Diese These ist m.M. etwas zu oberflächlich.
Zum einem spricht eine flüssige Kommunikation in Englisch oder Französisch doch für ein adäquates Bildungsniveau, welches sich oft durch Themenvielfalt bestätigt. Zum anderen entsprechenden die monatlichen Einkommensverhältnisse einer Akademikerin am schwarzen Meer etwa 30-50% des Tagesumsatzes einer Balkan-DL.
Im beruflichen Alltag sind zwischenzeitlich Mitarbeiter vom Balkan präsent, die Lebensgefährtinnen/Ehefrauen präsentieren überwiegend ein deutlich höheres Bildungsniveau.
232 bzw. 233 sollen in der Neufassung die Beweislast minimieren, was dann faktisch einer Beweislastumkehr gleichkommt.
Irgendwie hast du mich da auch falsch verstanden.
Habe nicht darauf raus gewollt, dass die Rumänen doof wären und das es keine Rumänen mit einer gewissen Bildung gibt.
Das ist natürlich nicht der Fall! Sie sind genauso Clever wie wir und haben auch eine Schule besucht.
Nicht genug qualifiziert für lukrative Jobs ist was anderes. Dies würde ebenso ein ganzer Teil deutscher Arbeitnehmer sein.
Die Frauen die hierher kommen sind nicht aus der Oberschicht. Haben in der Regel nunmal keine Berufsausbildung oder gar ein Studium, was die Möglichkeiten schon einschränkt.
Ob es die Regel ist, das die Frauen im Puff alle fliessend Englisch sprechen bezweifele ich auch.
Oftmals ist die Verständigung doch eher holprig z.B. Schatzi, Schatzi, Fikki Fikki u.s.w. viel mehr geht nicht immer.
Natürlich sprechen einige andere sogar einigermaßen deutsch wenn sie länger hier sind oder aus der Gegend der Siebenbürger Sachsen in Rumänien stammen.
Trotzdem hätten die wenigsten echte Chancen auf eínen guten Job in Industrie, Handel oder Bankenwesen.
In Frankfurt z.B. gibt es Familien aus Rumänien die in Hütten aus Sperrmüll auf Industrtiebrachen leben.
Tagsüber wird in der Stadt gebettelt und nach Pfandflaschen gesucht. Das macht keiner wenn er bessere Alternativen hat.
Das ist leider die Wirklichkeit im Lande.
http://www.fnp.de/lokales/frankfurt/Rumaenen-hausen-erneut-auf-der-Brache;art675,1941040
Wo hast du das her, dass künftig der Beschuldigte seine Unschuld beweisen muß? (Beweislastumkehr)
Das würde bedeuten dass der Staatsanwalt künftig auf bloße Vermutungen oder Verdacht hin eine Anklage erstellen kann.
Wie die §§ 232 und 233 StGB im neuen Gesetzentwurf formuliert sind habe ich noch nirgends gefunden -ein Link von dir wäre nett!