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1. Juli 2017 tritt das neue Prostituiertenschutzgesetz in Kraft

Gestartet von KaptBalu · 24.04.2017 · 1.626 Beiträge · 729.459 Aufrufe

Beiträge
Scheiße!

Wolfgang hat wieder gesoffen und fühlt sich wieder von Trollen verfolgt. Hilfe.
@ beatricchen
Wenn ich eine Gelegenheit anpreise, muss ich doch nicht über dieselbe verfügen oder diese organisieren.
Wenn ich die Gelegenheit nutze, das hiesige Freibad zu besuchen, existiert diese Gelegenheit für meine Mitbürger weiter und geht nicht unter.

Gelegenheit umgangssprachlich ist was anderes als die juristische Gelegenheit.

Im juristischen Sinne ist damit in erster Linie die Gelegenheit zum Abschluß eines Vertrages gemeint und nicht z.B. jene Gelegenheit um die Alte zu betrügen :cool:,...das kann zwar auch wie die Gelegenheit aussehen, aber die steht nicht im Gesetz, und wenn überhaupt erst neun Monate später lol
Zuletzt bearbeitet von beatricchen am 13.06.2017, 18:43
Beatricchen? So heißt mein Hund, doch nicht ich, Mann!
...

Wolfgang hat wieder gesoffen und fühlt sich wieder von Trollen verfolgt. Hilfe.


Nein, nicht verfolgt, aber es ist offensichtlich, daß du an einer Diskussion nicht interessiert bist und nur Schwachsinn verbreitest.
Zuletzt bearbeitet von Wolfgang am 13.06.2017, 20:07
Das Gesetz spricht von der Gelegenheit " zu sexuellen Dienstleistungen", damit ist die Gelegenheit, die alte zu betrügen, ja schon ausgeschlossen, ohne das ich den Begriff der Gelegenheit anders definieren muss.
Wenn ich eine Hure ficke, wird per se ein Dienstvertrag abgeschlossen, sonst wär s ja eine Vergewaltigung. ( Die ganz Klugen schließen im übrigen Werkverträge ab).
Woher nimmst du die Info das Gelegenheit ein juristischer Fachterminus ist ?
...
Wenn ich eine Hure ficke, wird per se ein Dienstvertrag abgeschlossen, sonst wär s ja eine Vergewaltigung. ( Die ganz Klugen schließen im übrigen Werkverträge ab).
...

Es wird ein Dienstvertrag abgeschlossen:
Bei dem Dienstvertrag zwischen Kunden und Prostituierten handelt es sich um ein einseitig verpflichtendes Vertragsverhältnis. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Leistung. Ist die Leistung erbracht worden, hat die Prostituierte Anspruch auf das vorher vereinbarte Entgelt. Eine Einrede gegen den Entgeltanspruch ist nur möglich, wenn die Leistung nicht erbracht wurde, hingegen nicht bei einer Schlechterfüllung.
https://de.wikipedia.org/wiki/Prostitutionsvertrag
Zuletzt bearbeitet von Wolfgang am 13.06.2017, 19:08
Steht nicht im Gegensatz zu meiner Aussage, Wolfgang.
Du siehst doch, das ich mich grad mit beatricchen unterhalte. Ich kann mich nicht ausschließlich mit dir beschäftigen. Ich habe versucht dir zu helfen. Du lässt dir aber nicht helfen, weil du ja von vermeintlichen Trollen verfolgt wirst. wahrscheinlich nicht nur im virtuellen Raum.Ich bin doch nicht vom sozialpsychatrischen Dienst.
Zuletzt bearbeitet von augustus380 am 13.06.2017, 19:21
Bei einem Dienstvertrag schuldet der Dienstverpflichtete nur eine Leistungshandlung, bei einem Werkvertrag einen Leistungserfolg. Ist doch besser für mich.
Nach Wikipedia hätte ich dann keinen Prostitutionsvertrag abgeschlossen, Ok. Aber einen Werkvertrag. Ist doch scheiß egal, auf welcher Rechtsgrundlage ich abspritze, Wolfgang ! Hauptsache ich spritze ab !
Im übrigen beruht Wikipedia auf Schwarmintelligenz und nicht auf Fachleuten. Aber mit Schwarmintelligenz kennst du dich ja aus, umgeben von so viele Trollen.
Zuletzt bearbeitet von augustus380 am 13.06.2017, 19:51
Bei einem Dienstvertrag schuldet der Dienstverpflichtete nur eine Leistungshandlung, bei einem Werkvertrag einen Leistungserfolg. Ist doch besser für mich.

