und Weltverbesserer-Bild passt. Nicht mehr und nicht weniger. Und die betroffenen Teile der Bevölkerung werden sich arrangieren.
Bagheera
the black panther on tour
<edit 2024> The grey panther - now more of an observer... :cool:
Könnt ihr nicht endlich mal aufhören???
.......Haufen zickigiger Waschweiber!!! Reisst euch mal endlich zusammen!
ja es ist zum Kotzen
viel zu viel
Waschweiber, Besserwisser, Hellseher
und ewig gestrige Hassprediger
die sich hier ihres Frusts entledigen wollen
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