Ich frage mich wie der 19 Jährige das Geschehen überhaupt beweisen kann.
Falls sie seine Angaben nicht bestätigt steht Aussage gegen Aussage. Dann gilt ohnehin im Zweifel für die Angeklagte.
.
Genau da ist der Unterschied zwischen Theorie und Praxis. Mein Beitrag bezog sich auch nur auf die Möglichkeit einer heranziehung dieses Falls zur Examenprüfung