Kannst du nicht lesen:
Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Leistung. Ist die Leistung erbracht worden, hat die Prostituierte Anspruch auf das vorher vereinbarte Entgelt. Eine Einrede gegen den Entgeltanspruch ist nur möglich, wenn die Leistung nicht erbracht wurde, hingegen nicht bei einer Schlechterfüllung.
https://de.wikipedia.org/wiki/Prostitutionsvertrag



dummer August schrieb:
Nach Wikipedia hätte ich dann keinen Prostitutionsvertrag abgeschlossen, Ok. Aber einen Werkvertrag.

Doch, natürlich einen Prostitutionsvertrag, du kannst wirklich nicht lesen? Es steht doch da:
Ein Prostitutionsvertrag ist ein Dienstleistungsvertrag über das Erbringen einer sexuellen Handlung.
Bei dem Dienstvertrag zwischen Kunden und Prostituierten handelt es sich um ein einseitig verpflichtendes Vertragsverhältnis
https://de.wikipedia.org/wiki/Prostitutionsvertrag
dummer August schrieb:
Ist doch scheiß egal, auf welcher Rechtsgrundlage ich abspritze, Wolfgang ! Hauptsache ich spritze ab !

Du verbreitest Unfug. Es ist mir völlig gleich, ob du abspritzt.

dummer August schrieb:
Im übrigen beruht Wikipedia auf Schwarmintelligenz und nicht auf Fachleuten. Aber mit Schwarmintelligenz kennst du dich ja aus, unterstüzt von so viele Trollen.

Wenn du bessere Quellen hast, gerne.
Zuletzt bearbeitet von Wolfgang am 13.06.2017, 19:54
Habe ihn anfangs als relativ normal eingestuft. Da hab ich mich gründlich getäuscht. Armer Wolfgang. Der Mann tut mir fast leid.

Und jetzt leidet er allem Anschein nach auch noch unter Verfolgungswahn. Zumindest scheint es nicht in sein verque(e)res Weltbild zu passen, dass es mehrere Leute geben kann, die einer Meinung sind, aber die seine NICHT teilen.

Keine Ahnung, wie das ein Psychologe nun genau nennen würde, aber irgendeine Mischung aus Narzissmus, Größenwahn und Paranoia wird das schon sein. Fügt sich jedenfalls nahtlos in das Bild, das seine Postings hier im Laufe der Zeit so gezeichnet haben.

Aber das mit dem Mitleid hält sich beim Doc dann doch in Grenzen ...
Scheiße!

Wolfgang hat wieder gesoffen und fühlt sich wieder von Trollen verfolgt. Hilfe.

Oder so ... aber dafür ist seine notorische Pöbelsucht schon zu heftig, um sie allein auf überhöhten Alkoholkonsum schieben zu können.

Sei's drum. Da aber auch der Doc keine Pflegekraft für psychisch auffällige Mitmenschen ist, überlässt er den W. jetzt mal sich selbt und schickt ihn endlich da hin, wo er hingehört ... auf die Ignorierliste. Bild
Zuletzt bearbeitet von doctordick am 13.06.2017, 20:41
Sämtliche Aussagen der Kunstfigur "Doctordick" spiegeln nicht notwendigerweise Ansichten und Meinungen des Verfassers wider und sind als Gesamtkunstwerk zu betrachten. Handlungen und Personen in den "Berichten" der Kunstfigur "Doctordick" sind frei erfunden; jegliche Ähnlichkeit mit lebenden oder verstorbenen Personen wäre rein zufällig und in keiner Weise beabsichtigt; Personen, die meinen, in diesen sogenannten "Berichten" vorzukommen, sind nicht gemeint.
Meine Ausführungen haben allgemein für den Dienstvertrag gegolten. Der sog. Prostitutionsvertrag ist ein Spezialfall des Dienstvertrages mit besonderen Regeln. Mit denen habe ich mich noch nicht beschäftigt. Insoweit hast du das erste Mal mit deinem Wikipediabeitrag ein sinnvolles Argument geliefert.
Allerdings übersiehst du, das einer Verplichtung nicht stets ein Anspruch gegenübersteht. Anders ausgedrückt- für dich verständlicher- es besteht keine Korrelation zwischen Schuld und Anspruch. Ansonsten würde die Prostituierte eine Leistung -von der wikipedia ja selber spricht- ohne Rechtsschuld erbringen und könnte diese wegen ungerechtfertigter Bereicherung gem. §§ 812 ff. BGB zurückverlangen. Wie willst du das machen ? Sie zurückficken ?
Da ich aber einen Werkvertag mit den Nutten abschließe, ficht mich das alles nicht an. Für mich gelten ja nicht die Regeln des Dienstvertrages. Nach deinem wiki -beitrag komme ich aber ins grübeln. Sollten meine Werksverträge sittenwidrig sein ??
Zum Glück sind meine Nutten üblicherweise keine Anwältinnen.
ich will dir das Problem mit Wikipedia anders erklären.: Wo ist denn dein Prostitutionsvertrag gesetzlich geregelt ?? §§ bitteee,
Meine Ausführungen haben allgemein für den Dienstvertrag gegolten. Der sog. Prostitutionsvertrag ist ein Spezialfall des Dienstvertrages mit besonderen Regeln.

