„weist er darauf hin, dass die temporären Eingriffe in die Freiheitsrechte geradezu ein Verfassungsgebot sind, das sich aus dem Grundrechten " Leben " und vor allem "Menschenwürde" ergibt.“
dann warten wir doch mal ab wie lange es dauert, bis der Eingriff in die persönlichen Rechte in die Prostitution hinein fällt.
Die Eingriffe sind doch schon da. Zuhälterei, Menschenhandel und Ausbeutung von Prostituierten sind zwar Berufe, die den Schutz der garantierten Berufsfreiheit genießen, trotzdem sind diese Berufe nicht nur verboten, sondern deren Ausübung ist sogar strafrechtlich sanktioniert.
Insoweit liegt ein gesetzgeberischer Eingriff in deine Berufsfreiheit vor.
Dieser Eingriff in deine Berufsfreiheit ist aber verfassungsrechtlich gerechtfertigt, da dem Recht der Prostituierten auf körperliche Unversehrtheit und Menschenwürde gegenüber deiner Berufsfreiheit der Vorrang gegeben wird.
Eine klassische Grundrechtskollision.
Ebenso verhält es sich bei den Corona-Maßnahmen. Auch hier handelt es sich um eine klassische Grundrechtskollision. Darauf weist der Rechtswissenschaftler von Schirach hin.
Diese Pappschilder der Aluhutträger, das Seuchenschutzmaßnahmen
per se die Verfassung verletzen, sind daher ziemlich Sinn frei. Eben genau so Sinn frei wie der Satz, das menschliches Leben das allerhöchste Gut ist. Völlig richtig weist der Strafverteidiger darauf hin, dass Art. 2 GG Frau Dr. Merkel ausdrücklich befugt (über den Umweg des Innenministeriums), dich, ronney, jederzeit eliminieren zu lassen, also zu erschießen,
wenn es verfassungsrechtlich geboten ist.
Ich habe den link zu von Schirach eingefügt, weil er mit zwei Irrtümern aufräumt, die zuweilen die öffentliche Debatte mitbestimmen:
1. Der Staat darf nicht in die Grundrechte seiner Bürger eingreifen. Eine irre Vorstellung !
2. Menschliches Leben zu achten und zu schützen ist
oberste Verpflichtung aller staatlicher Gewalt. Es ist grad umgekehrt ! Art. 2 GG berechtigt sogar den Deutschen Staat ausdrücklich, seine Bürger gegebenenfalls umzubringen.