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1. Juli 2017 tritt das neue Prostituiertenschutzgesetz in Kraft

Gestartet von KaptBalu · 24.04.2017 · 1.626 Beiträge · 728.318 Aufrufe

Beiträge
§18 Abs2-Nr7:

Also wird man doch meist eine Lösung außerhalb des Hurenhauses suchen müssen.

... und das wiederum hat zwangsläufig zur Folge, dass sie sich beim Einwohnermeldeamt derjeweiligen Stadt, in der sie gerade arbeitet, anmelden muss, denn sie hat ja dann offiziell einen Wohnung außerhalb des Hurenhauses. Hat sie bisher noch gar keinen Wohnsitz in Deutschland (bei ausländischen Huren), dann mit Erstwohnsitz, hat sie einen Wohnsitz in einer anderen Stadt (Wanderhuren), dann mit Zweitwohnsitz.

Uih, ich glaube auf unsere Meldeämter wird zukünftig eine ganze Menge zusätzlicher Arbeit zukommen, vor allem wegen der Wanderhuren, die so rege herumreisen.;););)
... und das wiederum hat zwangsläufig zur Folge, dass sie sich beim Einwohnermeldeamt derjeweiligen Stadt, in der sie gerade arbeitet, anmelden muss, denn sie hat ja dann offiziell einen Wohnung außerhalb des Hurenhauses. Hat sie bisher noch gar keinen Wohnsitz in Deutschland (bei ausländischen Huren), dann mit Erstwohnsitz, hat sie einen Wohnsitz in einer anderen Stadt (Wanderhuren), dann mit Zweitwohnsitz.

Uih, ich glaube auf unsere Meldeämter wird zukünftig eine ganze Menge zusätzlicher Arbeit zukommen, vor allem wegen der Wanderhuren, die so rege herumreisen.;););)

Stimmt josh, da steckt der Teufel im Detail.
Überhaupt hat sich in der Politik wohl keiner einen Kopf drum gemacht, was das Gesetz in den einzelnen Verwaltungsteilen an Mehraufwand bringt.:D
Essen und Beischlaf sind die beiden größten Begierden des Mannes (Kunfuze)
Belustige uns doch einmal wie ein Hofnarr, indem Du hier ein belastbares und realistisches Szenario formulierst, durch das man Dir ein Bußgeld bis zu 50k aufbrummt...

Dafür wird hier schon früher der ein oder andere sorgen ... allerdings wohl eher unfreiwillig, aber dafür auch nicht konstruiert, sondern ganz real und mit Aktenzeichen. :D
Sämtliche Aussagen der Kunstfigur "Doctordick" spiegeln nicht notwendigerweise Ansichten und Meinungen des Verfassers wider und sind als Gesamtkunstwerk zu betrachten. Handlungen und Personen in den "Berichten" der Kunstfigur "Doctordick" sind frei erfunden; jegliche Ähnlichkeit mit lebenden oder verstorbenen Personen wäre rein zufällig und in keiner Weise beabsichtigt; Personen, die meinen, in diesen sogenannten "Berichten" vorzukommen, sind nicht gemeint.
Wenn die DL im Hotel oder einer Pension wohnt, muss sie sich doch nicht anmelden
Ich schreib hier keine Romane zum aufgeilen. Kurze Informationen müssen reichen.
Verstehe ich das Falsch oder wurde nicht schon 1997 sowas ähnliches Verabschiedet!

"Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde wurde die Beschwerdeführerin für schuldig erkannt, seit dem 13. August 2005 bis zum 19. Juli 2006, dem Datum des erstinstanzlichen Bescheides, als Inhaberin das Bordell "Z-A" in den Räumlichkeiten eines näher angeführten Objektes ohne Bewilligung der Behörde zu betreiben, obwohl gemäß § 4 Abs. 1 des Stmk Prostitutionsgesetzes 1997 ein Bordell nur mit Bewilligung der Behörde betrieben werden dürfe und jede Änderung des Betriebes eines Bordelles vor ihrer Ausführung ebenfalls der Bewilligung bedürfe"

Denn roten abschnitt meine ich!

http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wx...34_20101209X00
Das verstehst du falsch. Ausländische Gesetze interessieren hier nicht.
Bestrafung wegen Übertretung des Steiermärkischen Prostitutionsgesetzes
Ich schreib hier keine Romane zum aufgeilen. Kurze Informationen müssen reichen.
ok danke für die Aufklärung. Endschuldigung das ich es dann gepostet habe!

