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Wirkung der Berichte hier bei Internetrecherche der Behörden

Gestartet von hara1d · 01.03.2020 · 21 Beiträge · 11.941 Aufrufe

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Die Behörden lesen aufmerksam mit, fallen Begriffe wie katholisch, Weihwasser, Reinrotzen oder sogar Fotografieren beim Ficken mussten eines Tages dazu führen, dass sich jemand wehrt.
Auch Bilder welche zeigen wie ein Schniedel blank eingeführt ist fallen dabei auf. Den "Kontrolleuren" ist es leicht möglich anhand Datum und weiteren Berichten der Benutzer Gast, CDL und Club zuzuordnen. Bei Berichten wo sich Leute zu Clubbesuchen verabreden (Stichwort "Tour de Ruhr") ist die (tabulose) Fickerei über längere Zeiträume nachzuvollziehen. In der vergangenen Woche wurden wohl Clubbetreiber mit der Situation konfrontiert und es wurde in Aussicht gestellt Konzessionen aufzuheben.
In naher Zukunft wird wohl versucht werden uns Freiern entsprechend Bußgelder zu Verhängen. Wir sollten es den Behörden 1. nicht leicht machen Bußgelder zu verhängen und 2. etliche Clubs "von Amts wegen zu Schließen".
Ein Beispiel aus den Niederlanden: Bei einer Razzia wurden auf dem Parplatz eines Clubs in dort geparkten Autos Drogen gefunden. Innerhalb des Clubs wurden keine Drogen gefunden, die Papiere der Mädels waren in Ordnung, dennoch ist der Club nun seit über einem Jahr geschlossen, bisherige Versuche wieder einen Genehmigung zu bekommen sind gescheitert.
Also liebe "Forensiker" bitte schreibt so wie es das Gesetz vorsieht, Phantasien bitte im Kopf behalten.
aufgrund eines berichts kann es keine reaktionen geben.

ich schreibe mal nen bericht das Merkel so nebenbei ihre Schwester vermarktet und war bei deren gb gewesen....
klar ist das absolut gelogen, aber jeder kann soowas schreiben!

abgestellte Autos so ohne weiteres kann man in Deutschland nicht durchsuchen!
da muss eigentlich gegen jeden einzelnen besitzer nen durchsuchung beantragt werden
Die Behörden lesen aufmerksam mit, fallen Begriffe wie katholisch, Weihwasser, Reinrotzen oder sogar Fotografieren beim Ficken mussten eines Tages dazu führen, dass sich jemand wehrt.
Auch Bilder welche zeigen wie ein Schniedel blank eingeführt ist fallen dabei auf. Den "Kontrolleuren" ist es leicht möglich anhand Datum und weiteren Berichten der Benutzer Gast, CDL und Club zuzuordnen. Bei Berichten wo sich Leute zu Clubbesuchen verabreden (Stichwort "Tour de Ruhr") ist die (tabulose) Fickerei über längere Zeiträume nachzuvollziehen. In der vergangenen Woche wurden wohl Clubbetreiber mit der Situation konfrontiert und es wurde in Aussicht gestellt Konzessionen aufzuheben.
In naher Zukunft wird wohl versucht werden uns Freiern entsprechend Bußgelder zu Verhängen. Wir sollten es den Behörden 1. nicht leicht machen Bußgelder zu verhängen und 2. etliche Clubs "von Amts wegen zu Schließen".
Ein Beispiel aus den Niederlanden: Bei einer Razzia wurden auf dem Parplatz eines Clubs in dort geparkten Autos Drogen gefunden. Innerhalb des Clubs wurden keine Drogen gefunden, die Papiere der Mädels waren in Ordnung, dennoch ist der Club nun seit über einem Jahr geschlossen, bisherige Versuche wieder einen Genehmigung zu bekommen sind gescheitert.
Also liebe "Forensiker" bitte schreibt so wie es das Gesetz vorsieht, Phantasien bitte im Kopf behalten.

Du machst Dir zu viele Gedanken und die Schlüsse, die Du daraus ziehst, sind auch noch kompletter Käse...
abgestellte Autos so ohne weiteres kann man in Deutschland nicht durchsuchen!

Darf man nicht oder kann man nicht? Der Doc für seinen Teil ist kein Jurist und die meisten hier vermutlich auch nicht, wobei die vermutlich auch nur einen Teil der Frage zweifelsfrei beantworten können dürften. :rolleyes:
Sämtliche Aussagen der Kunstfigur "Doctordick" spiegeln nicht notwendigerweise Ansichten und Meinungen des Verfassers wider und sind als Gesamtkunstwerk zu betrachten. Handlungen und Personen in den "Berichten" der Kunstfigur "Doctordick" sind frei erfunden; jegliche Ähnlichkeit mit lebenden oder verstorbenen Personen wäre rein zufällig und in keiner Weise beabsichtigt; Personen, die meinen, in diesen sogenannten "Berichten" vorzukommen, sind nicht gemeint.
auto durchsuchen ist nur mit durchsuchungsbeschluss erlaubt durch polizei
gerade bei stehendem auto
ansonsten ist bei konkretem verdacht es noch möglich. bei geparkt wuerde das kaum reichen, denn dann waere ja in den meisten faellen zeit für beschluss erwirken. verdacht waere dann gegeben wenn fahrer/beifahrer unter drogen stehen, nen spuerhund anschlaegt oder so was

der zoll darf durchsuchen im grenznahmen gebiet, darueberhinaus nur bei konkretem verdachtsanlass

abgestelltes Auto auf Privatbesitz da muss eigentlich gegen den fahrzeug halter/fahrer ein beschluss vorliegen, wie soll denn da die Begründung sein?
auto durchsuchen ist nur mit durchsuchungsbeschluss erlaubt durch polizei
gerade bei stehendem auto
ansonsten ist bei konkretem verdacht es noch möglich. bei geparkt wuerde das kaum reichen, denn dann waere ja in den meisten faellen zeit für beschluss erwirken. verdacht waere dann gegeben wenn fahrer/beifahrer unter drogen stehen, nen spuerhund anschlaegt oder so was

der zoll darf durchsuchen im grenznahmen gebiet, darueberhinaus nur bei konkretem verdachtsanlass

abgestelltes Auto auf Privatbesitz da muss eigentlich gegen den fahrzeug halter/fahrer ein beschluss vorliegen, wie soll denn da die Begründung sein?

