Nun ich fürchte Richter würden in so einem Fall eher den Schwesigs usw . folgen. Dein Ansatz stimmt wenn dir ein Volltrottel eine reinhaut
... oder wenn er "Verbotsirrtum" geltend machen kann ... aber ansonsten ...
Gestartet von KaptBalu · 24.04.2017 · 1.626 Beiträge · 730.672 Aufrufe
Nun ich fürchte Richter würden in so einem Fall eher den Schwesigs usw . folgen. Dein Ansatz stimmt wenn dir ein Volltrottel eine reinhaut
Zur Zeit herrscht ja wohl großes Behördenchaos. Nichts ist geregelt, es existiert nirgends Personal zur Durchführung der Zwangsanmledung oder der Zwangsberatungen. In einigen Ländern, wie in Hessen streuen die Gesundheitsämter nachweislich falsche Informationen und verunsichern die Sexarbeiterinnen. Einige Behörden wollen sogar künftig für die Zwangsmaßnahmen noch ordentlich Gebühren kassieren. Das Bundesfamilienministerium hat schon längst das Handtuch geworfen und wird in dieser Legislaturperiode keine weiteren Durchführungsverordnungen erlassen.
Im Grunde braucht man nur zu warten, bis sich das Ganze selber in der Absurdität verliert. Die Wahrscheinlichkeit, das die Verfassungsbeschwerde Erfolg haben wird nimmt täglich zu. Somit könnte das Projekt auf dem Müllhaufen von vielen gescheiterten Projekten der heutigen Machthaber landen.
P.S. @doctordick: Deine unklare Anmerkung habe ich leider nicht verstanden.
Ja,@Schlecki: Zu geil Deine Antwort, ich lieg um:cool::D
@leotr: Überwunden ist die Zwangsprostitution leider noch nicht. Es gibt genug völlig unselbständige und finanziell notleidende Mädchen, mit denen man alles machen kann. Das jedoch zu verallgemeinern und in den Medien als typisch darzustellen ist die Sauerei. Es gibt sehr viele Teilzeitprostituierte, die wirklich eigenverantwortlich und selbstbestimmt arbeiten. Diese benötigen die angeordnete Nanniestaatliche Fürsorge nun überhaupt nicht. Geschweige denn einen Hurenpass. Ich fürchte, das in der üblichen Behördeninkompetenz noch jede Menge Schaden angerichtet wird. Die wenigen Tage, die erst vergangen sind reichen für ein Resümee noch lange nicht. Ich hoffe auf die Verfassungsbeschwerde.
@Siegerhengst, AO_könig, Mac Schleck 2nd: Ich sehe das ihr was geschrieben habt. Es wird mir nicht angezeigt. Sollte es sich auf meinen Kommentar beziehen, so kann und will ich es auch weiterhin nicht lesen. Ich wollte nur daran erinnern. Vergebliche Liebesmühe.
Gut, dass Du es erkannt hast. Nicht jeder ist in der Lage, einen Fehler einzugestehen. Respekt
@Marks: Theoretisch müsste der Freier dann von der Hure wegen Vergewaltigung angezeigt werden, wenn nicht gesetzeskonform verkehrt wird.
Das stelle ich mir schwierig vor.