Deine "Volksgesundheit" ist ein zutiefst brauner Begriff.
Und, nein, mit einer solchen Begründung darf man keine Freiheitsrechte einschränken.
Das Rauchen wurde immer mit der Begründung des Schutzes des Nichtrauchers vor Passivrauch oder mit dem Jugendschutz begründet.
Bist du eigentlich auch, wie Wolle und Augustus, im göttlichen Auftrag hier?
"Volksgesundheit" scheint mir ein ganz normaler Begriff zu sein. Aber VW (Volkswagen) ist auch ein Begriff aus der Nazizeit, trotzdem kann man den Wagen in vielen Farben kaufen - auch in braun.
Der Begriff wird auch von "Der Welt", "Tagesspiegel" und dem "Suhrcamp" Verlag benutzt:
https://www.dwds.de/wb/Volksgesundheit
Davon ab, sprechen wir hier nicht über die Einschränkung von Freiheitsrechten, sondern vom Verbot bzw. Einschränkungen von Schadstoffen wie Asbest, verbleitem Benzin und halt dem Rauchen.
Das die Polizei Hochwassergebiete oder wie gestern in Leverkusen die Autobahnen sperrt ist doch logisch.
Unter uns: Ich bin Atheist.
Und leider nochmal:
Wenn Du mich schon nicht verstehst oder verstehen willst, dann sei wenigstens ruhig.
Besser wäre es mal mit Argumenten oder Fakten um die Ecke zu kommen. Danke!