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Ist die Preisgestaltung von Swingerclubs gegenüber Solomännern rechtskonform

Gestartet von lollypoppop · 28.12.2017 · 32 Beiträge · 8.616 Aufrufe

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Das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, ein Bundesgesetz, das unter Antidiskriminierungsgesetz auch bekannt ist, welches Benachteiligungen aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern oder beseitigen soll.

Weiter heißt es bei Wikipedia: "Die Besonderheit des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes im zivilrechtlichen Teil liegt nun darin, dass es als Schutzgesetz in den Privatrechtsverkehr eingreift und damit die Privatautonomie einschränkt. Nach Ansicht des Gesetzgebers ist dies, da der Grundrechtsschutz vorrangig staatliches Handeln erfasst, notwendig, um den objektiv-rechtlichen Gleichbehandlungsauftrag des Grundgesetzes auch für das Verhalten der Bürger untereinander umzusetzen".

Jeder von uns weiß, dass er beim Besuch eines Swingerclubs einen wesentlich höheren Eintrittspreis als Frauen zu berappen hat, die entweder, und das ist von Club zu Club unterschiedlich geregelt, freien Eintritt haben oder einen wesentlich geringeren Eintritt zu entrichten haben als das männliche Geschlecht.

Frage an das Forum und vielleicht findet sich hier auch ein Jurist in der Forengemeinde: Ist diese unterschiedliche Preisgestaltung nach den oben genannten Kriterien überhaupt rechtskonform?
Beim Friseur ist es doch umgekehrt. Und auch legal.
Ich schreib hier keine Romane zum aufgeilen. Kurze Informationen müssen reichen.
Beim Friseur ist es doch umgekehrt. Und auch legal.
da wird aber schon drann gedreht.
da wird drüber geredet (Friseur betreffend) ABER ES WIRD SICH NIX ÄNDERN

Argument ist immer Mehraufwand dabei!
Das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, ein Bundesgesetz, das unter Antidiskriminierungsgesetz auch bekannt ist, welches Benachteiligungen aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern oder beseitigen soll.

Weiter heißt es bei Wikipedia: "Die Besonderheit des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes im zivilrechtlichen Teil liegt nun darin, dass es als Schutzgesetz in den Privatrechtsverkehr eingreift und damit die Privatautonomie einschränkt. Nach Ansicht des Gesetzgebers ist dies, da der Grundrechtsschutz vorrangig staatliches Handeln erfasst, notwendig, um den objektiv-rechtlichen Gleichbehandlungsauftrag des Grundgesetzes auch für das Verhalten der Bürger untereinander umzusetzen".

Jeder von uns weiß, dass er beim Besuch eines Swingerclubs einen wesentlich höheren Eintrittspreis als Frauen zu berappen hat, die entweder, und das ist von Club zu Club unterschiedlich geregelt, freien Eintritt haben oder einen wesentlich geringeren Eintritt zu entrichten haben als das männliche Geschlecht.

Frage an das Forum und vielleicht findet sich hier auch ein Jurist in der Forengemeinde: Ist diese unterschiedliche Preisgestaltung nach den oben genannten Kriterien überhaupt rechtskonform?

Was denkst Du wieviel Frauen noch im SC sind, wenn sie genau so viel zahlen wie Du?
Dann willst Du nicht mehr hin...
Beim Friseur ist es doch umgekehrt. Und auch legal.

Wenn ein Typ das gleiche bestellt mit Färben, lockenwickeln, Fönen und was weiß ich was und sitzt dort 90 min. Muss er wahrscheinlich das gleiche löhnen...
Die Freiheit der Preisgestaltung - in manchen Clubs gibt es ja auch Mädels, die sich um die Single Kerle kümmern und die wollen auch bezahlt werden .... Habe grundsätzlich mit den Preisen weniger Probleme als mit der Tatsache, daß viele Paare auch im HÜ unter sich bleiben wollen, was dann oft zu allgemeinem Streß führt, weil den Kerlen die Eier überlaufen. Wenn ich in Begleitung in einen SC gehe, dann entsaftet meine Süße je nach Stimmung, Laune und anwesendem Material locker ein halbes Dutzend Singles.
Ob rechtskonform oder nicht weiß ich nicht.
Aber es gibt ja auch Discos oder Nachtclubs wo Frauen weniger oder gar nichts für den Eintritt bezahlen?! Oder z.B. auch bei Datingportalen.
Ich sehe die ganze Sache zwiespältig: Einerseits ist es eine Form von Diskriminierung, wenn ein Single-Mann 100€ bezahlt für den Eintritt eines Swingerclubs während die Frau kostenlos rein darf (inklusive Sauna + Buffet-Essen). Deshalb boykottiere ich solche Clubs oder gehe erst gar nicht dahin bei solchen Joyclub-Events.
Andererseits müssen wir uns nichts vormachen, dass es in diesen Bereichen einen gewaltigen Männerüberschuss gibt, und sonst vielleicht weniger Frauen kommen würden, wenn es keine Vergünstigungen für Single-Frauen gäbe. Solange diese Preisdifferenzen zwischen Mann-Frau-Pärchen nicht zu groß sind (nicht so wie in meinem Beispiel oben) ist es für mich noch in Ordnung.
Und über dem ganzen steht das Hausrecht