Wenn ein admin das löschen will, kann er es gerne tun.
Fickt ihr nun wirklich ohne Gummi?
Wie fragen wir die SDL´s denn nun danach?
Fickt ihr nun wirklich ohne Gummi?
Wie fragen wir die SDL´s denn nun danach?
Das kann man leider jetzt am besten nur an den Augen ablesen...
Stimmt josh, da steckt der Teufel im Detail.
Überhaupt hat sich in der Politik wohl keiner einen Kopf drum gemacht, was das Gesetz in den einzelnen Verwaltungsteilen an Mehraufwand bringt.:D

Wobei ich den folgenden, fett hervorgehobenen Satz im Gesetz auch sehr witzig finde.

§18 Absatz 2
Nr. 1 -...

Nr. 7 die für sexuelle Dienstleistungen genutzten Räume nicht zur Nutzung als Schlaf- oder Wohnraum bestimmt sind.

Und dann kommt der Knaller...!


(3) Die zuständige Behörde kann für Prostitutionsstätten in Wohnungen im Einzelfall Ausnahmen von
Ab
satz 2 Nummer 2 und 4
bis 7 zulassen,
wenn die Erfül
lung dieser Anforderungen mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden wäre und die schützenswerten Interessen von Prostituierten, von Beschäftigten und von Kundinnen und Kunden auf andere Weise gewährleistet werden.

Ja ist das denn geil? Ich bin kein Jurist, aber irgendwie sagt mir das bisschen, was ich in meinem Studium aus den Rechtsvorlesungen, die ich zwangsweise belegen musste, dass das absolut schwammig, super angreifbar und die Quelle von ganz großen Streitereien sein wird...;););)

Also, grundsätzlich muss eine Hure eine Wohnung außerhalb der Verrichtungsstätte aufweisen. Aber in ganz begründeten Fällen (ja, die Formulierung ist echt klasse...) kann auch von Nr. 7 (Pflicht zur separaten Wohnung) abgesehen werden, wenn dies mit unverhältnismäßigem Aufwand (auch super klar und eindeutig...) verbunden wäre...

Ich schieß mich so weg vor Lachen. Unsere Gesetzgeber sind doch echt Helden. Das nenne ich jetzt echt schlampige Gesetzgebung. Jetzt verstehe ich langsam, warum sich die Städte so schwer tun mit der konkreten Umsetzung, das Gesetz vermehrt als "Bürokratiemonster" bezeichnet wird und sie Probleme haben mit der Präzisierung der genauen Ausführungsverordnungen. Ich kann mir schon sehr gut vorstellen, dass das tatsächlich Gegenstand sehr lebhafter Diskussionen ist. Da wär ich gern stiller und genießender Zuhörer... Besser als jedes Kabarett...;)

Auf der einen Seite sind die Dinge scheinbar klar geregelt, und auf der anderen Seite wiederum völlig unklar durch Ausnahmeregelungen, die aber erst noch einer genauen Präzisierung in separaten (womöglich sogar landesspezfischen, und damit mal schärferen und weniger scharfen, niemals jedoch länderübergreifend vereinheitlichten) Verordnungen bedürfen.

Wie sieht denn der "unverhältnissmäßige Aufwand" speziell in Nummer 7 nun genau aus, damit die Hure keine Wohnung braucht und weiterhin im Puff schlafen darf?

Idee: Trotz intensiver Suche auf dem komplett ausgetrockneten Münchner Wohnungsmarkt war keine bezahlbare und zumutbare Wohnung mehr für die 2000 Huren (plus weiteren 2000 zu Wiesen- und Messezeiten) zu finden. Das würde ich sogar aus persönlicher Erfahrung unterschreiben.;););)

Ich hoffe, dass diese Idioten von Politikern von einer Heerschaar von Rechtsanwälten mit Klagen nur so überzogen werden. Strafe für schlampige Arbeit muss sein.;)
Zuletzt bearbeitet von josh am 01.07.2017, 23:20

Also, grundsätzlich muss eine Hure eine Wohnung außerhalb der Verrichtungsstätte aufweisen. Aber in ganz begründeten Fällen (ja, die Formulierung ist echt klasse...) kann auch von Nr. 7 (Pflicht zur separaten Wohnung) abgesehen werden, wenn dies mit unverhältnismäßigem Aufwand (auch super klar und eindeutig...) verbunden wäre...

