Würde eher evtl. machen, wenn es nicht verboten wäre.. IP-Adressen sind personenbezogene Daten und dürfen nur für die Dauer der Sitzung gespeichert werden. (Stichwort Verkehrsdaten).
Nach Telemediengesetz (TMG) ist das Speichern von IP-Adressen eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden kann. Auch eine extra Klausel, welche die Speicherung der IP-Adressen in den Nutzungsbedingungen oder den AGB´s ausweist, ist unwirksam.
Mich hat das schon öfters gewundert, wie "leichtsinnig" man hier teilweise mit der Info umgeht, dass IP-Adressen gespeichert werden.
@lonewolf du verstehst da was falsch. Das Speichern ist dann verboten wenn die Daten personenbezogen sind. Die IP als solche ist davon nicht betroffen. Ausser dem Provider kann, offiziel, niemand erkennen welche Person, oder welcher Anschluss hinter dieser Zahl steht. Die IP als solches ist eine technische Größe die sehr wohl gespeichert werden darf. Das Zusammenbringen einer Person mit der entsprechenden IP ist nicht erlaubt, aber das wird hier auch nicht gemacht. Das wäre auch technisch nicht möglich, ausser vielleicht man kennt Leute an den richtigen Stellen bei jedem Provider...
Hallo Heineken77,
das ist leider falsch. IP-Adressen sind mehreren Urteilen nach, definitiv personenbezogene Daten und dürfen nicht gespeichert werden. Z.B. LG Berlin (Az. 23 S 3/07), Verwaltungsgericht Wiesbaden 6 K 1045/08.WI und etliche mehr.
Auch das Bundesjustizministerium ist dieser Auffassung. (In einem Schreiben bestätigt das Bundesjustizministerium, dass Betreiber von Internetportalen die Kennungen (IP-Adressen) der Besucher „nicht über den Zeitraum der Inanspruchnahme (Besuch der Webseite) hinaus“ speichern dürfen. IP-Adresse und Nutzungszeitpunkt stellten personenbezogene Nutzungsdaten dar, die dem Telemediengesetz unterliegen, so das Schreiben des Ministeriums.
Besonders brisant wird es, wenn eine Anmeldung wie z.b. hier per Pseudonym erfolgt, denn eine IP-Adresse kann kein Pseudonym darstellen.
Ein durchschnittlicher Streitwert bei einer Abmahnung liegt meiner Erfahrung nach bei ca. 10.000 Euro.
Das stammt aus diesem Thread: http://www.tabulose-huren.com/showthread.php/26761-Nutten-nur-noch-ins-Werbeforum Da ich den ursprünglichen Thread nicht weiter zerreißen wollte habe ich hier mal einen neu erstellt.
LG Berlin schrieb:IP-Speicherung auf Webseite rechtwidrig? - Die Speicherung der (dynamischen) IP-Adresse in Verbindung mit sonstigen Daten wie Datum und Uhrzeit des Zugriffs und abgerufene Datei bzw. Seite ohne sachlichen Grund ist rechtswidrig.
Das wird auch nicht gemacht. Die Forensoftware (v-bulletin) speichert die IP ohne sonstige Daten. Keine Verbindung zu Seitenabrufen, keine Verbindung zu Datum und Uhrzeit. Aber ich gebe dir recht. Die Rechtssprechung in Deutschland geht in die Richtung. Letztendlich kann man sowohl das Gesetz, als auch die Gerichtsentscheidungen in beide Richtungen auslegen. Spazierstock hat schon ganz recht damit, das Foren deshalb meisst ausserhalb der EU gehostet werden. Weniger um irgendwas "böses" zu machen, sondern vielmehr weil es hier keine Rechtssicherheit gibt. Das ist hier eine dumme Situation. Die IP ist nunmal die Adresse mit der Nutzer in so einem Forum verwaltet werden, da es eine einfache, aber doch sehr wirkungsvolle Möglichkeit ist die Nutzer auseinanderzuhalten.
Zu dem Thema die Erklärung des Landesbeauftragten für den Datenschutz in Niedersachsen: http://www.lfd.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=27716&article_id=95008&_psmand=48
Also ja zulässig, aber ein Absatz darüber:Eine präventive Speicherung aller vollständigen IP-Adressen ist jedenfalls nur bei eindeutiger Einwilligung jedes einzelnen Nutzers erlaubt. Eine Analyse der Nutzung eines Telemediendienstes ohne Einwilligung ist z.B. auch zulässig, wenn eine Personenbeziehbarkeit durch eine Verkürzung der IP-Adresse ausgeschlossen wird.
Also nicht zulässig. Ist wirklich ein steiniges Pflaster.Das heißt, die IP-Adresse darf erhoben werden, wenn dies erforderlich ist, um das angefragte Datenpaket an die richtige Adresse zustellen zu können. Ist die Ablieferung, also der Nutzungsvorgang, jedoch abgeschlossen, ist die IP-Adresse grundsätzlich unverzüglich zu löschen
Ach und mit der Aussage das ein Hosten des Forums in Lampukistan einem nicht weiterhilft, solange man als Betreiber selbst in der EU seinen (Haupt)wohnsitz hat hast du natürlich recht. Dennoch machen das viele, da man dadurch schwerer angreifbar wird. Das kostet dann einfach mehr Aufwand.

. IP-Adressen sind personenbezogene Daten und dürfen nur für die Dauer der Sitzung gespeichert werden. (Stichwort Verkehrsdaten).