Ich entscheide wer zu welchen Bedingungen in mein Haus kommt.
Zuletzt bearbeitet von lonewolf am 29.12.2017, 02:38
Und über dem ganzen steht das Hausrecht

Ich entscheide wer zu welchen Bedingungen in mein Haus kommt.

auf diskriminierung bezogen hast du leider nicht recht.

Darfst als Beispiel kein Schild in Laden stellen mit "keine Schwarze". Da würdest du leider sogar bestraft werden dafür. (nur ein Beispiel!!!! klar!)
Bei einem Schild "keine Asylanten" würdest du wahrscheinlich rechtlich durchkommen.
auf diskriminierung bezogen hast du leider nicht recht.

Darfst als Beispiel kein Schild in Laden stellen mit "keine Schwarze". Da würdest du leider sogar bestraft werden dafür. (nur ein Beispiel!!!! klar!)
Bei einem Schild "keine Asylanten" würdest du wahrscheinlich rechtlich durchkommen.

Darum ging es ja hier auch nicht, sondern lediglich um die Preisgestaltung eines SC. Da der Betreiber das Hausrecht hat und auch als Unternehmer in seiner Preisgestaltung relativ frei ist, ist es sicherlich nicht diskriminierend wenn Männer einen höheren Preis bezahlen müssen.
auf diskriminierung bezogen hast du leider nicht recht.

Darfst als Beispiel kein Schild in Laden stellen mit "keine Schwarze". Da würdest du leider sogar bestraft werden dafür. (nur ein Beispiel!!!! klar!)
Bei einem Schild "keine Asylanten" würdest du wahrscheinlich rechtlich durchkommen.

Solange es keine öffentliche Einrichtung ist, hat er sehr wohl recht. Es ist ein Unterschied, ob ich Bus fahre oder Erbsen verkaufe, oder ob ich in eigenen Räumlichkeiten Veranstaltungen ausrichte. Ich darf ja auch Besoffene oder schlecht gekleidete oder stinkende abweisen. Oder Oder...
Ich dachte bisher, ein Laden wäre eine eigene Räumlichkeit. Eben das Eigentum des Ladeninhabers.

Die Politik sieht das anders. In diesem Fall sollen der Airline die Landerechte entzogen werden
Ich schreib hier keine Romane zum aufgeilen. Kurze Informationen müssen reichen.
Eben das Eigentum des Ladeninhabers.
Der Ladeninhaber kann aber auch lediglich nur im Besitz der Sache sein. Dann wäre er z.b. Mieter oder Verwalter. Dennoch kann ihm vom Eigentümer der Sache das Hausrecht übertragen werden. Im Fall einer Mietsache ist das generell so. "Eigene Räume" sagt nichts über den Besitzstand aus, sondern ist lediglich umgangssprachlich.
Zuletzt bearbeitet von lonewolf am 29.12.2017, 14:24

Da es hier aber um das Hausrecht geht, ist die Frage, ob der Ladeninhaber Eigentümer oder Besitzer des Ladens ist, absolut irrelevant, lonewolf.

ÄHHH??? Alles ok bei dir? Geht es dir gut? Du hast doch mit dem Thema angefangen. Ich habe lediglich deine Falschaussage in Bezug zu Eigentum klar gestellt.

Ich dachte bisher, ein Laden wäre eine eigene Räumlichkeit. Eben das Eigentum des Ladeninhabers.
Zuletzt bearbeitet von lonewolf am 29.12.2017, 15:15
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