Nein, sie darf nur nicht im Verrichtungszimmer übernachten. Ob sie unter der nächsten Brücke oder sonst wo pennt ist dem Gesetzgeber egal.

Die Ausnahmen werden wohl nur die kleinen Wohnungspuffs betreffen. Laufhäuser, Clubs, etc. werden wohl keine Ausnahmegenehmigung kriegen.
Zuletzt bearbeitet von allesklar am 01.07.2017, 23:36
Ich schreib hier keine Romane zum aufgeilen. Kurze Informationen müssen reichen.
Fickt ihr nun wirklich ohne Gummi?
Wie fragen wir die SDL´s denn nun danach?


Tja, für so Dauer-Frage-Steller und Read-only Member wird es jetzt wohl schwer.

Die Jungs, die schon immer die AO-Bitches aufgetan haben durch ihr Handeln und es dann hier kund getan haben, werden sich wohl die nächste Zeit erstmal zurück halten.

Und dann können die ganzen Tipp-Abgreifer erstmal nicht einfach so hinterher Dackeln und zu der Bitch sagen: "Habe gehört, Du fickst ohne Gummi, das will ich auch."

Daher solltest Du Dir mal eigene Gedanken machen und Strategien überlegen, wie Du AO-Mäuse lokalisieren und ficken könntest...
ein FK, der heutzutage Bescheid wissen möchte, ließt ja bekanntlich die Pflichtlektüre, die ich Euch an dieser Stelle wohl nicht vorenthalten darf:

http://www.bild.de/politik/inland/prostitutionsgesetz/neue-regeln-im-puff-52395980.bild.html

Für diejenigen, die in den heutigen Youtube- Zeiten nicht großartig auf das Lesen aus sind, anbei eine kurze nach den Einzugsgebieten gegliederte Zusammenfassung zum Thema:

- Ein Kreisverwaltungsreferatsprecher, der wohl zum Thema bereits seit dem 2006 sprechen darf, sieht die ordentlichen Staatsdienerpflichten mit den Condomsverbot- Schildern und mit der Überprüfung der ausreichenden DL- Versorgung mit den Gummies bereits erfüllt... (Sollte ich irgendwann mal ganz arm werden, was ich nicht hoffe, dann exportiere ich wohl all diese unnötig im Westen produzierten Gummies nach Osten und Süden)...

- seine erst neulich mit dem Thema belasteten Kollegen aus all den nördlicheren Gegenden unserer Heimat finden das Thema zwar äußerst spannend, würden aber die Vorgaben von den mehr erfahreneren Kollegen im Süden erstmals nicht deutlich überschreiten wollen.

- Die Hannoveraner wären dabei aber angeblich schon recht willig, die gebrauchten Condome zu zählen, und diese vermutlich, wie auch immer, zu untersuchen. So für die Niedersachsener FKs unter uns könnte unter Umständen sich auszahlen, die, vorab mit Bedacht gefüllten Condome, zu einem DL- Besuch mitzubringen...

- die schwäbischen Beamten, so gründlich wie die sind, haben wohl deren Kondom- Konzept noch nicht ganz fertigbekommen und da dürfen wir alle noch eine Weile darauf gespannt bleiben...

Die Generation Schwesig: "möglichst viel Scheiß anrichten, für das die Anderen zahlen": https://www.svz.de/regionales/mecklenburg-vorpommern/jetzt-kommt-die-generation-schwesig-id17171981.html

Ich glaub, was die Merkel kann, kann dieser uns bescherter und wohl nicht mehr zu stoppender Politiker- Stern von Schwesig schon langer, oder was meint ihr??
Zuletzt bearbeitet von leotr am 02.07.2017, 02:58
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