Das hat doch niemand abgestritten, daß es ein Sonderfall ist. Es ist ja auch eine "besondere" Dienstleistung.

Mit denen habe ich mich noch nicht beschäftigt. Insoweit hast du das erste Mal mit deinem Wikipediabeitrag ein sinnvolles Argument geliefert.

Also stimmen wir überein, daß ich dir einen Schritt voraus bin, denn von dir kam noch kein einziges sinnvolles Argument.

Nach deinem wiki -beitrag komme ich aber ins grübeln. Sollten meine Werksverträge sittenwidrig sein ??
Zum Glück sind meine Nutten üblicherweise keine Anwältinnen.

Du hast es doch nicht verstanden. Schade. Du schließt einen Prostitutionsvertrag (Dienstvertrag) ab. Na gut, es ist spät und du hast sicher schon etliche Bierchen intus, sicher hast du auch hart gearbeitet, es sei dir gegönnt, du hast es dir verdient.
ich will dir das Problem mit Wikipedia anders erklären.: Wo ist denn dein Prostitutionsvertrag gesetzlich geregelt ?? §§ bitteee,

Im Prostitutionsgesetz. Also diese Frage war sogar für deine Verhältnisse mehr als dämlich, leg dich hin, schlaf deinen Rausch aus und lies dir morgen nochmal alles durch, das hat heute wirklich keinen Sinn mit dir. Gute Nacht.
...überlässt er den W. jetzt mal sich selbt und schickt ihn endlich da hin, wo er hingehört ... auf die Ignorierliste. Bild

Die Botschaft hör´ ich wohl, allein mir fehlt der Glaube.
Johann Wolfgang von Goethe
Das Gesetz spricht von der Gelegenheit " zu sexuellen Dienstleistungen", damit ist die Gelegenheit, die alte zu betrügen, ja schon ausgeschlossen, ohne das ich den Begriff der Gelegenheit anders definieren muss.
Wenn ich eine Hure ficke, wird per se ein Dienstvertrag abgeschlossen, sonst wär s ja eine Vergewaltigung. ( Die ganz Klugen schließen im übrigen Werkverträge ab).
Woher nimmst du die Info das Gelegenheit ein juristischer Fachterminus ist ?

Also tatsächlich greifst du mit der 'Gelegenheit' ein wichtiges Thema auf.

Die Juristerei schlägt sich mit so manchem "unbestimmter Begriff" herum (typisch deutsch: "unbestimmter Begriff" ist ein Begriff für sich lol).

An anderer Stelle im BGB in $ 652 ( Mäklervertrag, auf deutsch Maklervertrag) wird vielleicht deutlicher was mit 'Gelegenheit' gemeint ist, dort heißt es:

(1) 1Wer für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrags oder für die Vermittlung eines Vertrags einen Mäklerlohn verspricht, ist zur Entrichtung des Lohnes nur verpflichtet, wenn der Vertrag infolge des Nachweises oder infolge der Vermittlung des Mäklers zustande kommt.


Den Lohn für diese Gelegenheit kann eben nicht jeder verlangen, der vermittelt oder nachgewiesen hat, sondern nur derjenige, welcher einen Maklervertrag mit dem Verkäufer hatte. Nur dieser verfügt über die Fähigkeit 'die Gelegenheit zum Abschluß eines Kaufvertrages nachzuweisen oder zu vermitteln'.

Sonst könnte quasi jeder auf der Straße zu dir sagen: hey ich krieg jetzt Maklerlohn von dir, ich habe dir etwas vermittelt, das du gekauft hast. Ja mag er haben, aber die juristische Gelegenheit zum Abschluß eines Kaufvertrages hatte nur derjenige, der mit dem Verkäufer dies vorher auf der anderen Seite vereinbart hatte.

Das ist der feine, aber wichtige Unterschied.

OMG jetzt wird es aber dann doch zu seminarhaft... ;-)
Zuletzt bearbeitet von beatricchen am 13.06.2017, 22:06
Beatricchen? So heißt mein Hund, doch nicht ich, Mann!
Im Prostitutionsgesetz ist mit absoluter Sicherheit der Vertrag nicht geregelt Die §§ wirst du nie finden. Den Begriff gibt s. in den deutschen Gesetzen gar nicht. Wieder vorgeführt.:D:D
Dann nenn doch die §§ ? Um mich zu wiederlegen. Mach doch.
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