Hier irrst du. Bei Gefahr im Verzug kann die Polizei durchsuchen.
Ich schreib hier keine Romane zum aufgeilen. Kurze Informationen müssen reichen.
Hat einer von Euch überhaupt gelesen oder verstanden worum es dem Frederöffner geht?
Ihr streitet Euch mit Eurem juristischen noch nicht mal Halbwissen besserwisserisch über Autodurchsuchungen?
Was für ein Kindergarten.
Lest lieber nochmal den ersten Beitrag und nehmt Euch den zu Herzen, einige Aussagen darin sind gar nicht so verkehrt.
ach, dieser harald versucht mehr zu denken, was meist misslingt, anstatt zu ficken, dafür ist er bekannt...
@kai bzw LL: Suche Frau mit MEGA MEGA langen Schamlappen ;-)
Jo, mit dem Denken und dem Ficken hat er es nicht so...
Warum sollte man seine Zeit, mit dem Lesen von diesem Schund vergeuden?
Also liebe "Forensiker" bitte schreibt so wie es das Gesetz vorsieht, Phantasien bitte im Kopf behalten.

Da bist du hier im falschen Forum. :D
Da es sich hier um ein Tabulosforum handelt und nicht um ein reines AO Forum handelt wäre das sehr irreführend und nicht praktikabel.
Letzten endes ist es so was vor Ort passiert ist entscheidnend, da müssen dich die Behörden in Tateinheit erwischen oder die Hure zeigt dich an und nicht nur pur Berichte die auch ab und an von einigen an den Haaren herbei gezogen werden ;)
Jung hab ich zuhause :cool:
Hier irrst du. Bei Gefahr im Verzug kann die Polizei durchsuchen.

ja klar, ich schrieb ja auch bei konkretem Verdacht. Wenn sich die Polizei auf "gefahr in Verzug" berufen will dann muss 1. ein Verdacht da sein UND dieser muss auch noch so schwerwiegend sein das das man nicht auf einen Durchsuchungsbeschluss warten kann.
Also ganz ehrlich mir fällt da ausser was mit Sprengstoff nix ein was "Gefahr in Verzug" bei einem geparktem Auto sein könnte. Und selbst dann muss es einen konkreten Anfangsverdacht dazu geben!

Natürlich berufen sich Polizisten gerne darauf, klar klingt ja auch gut gegenüber dem "normalem" Bürger, aber wenn du hast das Recht genau nach der Begründung zu fragen und dir auch die Dienstnummer gegen zu lassen. Und eine Dienstaufsichtsbeschwerde versucht jeder Polizist zu vermeiden, glaub mir sowas ist persönliche Scheisse für ihn, und wenn sie noch berechtigt ist noch viel schlimmer. Tritt mal entsprechend auf, und du wirst sehen wie klein die Polizei dann plötzlich wird.

Und rechtlich ist eben die erste gemachte Aussage FALSCH! deswegen kann man sehr wohl darüber diskutieren!
Da bist du hier im falschen Forum. :D
Da es sich hier um ein Tabulosforum handelt und nicht um ein reines AO Forum handelt wäre das sehr irreführend und nicht praktikabel.
Letzten endes ist es so was vor Ort passiert ist entscheidnend, da müssen dich die Behörden in Tateinheit erwischen oder die Hure zeigt dich an und nicht nur pur Berichte die auch ab und an von einigen an den Haaren herbei gezogen werden ;)

selbst wenn die dich anzeigt, steht immer noch Aussage gegen Aussage, dann muss ein Richter entscheiden wer lügt! Ich wäre mir nicht so sicher das die Hure überhaupt bei einem Gerichtstermin erscheint, sie muss früh aufstehen, verliert einen halben Tag Geld (das sie nicht ersetzt bekommt) und die Gewinnchance ist auch nur 50/50. Sprich sie hat nix davon!
s
Und eine Dienstaufsichtsbeschwerde

Interessiert heutzutage keinen Menschen mehr, egal in welchem Bereich des öffentlichen Dienstes.

Hier gilt die berühmte 3F-Regel bei Dienstaufsichtsbeschwerden.

Formlos - Fristlos - Fruchtlos
Letzten endes ist es so was vor Ort passiert ist entscheidnend, da müssen dich die Behörden in Tateinheit erwischen oder die Hure zeigt dich an und nicht nur pur Berichte die auch ab und an von einigen an den Haaren herbei gezogen werden ;)

Damit liegst du richtig. Es geht den Behörden auch weniger um Huren oder Kunden. Die holen sich hier Infos über die Arbeitsstätten. Da ist es relativ einfach raus zu finden was da läuft. Und ruckzuck ist der Laden dicht. So kann man den Markt auch Trockenlegen.

Ist wie beim Drogenhandel. Da interessieren auch nicht die Kleindealer oder Kleinkonsumenten. Da gehts auch am liebsten an die grösseren Fische.
Ich schreib hier keine Romane zum aufgeilen. Kurze Informationen müssen reichen.
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